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Im Sommer 2019 verlagerte eine am Institut für Religionsrecht der Universität Freiburg verfasste Studie den religionspolitischen Fokus vom nationalen auf die kantonalen Parlamente. Max Ammann und Prof. René Pahud de Mortanges untersuchten für den Zeitraum von 2010 bis 2018 eingereichte Vorstösse zu religionspolitischen Themen in 15 repräsentativ ausgewählten Kantonen.
Insgesamt konnten die Autoren 140 parlamentarische Vorstösse ausfindig machen (Höchstwert: 20 im Kt. Bern; Tiefstwert: 0 im Kt. Graubünden), die insgesamt 16 verschiedenen Parteien zugeordnet werden konnten. Über zwei Drittel der eingereichten Vorstösse kamen von den vier Bundesratsparteien SVP, SP, FDP und CVP, wobei die SVP mit 48 Vorstössen – also rund einem Drittel aller Vorstösse – mit Abstand die aktivste Partei war und selbst die beiden zweitklassierten Parteien SP und CVP (je 20 Vorstösse) zusammengenommen noch übertraf. Hinsichtlich der Religionsgemeinschaften fokussierten die Vorstösse in erster Linie den Islam (ca. 60%) und das Christentum (ca. 30%), während das Judentum den Autoren zufolge in der kantonalen Politik praktisch inexistent sei. Mit 33 von insgesamt 81 islamspezifischen Vorstössen (CVP 9; FDP und SP je 6) und zehn von insgesamt 42 Einreichungen zum Christentum (SP 7; FDP 5; CVP 3) dominierte die SVP die Religionsdebatte nachweislich, wobei sie in der Islamdebatte einen deutlich grössen Unterschied zu den anderen Parteien aufwies, was gemäss den Studienverantwortlichen durchaus ihrem Parteiprogramm entspreche.
Innerhalb der Vorstösse, die das Christentum betrafen, benannten die Forscher die Kirchenfinanzierung und die Kirchensteuern, die religiöse Neutralität, kirchliche Feiertage und den Religionsunterricht als Kernthemen. Lediglich in einzelnen Kantonen zur Diskussion standen hingegen Themen wie Kirchenglocken, Freikirchen oder die Aberkennung des öffentlich-rechtlichen Status der römisch-katholischen Kirche. Letzteres Anliegen sei gemäss den Autoren der einzige Vorstoss gewesen, der offen die Privilegien einer christlichen Kirche angreife. Zusammenfassend zeige die Analyse auf, dass den christlichen Kirchen zunehmend ein «säkularer Wind» seitens der Politik entgegenwehe und ihre rechtliche und gesellschaftliche Stellung mit den eingereichten Vorstössen meistens unter Druck gesetzt werde.
Dennoch stelle der Islam in der politischen Arena noch immer die umstrittenste Religionsgemeinschaft dar, obwohl die Musliminnen und Muslime lediglich fünf Prozent der Schweizer Wohnbevölkerung ausmachten und zudem eine sehr disperse Gemeinschaft seien. Die mit dem Islam verknüpften Schlüsselthemen fokussierten Vermummungsverbote und Kleidervorschriften, die öffentliche Anerkennung, islamische Institutionen im Allgemeinen, die Wertedebatte – insbesondere hinsichtlich der Scharia – sowie die Radikalisierungs- und Terrorgefahr. Ammann und Pahud de Mortanges kamen zum Schluss, dass ein Grossteil der eingereichten Vorstösse sehr islamkritisch gewesen sei und dass die Legislativmitglieder offensichtlich grosse Vorbehalte gegenüber der – in der Schweiz – vergleichsweise neuen Religion und ihrer Anhängerschaft hätten. Die Debatte finde hierbei auf den zwei Ebenen der institutionellen und der gesellschaftlich-kulturellen Einbindung statt.
Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen religionspolitischer Vorstösse auf das Religionsverfassungsrecht werden gemäss der Autorenschaft zwei politische Agenden ersichtlich: Zum einen übe ein offensiver politischer Ansatz Druck auf die anerkannten Kirchen aus und tendiere somit zu einem Abbau ihrer institutionellen Privilegien, was sich früher oder später auf ihren rechtlichen Status auswirken könne. Zum anderen bestehe gerade gegenüber neueren, nicht-christlichen Religionsgemeinschaften und besonders dem Islam ein tendenziell defensiverer und auf Erhalt bedachter politischer Ansatz, obwohl die Politik aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben möglichst zu einer Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften angehalten wäre. Allerdings sei der Wille hierzu und die damit einhergehende Einräumung ähnlicher Privilegien und Rechte, wie sie den christlichen Volkskirchen zugesprochen werden, gegenwärtig nur wenig ersichtlich.

Rolle der SVP in der Religionsdebatte

Die SPK-NR bekräftigte im Mai 2019 erneut, dass sie Bestrebungen zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor terroristischen Handlungen begrüsse. Dennoch beantragte sie die parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion zur Ausweisung von Aktivistinnen und Aktivisten des politischen Islams mehrheitlich zur Ablehnung, da der Bundesrat mit den Vorlagen zur Verstärkung des strafrechtlichen Instrumentariums sowie über polizeiliche Massnahmen gegen Terrorismus in diesem Bereich bereits tätig geworden sei. Der Nationalrat folgte diesem Antrag im Juni mit einer knappen Mehrheit von 94 zu 90 Stimmen bei 3 Enthaltungen und erledigte damit das Geschäft. Die Befürworterinnen und Befürworter – darunter die geschlossene SVP-Fraktion und die grosse Mehrheit der CVP-Fraktion – hatten vor allem den politischen Druck bei der Terrorismusbekämpfung hochhalten wollen, wie die Kommissionsminderheit ihren Antrag begründet hatte.

Ausweisung von Aktivisten des politischen Islams (Pa.Iv. 17.445)

Ausländerinnen und Ausländer, die zugunsten des Islamischen Staats (IS) oder einer anderen gewaltbereiten fundamentalistisch-muslimischen Gruppierung oder für die Errichtung einer islamisch ausgerichteten Staatsordnung aktiv sind, sollen unverzüglich aus der Schweiz ausgewiesen werden, forderte die SVP-Fraktion mit einer im Sommer 2017 eingereichten parlamentarischen Initiative. Die Schweiz müsse sich «gegen jede Unterwanderung durch totalitäre Kräfte» schützen, so die Begründung des Vorstosses. Berichte des Nachrichtendienstes gäben Anlass zur Annahme, dass sich ausländische Personen in der Schweiz als Aktivistinnen und Aktivisten des politischen Islams betätigten und damit die innere Sicherheit der Schweiz gefährdeten, da Attentate nicht auszuschliessen seien. Die SPK-NR stützte Anfang 2018 die Forderung und gab der Initiative mit 14 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung Folge. Sie hoffte, der Bundesrat möge das Anliegen in seine Vorlage zur Verschärfung des strafrechtlichen Instrumentariums zur Terrorismusbekämpfung aufnehmen. Ihre Schwesterkommission sah in der parlamentarischen Initiative jedoch keinen Mehrwert gegenüber der bundesrätlichen Vorlage und kritisierte zudem die unklare Verwendung von Begriffen wie «islamisch» und «islamistisch» im Initiativtext. So lehnte die SPK-SR die Initiative im Sommer 2018 mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Ausweisung von Aktivisten des politischen Islams (Pa.Iv. 17.445)

Ein Postulat Quadranti (bdp, ZH) wollte den Bundesrat mit der Prüfung von einerseits geeigneten Massnahmen zur Verhinderung von Radikalisierungstendenzen in muslimischen Vereinen und andererseits der Förderung einer effektiven Selbstregulierung derer beauftragen. Das Postulat war bereits im Herbst 2016 ein erstes Mal zur Beratung eingereicht, damals aber von Christian Imark (svp, SO) und der SVP-Fraktion bekämpft worden, weshalb die Diskussion verschoben worden war.
Auch wenn sich bei der grossen Mehrheit der muslimischen Bevölkerung keine Probleme zeigen würden, liessen sich besonders in jüngerer Zeit problematische Entwicklungen in einigen muslimischen Vereinen beobachten, welche auf klare Tendenzen zur Radikalisierung einzelner Personen hinwiesen. Der Bundesrat solle daher in Zusammenarbeit mit den Kantonen geeignete Massnahmen erarbeiten, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Eine mögliche Massnahme sieht Quadranti in der Gewährung finanzieller Mittel, welche bei der Erfüllung klar definierter Anforderungen – bei regelmässiger Kontrolle – zugesprochen werden könnten. Mithilfe dieser zusätzlichen finanziellen Mittel könnten die Vereine bspw. eine Stelle für einen „Sektenbeauftragten“ schaffen, um so bereits präventiv eingreifen zu können. Des Weiteren wären die Vereine nicht mehr von ausländischen Geldgebern abhängig, was besonders bei der Personalbeschaffung – Stichwort ausländische Imame – eine bessere Transparenz gewährleisten würde.
Imarks Vorwurf an Quadranti zielte auf ebendiesen finanziellen Zuschuss. Er sehe das Fernziel dieses Vorstosses offenbar darin, dazu beizusteuern, dass der Islam in der Schweiz als Landeskirche anerkannt werden solle – diese Stossrichtung würde aber von ihm und seiner Fraktion deutlich abgelehnt. Er könne nicht einsehen, weshalb er, der ja als Katholik bereits seine Kirchensteuer entrichte, nun auch noch die Steuer anderer religiöser Gemeinschaften in der Schweiz übernehmen solle. Hier müsse man sich auf das Prinzip der Eigenverantwortung rückbesinnen und Forderungen stellen und nicht, wie verlangt, den Vereinen das Geld hinterherwerfen.
Der Bundesrat hatte dem Nationalrat das Postulat zur Annahme beantragt. Dieser kam dem Antrag aber nicht nach und lehnte in der Frühjahrssession 2017 den Vorstoss mit 103 zu 76 Stimmen bei einer Enthaltung ab.

Radikalisierung in muslimischen Vereinen verhindern

Die Rütli-Wiese geriet auch 2011 in die Schlagzeilen. Nicht die Jahrfeier, bei der Bundespräsidentin Calmy-Rey Überraschungsgast war und die dank dem seit 2009 bestehenden Ticketsystem ohne Zwischenfälle verlief, war Gegenstand der Diskussionen, sondern die Nutzung der Wiese für Parteianlässe. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG), welche die symbolträchtige Wiese im Auftrag des Bundes verwaltet und für Anlässe mit mehr als 50 Personen Bewilligungen erteilt, verbietet parteipolitische Anlässe. Ende Mai trafen sich jedoch 70 Mitglieder des SVP-Zentralvorstandes ohne Bewilligung auf dem Rütli, um Widerstand gegen einen EU-Beitritt zu geloben. Die SGG bezeichnete dies als rechtswidrig und verlangte eine Entschuldigung, welche die SVP allerdings verweigerte. Es folgte eine Diskussion über die Öffnung des Rütli für Parteianlässe. Während die einen auf einen Zutritt für alle pochten, warnten andere vor der Vereinnahmung der Wiege der Eidgenossenschaft durch rechtsextreme Gruppierungen.

Bundesfeier auf dem Rütli

Aufgrund der vorjährigen Störungen durch Rechtsradikale plante die Luzerner Regierung im Berichtsjahr anstelle eines Umzugs zum Gedenken an die Schlacht von Sempach die Durchführung eines Gottesdienstes. Die SVP Luzern sammelte daraufhin Unterschriften für eine Petition, die ein Beibehalten der bisherigen Feierlichkeiten forderte. Diese wurde auch von Bundesrat Maurer unterschrieben, was einigen Wirbel verursachte. Maurer wurde vorgeworfen, sich in kantonale Belange einzumischen und Rechtsextremismus zu unterstützen. Dieser rechtfertigte seine Unterschrift mit dem Hinweis, dass die Petition lediglich eine würdevolle Feier, also eine Feier ohne politischen Extremismus fordere. Die Luzerner Regierung schlug ein Konzept vor, das anstelle von Schlachtfolklore zukünftig ein Volksfest vorsieht, mit dem der Dialog gefördert und die zunehmende Politisierung des Anlasses verhindert werden soll.

Feier der Schlacht von Sempach

Zu ernsthaften Ausschreitungen im Umfeld von politischen Manifestationen kam es insbesondere anlässlich einer SVP-Demonstration am 6. Oktober, also kurz vor den eidgenössischen Wahlen in Bern. Die SVP beabsichtigte, mit Bundesrat Blocher an der Spitze, einen Demonstrationszug durch die Berner Altstadt auf den Bundesplatz durchzuführen. Eine Gegenkundgebung ebenfalls in der Altstadt wurde von lokalen grünen Parteien, Jungparteien und Gewerkschaften unterstützt, von den Gemeindebehörden aber nicht bewilligt. Während sich gut 5000 SVP-Demonstranten vor dem unteren Ende der Altstadt zum Abmarsch bereit machten, versammelten sich rund 2000 Gegendemonstranten auf dem Münsterplatz nahe an der Marschroute. Einige Hundert Gegendemonstranten blieben allerdings nicht dort, sondern errichteten Strassenblockaden am Eingang zur unteren Altstadt, zerstörten Material für die SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz, attackierten dort auch Personen und lieferten sich in den engen Altstadtgassen Scharmützel mit der Polizei. Die Polizei räumte unter Einsatz von Tränengas und Gummischrot die Strassenblockaden und nahm 42 Gegenmanifestanten fest. Die SVP, in deren Demonstrationszug sich auch ca. hundert Rechtsextremisten und bekannte Neonazis eingereiht hatten, brach in der Folge ihre Demonstration ab. Bereits drei Wochen zuvor war es bei einem Auftritt von Bundesrat Blocher in Lausanne zu Protestaktionen mit heftigen Auseinandersetzungen zwischen der Polizei und Demonstranten gekommen.

Ausschreitungen SVP-Demonstration am 6. Oktober in Bern

Rechtsextremismusvorwürfe richteten sich auch gegen Christoph Blocher. Eine Woche vor den Wahlen veröffentlichte die Sonntagspresse Ausschnitte aus einem Schreiben Blochers an einen Herrliberger Unternehmer vom März 1997. Darin bedankte sich Blocher für die Zusendung eines Buches des als Holocaust-Leugner verurteilten Jürgen Graf. Das Papier war bei der Verhaftung Grafs beschlagnahmt und zu den Prozessakten gelegt worden. Die Brisanz des Briefes steckte in der Kommentierung Blochers «wie recht er doch hat». In der Folge wurde Blocher von allen Seiten angegriffen, insbesondere die Parteipräsidenten der CVP und der SP zeigten sich sehr besorgt. Sogar internationale Kritik traf in Bern ein. Die FDP publizierte Inserate mit dem Wortlaut „Bei uns hat Rechtsextremismus keinen Platz!“, welche die SVP mit eigenen Inseraten konterte. Blocher indes sah sich einer Hetzkampagne gegen seine Person ausgesetzt, die bewusst kurz vor den Wahlen inszeniert worden sei. Er habe das Buch gar nie gelesen, und sein Kommentar beziehe sich lediglich auf den Titel «Vom Untergang der Schweizerischen Freiheit».

Rechtsextremismusvorwürfe gegenüber SVP-Vertreter vor den Wahlen 1999

Anfangs September drohte Parteipräsident Maurer mit dem Ausschluss der Genfer SVP-Sektion, sollte diese sich nicht von ihrem Nationalratskandidaten und Parteisekretär Pascal Junod trennen. Junod war zuvor in Verdacht geraten, rechtsradikalen Vereinigungen nahe zu stehen. Nachdem Junod eine versprochene schriftliche Distanzierung vom Rechtsextremismus und einschlägigen Organisationen bei der nationalen Parteizentrale nicht eingereicht hatte, wurde der Ausschluss offiziell eingefordert. Nach Weigerung der Genfer Sektion, Junod auszuschliessen, leitete die Parteileitung Ende September gegen die Sektion das Ausschlussverfahren ein. Dieses wurde eingestellt, nachdem Junod seinen Austritt aus der SVP bekanntgegeben hatte.

Rechtsextremismusvorwürfe gegenüber SVP-Vertreter vor den Wahlen 1999