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Toujours dans le cadre des accords de réadmission, le parti agrarien avait souhaité du Conseil fédéral qu’il s’assure que l’Algérie signe le protocole d’application relatif à l’accord de réadmission. Des contre-mesures étaient également prévues dans le texte original, accepté par la chambre du peuple lors de la session d’avril 2013. En mars 2014, le Conseil des Etats, suivi par le Conseil national lors de la session d’été, acceptait une version modifiée du texte, qui excluait les contre-mesures prévues en cas de non ratification par l’Algérie.

Algérie signe le protocole d’application relatif à l’accord de réadmission

Die 2013 vom Nationalrat angenommene Motion der SVP-Fraktion war mit der Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes hinfällig geworden. Die vom SVP-Vorstoss geforderten Punkte, die auf den Empfehlungen der GPK-NR zur Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis beruhten, waren in das revidierte Gesetz eingeflossen. Der Ständerat lehnte die Motion entsprechend ab.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Nachdem der Nationalrat im Vorjahr auf der Basis einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis bereits drei Postulate überwiesen hatte, wollte die SVP-Fraktion mit einer Motion den Anliegen noch weiteren Nachdruck verleihen. Die Evaluation hatte drei Hauptkritiken zu Tage gefördert: zu wenig Transparenz bei der Kommunikation der Vernehmlassungsresultate, eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung sowie die zu häufigen Anhörungskonferenzen mit zu kurzen Fristen und willkürlicher Auswahl der Teilnehmer. Neben diesen drei in den GPK-Postulaten verpackten Punkten zur Verbesserung dieser Situation wollte die SVP zusätzlich noch die Kompetenzen der Bundeskanzlei, die mit der Koordination von Vernehmlassungen betraut ist, klären. Der Nationalrat unterstützte mit Ausnahme der SP- und der FDP-Liberale-Fraktion den Vorstoss mit 117 zu 73 und überwies ihn an die kleine Kammer, wo die Motion im Berichtjahr noch nicht diskutiert wurde.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Neben der parlamentarischen Initiative der FDP behandelte der Nationalrat in der Herbstsession zwei aus der SVP-Fraktion stammende Motionen, die ebenfalls die Abschaffung der Stempelsteuer forderten. Die erste Motion nahm das Begehren auf, wonach Sach- und Vermögensversicherungen von der Stempelsteuer befreit werden sollten und war damit äquivalent zum sich in der Subkommission befindlichen Teil der parlamentarischen Initiative der FDP. Die zweite Motion wollte rückkaufsfähige Lebensversicherungen, im Speziellen solche mit Einmaleinlage, von der Steuerpflicht befreien. Der Bundesrat setzte sich gegen beide Begehren ein. Er argumentierte, dass in der Steuerpolitik die Beseitigung der Heiratsstrafe und die Unternehmenssteuerreform III Priorität hätten und er deshalb von weiteren, nicht gegenfinanzierten Steuerabschaffungsabsichten absehen wolle. Sowohl die Ratslinke, als auch die GLP und grosse Teile der CVP folgten dieser Argumentation, konnten sich gegen SVP, FDP und BDP jedoch nicht durchsetzen. Die Motion betreffend Abschaffung der Stempelsteuer auf Sach- und Vermögensversicherungen passierte mit 93 zu 86 Stimmen, während die Motion zur Abschaffung der Stempelsteuer auf rückkaufsfähigen Lebensversicherungen mit 94 zu 86 Stimmen angenommen wurde.

Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (Mo. 11.3834)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Gegen den Antrag des Bundesrats stimmte der Nationalrat in der Herbstsession einer von der SVP-Fraktion eingereichten Motion zu, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen forderte. Der Entscheid des Ständerats zu diesem Geschäft war am Jahresende noch hängig.

Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen (Mo. 11.3834)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen zum Ziel hatte, passierte die Hürde des Nationalrats. Der Bundesrat hatte diesen Vorstoss zur Ablehnung empfohlen.

Abschaffung der Stempelabgabe auf rückkauffähigen Lebensversicherungen (Mo. 11.3835)
Dossier: Abschaffung sämtlicher Stempelsteuern

Souhaitant un renvoi plus efficace des requérants d’asile criminels ou déboutés, le groupe UDC a soumis une motion au Conseil national. Le groupe souhaite que le gouvernement conclue des accords de réadmission avec la Tunisie, le Maroc, l'Angola, la Guinée, le Ghana, l'Ethiopie, la Sierra Leone, l'Erythrée, la Côte d'Ivoire, le Niger, le Mali, l'Iran, le Népal, le Pakistan, le Yémen, l'Inde et l'Autorité palestinienne. La motion instaure également une menace de contre-mesures si les Etats susmentionnés ne s’engagent pas à signer un accord de réadmission. Les parlementaires de la chambre du peuple ont été séduits par les arguments de l’UDC et se sont exprimés en faveur de la motion par 107 voix contre 57 et 24 abstentions.

accords de réadmission

Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wird es für die Nationalratswahlen 2015 zu einer Verschiebung der Sitzzahlen pro Kanton für den Nationalrat kommen. Die Kantone Bern (ab 2015 noch 25 Sitze), Solothurn (noch 6 Sitze) und Neuenburg (noch 4 Sitze) müssen je einen Sitz abgeben, während die Kantone Zürich (neu 35 Sitze), Aargau (neu 16 Sitze) und Wallis (neu 8 Sitze) ihre Sitzzahl entsprechend um je einen Sitz aufstocken können. In Zukunft soll die Zuteilung alle vier Jahre neu berechnet werden. In der Presse wurde vermutet, dass jene Kantone von zusätzlichen Sitzen profitieren, in denen die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit gross ist. Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Berechnung der Sitzzahlen auf der Basis der Schweizer Bevölkerung sowie der Ausländer mit C- oder B-Ausweis statt der Berechnung auf Basis der gesamten Wohnbevölkerung verlangt hatte, wurde im Nationalrat im Berichtjahr abgelehnt.

Sitzzahlen pro Kanton
Dossier: Anzahl Nationalratssitze pro Kanton

Das seit 2005 geltende, revidierte Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren war seit einiger Zeit Gegenstand wiederholter Kritik wegen zu kurzer Fristen, intransparenter Auswahl der Adressaten oder fehlender Nachvollziehbarkeit der Auswertung der verschiedenen Stellungnahmen. Nicht nur die Parteien hatten einen schriftlichen Protest beim Bundesrat eingereicht, sondern auch die Staatschreiberkonferenz der Kantone intervenierte bei der Bundeskanzlei. Aufgrund dieser Kritik hatten die GPK beider Räte bereits 2010 beschlossen, eine Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis durchführen zu lassen. Aus dem Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle leitete die GPK-NR verschiedene Empfehlungen ab, denen sie mit drei Postulaten Nachdruck verleihen wollte. Das erste Postulat (12.3649) fordert den Bundesrat auf, Möglichkeiten für mehr Transparenz bei der Kommunikation der Ergebnisse einer Vernehmlassung aufzuzeigen. Mit dem zweiten Postulat (12.3650) erhält der Bundesrat den Auftrag, eine Abschaffung konferenzieller Anhörungen zu prüfen. Mit dem dritten Vorstoss (12.3651) soll der Bundesrat die Unterschiede zwischen Anhörung und Vernehmlassung aufzeigen und prüfen, ob es weiterhin zweckmässig sei, beide Instrumente beizubehalten. Der Nationalrat überwies die Postulate in der Herbstsession. Noch hängig ist eine im Berichtsjahr von der SVP-Fraktion eingereichte Motion, die den Bundesrat zusätzlich beauftragen möchte, die Rolle und die Kompetenzen der Bundeskanzlei im Vernehmlassungsverfahren zu klären und eine Begründungspflicht bei verkürzten Antwortfristen einzuführen. Darüber hinaus will die Motion das konferenzielle Verfahren ganz abschaffen.

Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis
Dossier: Revision des Vernehmlassungsverfahrens (ab 2012)

Le groupe de l’Union démocratique du centre (UDC) a déposé une motion sur la revitalisation de la recherche et de l’industrie pharmaceutique en Suisse. Elle a notamment pour objectif un cadre transparent, planifiable et prévisible de l’examen de l’économicité des nouveaux médicaments. En outre, elle demande une accélération des procédures d’autorisation des médicaments, afin de permettre à la Suisse de revenir en tête du peloton des pays leaders dans ce domaine. Et finalement, il est nécessaire selon cette motion d’améliorer la protection de la propriété intellectuelle et de l’exploiter judicieusement. En 2012, le Conseil des Etats a confirmé la tendance dégagée par le Conseil national en 2011 en adoptant lui aussi la motion.

revitalisation de la recherche et de l’industrie pharmaceutique en Suisse

Deux motions demandant que l’aide au développement soit conditionnée à la politique migratoire, ont été déposées par le groupe de l’UDC en 2010 et par le groupe radical-libéral en 2011. La première demande que l’aide au développement soit versée à la condition stricte et automatique que le pays receveur fasse preuve d’un comportement coopératif dans les domaines de l’asile et des étrangers. La motion libérale-radicale (11.3510), plus spécifique, demande d’inscrire l’aide au Maghreb dans une politique migratoire. Les motionnaires veulent que la Suisse conclue des accords de réadmission effectifs pour pouvoir renvoyer les réfugiés économiques des pays du printemps arabe. Malgré la proposition du Conseil fédéral de rejeter ces deux motions, le Conseil national les a adoptées séparément au cours de l’année 2011. Les deux motions ont été traitées simultanément au Conseil des Etats. Elles ont été soumises à deux minorités composées de membres des groupes écologiques, socialistes et pdc-pev demandant le rejet des motions, notamment pour ne pas enrayer la coopération internationale et pour continuer une politique de reconstruction dans les pays d’où proviennent les requérants d’asile. Considérant la motion libérale « peu sympathique » et la motion agrarienne « dangereuse », la minorité opposée à la motion du groupe radical-libéral s’est retirée, espérant que cette dernière soit adoptée au lieu de la motion du groupe UDC. Similairement, le Conseil fédéral a levé son opposition à la motion du groupe libéral-radical. Au vote final, les deux motions ont été adoptées par 22 voix contre 22 avec la voix prépondérante du président. Cependant, une motion d’ordre Gutzwiller (plr, ZH) a demandé un nouveau vote sur la deuxième motion du groupe de l’UDC. Certains de ses collègues n’auraient pas compris sur quelle motion ils devaient s’exprimer. Le nouveau vote fût agendé deux jours plus tard. La motion du groupe radical-libéral n’étant pas contestée, les sénateurs se sont uniquement prononcés sur la deuxième motion, soit celle de l’UDC, rejetée cette fois par 25 voix contre 17.

Conditionnement de l'aide au développement à la politique migratoire

Im März des Berichtjahrs nahm der Nationalrat eine Motion Jenny (svp, GL) an, die im September 2011 bereits vom Ständerat überwiesen worden war. Unter dem Titel „Keine Elefantenrennen auf Autobahnen“ fordert die Motion ein Überholverbot für LKW auf Autobahnen, welches zeitlich und räumlich differenziert werden kann. Der Minderheitenantrag Müri (svp, LU) forderte im Namen der SVP-Fraktion die Ablehnung der Motion: Ein Überholverbot schikaniere die Lastwagenfahrer. Die meisten der 33 Nein-Stimmen stammten denn auch von der SVP-Fraktion.

"Keine Elefantenrennen auf Autobahnen" (Überholverbot für LKW) (11.3661)

Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Zuwanderung und dem Asylwesen reichte die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei eine Motion ein, welche eine Kopplung der Entwicklungshilfe an die Kooperation der Empfängerstaaten im Asylbereich forderte. Durch eine zu schaffende gesetzliche Grundlage würden Gelder der Entwicklungszusammenarbeit nur noch überwiesen und Schuldenerlasse nur noch gewährt, wenn sich die betroffenen Staaten bereit erklärten, abgewiesene Asylsuchende und illegale Ausländer wieder aufzunehmen. Eine rechts-bürgerliche Mehrheit sorgte im Nationalrat für die Annahme der Motion.

Conditionnement de l'aide au développement à la politique migratoire

Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Zuwanderung und dem Asylwesen nahm der Nationalrat eine von der SVP-Fraktion eingereichte Motion zur Kopplung der Entwicklungshilfe an die Kooperation der Empfängerstaaten im Asylbereich an.

Conditionnement de l'aide au développement à la politique migratoire

Die Flucht des in der neuenburgischen Strafanstalt Bellevue verwahrten Sexualstraftäters Jean-Louis B. im Zuge eines begleiteten Ausgangs am 27.6.2011 provozierte eine Motion Rickli (svp, ZH), die eine Änderung des StGB fordert, nach welcher Hafturlaube und Ausgänge für alle Verwahrten ausgeschlossen sind. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da Vollzugsöffnungen für die Erstellung von Prognosen über die Gemeingefährlichkeit von Tätern unerlässlich seien. Rickli hat zusätzlich zusammen mit dem Sekretariat der SVP-Schweiz einen Mustervorstoss verfasst, der an die SVP-Fraktion in sämtlichen Kantonsparlamenten gehen wird. Darin wird die jeweilige Regierung aufgefordert, einen Bericht über die Zuständigkeiten bei der Gewährung von Ausgängen zu erstellen und Ausgänge im geschlossenen Vollzug zu streichen. In Reaktion auf den Fall Jean-Louis B. hatte der Kanton Bern vorläufig sämtliche begleiteten Ausgänge und Urlaube für Gemeingefährliche gestrichen.

Keine Hafturlaube und Ausgänge für Verwahrte (Mo. 11.3767)
Dossier: Revision der Strafprozessordnung (Umsetzung der Mo. 14.3383)
Dossier: Massnahmenpaket Sanktionenvollzug

Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen.

Förderung der Lohngleichheit in der Bundesverwaltung
Dossier: Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung

Ebenfalls im Bereich der Zinsbesteuerung forderte die SVP-Fraktion den Bundesrat mit einer Motion auf, Zinserträge von deutschen Staatsbürgern zurückzubehalten. Sie begründete dies mit dem Handeln der deutschen Regierung im Zusammenhang mit illegal erworbenen Schweizer Bankdaten. In seiner Stellungnahme kritisierte der Bundesrat das Verhalten der deutschen Regierung scharf, entgegnete aber auf den SVP-Vorstoss, mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz sei primär eine Verhandlungslösung anzustreben. Zudem würde ein solcher Rückbehalt von Geldern eine völkerrechtliche Vertragsverletzung bedeuten. Eine Nationalratsmehrheit folgte der Landesregierung und lehnte die Motion mit 117 zu 60 Stimmen ab.

Rückbehaltung von Zinserträgen deutscher Staatsbürger

Ein ähnlicher Vorstoss der SVP-Fraktion forderte den Rückbehalt der Zinserträge von italienischen Bankkunden, da Italien die Schweiz auf eine Liste der Steuerparadiese gesetzt hatte. Aber auch diese Motion fand im Nationalrat keine ausreichende Zustimmung und wurde mit 102 zu 77 Stimmen verworfen.

Rückbehalt der Zinserträge von italienischen Bankkunden

Ebenfalls in der Sondersession wurde der SVP-Vorstoss für einen Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs beraten. Nebst einer prinzipiellen Ablehnung eines Schweizer Beitritts argumentierte die Partei, dass sich auch der Bundesrat für die Weiterführung der bilateralen Beziehungen mit der EU ausgesprochen und sich damit klar gegen das 1992 in Brüssel deponierte Beitrittsgesuch positioniert hätte, was den Rückzug des Gesuchs zur folgerichtigen Handlung machen würde. Der Bundesrat riet dennoch zur Ablehnung des Vorstosses, der Rückzug des Antrags sei unnütz und das hängige Beitrittsgesuch beeinträchtige den Bilateralismus nicht. Die Mehrheit des Nationalrates war derselben Ansicht und lehnte die Motion deutlich ab.

Rückzug des EU-Beitrittsgesuchs

Im Rahmen der ausserordentlichen Session zur Europapolitik und den Bilateralen III stand im Nationalrat im Juni eine Motion der SVP zur Diskussion, mit welcher der Bundesrat zu einer ausführlichen Analyse der Folgen des Schengen/Dublin-Beitritts für die Schweiz verpflichtet werden sollte. Darin hätten insbesondere die Konsequenzen in den Bereichen Finanzen und Personal dargelegt werden müssen. Bis zur Vorlage dieser Studie durch den Bundesrat sollte nach Ansicht der SVP-Nationalräte ein Moratorium für Weiterentwicklungen im Schengener Vertragsbereich gelten. Der Vorstoss wurde mit 95 zu 86 Stimmen knapp abgelehnt. Die unterlegenen Befürworter setzten sich sowohl aus SVP- und Mitte-Parlamentariern als auch aus der Mehrheit der Grünen Fraktion zusammen.

Ausführliche Analyse der Folgen des Schengen/Dublin-Beitritts für die Schweiz
Dossier: Dublin-Verordnung

Ebenfalls keine Mehrheit fand eine andere Motion der SVP-Fraktion, welche von der Landesregierung eine rechtliche Anpassung im Bereich der Visumserteilung forderte, um die staatliche Souveränität wieder herzustellen. Bei Bedarf sollte nach Ansicht der Schweizer Volkspartei auch das Schengener Abkommen gekündigt werden. Der Partei gelang es aber nicht, über die Parteigrenze hinaus Parlamentarier für ihr Anliegen zu gewinnen, weshalb die Motion verworfen wurde.

Rechtliche Anpassung im Bereich der Visumserteilung

Der Nationalrat lehnte eine Motion der SVP ab, welche einen Austritt der Schweiz aus der OECD forderte, sofern diese das Einstimmigkeitsprinzip nicht achte. Das Begehren hatte jedoch ausserhalb der für die Motion verantwortlichen Partei keine Chance und wurde mit 114 zu 54 Stimmen verworfen.

Austritt der Schweiz aus der OECD

Le Conseil national a adopté par 100 voix contre 53 une motion du groupe UDC chargeant le Conseil fédéral de modifier la loi sur la partie générale des assurances sociales visant à faire payer des frais d’un montant situé entre 200 et 1000 francs ainsi que des émoluments de justice aux assurés faisant preuve de témérité ou de légèreté dans le cadre des procédures cantonales de dernière instance. Les motionnaires ont estimé que la gratuité des procédures conduit à une surcharge inutile des tribunaux et que les dispositions proposées permettent d’unifier les règles de droit des assurances sociales. La gauche s’est opposée à la motion sans succès.

loi sur la partie générale des assurances sociales

Das Verbandsbeschwerderecht war ebenfalls das Thema einer Motion Scherer (svp, ZG), welche aufgrund der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise sogar dessen vollständige Abschaffung forderte. Der Nationalrat sprach sich wie auch der Bundesrat gegen eine Aufhebung des Beschwerderechtes aus. Neben je einer kleinen Minderheit aus CVP und FDP stand einzig die SVP im Nationalrat geschlossen für eine Aufhebung des Beschwerderechtes ein. Somit äusserte sich auch der Nationalrat positiv zum Instrument der Umweltschutzorganisationen und bestätigte den 2008 ausgedrückten Volkswillen.

Verbandsbeschwerderecht

Nach siebenjähriger Untersuchung schloss die Bundesanwaltschaft die Ermittlungsakte gegen den Bankier Oskar Holenweger und klagte ihn wegen Geldwäscherei an. Der Fall hatte sich zu einem eigentlichen „Politkrimi“ entwickelt, in dem der Rücktritt von Valentin Roschacher und die mutmasslich damit verbundene Abwahl von Bundesrat Blocher die Höhepunkte darstellten. Der mit diesem Fall beklagte Vertrauens- und Glaubwürdigkeitsverlust löste im Parlament Vorstösse und Interpellationen vor allem seitens der SVP aus, die sich nach dem Fall Roschacher eingehend mit der Institution Bundesanwaltschaft auseinandergesetzt hatte (z.B. die Frage Schlüer (svp, ZH) (10.5200). Allerdings scheiterte die Motion der SVP-Fraktion, die ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung einleiten wollte, im Nationalrat relativ deutlich.

Justizaffäre Holenweger