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Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion der SVP-Fraktion war mit der Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes hinfällig geworden. Die vom SVP-Vorstoss geforderten Punkte, die auf den Empfehlungen der GPK-NR zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis beruhten, waren in das revidierte Gesetz eingeflossen. Der Ständerat lehnte die Motion entsprechend ab.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr auf der Basis einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis bereits drei Postulate überwiesen hatte, wollte die SVP-Fraktion mit einer Motion den Anliegen noch weiteren Nachdruck verleihen. Die Evaluation hatte drei Hauptkritiken zu Tage gefördert: zu wenig Transparenz bei der Kommunikation der Vernehmlassungsresultate, eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung sowie die zu häufigen Anhörungskonferenzen mit zu kurzen Fristen und willkürlicher Auswahl der Teilnehmer. Neben diesen drei in den GPK-Postulaten verpackten Punkten zur Verbesserung dieser Situation wollte die SVP zusätzlich noch die Kompetenzen der Bundeskanzlei, die mit der Koordination von Vernehmlassungen betraut ist, klären. Der Nationalrat unterstützte mit Ausnahme der SP- und der FDP-Liberale-Fraktion den Vorstoss mit 117 zu 73 und überwies ihn an die kleine Kammer, wo die Motion im Berichtjahr noch nicht diskutiert wurde.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)