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Die Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL), welche für systemrelevante Banken eine Eigenkapitalquote von mindestens 10 Prozent der nichtrisikogewichteten Aktiven forderte, war in der Herbstsession 2015 Verhandlungsgegenstand im Nationalrat. Die Beratung erfolgte zusammen mit zwei weiteren Motionen der SP- (Mo. 13.3743) und der SVP-Fraktion (Mo. 13.3740), welche beide mit den Forderungen nach einem Trennbankensystem ebenfalls die «Too-big-to-fail»-Problematik tangierten. Leutenegger-Oberholzer stützte sich auf internationale wissenschaftliche Literatur und erachtete sowohl die gegenwärtige Eigenkapitalquote von 3.2 Prozent als auch die von der SVP bevorzugte Quote von 6 Prozent als ungenügend. Obschon die Motionärin hervorhob, dass sie eine ungewichtete Kapitalquote von 10 Prozent der Aktiven weiterhin als notwendig und erstrebenswert erachte, zog sie die Motion mit der Begründung zurück, dass sie durch diesen taktischen Rückzug negative Signale in dieser Debatte durch einen ablehnenden Entscheid verhindern wolle.

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ihren Schatten voraus warfen im Berichtsjahr 2014 zwei Motionen aus den Reihen der SP und der SVP. Beide forderten, die Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken zu erhöhen. Konkret schwebte den Genossen eine ungewichtete Eigenkapitalquote von mindestens 10 Prozent vor, während die Motion der SVP-Fraktion eine Höhe von 6 Prozent für systemrelevante Institute vorschlug. Beide Geschäfte wurden, obwohl sie bis zum Jahresende 2014 nicht in den Räten behandelt wurden, verschiedentlich von den Medien aufgegriffen, im Speziellen im Zusammenhang mit der Publikation des Expertenberichts der Gruppe „Brunetti II“ zur Finanzmarktstrategie (siehe unten, Finanzplatz und Bankgeheimnis).

Eigenkapitalquote von mindestens 10% der nichtrisikogewichteten Aktiven (Mo. 13.3744)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Ein Schlagabtausch zwischen dem Vater der Abzockerinitiative, Thomas Minder (parteilos, SH), und Christoph Blocher wurde für 2013 erwartet. Minder war zuversichtlich, bei der Volkspartei Unterstützung für seine Initiative zu finden. Blocher wollte sich hingegen für den indirekten Gegenvorschlag stark machen. Ende Jahr gründete der Zürcher Nationalrat zusammen mit Unternehmern ein Komitee, das sich zugunsten einer schnelleren Umsetzung des Gegenvorschlages gegen die Initiative einsetzen sollte. Dem Komitee gehörten neben dem aus der grossen Kammer zurücktretenden Peter Spuhler (TG) die Nationalräte Ulrich Giezendanner (AG), Jean-François Rime (FR) und Sylvia Flückiger (AG) an. Die SVP selber hat im Berichtsjahr noch keine Parole zur Abzockerinitiative beschlossen.

Abzockerinitiative

Als mit der Verschärfung der internationalen Finanzkrise im Sommer und Frühherbst immer mehr Staaten Konjunkturförderungsprogramme sowie Garantien und Kapitalspritzen für Banken und andere private Unternehmen ankündigten, sah es zuerst noch danach aus, als ob die Schweiz auf derartige staatliche Interventionen in die Marktwirtschaft würde verzichten können. Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Am 16. September, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, war es dann auch in der Schweiz so weit: Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund 68 Mia Fr. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dieser vom Betrag her unvorstellbar massive Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft notwendig gewesen. In der Parlamentsdebatte zu den Stützungsmassnahmen sparte die politische Linke nicht mit ihrer grundsätzlichen Kritik an den deregulierten Finanzmärkten sowie an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft insgesamt. Einig war man sich von links bis rechts, dass die Probleme der UBS und anderer Konzerne gewisse neue Gefahren der liberalisierten und vor allem globalisierten Wirtschaft für die nationalen Volkswirtschaften aufgezeigt hatten. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion (08.3649), welche die Einsetzung einer Expertengruppe für eine entsprechende Analyse verlangt.

Kritik an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft im Rahmen der Finanzkrise (2008)
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Im Januar gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Ausweitung der Bestimmungen gegen die Geldwäscherei auf den ganzen Finanzsektor in die Vernehmlassung. Dem neuen Gesetz sollen nicht nur wie bisher Banken unterstellt sein, sondern alle im Finanzmarkt tätigen Akteure, also auch Versicherungen, PTT, Treuhänder, Anwälte und andere mit Finanzierungs- und Kreditgeschäften befasste Personen und Firmen. Vorgesehen ist eine Identifizierungspflicht für Kunden (bei Bargeschäften ab CHF 25'000) und die Abklärung der wirtschaftlichen Hintergründe und des Zwecks der Transaktion bei Anzeichen von verdächtigen Handlungen. Bei Gewissheit oder begründetem Verdacht soll eine Meldepflicht eingeführt werden.
Die Reaktionen auf den Vorschlag des Bundesrates fielen überwiegend negativ aus. Keinen dringenden Handlungsbedarf konnten die ins Visier genommenen Treuhänder ausmachen. Für die Banken ist zwar ein solcher durchaus gegeben, die neuen Regeln würden aber ihrer Ansicht nach die bestehenden Normen konkurrenzieren und zu Ungereimtheiten führen. Die vorgesehene Meldepflicht bei verdächtigen Transaktionen lehnten sie, wie übrigens auch die FDP und die SVP, ab.

Geldwäschereigesetz in der Vernehmlassung
Dossier: Neues Geldwäschereigesetz (1997)

Dank der weiterhin guten Wirtschaftslage konnten die Behörden auf besondere konjunkturpolitische Aktivitäten verzichten. Daran vermochte auch der Börsenkrach vom 19. Oktober nichts zu ändern. Zwar führten im Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der Freisinnigen (D.Ip. 87.930), der SP (D.Ip. 87.932) und der SVP (D.Ip. 87.931) zu einer allgemeinen Aussprache über die Konsequenzen des Sturzes der Aktienkurse und des Wertes des Dollars auf die Wirtschaft und die Beschäftigung. Dabei überwog die auch von Wissenschaftern und anderen Analytikern geteilte Meinung, dass der Börsenkrach nicht konjunkturelle Ursachen habe, sondern vielmehr in einer Krise des Finanzmarktes begründet sei. Da sich der Wert des Schweizer Frankens im Gleichschritt mit anderen Währungen gegenüber dem Dollar verteuert hatte, wurden auch die Gefahren für die Exportwirtschaft als relativ gering eingestuft. Konjunkturpolitische Stützungsmassnahmen drängten sich angesichts des ungebrochenen Wachstums keine auf und wurden auch nicht verlangt. Immerhin forderte im Nationalrat der Gewerkschafter Reimann (sp, BE) den Bundesrat auf, solche in Bereitschaft zu halten.

Jahresüberblick der schweizerischen Volkswirtschaft 1980er Jahre