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  • Schweizerische Volkspartei (SVP)

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Der Zürcher Nationalrat Blocher (svp) lancierte im Januar die Idee, die Bundesräte nicht mehr vom Parlament, sondern direkt vom Volk wählen zu lassen. Als Begründung für diese Forderung gab er an, dass die Regierung dann verpflichtet wäre, den „Volkswillen“ nicht mehr zu missachten. Diese Forderung war bisher mehrmals von jeweiligen Nichtregierungsparteien (SP, später Grüne und LdU) vorgebracht worden und vom Parlament (letztmals eine parlamentarische Initiative Robert, gp, BE, 1994) (93.412) oder vom Volk (Volksinitiative der SP 1942) deutlich abgelehnt worden. Die Zürcher SVP übernahm Blochers Vorschlag, eine Volksinitiative für die Volkswahl des Bundesrates zu lancieren. Die Delegiertenversammlung der nationalen SVP befasste sich am 4. Juli mit dem Anliegen. Dieses wurde namentlich von Abgeordneten der Berner und der welschen Kantonalsektionen, aber auch von prominenten SVP-Politikern aus anderen Kantonen als populistisch und zudem als gefährlich für den Zusammenhalt der Schweiz bekämpft, da ohne komplizierte Quotenregelungen keine angemessene Vertretung der verschiedenen Sprachgruppen erreicht werden könnte. Der Antrag der Kritiker, auf eine Initiative zu verzichten, wurde zwar knapp abgelehnt. Die Delegierten traten aber auch auf die sofortige Lancierung einer Volksinitiative nicht ein, sondern beschlossen auf Antrag der Parteileitung, zuerst einmal abzuklären, ob das Anliegen auch im Rahmen der Staatsleitungsreform durchsetzbar sei.

Projekt der SVP zur Bundesratswahl durch das Volk (1998)
Dossier: Vorschläge für eine Volkswahl des Bundesrates

In der SVP hielten die Kämpfe zwischen dem gemässigten und dem konservativen Flügel weiter an. Insbesondere bei der Berner SVP fielen Blochers Ankündigungen an der traditionellen Albisgüetli-Tagung, eine Initiative zur Volkswahl des Bundesrates zu lancieren sowie die nicht benötigten Reserven der Nationalbank für die Finanzierung der AHV einzusetzen, auf wenig Begeisterung. Während Blocher seine Idee der Volkswahl des Bundesrates wegen Aussichtslosigkeit von sich aus zurückgezogen hatte, drang er mit seinem zweiten Vorschlag durch. An einem Sonderparteitag vom 1. Juni in Aarau hiess eine Mehrheit der Delegierten einen Antrag der Zürcher SVP gut, alle parlamentarischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die überschüssigen Goldreserven der SNB dem AHV-Fonds zufliessen zu lassen. Gleichzeitig wurde der leitende Parteiausschuss beauftragt, eine entsprechende Volksinitiative vorzubereiten, falls der parlamentarische Weg nicht zum Erfolg führe. Mit diesem Antrag sollte der Solidaritätsstiftung des Bundesrates eine Alternative gegenübergestellt werden.

Differenzen der Zürcher Kantonalpartei und der restlichen SVP

En début d’année, la conseillère nationale Grendelmeier (adi, ZH) a demandé par voie de postulat (97.364) que le Conseil fédéral présente un rapport sur la relance de la demande d’adhésion de la Suisse à l’Union européenne et examine si les négociations sur l’adhésion devaient être conduites à la place des bilatérales ou parallèlement à elles. Cette proposition étant combattue par un membre de l’UDC, la discussion a été renvoyée. Lors de la session d’été, c’est le groupe radical démocratique de la même chambre qui a invité le gouvernement à faire un état des négociations bilatérales et de leurs chances de succès. Cette fois transmis, le postulat demandait qu’en cas de probabilité négative, le Conseil fédéral expose la manière dont il entendait poursuivre le processus d’intégration ayant pour objectif l’adhésion à l’UE.

relance de la demande d’adhésion de la Suisse à l’Union européenne

Nach Beendigung der Detailberatung erklärten sich im Nationalrat die Sozialdemokraten unzufrieden. Nachdem sie mit ihren zahlreichen materiellen Abänderungsanträgen praktisch durchwegs gescheitert waren (eine Ausnahme war die Aufnahme des neuen Kinderartikels, allerdings nicht in der von der SP vorgeschlagenen Formulierung) gaben sie bekannt, dass sie den Verfassungsentwurf in der vorliegenden Form ablehnen würden. Die Gesamtabstimmung fiel bei einer Annahme mit 49:40 Stimmen bei 47 Enthaltungen denn auch sehr mager aus. Neben den Sozialdemokraten hatten sich auch die meisten SVP-Vertreter der Stimme enthalten oder die Vorlage abgelehnt. Zurückgeführt wurde dieses eher konfuse Ergebnis auf eine taktische Stimmabgabe, mit der die Linke markieren wollte, dass für sie die vom Nationalrat beschlossene Version das absolute Minimum darstelle und sie vom Ständerat in der Differenzbereinigung ein weitgehendes Entgegenkommen erwarte. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung in der Gesamtabstimmung oppositionslos.

Totalrevision der Bundesverfassung: Verfahren und Verfahrensfragen (BRG 96.061)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Zürcher Ständeratsersatzwahl für die zurückgetretene Monika Weber (ldu) schlug im Vorfeld keine hohen Wellen. Direkte Konfrontationen zwischen der Bewerberin der SP, Nationalrätin Regine Aeppli, und dem Kandidaten der SVP, Regierungsrat Hans Hofmann, waren rar. Zwar trat in beiden Fällen nicht vorab die eigene Partei als “Trägerschaft” in Erscheinung, sondern im Fall Aepplis ein Bündnis von SP-, GP-, EVP- und LdU-Vertretern, für Hofmann ein überparteiliches bürgerliches Komitee. Durch den lauen Wahlkampf, der sich vorab auf die Vermittlung der politischen Botschaften durch die Medien beschränkte, zeigte sich auch die wahlberechtigte Bevölkerung entsprechend wenig interessiert. Der Favorit Hans Hofmann, der auch ausserhalb der SVP als fairer Verhandlungspartner der Behörden und aufmerksamer Ansprechpartner der kantonalen Exekutive galt, konnte sich mit 57,8% der Stimmen deutlich gegen seine Mitbewerberin durchsetzen; Aeppli kam auf 40,9% der Stimmen. Hofmann erhielt wesentlich mehr Stimmen als angenommen aus der Stadt Zürich und lag hier nur knapp hinter Aeppli. Auffallend war die im Vergleich zu den übrigen Abstimmungsgeschäften dieses Wochenendes deutlich niedrigere Wahlbeteiligung von unter 36% sowie der hohe Anteil an Leerstimmen (12%). Der Kanton Zürich ist mit Hofmann und Vreny Spoerry (fdp) neu von einem bürgerlichen Duo in der Standeskammer vertreten.

Ständeratsersatzwahl Zürich 1998

Mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 71% und der Zustimmung aller Kantone wurde das Haushaltsziel 2001 deutlicher als erwartet angenommen. Am klarsten stimmte der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Ja-Anteil von 81,1% zu, gefolgt von den Kantonen Glarus (78,1%), Zug (78,0%), St.Gallen (77,1%) und Nidwalden (77,0%). Am knappsten war die Annahme der Vorlage mit einem Unterschied von lediglich 590 Stimmen im Kanton Jura (52,1%). In der Romandie (61%) und in der italienischsprachigen Schweiz (62%) fiel die Zustimmung generell weniger deutlicher aus als in der Deutschschweiz (74%), was nicht zuletzt auf die schwierigere Wirtschaftslage zurückgeführt wurde. Das Ergebnis war für Finanzminister Villiger ein persönlicher Erfolg, nachdem er sich für die Vorlage besonders intensiv eingesetzt hatte. Die bürgerliche Seite zeigte sich mit dem deutlichen Verdikt des Volkes zufrieden. Nach Ansicht von CVP-Präsident Durrer habe das Volk einer Finanzpolitik zu Lasten kommender Generationen eine deutliche Absage erteilt. FDP-Präsident Steinegger interpretierte das Abstimmungsergebnis als eindeutige Legitimation, die Bundesfinanzen in Ordnung zu bringen, insbesondere auf der Ausgabenseite. Für die SVP war klar, dass das Volk genug habe von der Schuldenwirtschaft; beim Sparen gebe es in Zukunft keine Tabu-Bereiche mehr. Die SP als eigentliche Verliererin des Abstimmungskampfes forderte die Umsetzung der Versprechen am runden Tisch und verlangte, dass zur Sanierung des Bundeshaushaltes keine einseitigen Sparübungen zu Lasten der Sozialwerke gemacht werden dürften. Enttäuscht zeigte sich auch die Grüne Partei, die dem Bundesrat vorwarf, die Bevölkerung getäuscht zu haben, indem er eine Lösung der Finanzprobleme ohne Mehreinnahmen als möglich erscheinen liess.


Abstimmung vom 7. Juni 1998

Beteiligung: 40,9%
Ja: 1 280 329 (70,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 530 486 (29,3%) / 0 Stände

Parolen:
— Ja: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; SGV, Vorort, Arbeitgeberverband, Angestelltenverbände, Bauernverband.
— Nein: SP, GP, CSP, Lega, PdA; SGB, CNG.

Haushaltsziel 2001 (BRG 97.042)

Nach neunjähriger Amtstätigkeit trat der Aargauer Nationalrat Theo Fischer als Präsident der SVP-Bundeshausfraktion zurück, da im Dezember vergangenen Jahres eine Amtszeitbeschränkung für das Fraktionspräsidium statuarisch festgelegt worden war. Als Nachfolger wurde einstimmig der Berner Nationalrat Samuel Schmid gewählt.

Wechsel beim SVP-Fraktionspräsidium

Um die Wahlchancen von Frauen im Herbst 1999 zu verbessern, stellten sich die Frauen der FDP, CVP, SVP, SP, GPS und EVP hinter das von der Eidgenössischen Frauenkommission (EFK) lancierte 12-Punkte-Manifest «Mehr Frauen ins Parlament!», das u.a. mehr Unterstützung der Frauen im Wahlkampf, die Förderung von Gleichstellungsbemühungen sowie spezifische Frauenstrukturen und Frauenbeauftragte in den Parteien forderte.

Unterstützung für das 12-Punkte-Manifest «Mehr Frauen ins Parlament!» der EFK

Der Nationalrat hiess als Zweitrat den Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV von 6,5 auf 7,5% gut, wie es das Volk bereits 1993 im Grundsatz beschlossen hatte. Der Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit um Borer (fp, SO), der eine genauere Abklärung der Auswirkungen der Proportionalisierung der MWSt-Zuschläge und die langfristige Finanzierung der Sozialwerke verlangte, wurde deutlich abgelehnt. Die Debatte drehte sich vorwiegend um die Ausgestaltung der Steuererhöhung. Bundesrat und Ständerat hatten sich mit einer Erhöhung der Sondersätze für Güter des täglichen Bedarfs von 2 auf 2,3% sowie für die Hotellerie von 3 auf 3,5% begnügt. Nach Ansicht der FPS und Teilen der SVP sollte die Differenz zwischen dem ordentlichen und den privilegierten Steuersätzen nicht noch weiter vergrössert werden, da dies zu Ungerechtigkeiten führe. Die Mehrheit der grossen Kammer lehnte die entsprechenden Anträge jedoch ab, um keine Differenzen zum Ständerat zu schaffen, was ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verzögert hätte. Aus demselben Grund widersetzte sie sich auch dem Begehren von Egerszegi (fdp, AG), die Steuererhöhung bis zum Jahr 2000 aufzuschieben oder die AHV-Leistungen via Änderung des Teuerungsausgleiches zu beschneiden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 130 zu 39 und im Ständerat mit 41 zu 0 verabschiedet; der Bundesbeschluss tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

Bundesbeschluss zusätzliches Mehrwertsteuerprozent zugunsten der AHV

Gleichzeitig mit den Glarner Regierungsratswahlen fand die Ersatzwahl in den Ständerat statt. Zu ersetzen war der Sitz von Regierungs- und Ständerat Kaspar Rhyner (fdp), der aus Altersgründen von seinen zwei Mandaten zurücktreten musste. Der Kanton Glarus kennt seit 1989 eine Verfassungsbestimmung, die für Regierungs- und Ständeräte eine Altersgrenze von 65 vorsieht. Keiner der beiden Kandidaten erreichte im ersten Wahlgang die nötige absolute Mehrheit. Im zweiten Wahlgang setzte sich This Jenny von der SVP gegen Regierungsrat Willy Kamm (fdp) durch. Damit wird der Kanton Glarus neben dem bisherigen Freisinnigen Fritz Schiesser neu von This Jenny, Landrat und SVP-Kantonalparteipräsident, in der kleinen Kammer vertreten. Der Verlust des zweiten FDP-Ständeratssitzes an die SVP liess sich im Sinne eines parteipolitischen Ausgleichs als Antwort auf den Sitzgewinn der FDP im Regierungsrat deuten. Zudem geriet auch das angestrebte Doppelmandat von Willy Kamm als Regierungs- und Ständerat in die Kritik. Mehrfachmandate waren schon bei Werner Marti heftig diskutiert worden, als dieser neben dem Regierungs- und Nationalratsmandat auch noch jenes des Preisüberwachers inne hatte.

Ständeratsersatzwahl Glarus 1998

In ihrem Positionspapier zur Migrationspolitik sprach sie sich für eine erschwerte Zuwanderung von Ausländern aus sowie für die Herabsetzung der Altersgrenze von 18 auf 14 Jahre für den Familiennachzug. Ferner hielt sie die Ausarbeitung eines Gegenvorschlages zur Volksinitiative «für eine Regelung der Zuwanderung», die den Ausländeranteil auf 18% begrenzen will, im Gegensatz zum Bundesrat für unerlässlich. Bei den Einbürgerungen befürwortete die Partei zwar die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Generation, davon abgesehen soll die Einbürgerungspraxis hingegen restriktiver gehandhabt werden. Im Asylbereich sollen kriminelle, renitente und papierlose Asylsuchende in bewachten Kollektivunterkünften bis zur Ausschaffung untergebracht werden.

Migrationspolitik der SVP 1998

In ihrem Positionspapier zur Wirtschaftspolitik legte die SVP den Hauptakzent auf ein Revitalisierungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmungen (KMU), welche ihrer Meinung nach durch Vorschriften behindert und durch Steuern und Abgaben übermässig belastet würden. Die SVP lehnte die Einführung neuer Steuern generell ab und sprach sich einmal mehr für einen dezidierten Sparkurs aus. Bei den Sozialwerken kam für sie unter den Szenarien von IDA FiSo-2 nur der gezielte Abbau in Frage. Als wichtig erachtete sie die Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz, wobei sie der Gentechnologie entscheidende Bedeutung beimass.

Wirtschaftspolitik der SVP 1998

Im Februar veröffentlichte der Bundesrat seine Vorschläge für einen dringlichen Bundesbeschluss, der die ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie nun auch ausserhalb der seit 1994 laufenden wissenschaftlichen Versuche zulassen und bis zum Inkrafttreten eines neuen Betäubungsmittelgesetzes gelten soll. Anstatt wie bisher 800 ausgewählten Probanden wird Heroin inskünftig allen Personen verabreicht werden können, die gemäss ärztlicher Einschätzung schwerstsüchtig sind und durch keine andere Therapieform erreicht werden können. Gleich wie bei der Versuchsreihe darf das Heroin nur von spezialisierten Institutionen ausgegeben werden, also nicht – wie von linker Seite immer wieder gefordert – auch von Hausärzten. Die von der SVP in der Vernehmlassung verlangte Festschreibung einer Höchstzahl der Patienten lehnte der Bundesrat als zu willkürlich ab. Die strenge Definition der schwersten Abhängigkeit (langjähriger Konsum von Heroin und allenfalls auch anderer Betäubungsmittel, mehrere erfolglose Therapieversuche) werde von selber dazu führen, dass nur rund 2000 Personen für diese Therapieform überhaupt in Frage kommen.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Le Conseil national a examiné le projet de réforme des chemins de fer, approuvé en 1997 par la petite Chambre. L'entrée en matière a été décidée sans opposition. Les députés ont estimé que la réforme était nécessaire afin de répondre à la pression de l’Union européenne, qui a déjà entamé la réforme du rail. Plusieurs députés ont néanmoins relevé les difficultés auxquelles seront confrontés les CFF en matière de compétitivité et de rendement.

Concernant le premier volet de la réforme, la libéralisation du réseau ferroviaire (loi sur les chemins de fer), les députés n'ont apporté que quelques modifications de détail par rapport à la version du Conseil des Etats. Une proposition Baumberger (pdc, ZH) demanda que les installations ferroviaires soient dimensionnées de façon à rendre possible une concurrence efficace, en particulier pour l'accès de tiers au réseau. Elle fut nettement rejetée par les députés qui ont estimé qu’elle ouvrait la porte à des investissements supplémentaires inacceptables. Il a été souligné que l'infrastructure devait être adaptée à la concurrence dans le cadre des réalisations de Rail 2000, des NLFA et du raccordement au réseau européen des trains à grande vitesse. Les députés ont accepté une proposition Loeb (prd, BE) qui réclame pour les entreprises de chemins de fer une totale liberté de choix sur l'installation de services accessoires dans les gares et dans les trains. Les dispositions cantonales et communales en matière d'heures d'ouverture et de fermeture ne seront pas applicables à ces services. Les députés ont ainsi contré la version du Conseil des Etats qui demandait que ces services soient désignés par le Conseil fédéral. La majorité de la CTT, soutenue par la gauche et combattue par les rangs bourgeois, souhaita permettre au Conseil fédéral de verser des contributions limitées dans le temps pour financer des technologies nouvelles dans le domaine du trafic marchandises par rail. Elle fut acceptée par la voix prépondérante du président (en raison d'une égalité des voix), créant ainsi une divergence avec le Conseil des Etats. Finalement, le vote sur l'ensemble a été accepté par 122 voix contre 6.

Dans la loi fédérale sur le transport de voyageurs et les entreprises de transport par route, les conseillers nationaux se sont ralliés à la version de leurs pairs sénateurs, sauf sur la question des concessions pour le transport professionnel de personnes. Le National a souhaité s'en tenir à la version du gouvernement, renonçant aux éléments de concurrence introduits par le Conseil des Etats. En outre, les députés ont avalisé la loi fédérale sur le transport public dans la version du Conseil des Etats, sans aucune modification.

Concernant le deuxième volet de la réforme, la restructuration des CFF (loi sur les chemins de fer fédéraux), les dispositions sur la séparation de l'infrastructure et des transports, le renforcement du principe de la commande et le libre accès au réseau ont été adoptés conformément à la version du Conseil des Etats. Une proposition de minorité UDC et PRD souhaitait remplacer le statut de fonctionnaire du personnel des CFF par des conditions d'engagement de droit privé, conformément au code des obligations. Elle fut rejetée par 93 voix contre 54. Les députés ont accepté que les CFF deviennent une société anonyme de droit public et que les employés soient soumis aux même règles que le personnel fédéral. La question du financement du déficit de la caisse de pension et de secours de la régie a été l'objet de débats nourris. La minorité de la CTT a réussi à faire admettre, par 83 voix contre 60, un délai de six ans pour que la Confédération comble le déficit d'environ CHF 5 milliards de la caisse de pension des CFF. Mais les députés, suivant une proposition de minorité UDC et PRD, ont assoupli la prise en charge du découvert par la Confédération, en spécifiant que cette dernière pouvait prendre en charge la totalité ou une partie du découvert de la caisse. Finalement, la loi a été acceptée par 128 voix contre 4.

Concernant le troisième volet, le refinancement de la régie, l'arrêté sur le refinancement des CFF n'a pas été contesté. Les conseillers nationaux ont adhéré à la version du Conseil des Etats sur tous les articles. Les prêts à long terme, d'un montant de CHF 8 milliards, accordés par la Confédération, seront convertis en capital propre des Chemins de fer fédéraux. Sur les prêts restant, CHF 3,6 milliards seront convertis en prêts à intérêt variable, remboursables sous conditions. L'opération englobe la reprise par la Confédération de prêts de CHF 5,6 milliards que les CFF avaient contractés auprès de leur caisse de pension. La régie sera en outre déchargée de son déficit 1997 qui avoisinait les CHF 150 millions.

BRG zur Bahnreform 1 (96.090)
Dossier: Bahnreform 1

Beim Zweckartikel der Schweizerischen Eidgenossenschaft nahm der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission und gegen den Widerstand des Bundesrats sowie der SVP-Fraktion und eines Teils der Freisinnigen auch noch den Passus auf, dass der Bund für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern sorgt. Der Ständerat lehnte diese Ergänzung mit denselben Argumenten ab wie der Bundesrat: es handle sich dabei um einen unklaren Begriff, der nicht zu den Staatszwecken gehören solle. Nachdem beide Räte in der Differenzbereinigung auf ihren Entscheiden beharrt hatten, setzte sich an der Einigungskonferenz die Version des Nationalrats durch.

Zweckartikel, Selbstverantwortung und Chancengleichheit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Bei den Gesamterneuerungswahlen für sieben Kantonalparlamente (BE, GL, JU, NW, OW, VD, ZG) setzte sich der letztjährige Trend nach links fort. Der Aufwärtstrend der SP schwächte sich langsam ab, nachdem sie 1997 insgesamt 22 zusätzliche Mandate vorwiegend auf Kosten der Grünen, dem LdU sowie linken Kleinparteien gewonnen hatte. Während sie in der Deutschschweiz um 10 Mandate zulegen konnte – sechs Mandatsgewinne erfolgten durch den Übertritt des Demokratischen Obwaldens zur SP -, verlor sie in der Waadt neun Sitze, was auch mit der Verkleinerung des Parlamentes von 200 auf 180 Sitzen zusammenhing. Wieder vertreten ist die SP im Nidwaldner Landrat, nachdem sie 1986 ihren einzigen Sitz eingebüsst hatte. Eigentliche Gewinnerinnen der Wahlen im Berichtsjahr waren grüne und kleine Linksparteien. Einerseits gewann die Grüne Partei und weitere grün-alternative Parteien gesamthaft 11 Sitze hinzu, insbesondere dank den Wahlerfolgen in Zug und in der Waadt, andererseits vermochte die PdA ihre Vertretung in den Westschweizer Kantonen Waadt und Jura auf 13 Sitze nahezu zu verdoppeln. Der Niedergang des Landesring setzte sich unvermindert fort: in Bern verlor er seine letzten beiden Mandate und ist somit nur noch in drei kantonalen Parlamenten (ZH, SG, AG) vertreten.

Der langsame Erosionsprozess der CVP hielt unvermindert an: insbesondere in ihren Stammlanden der Innerschweiz verzeichnete sie teilweise massive Verluste. Im Vergleich zu den Wahlen von 1994 verlor sie in den sieben Kantonen, in denen Wahlen stattfanden, 15 von insgesamt 144 Mandaten, was einer Abnahme von 10,4% entspricht. Zahlenmässig erlitt die FDP ähnlich hohe Verluste, was allerdings damit zu relativieren ist, dass sie 14 Sitze im Kanton Waadt einbüsste, wo insgesamt 20 Sitze weniger zu vergeben waren. Gemessen an den Stimmanteilen verlor sie dort 2,3%. In den übrigen sechs wählenden Kantonen blieb ihre Sitzzahl in etwa gleich. Auch die Liberale Partei büsste in der Waadt sechs Sitze ein. Für die SVP ergab sich ein differenzierteres Bild: in denjenigen Kantonen, wo die SVP als etabliert galt, stagnierte sie (GL) oder verlor an Mandaten (BE, VD). In Zug, wo sie als klare Oppositionspartei auftrat, machte sie weiter an Boden gut (+6). In Ob- und Nidwalden trat sie nicht an.

Im Gegensatz zum letzten Jahr, als die Mandatsgewinne von Frauen gesamtschweizerisch stagnierten, war der Zuwachs des Frauenanteils in den sieben im Berichtsjahr neu bestellten Kantonsparlamenten ausserordentlich stark. Von den insgesamt 715 zu vergebenden Sitzen gingen deren 179 oder 25% an Frauen, was einer Zunahme von 28 Sitzen entspricht (später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt); dies, obschon im Vergleich zu 1994 20 Sitze weniger zu besetzen waren. In allen sieben Kantonen konnten die Frauen zulegen, am stärksten in den Kantonen Bern (+8) und Obwalden (+6). Am höchsten fiel ihr Anteil in den Kantonen Obwalden (30,9%), Bern (29,5%) sowie Zug (27,5%) aus, am niedrigsten im Kanton Glarus (13,8%). Gesamtschweizerisch lag der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten Ende 1998 bei 24,2% (1997: 23,1%), wobei sich Genf mit 36% weiterhin deutlich an der Spitze befand. Der Kanton Schwyz bildete mit lediglich 12% das Schlusslicht.

Übersicht 1998
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1998

Gegenüber den Staatsangehörigen Albaniens änderte das BFF seine Praxis. Der Bundesrat hatte das Land 1993 zum "safe country" erklärt, weshalb auf die Gesuche von Albanern grösstenteils nicht eingetreten wurde. Wegen der gewaltsamen Unruhen, die Albanien in den ersten Monaten des Jahres erschütterten, wurden albanische Asylbewerber wieder ins normale Asylverfahren aufgenommen. Obgleich der Druck der albanischen Flüchtlinge auf die Südgrenze der Schweiz ständig zunahm und Italien nur wenig Bereitschaft erkennen liess, die bei der illegalen Einreise ertappten Albaner wieder aufzunehmen, erachtete der Bundesrat die von der SVP immer wieder geforderte Entsendung von Armee-Einheiten vorerst als nicht gerechtfertigt. Als dann aber in den Monaten April und Mai 423 meist illegal eingereiste albanische Flüchtlinge um Asyl ersuchten - rund ein Drittel mehr als im gesamten Vorjahr - beschloss der Bundesrat doch, 20 Berufssoldaten aus dem Festungswachtkorps bis Ende September in den Südtessin zu detachieren, um das dort stationierte Grenzwachtkorps während der Sommermonate bei seinen Sicherungs- und Beobachtungsaufgaben zu unterstützen. Die SP kritisierte umgehend diesen ersten Grenzeinsatz von Schweizer Militär seit dem 2. Weltkrieg. Im September wurde der Militäreinsatz um drei Monate verlängert, im Dezember dann auf unbeschränkte Zeit.

Staatsangehörigen Albaniens wieder ins normale Asylverfahren 20 Berufssoldaten aus dem Festungswachtkorps ersten Grenzeinsatz von Schweizer Militär seit dem 2. Weltkrieg

Nach kurzer Diskussion beschloss der Ständerat die Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen nahezu einstimmig. Bedenken, dieses Abkommen sei zu regelungsdicht und tangiere die nationale Souveränität, wie sie etwa Schmid (cvp, AI) in seinem Nichteintretensantrag vorbrachte, wurden vom Kommissionssprecher und von Bundesrätin Dreifuss entkräftet. Sie wiesen darauf hin, dass die Charta keine Massnahmen von der Schweiz verlangt, die nicht schon ohnehin zum Schutz des Italienischen und des Rätoromanischen ergriffen worden sind, da sich die Signatarstaaten lediglich dazu verpflichten, die geschichtlich gewachsenen nationalen Minderheitensprachen in deren angestammtem Territorium zu schützen. Insbesondere geht es nicht darum, die Dialekte oder die Sprachen der Zuwanderer besonders zu berücksichtigen. Die Konvention begründet keine kollektiven oder individuellen Rechte, und sie ist auch nicht direkt anwendbar. Der Nationalrat schloss sich in seiner Herbstsession dem Ständerat praktisch diskussionslos an. Ein Minderheitsantrag aus SD- und SVP-Kreisen, der mit ähnlichen Argumenten wie Schmid für Nichteintreten plädierte, wurde ganz klar verworfen. Ende Dezember unterzeichnete die Schweiz als siebtes Mitgliedsland des Europarates die Charta und hielt gleichzeitig fest, dass die Konvention in der Schweiz auf das Italienische und Rätoromanische anzuwenden sei.

Ratifizierung der europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen

Kurz vor Weihnachten stellte das EDI den zweiten Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Finanzierung der Sozialversicherung (IDA-FiSo-2) der Öffentlichkeit vor. Nachdem der erste Bericht die finanziellen Folgen der Weiterführung des geltenden Leistungssystems in den Jahren 2010 und 2025 dargestellt hatte, wurden mit dem zweiten Bericht die möglichen Aus-, Um- oder Abbauszenarien im Leistungsbereich dargestellt. IDA-FiSo-1 war im Vorjahr zum Schluss gelangt, dass im Jahre 2010 15,3 Mia. Fr. mehr nötig sind, um die heutigen Sozialleistungen inklusive Mutterschaftsversicherung zu finanzieren. Der Bundesrat hatte IDA-FiSo-2 daraufhin den Auftrag erteilt, anhand von drei Szenarien darzustellen, was getan werden müsste, um den Mehrbedarf auf 9 Mia. Fr. zu beschränken, welche Massnahmen die Fortführung des Status quo fordert und welche die Erhöhung der Ausgaben auf 18 Mia. Fr. Der IDA-FiSo-2-Bericht zeigte den Gestaltungsraum innerhalb der einzelnen Sozialversicherungszweige auf sowie die Auswirkungen für das ganze System, die Versicherten und die Wirtschaft. Bei allen Varianten wurde mit einem finanziellen Mehrbedarf gerechnet.

Sowohl die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber auf der einen, als auch die SP und die Gewerkschaften auf der anderen Seite sahen sich von den Schlussfolgerungen des Berichtes in ihren Ansichten bestätigt. Die FDP fand, dass jetzt weder ein Ausbau noch die Schliessung von Lücken im sozialen Netz möglich sei. Sie forderte den Bundesrat auf, für die mittel- und langfristigen Aspekte der Finanzierung der Sozialwerke zu einem Gespräch am runden Tisch einzuladen. Die SVP verlangte ein Sanierungspaket, das auf der Leistungsseite zwingende Korrekturen vornehme. Die Arbeitgeber vertraten die Auffassung, dass nur das Szenario "gezielter Abbau" wirtschaftsverträglich sei, und dass im jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer Mutterschaftsversicherung nicht zur Diskussion stehen könne. Gegen jeglichen Ausbau war auch der Schweizerische Gewerbeverband; er verlangte unter anderem ein einheitliches Rentenalter von mindestens 65 Jahren, eine Kürzung der Bezugsdauer bei der Arbeitslosenversicherung sowie Kostendämpfungen im Gesundheitswesen.

Ganz andere Schlüsse zogen SP und Gewerkschaften aus dem Bericht. Für die Sozialdemokraten zeigte dieser, dass kein Bedarf für Leistungsabbauszenarien im Sozialversicherungsbereich bestehe und auch ein Moratorium wirtschaftspolitisch nicht zu rechtfertigen sei. Aus dem Bericht sei zudem ersichtlich, dass die Politik in der Ausgestaltung der sozialen Schweiz der nächsten Jahrzehnte einen sehr grossen Spielraum habe. Für den Christlichnationalen Gewerkschaftsbund (CNG) stellte der Bericht eine gute Ausgangslage dar, um die Auseinandersetzungen über die künftige Ausgestaltung der Sozialwerke zu versachlichen. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hingegen bezeichnete den Bericht als mangelhaft. Er liste unzählige Abbauvorschläge auf und beschränke sich dabei auf die Bezifferung der möglichen Einsparungen. Dabei hätten die Experten vergessen, die Folgen für die Betroffenen darzulegen. SP und SGB verlangten die rasche Realisierung der Mutterschaftsversicherung und der Ruhestandsrente.

Einmal mehr zwischen den Fronten versuchte sich die CVP zu positionieren. Die Partei sprach sich sowohl gegen den Abbau als auch gegen den Ausbau, sondern für den Umbau der Sozialversicherungen auf dem Niveau der heutigen Sozialleistungsquote sowie für eine Mutterschaftsversicherung aus. Sie kritisierte aber, die Arbeitsgruppe sei von zu optimistischen Arbeitslosenquoten (maximal 3,5%) ausgegangen. Sparpotential ortete sie in mehr Eigenverantwortung und in der Missbrauchsbekämpfung.

Drei-Säulen-Bericht/IDA FiSo

Auch das Parlament vertröstete sich grösstenteils auf das Stabilisierungsprogramm 98 und das Haushaltsziel 2001. Als Erstrat lehnte der Ständerat zwei Rückweisungsanträge Uhlmann (svp, TG) und Weber (ldu, ZH) ab, die ein Defizit von maximal CHF 6 Mrd. bzw. CHF 7 Mrd. zulassen wollten. Dem befristeten Lohnopfer des Bundespersonals von höchstens 3% stimmte er zu, wobei er dieses gemäss dem Kommissionsantrag abstufte. Einen Antrag Seiler (svp, SH), der untere Lohnkategorien von der Lohnkürzung ausnehmen wollte, lehnte er ab, ebenso wie einen Antrag Frick (cvp, SZ), der die Parlamentarierentschädigungen kürzen wollte. Der Ständerat folgte durchwegs seiner Finanzkommission und sanktionierte schliesslich ein Defizit von CHF 7.78 Mrd. Auch im Nationalrat waren drei Rückweisungsanträge chancenlos. Die SVP verlangte Kürzungen von CHF 2.4 Mrd., der LdU ein Defizit von höchstens CHF 7 Mrd. und die Demokratische Fraktion ein solches von höchstens CHF 4 Mrd. Wie im Ständerat war auch in der grossen Kammer das Lohnopfer der Bundesbeamten Zankapfel. Während ein Antrag Hafner (sp, SH) tiefere Lohnklassen vor Abstrichen bewahren wollte, forderte Blocher (svp, ZH) eine generelle Besoldungsrevision und einen Abbau von 100 Stellen. In einer «unheiligen Allianz» brachten Linke und SVP lineare Lohnkürzungen zu Fall. Ansonsten folgte auch der Nationalrat seiner Finanzkommission und lehnte unter anderem einen Antrag Blocher, den Etat für die Flüchtlingshilfe um CHF 47 Mio. zu kürzen, ab. Die SP hatte keinen Erfolg mit Angriffen auf die Mittel des EMD, und die Lastwagenlobby scheiterte erneut mit dem Versuch, die Entwicklung eines Fahrleistungsmessgerätes zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zu stoppen. Den Bauern versagte der Nationalrat den Wunsch, die von der Kommission um CHF 10 Mio. gekürzten Finanzen für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wieder aufzustocken. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat bei den meisten Positionen dem sparfreudigeren Nationalrat an. Abstriche von CHF 40 Mio. bei der Rüstung lehnte er aber ab und ging auch auf einen Vermittlungsantrag für eine Reduktion von CHF 16 Mio. nicht ein. Auch bezüglich des Lohnopfers hielt der Ständerat an seiner Position fest. Der Nationalrat lehnte zwar lineare Lohnkürzungen erneut ab, verweigerte mit Hilfe der SVP aber auch eine Aufstockung des Budgets. Der Bundesrat stellte deshalb Einsparungen andernorts beim Personal in Aussicht.
Zum Lohnopfer der Bundesbeamten siehe auch oben, Teil I, 1c (Verwaltung).

Voranschlag 1998

Der Grosse Rat des Kantons Bern beschloss auf Antrag der Regierung, die Kantonalbank in eine private Aktiengesellschaft umzuwandeln. In einer ersten Phase ist allerdings der Kanton alleiniger Aktionär, und bei später erfolgenden Anteilsverkäufen wäre er verpflichtet, die Aktienmehrheit zu behalten. Für die durch die Bankengesetzgebung für Kantonalbanken vorgeschriebene Staatsgarantie und den damit verbundenen Konkurrenzvorteil hat die Bank an den Kanton eine Abgeltung zu entrichten. Die SP und die GP bekämpften die Umwandlung, weil damit das Parlament sämtliche Aufsichtsfunktionen an die Regierung abgeben muss. Zudem waren sie auch über die bürgerliche Parlamentsmehrheit verärgert, welche der Kantonalbank im Rahmen des neuen Gesetzes lediglich einen sehr allgemein gehaltenen Leistungsauftrag erteilt hatte. Nachdem die SP und der Gewerkschaftsbund mit dem Referendum gedroht hatten, beschloss das Parlament, die Vorlage von sich aus zur Volksabstimmung zu bringen. Am 23. November hiessen die Stimmberechtigten mit einer Ja-Mehrheit von 53 Prozent die Reform gut. Im Kanton Aargau gab die Regierung eine ähnliche Reform in die Vernehmlassung. Im Gegensatz dazu beschloss – im Rahmen einer Teilrevision des Kantonalbankgesetzes – eine aus SP, SVP und GP gebildete Mehrheit im Zürcher Parlament, dass die Kantonalbank nicht in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Dieselbe Koalition lehnte es auch ab, von der Kantonalbank eine Abgeltung für die Staatsgarantie zu fordern. Obwohl die FDP und die CVP die als ungenügend erachtete Reform bekämpften, sprach sich das Volk mit einer 80 Prozent-Mehrheit dafür aus.

Kantonalbank in private Aktiengesellschaft umwandeln

Die SVP-Fraktion nahm den umstrittenen BBC-Film im Herbst zum Anlass, um ein weiteres Mal die SRG-Privilegien anzugreifen. Sie reichte in beiden Räten eine Motion ein, die den Bundesrat zu einer dringenden Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich auffordert und eine Neudefinition der Stellung der SRG verlangt. Nationalrat Weigelt (fdp, SG), Präsident des Medienausschusses der FDP, reichte ebenfalls eine Motion für eine Lockerung des SRG-Gebührenmonopols ein, wobei er betonte, dass die FDP keine Schwächung der SRG anstrebe und auch deren Service public nicht in Frage stelle. Andere Veranstalter müssten aber ebenfalls die Möglichkeit erhalten, von den Gebühren zu profitieren, wenn sie bestimmte Konzessionsbedingungen erfüllen. Dazu gehörten staats-, bildungs- und kulturpolitische Auflagen.

SVP Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich

Auch im Berichtsjahr herrschte zwischen den Regierungsparteien in wichtigen Fragen keine Einigkeit, wobei wechselweise SP und SVP ausscherten. Dies zeigte sich auch bei den Volksabstimmungen: Während sich FDP und CVP in allen Fällen regierungstreu gaben, scherte die SP bei ihrer eigenen Initiative «Für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr» und beim dringlichen Bundesbeschluss zur Arbeitslosenversicherung aus. Die SVP wollte in der Drogenpolitik nichts vom offiziellen Regierungskurs wissen und befürwortete die restriktive Volksinitiative «Jugend ohne Drogen». Ausserdem nahm die SVP als einzige Regierungspartei in der im Berichtsjahr neu aufgelebten Diskussion über eine Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eine restriktive Position ein. Die SP wiederum wehrte sich als einzige Bundesratspartei gegen Abstriche im Sozialbereich und gegen den vom Bundesrat aufgestellten Fahrplan für die Sanierung der Bundesfinanzen.

Keine Einigkeit 1997 zwischen den Regierungsparteien in wichtigen Fragen

Die SVP, die FDP und die FP bekämpften im Nationalrat diese Vorschläge mit dem Argument, dass sich damit das Parlament aus der Verantwortung schleiche. Zudem werde damit für den Bürger der Entscheid nicht erleichtert. Da er bei gleichzeitiger Abstimmung über die Varianten und die Gesamtvorlage nicht wisse, wie letztere dann definitiv aussieht, könne er diese gar nicht beurteilen. Auch Bundesrat Koller äusserte sich eher skeptisch zu Variantenabstimmungen. Seiner Meinung nach sollen sich solche auf jeden Fall auf politisch wenig umstrittene Fragen im Bereich der Verfassungsnachführung beschränken. Bei wichtigen inhaltlichen Entscheiden im Bereich der materiellen Verfassungsreform (z.B. der Erhöhung der Unterschriftenzahlen) bestünde laut Koller die Gefahr, dass eine Mehrheit das ganze Paket ablehnen würde, um auf jeden Fall nicht zu riskieren, dass eine missliebige Neuerung in Kraft tritt. Der Nationalrat beschloss mit 95 zu 45 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Bei der Detailberatung dieser neuen Regelung im Geschäftsverkehrsgesetz konnte sich der von der Ratslinken bekämpfte Kommissionsantrag durchsetzen, dass bei Variantenfragen zu Themen, die in der bestehenden Verfassung bereits geregelt sind, immer dieser alte Verfassungstext einer neuen Regelung gegenüberzustellen sei. Nicht zulässig soll es in diesen Fällen sein, zwei unterschiedlich weit gehende Neuerungen einander gegenüber zu stellen. Die Befürworter dieser Lösung begründeten ihren Entscheid damit, dass sonst die Befürworter des Status quo ihre Meinung nur durch eine Ablehnung der ganzen Vorlage ausdrücken könnten.

Totalrevision der Bundesverfassung: Verfahren und Verfahrensfragen (BRG 96.061)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Das juristische und politische Seilziehen um das mittlerweile 10jährige alternative Kulturzentrum in der Berner Reithalle scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem der rot-grüne Stadtrat (Legislative) im März 1996 CHF 1.489 Mio. für die dringendsten baulichen Unterhaltsmassnahmen beschlossen hatte, reichte eine SVP-Parlamentarierin Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Der zuständige Regierungsstatthalter gab der Beschwerdeführerin recht, welche moniert hatte, die vom Stadtrat verabschiedeten Massnahmen würden auf eine spätere Gesamtsanierung hinauslaufen. Darüber aber müsse das Volk frei und ohne bereits geschaffene Sachzwänge befinden können. Der Stadtrat bestritt diesen Zusammenhang zwar, verzichtete aber darauf den Entscheid weiterzuziehen. Der Gemeinderat legte daraufhin dem Stadtrat ein Gesamtprojekt für die Sanierung von CHF 1.4 Mio. vor; dem für die Projektierungsarbeiten notwendigen Kredit von CHF 480'000 stimmte der Stadtrat zu.

Alternativkultur Bern