Die SVP hatte ihren Ärger über die im Herbst 2007 veröffentlichten Berichte der GPK und einer von dieser gebildeten Subkommission über die Umstände der Demission von Bundesanwalt Valentin Roschacher noch nicht überwunden. Die in diesen Texten und in mündlichen Äusserungen enthaltenen Verdächtigungen und Anschuldigungen gegenüber dem damaligen Vorsteher des EJPD, Bundesrat Blocher, und überhaupt das Vorgehen dieser Kommissionen, stellten nach den Worten des SVP-Fraktionschefs Baader (BL) einen „der grössten Skandale der Geschichte des Schweizer Parlamentes“ dar. Dieses Vorgehen müsse deshalb von einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) restlos aufgeklärt werden. Das Parlament lehnte die Einsetzung einer PUK mit 109 zu 51 Stimmen ab. Alt-Bundesrat Blocher reichte im September auch noch eine Strafklage gegen die beteiligten Angestellten der Bundesanwaltschaft und einzelne GPK-Mitglieder ein.
Rücktritt von Bundesanwalt Valentin Roschacher (2006)- Schlagworte
- Datum
- 24. September 2008
- Prozesstyp
- Parlamentarische Initiative
- Geschäftsnr.
- 07.482
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2008, S. 1326 ff. Strafklage: Presse vom 6.9.08. Zur Zulässigkeit der Information der GPK durch die Bundesanwaltschaft siehe auch NZZ, 4.7.08. GPK-NR-Bericht aus dem Vorjahr: BBl, 2008, S. 1979 ff. resp. 2081 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 16.03.2017
Aktualisiert am 16.03.2017