Die Affäre Hildebrand nahm 2014 ihren Fortgang. Christoph Blocher steht unter Verdacht der Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses, weil er ihm anvertraute Bankdaten des ehemaligen Nationalbankchefs Philipp Hildebrand an die "Weltwoche" weitergegeben haben soll. 2013 hatte Blocher beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und geltend gemacht, dass die bei ihm bei einer 2012 durchgeführten Hausdurchsuchung beschlagnahmte Korrespondenz zwischen ihm und der "Weltwoche" dem Quellenschutz für Journalisten unterstellt sei und entsprechend nicht verwendet werden dürfe. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut und argumentierte, dass die Medien ein Wächteramt inne hätten und Informanten die Gewähr haben müssten, nicht öffentlich genannt zu werden, wenn Missstände in Staat und Gesellschaft aufgezeigt werden sollen. Mit seiner Klage gegen Hildebrand wegen Verletzung der Geheimhaltungspflicht blitzte Blocher bei der Bundesanwaltschaft allerdings ab. Blocher hatte geklagt, weil Hildebrand den Medien verraten habe, dass er, Christoph Blocher, die Informationen an die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey weitergegeben habe.
HildebrandDossier: Affäre Hildebrand