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Die Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal standen weiterhin stark im Fokus der SVP. Nachdem die Ideen einer Stellenplafonierung und einer Personalbremse im Vorjahr mindestens im Ständerat gescheitert waren, forderte die SVP-Fraktion eine laufende Anpassung der Löhne in der Bundesverwaltung an jene in der Privatwirtschaft. Zudem müsse das Bundespersonalrecht an das privatwirtschaftliche Arbeitsrecht angepasst werden. Die Angleichung sei nötig, weil die Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal die Entschädigungen in der Privatwirtschaft «zum Teil massiv übertreffen». Zugunsten gesunder Staatsfinanzen müssten die Angestellten der Bundesverwaltung auf den Luxus grosszügiger Leistungen verzichten. Die SVP nannte etwa den Vaterschaftsurlaub, die Anzahl Ferientage oder die Pensionskassenbeiträge.
In der Ratsdebatte zog Sandra Sollberger (svp, BL) als Sprecherin für die SVP-Fraktion einen Vergleich: Ein Bundesangestellter verdiene im Schnitt inkl. 13. Monatslohn und Ortszuschlag monatlich CHF 9'348; ein «Banker» verdiene hingegen lediglich CHF 8'596. Zudem würden Bundesangestellte Sozialleistungen erhalten, von denen «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft nur träumen können». Der Bundesrat hatte in seiner ablehnenden Stellungnahme darauf hingewiesen, dass er die Löhne in der Bundesverwaltung periodisch mit der Privatwirtschaft vergleiche. Dies kritisierte Sollberger, weil es sich bei den Vergleichsfirmen um börsenkotierte, multinationale Konzerne handle, die in ein ganz anderes Umfeld eingebettet seien als KMU, welche rund zwei Drittel der Arbeitsplätze in der Schweiz bereitstellten und sich daher eher für einen Vergleich anbieten würden.
Diesen Punkt nahm Ueli Maurer als Vertreter der Landesregierung auf. Der Bund als Arbeitgeber von rund 37'000 Mitarbeitenden sei sicherlich nicht vergleichbar mit einem KMU. Der Finanzminister wies zudem darauf hin, dass auch andere Vergleiche schwierig seien, weil Menschen, die in der Verwaltung arbeiten, andere Bedürfnisse hätten als Angestellte in der Privatwirtschaft. Dies führe dazu, dass Bundesangestellte ihrer Anstellung in der Regel treu blieben – genauso wie in der Privatwirtschaft Angestellte kaum zum Bund wechseln würden, weil sie hier nicht die von ihnen gewünschten Bedingungen erhalten würden. Man laufe Gefahr, hier Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Wahrscheinlich sei es in der Tat so, dass man in den unteren Anstellungskategorien höhere Löhne zahle als in der Privatwirtschaft. Dies sei aber in den oberen Bereichen sicher nicht der Fall. Unter dem Strich stimmten die Lohnbedingungen. Der Bund entlöhne «gute Arbeitnehmer gut», dazu könne er stehen.
Die Mehrheit des Nationalrats, bestehend aus den geschlossenen SVP- und FDP-Fraktionen, sah dies freilich anders und stimmte mit 99 zu 93 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für die Überweisung des Vorstosses an den Zweitrat.

Löhne und Sozialleistungen für das Bundespersonal

Das Parlament verabschiedete die Unternehmenssteuerreform II, welche insbesondere die doppelte Besteuerung von Unternehmensgewinnen (beim Unternehmen und bei den Aktionären) teilweise aufhebt und Erleichterungen für KMU bringt. Da die Linke dagegen das Referendum einreichte, wird im Jahr 2008 definitiv darüber entschieden. Der Nationalrat hiess zudem zwei Motionen der FDP- resp. der SVP-Fraktion für eine Senkung des Steuersatzes für Unternehmensgewinne bei der Bundessteuer gut.

BRG Unternehmenssteuerreform II (BRG 05.058)
Dossier: Unternehmenssteuerreform II

In ihrem Positionspapier zur Wirtschaftspolitik legte die SVP den Hauptakzent auf ein Revitalisierungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU), welche ihrer Meinung nach durch Vorschriften behindert und durch Steuern und Abgaben übermässig belastet würden. Die SVP lehnte die Einführung neuer Steuern generell ab und sprach sich einmal mehr für einen dezidierten Sparkurs aus. Bei den Sozialwerken kam für sie unter den Szenarien von IDA FiSo-2 nur der gezielte Abbau in Frage. Als wichtig erachtete sie die Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz, wobei sie der Gentechnologie entscheidende Bedeutung beimass.

Wirtschaftspolitik der SVP 1998

Vertreter der SVP erkannten in der in der USA gebräuchlichen sogenannten Sunset-Legislation, d. h. in Gesetzen und Verordnungen die, falls sie nicht explizit erneuert werden, nach einer bestimmten Frist ausser Kraft treten, ein nachahmenswertes Beispiel. Sie mussten sich vom Bundesrat allerdings aufklären lassen, dass diese Art Gesetzgebung auch in der Schweiz mit den befristeten Bundesbeschlüssen seit langem praktiziert wird. Ein Postulat der SVP für ein institutionalisiertes Gesprächsforum zwischen den zuständigen Stellen der Bundesverwaltung und Vertretern der KMU wurde vom Nationalrat überwiesen. Der Ständerat wandelte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Tschopp (fdp, GE) für die Vergabe eines bestimmten Teils der Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU aus formalen Gründen in ein Postulat um.

Sunset-Legislation Forschungs- und Entwicklungsaufträge des Bundes an KMU
Dossier: Förderung von KMU