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Bei der anfangs Dezember 2017 zu Ende gegangenen Vernehmlassung zur Steuervorlage 17 (SV17) gingen 127 Stellungnahmen ein. Unbestritten waren die Dringlichkeit sowie die Ziele der Reform, ansonsten beurteilten die Teilnehmenden die Vorlage jedoch sehr unterschiedlich: Die KdK und die Finanzdirektorenkonferenz (FDK), alle Kantone sowie die Städte- und Gemeindeverbände hiessen den bundesrätlichen Vorschlag mehrheitlich gut, forderten jedoch einen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer von 21.2 Prozent anstelle der im Entwurf vorgeschlagenen 20.5 Prozent. Zahlreiche Kantone sprachen sich zudem dafür aus, die vom Bundesrat im Vergleich zur USR III fallen gelassene zinsbereinigte Gewinnsteuer auf überdurchschnittliches Eigenkapital wieder aufzunehmen, wie es vor allem der Kanton Zürich im Vorfeld gefordert hatte. Diese Forderung wurde auch von verschiedenen Organisationen, Verbänden und Kantonalparteien – insbesondere aus dem Kanton Zürich – unterstützt.
Auch die SVP befürwortete die zinsbereinigte Gewinnsteuer und forderte zusätzliche steuerliche Massnahmen wie einen erhöhten Steuerabzug für Start-ups. Zudem sprach sie sich für eine Senkung der Gewinnsteuer des Bundes von 8.5 auf 7.5 Prozent aus. Dies sollte den Spielraum der Kantone weiter vergrössern und stellte eine Reaktion auf die Senkung der Konzerngewinnsteuern in den USA dar. Diese Absicht unterstützte auch die FDP.Die Liberalen. Sie forderte zudem, die vorgeschlagenen steuerlichen Massnahmen für fakultativ zu erklären, um die konkrete Ausgestaltung den Kantonen zu überlassen – eine Position, die unter anderem auch die Economiesuisse teilte. Einig war man sich im bürgerlichen Lager mehrheitlich in der Kritik zur Erhöhung des Mindestansatzes der kantonalen Dividendenbesteuerung als Gegenfinanzierungsmassnahme. Zahlreiche bürgerliche Parteien und Organisationen, darunter die SVP, die FDP.Die Liberalen, die BDP, der Gewerbeverband und die Vereinigung der Familienunternehmen Swiss Family Business sprachen sich gegen diese aus, da damit in den Ermessensspielraum der Kantone eingegriffen werde und eine solche Regelung insbesondere den KMU schade. Die GLP schlug alternativ vor, die Gewinnsteuer an die Dividendenbesteuerung zu koppeln: Eine höhere Dividendenbesteuerung würde folglich tiefere Gewinnsteuern erlauben.
Auch Akteure aus dem linken politischen Spektrum äusserten Kritik an der vorgelegten SV17. Die SP lehnte die Fördermassnahmen wie die Patentbox und die Abzüge für Forschung und Entwicklung ab und beantragte, diese – falls sie doch eingeführt würden – zeitlich zu befristen. Sie befürwortete die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungsmassnahmen, diese gingen ihr jedoch zu wenig weit: Die Dividendenbesteuerung sei auf mindestens 80 Prozent auf Kantons- und auf 100 Prozent auf Bundesebene zu erhöhen. Zudem sollten die Mindestvorgaben für die Familienzulagen auf mindestens CHF 50 erhöht werden, erklärte sie. Für den SGB stellte die Erhöhung der Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent das Minimum dar, er schlug sogar eine Erhöhung auf 100 Prozent sowie eine Erhöhung der Kinderzulagen auf CHF 100 und eine Einschränkung des Kapitaleinlageprinzips (KEP) vor. TravailSuisse und Centre Patronal forderten die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs entsprechend der gleichnamigen Initiative. Für die Grünen ging die Steuervorlage 17 in die falsche Richtung, da sie den Steuerwettbewerb weiter anheize und intransparente Steuerausfälle zur Folge habe. Sie forderten einen Mindeststeuersatz für Unternehmen sowie Korrekturen an der USTR II, insbesondere eine Einschränkung des KEP.
Eine Aufteilung der Vorlage – wie sie bereits kurz nach Ablehnung der USR III als «Plan C» diskutiert worden war – brachte schliesslich die CVP ins Spiel: In einem ersten Schritt sollen nur die breit akzeptierten und dringlichsten Elemente – die Abschaffung der Sonderregeln für Statusgesellschaften, die Erhöhung des Kantonsanteils auf 21.2 Prozent sowie die Anpassung des Finanzausgleichs – vorgenommen werden. Die neuen Steuerprivilegien sowie die Erhöhung der Dividendenbesteuerung und der Kinderzulagen würden erst in einem zweiten Schritt diskutiert. Diesen Vorschlag unterstützte der Verband Swissholdings, da «die internationale Schweizer Wirtschaft auf die rasche Abschaffung der heutigen Regimes [...]» angewiesen sei.
Die Medien zogen im Anschluss an die Vernehmlassung insbesondere Parallelen zur Steuerreform im Kanton Waadt: Dieser hatte als Ausgleich zu den Steuersenkungen für die Unternehmen zusätzliche Sozialausgaben für Kindergeld, Kinderbetreuungsbeiträge und Subventionen für die Krankenkassenprämien gesprochen, woraufhin die Kantonsbevölkerung sowohl die USR III als auch die kantonale Umsetzungsgesetzgebung gutgeheissen hatte. Diesem Vorbild habe nun auch Finanzminister Maurer folgen wollen, seine sozialen Kompensationsmassnahmen seien jedoch auf wenig Anklang gestossen – sie seien gemäss Tages-Anzeiger als «Feigenblatt» wahrgenommen worden.

Steuervorlage 17 (SV17) und Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF; BRG 18.031)
Dossier: Unternehmenssteuerreform III, Steuervorlage 17 und AHV-Steuer-Deal (STAF)

Die Neue Finanzordnung 2021 soll es dem Bundesrat ermöglichen, die direkten Bundessteuern (DBST) und die Mehrwertsteuer (MWST) befristet bis zum 31. Dezember 2035 auch weiterhin erheben zu können. Die geltende Finanzordnung erlaubt ihm dies lediglich bis 2020. In der Wintersession beriet der Nationalrat als Erstrat den entsprechenden Bundesbeschluss. Aufgrund der Wichtigkeit dieser Steuern – sie machen gemeinsam mit CHF 42 Mrd. pro Jahr mehr als 60 Prozent des Bundeshaushaltes aus – war die Verlängerung an sich unbestritten. Diskutiert wurde stattdessen über die Frage, ob die Regelung wie bis anhin befristet werden soll oder nicht – und allenfalls auf wie viele Jahre. Im Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat wie bereits im Bundesbeschluss zur Neuen Finanzordnung im Jahr 2002 eine Aufhebung der Befristung vorgeschlagen. Die Kantone hatten eine solche Änderung grösstenteils befürwortet, die Verbände waren ungefähr zur Hälfte dafür, die Parteien lehnten sie jedoch mehrheitlich ab. Der Bundesrat strich entsprechend den Vorschlag aus dem Bundesbeschluss, was die Nationalräte jedoch nicht von dessen Diskussion abhielt. Die sozialdemokratische und die grüne Fraktion beantragten durch einen Antrag Birrer-Heimo (sp, LU) eine Aufhebung der Befristung mit der Begründung, dass die Erhebung dieser Steuer aufgrund ihrer Relevanz sowie mangels Alternativen nicht in Frage gestellt werden könne und daher die regelmässig wiederkehrenden Abstimmungen darüber keinen Demokratiegewinn, sondern lediglich unnötige Kosten mit sich bringen würden. Eine erneute Befristung sei zudem nicht zentral für die kritische Diskussion des Steuersystems des Bundes sowie dessen Ausgaben und Einnahmen, da eine solche kaum im Rahmen der Neuen Finanzordnung, sondern im Rahmen von Sachabstimmungen stattfinde. Auf der anderen Seite bevorzugte die SVP-Fraktion, in Form eines Antrags Amaudruz (svp, GE), eine Befristung der Steuern auf 10 anstelle von 15 Jahren, was dem Volk eine häufigere Überprüfung der Angemessenheit dieser Steuern erlauben würde. Für den bundesrätlichen Vorschlag argumentierte Leo Müller (cvp, LU), dass eine erneute Befristung auf 15 Jahre einerseits der Tatsache Rechnung trage, dass die Aufhebung der Befristung der Bundessteuern bereits 1977, 1979 sowie 1991 an der Urne abgelehnt worden war, dass sie andererseits aber das Volk nicht bereits in kürzester Zeit wieder an die Urne rufe – wie es bei einer Befristung auf 10 Jahre der Fall wäre. Diese Meinung teilte die Mehrheit des Nationalrats und nahm den Entwurf des Bundesrates mit 178 zu 9 Stimmen an. Bestätigt wurde damit auch die Streichung einer mit dem Inkrafttreten des Biersteuergesetzes vom 6. Oktober 2006 hinfällig gewordenen Übergangsbestimmung zur Erhebung der Biersteuer (Art. 196 Ziff. 15 BV). Die Vorlage geht nun an den Ständerat, abschliessend werden Volk und Stände über die Verlängerung der Erhebung der Bundessteuern entscheiden.

Neue Finanzordnung 2021 (BRG 16.053)

Die VOX-Analyse zur Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen" zeigte, dass nur gerade die Hälfte der CVP-Anhänger dem Anliegen ihrer Partei zugestimmt hatten. Bei der SVP, die etwas überraschend die Ja-Parole beschlossen hatte, war gar weniger als ein Drittel der Parteibasis der Empfehlung gefolgt. Die VOX-Analyse kam überdies zum Schluss, dass der gesellschaftspolitische Konflikt, der bei früheren familienpolitischen Vorlagen eine wichtige Rolle gespielt hatte, bei der CVP-Familieninitiative kaum zum Tragen gekommen war. Die Initiative sei, so die Autoren, vielmehr aus fiskalpolitischen Gründen abgelehnt worden. Eine Mehrzahl der befragten Personen hatte angegeben, gegen die Initiative gestimmt zu haben, weil vor allem bessergestellte Familien davon profitiert hätten. Neben dem Fairness-Argument, das im Wahlkampf vor allem von linker Seite eingebracht worden war, hatten auch die drohenden Steuerausfälle ein Nein begünstigt.

Volksinitiative "Familien stärken! Steuerfreie Kinder- und Ausbildungszulagen"

Gegen den Antrag des Bundesrats stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zu, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen forderte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig.

Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (Mo. 11.3834)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen zum Ziel hatte, passierte die Hürde des Nationalrats. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen.

Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen (Mo. 11.3835)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Im Gegensatz zum Nationalrat im Vorjahr gab der Ständerat in der Sommersession einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Somit wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde weiterhin nur bis zu einem im Steuerrecht festgehaltenen Maximalwert akzeptiert.

Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen

Im Bereich der Familienbesteuerung präsentierte der Bundesrat im Juli seine Botschaft zur Familieninitiative der SVP. Diese forderte neue Steuerabzüge für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuten. Das Begehren war eine Reaktion auf die im Jahre 2011 in Kraft getretene Regelung, die für berufstätige Eltern einen Abzug für die Betreuungskosten von jährlich maximal 10'100 Franken pro Kind eingeführt hatte. Die SVP erachtete diese fiskalische Massnahme als Diskriminierung jener Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen liessen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Volksinitiative. Die Landesregierung machte geltend, dass Zweiverdienerehepaaren aufgrund der Kosten für die Fremdbetreuung nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung stand wie Einverdienerehepaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mit dem eingeführten Abzug für die Betreuung sei dieser verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern mit fremdbetreuten Kindern Rechnung getragen worden. Im Gegensatz dazu war der Bundesrat der Ansicht, dass die SVP-Initiative die steuerliche Besserstellung der Eigenbetreuung zur Folge hatte und somit gegen das Prinzip der Steuerneutralität verstiess.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge, welche Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen erlauben wollte. Bislang wurden vorgenommene Wertverminderungen auf Wirtschaftsgüter von der Steuerbehörde nicht automatisch akzeptiert, da im Handelsrecht und im Steuerrecht unterschiedliche Abschreibungssätze zur Anwendung kamen. In der Frühjahrssession sprach sich eine Mehrheit von 100 zu 85 VolksverterInnen für die parlamentarische Initiative aus. Der Entscheid des Ständerates zu diesem Geschäft war im Berichtsjahr noch hängig.

Sofortabschreibungen durch Unternehmen ohne steuerliche Aufrechnungen

Die SVP lancierte eine Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung, die die vom Parlament verabschiedete Familienbesteuerungsvorlage korrigieren soll. Konkret fordert die SVP Steuerabzüge für traditionelle Haushalte und damit eine finanzielle Entlastung von Einverdienerfamilien. Diese würden durch die Steuervorlage wie sie vom Parlament beschlossen wurde, doppelt bestraft, da sie zum einen wegen der Kinder auf ein zweites Einkommen verzichten und zum anderen mit ihren Steuergeldern die ausserfamiliären Betreuungsangebote für Doppelverdiener unterstützen würden. Aus diesem Grund verlangt die Initiative, dass Eltern, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen.

SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

Der Ständerat behandelte zwei im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motionen zur Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen. Die Motion der FDP-Fraktion war recht offen formuliert, und schrieb insbesondere den Umfang und den zeitlichen Horizont der Senkung nicht vor, schlug aber eine Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten vor. Diese Motion, die in erster Linie die Standortattraktivität der Schweizer Wirtschaft für ausländische Unternehmen fördern will, nahm die kleine Kammer gegen einen Ablehnungsantrag Fetz (sp, BS) mit 32 zu 10 Stimmen an, allerdings in einer abgeänderten Form, welche die Flexibilisierung ausschloss, da dieses so genannte Box-Modell, welches heute von den Niederlanden praktiziert wird, auch in der EU nicht unbestritten ist. Gegen den Widerstand der SP, die fand, gerade die Flexibilisierung hätte eine innovative Entwicklung ermöglicht, stimmte der Nationalrat der definitiven Überweisung in der modifizierten Form mit 95 zu 61 Stimmen zu. Die Motion der SVP-Fraktion (Mo. 07.3269), die genaue Vorgaben zur Senkung (von heute 8,5% auf neu 5,0%) vorsah, was allein beim Bund zu jährlichen Steuerausfällen von 3,8 Mia Fr. führen würde und auch beträchtliche Auswirkungen auf die Kantone hätte, lehnte der Ständerat mit 33 zu 7 Stimmen ab.

Wettbewerbsfähigkeit und die Standortattraktivität der Schweiz stärken

Die SVP wollte mit einer Motion den Gewinnsteuersatz für Unternehmen bei der direkten Bundessteuer von 8.5% auf 5% senken, da dies einem internationalen Trend entspreche. In der Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen sah die SVP eine einfache und wirksame Massnahme, um die steuerliche Attraktivität des Unternehmensstandortes der Schweiz zu erhalten und im Rahmen des internationalen Wettbewerbes zu verbessern. Entgegen der Empfehlung des Bundesrates, welcher darauf hinwies, dass die Senkung der Gewinnsteuer Mindereinnahmen von 3,7 Mia Fr. bringen würde, nahm der Nationalrat die Motion an.

Gewinnsteuersatz für Unternehmen

Ein Postulat der SVP wie auch eines der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (Po. 07.3291) beauftragten den Bundesrat je einen Bericht zu erstellen. Während das erste Postulat einen Überblick über zusätzliche Belastungen durch Steuern, Abgaben und Gebühren verlangte, forderte das andere einen Bericht über die Über- und Unterbesteuerung der privaten Altersvorsorge. Der Nationalrat nahm beide Postulate an.

Über- und Unterbesteuerung

Parteien, Kantone und Economiesuisse äusserten sich kritisch zum Ansinnen des Bundesrates. Das Ziel, die steuerliche Ungleichbehandlung von Zweiverdienerehepaaren aufzuheben, war unbestritten, ungeeignet und untauglich seien hingegen der vorgeschlagene Zweiverdienerabzug und die Gegenfinanzierung, weil sie zu einer Mehrbelastung der Alleinstehenden führten. Zudem hätten Zweiverdienerehepaare nun im Vergleich zu Einverdienerehepaaren und Konkubinatspaaren deutlich weniger zu bezahlen als nach geltendem Recht. SVP, CVP und Economiesuisse sprachen sich für ein Teilsplitting aus, das auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren befürwortete; SP und FDP bevorzugten die Einführung der Individualbesteuerung.

Sofortmassnahmen im Bereich der Ehepaarbesteuerung (BRG 06.037)
Dossier: Abschaffung der Heiratsstrafe
Dossier: Reform der Ehe- und Familienbesteuerung seit 2000 – Gemeinschaftsbesteuerung oder Individualbesteuerung?
Dossier: Bestrebungen zur Einführung der Individualbesteuerung

Im Februar forderte die SVP Steuersenkungen, um den Konsum und damit die Wirtschaft anzukurbeln. Es dürfe nicht sein, dass der Durchschnittsverdiener während über sechs Monaten nur für den Staat arbeite. Fraktionschef Caspar Baader (BL) verlangte, das Steuerpaket auf Anfang 2004 in Kraft zu setzen. Sollte die Vorlage zum Minipaket verkümmern oder verzögert werden, erwäge die SVP eine Volksinitiative „Steuersenkungen für den Mittelstand“.

SVP will Steuersenkungen

Ende Jahr präsentierte der Bundesrat seine Botschaft für eine Neue Finanzordnung; sie entsprach dem im Vorjahr in die Vernehmlassung gegebenen Entwurf. Die Vorlage beinhaltet insbesondere die Aufhebung der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer sowie die Streichung des Sondersatzes von 3,6% im Tourismusbereich. Letzterer sei eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe, die nicht in das Steuersystem gehöre. Da der Sondersatz umstritten ist – in ihrer Stellungnahme hatten sich die Hotellerie und die Tourismuskantone für seine Beibehaltung ausgesprochen –, soll separat darüber abgestimmt werden. Nach der Ablehnung der Energielenkungsabgabe verzichtete der Bundesrat auf eine Steuerreform mit ökologischen Anreizen. In der Vernehmlassung hatten sich vor allem economiesuisse und die Bankiervereinigung, aber auch der Strassenverkehrsverband gegen die definitive Verankerung der direkten Bundessteuer ausgesprochen. Der Schweizerische Treuhändlerverband und die SVP plädierten gar für die Abschaffung der direkten Bundessteuer.

Neue Finanzordnung 2004 (BRG 02.078)

Auf Antrag seiner WAK beschloss der Nationalrat in der Herbstsession, auch Entlastungen für Unternehmen ins Steuerpaket aufzunehmen. Vergeblich hatte der Bundesrat um etwas Geduld gebeten, bis er seine Reformvorschläge ausgearbeitet habe. Die grosse Kammer senkte den Steuersatz von 8,5% auf 8% des Reingewinnes – economiesuisse hatte eine Verringerung auf 7,5% gefordert. Einen Antrag Fehr (sp, ZH), der die KMU mittels Abzug der Ausbildungskosten für Lehrtöchter und Lehrlinge entlasten wollte, lehnte der Rat ab. Hingegen überwies er im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion seiner WAK (Mo. 01.3214), welche die Beseitigung steuerlicher Ungerechtigkeiten für die KMU verlangte, und stimmte der ständerätlichen Motion Schweiger (Mo. 00.3552) (fdp, ZG) mit 71:52 Stimmen zu, welche ebenfalls Steuerleichterungen für die KMU verlangte. In seiner Antwort auf eine Interpellation der SVP-Fraktion (Ip. 013040) betonte der Bundesrat, Massnahmen zugunsten der Unternehmungen müssten mit einer nachhaltigen Finanzpolitik vereinbar sein. Im Anschluss an die Swissair-Krise erklärte sich die Wirtschaft bereit, für ein paar Jahre auf die vom Nationalrat beschlossene Steuersatzsenkung zu verzichten.

Steuerpaket 2001 (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001

Als Postulat überwiesen wurde ein Aufruf der SVP-Fraktion zum Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs zwischen den Kantonen. Der Wettbewerb garantiere tiefe Steuern. Die Steuerharmonisierung dagegen könnte Steuererhöhungen zur Folge haben. Walker (cvp, SG) unterstützte formelle Vereinheitlichungen zwischen den Kantonen. Fässler (sp, SG) gab zu bedenken, dass die bestehenden Steuerunterschiede von der Bevölkerung nicht verstanden würden. Nachdem die SVP-Fraktion Bundesrat Villiger ihre Zusammenarbeit bei der formellen Steuerharmonisierung zusichert hatte, hiess der Rat die Motion in der Form eines Postulats mit 98 zu 70 Stimmen gut.

Verzicht auf weitere Einschränkungen des Steuerwettbewerbs

Erfolglos blieb eine Motion von Ständerat Brändli (svp, GR) zur Reduktion der direkten Bundessteuer. Mindestens 50% der wachstumsbedingten Mehreinnahmen hätten an die Steuerpflichtigen zurückerstatten werden sollen. Davon erhoffte sich der Motionär eine Steigerung der Standortattraktivität der Schweiz. Der Bundesrat erklärte, bis 1997 habe die Schweiz mit einer Fiskalquote von 33,8% gegenüber der OECD (37,2%) und der EU (41,5%) ihren Standortvorteil bewahren können. Ausserdem würde die vorgeschlagene Massnahme den Rahmen des Finanzleitbildes sprengen. Mit 26 zu 6 Stimmen verwarf der Ständerat das Begehren auch in der Form eines Postulates. Im Nationalrat unterlag die SVP-Fraktion mit ihrer Motion (Mo. 99.3581) zur Senkung der Steuerlast. Sie hatte einen Dringlichen Bundesbeschluss zur Reduktion der direkten Bundessteuer um 10% gefordert. Der Finanzplan sollte ausserdem um eine Verzichtsplanung ergänzt werden, die die Kompensation allfälliger Steuerausfälle regelt. Schliesslich stellte Nationalrat Brunner (svp, SG) vergeblich die Forderung (Mo. 99.3339) nach einem Steuerstopp. Er wollte erreichen, dass jede künftige Erhöhung einer Steuer durch die Reduktion einer anderen Steuer vollständig kompensiert werden muss. Bekämpft wurde die Motion von Fässler (sp, SG), die das Begehren als Wahlkampfvorlage kritisierte und ihrem Verfasser zu bedenken gab, dass auch die Landwirtschaft von einer solchen Politik negativ betroffen sein würde.

Reduktion der direkten Bundessteuer Senkung der Steuerlast jede künftige Erhöhung einer Steuer vollständig kompensiert

Die geplante Straflosigkeit für Steuersünder bei Selbstanzeige wurde von den bürgerlichen Parteien in der Vernehmlassung durchwegs positiv bewertet. Wer nicht versteuerte Vermögen oder Einkommen nachträglich angibt, soll lediglich die Steuer zuzüglich der Zinsen bezahlen und von einer Strafe verschont bleiben. Entgegen der ständerätlichen Vorlage, die natürlichen Personen einmal im Leben und juristischen Personen alle 30 Jahre eine straflose Selbstanzeige zugesteht, verlangte die SVP als einzige bürgerliche Partei eine allgemeine Steueramnestie. Die SP hingegen wollte die Amnestie nur natürlichen Personen, nicht aber juristischen Personen, zukommen lassen. Unter den Kantonen zeigte sich Nidwalden skeptisch und sprach der Vorlage die Motivationskraft zu einer verstärkten Steuerdisziplin ab.

Steueramnestie nach Prinzip der straflosen Selbstanzeige

Das Wahljahr bot verschiedene Schaukämpfe um das Thema Steuern. Die FDP lancierte eine Steuerstopp-Initiative, die CVP präsentierte ihr Steuerreform-Konzept und die SVP forderte die Senkung der direkten Bundessteuer um 10% bis 2001 bei gleichzeitiger Reduktion der Bundesausgaben.

Schaukämpfe um das Thema Steuern