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  • Schweizerische Volkspartei (SVP)
  • Stamm, Luzi (svp/udc, AG) NR/CN

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Le Conseiller national Luzi Stamm (udc, AG) avait déposé en septembre 2018 une initiative parlementaire revoyant le système d'asile de telle manière que l'aide sur place soit préférée à l'accueil sur le territoire suisse. Il prévoyait pour cela deux mesures: la première, la contribution suisse à des zones de protection à l'étranger, situées près des zones de crises et deuxièmement une aide uniquement en nature pour les personnes en procédure d'asile ou admises provisoirement sur le sol suisse. De cette manière, une personne arrivée en Suisse et faisant valoir des motifs d'asile ou de protection devrait être prioritairement renvoyée vers son Etat d'origine ou dans une zone de protection, où sa demande serait examinée. S'il s’avérait impossible de la renvoyer vers une telle zone, la personne resterait en Suisse, où elle ne recevrait que des prestations en nature et devrait se tenir à disponibilité des autorités.
Luzi Stamm n'ayant pas été réélu, l'objet a été repris à la session de printemps 2020 par sa camarade de parti Andrea Geissbühler (udc, BE). La CIP-CN a préconisé de ne pas donner suite à l'initiative. Elle estime que l'objet n'est pas clair, puisqu'il mêle aide sur place, aide au retour et admission provisoire, qui dépendent d'autorités différentes. De plus, le Parlement aura à traiter à nouveau avec cette proposition, puisque l'UDC est en période de récolte de signatures pour une initiative populaire du même acabit.
La chambre basse a suivi cet avis, et refusé l'initiative par 149 voix contre 41 et 3 abstentions. L'Union du centre ne s'est pas montrée unanime, puisque le groupe est à l'origine de 8 voix défavorables, ainsi que des 3 abstentions.

aider sur place

Die Diskussion um die Umsetzung von Volksinitiativen, bzw. um das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht, hatte 2013 zu einiger Aktivität in den Reihen der SVP geführt. Mit seiner parlamentarischen Initiative forderte Luzi Stamm (svp, AG) eine Regelung des Verhältnisses zwischen Bundesgesetzen und Staatsverträgen. Stamms Vorschlag sah vor, dass in einem Konflikt das neuere Recht dem älteren vorgeht. Sollte also ein neues Bundesgesetz oder ein neuer Verfassungsgrundsatz geschaffen werden, so müsste ein älterer, völkerrechtlicher Vertrag neu ausgehandelt oder aber gekündigt werden. Damit einher ging die Forderung, dass keine rechtlich oder faktisch unkündbaren Staatsverträge mehr abgeschlossen werden dürften. Sollte ein neuer referendumspflichtiger Staatsvertrag im Konflikt mit bestehendem Gesetz geraten, so müsste das Gesetz angepasst werden. Mit dem Vorschlag wäre die so genannte Schubert-Praxis verändert worden, die vorsieht, dass ein völkerrechtlicher Vertrag einem Bundesgesetz vorgeht, wenn der Gesetzgeber sich nicht ausdrücklich über den Vertrag hinwegsetzt. Die SPK-NR lehnte die parlamentarische Initiative mit 16 zu 7 Stimmen ab und erachtete es als sinnvoller, die bisherige Praxis beizubehalten, mit der Konflikte zwischen Rechtsnormen bereits beim Erlass zu vermeiden versucht werden und bei der Umsetzung von Initiativen auf Konformität mit dem Völkerrecht geachtet wird. Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner SPK und gab der Initiative mit 129 zu 54 Stimmen keine Folge, wobei die Ja-Stimmen allesamt aus der geschlossenen SVP-Fraktion stammten.

Regelung des Verhältnisses zwischen Bundesgesetzen und Staatsverträgen

Die 2011 von SVP-Exponenten lancierte Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ kam am 30. November 14 zur Abstimmung. Die Initiative verlangte, dass die Aktiva der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zu mindestens 20% aus Gold bestehen müssen. Zudem solle das Gold in der Schweiz zu lagern sein und nicht veräussert werden dürfen. Der Ständerat behandelte das Volksbegehren am 6. März 2014 als Erstrat. Alle Redner sprachen sich gegen das Begehren aus. Die Initiative schränke die Handlungsfähigkeit der Nationalbank ein, weil deren Bilanz aufgrund des Verkaufsverbots langfristig zu grossen Teilen aus Gold bestehen würde. Dadurch sei eine restriktive Geldpolitik erschwert, was die Glaubwürdigkeit expansiver Massnahmen (genannt wurde beispielsweise die Aufrechterhaltung des Mindestkurses gegenüber dem Euro) beeinträchtigen würde. Zudem sei bei höherem Goldanteil mit tieferen Gewinnausschüttungen zu rechnen, weil Goldanlagen keine Zinserträge generieren. Gold sei nicht der Stabilitätsanker, wie von den Initianten behauptet. Der Goldpreis neige vielmehr zu starken Schwankungen, wie der jüngste Wertzerfall um rund 30% gezeigt habe, argumentierte Martin Schmid (fdp, GR). Ohne Gegenantrag lehnte der Ständerat in der Detailberatung die Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ ab. Erst in der Schlussabstimmung rangen sich zwei Kantonsvertreter zu einer Ja-Stimme durch. Die Initiative wurde jedoch erneut deutlich (43 zu 2 Stimmen, keine Enthaltungen) zur Ablehnung empfohlen. Im Nationalrat äusserten sich die Initianten Lukas Reimann (svp, SG) und Luzi Stamm (svp, AG) zugunsten des gemeinsam mit Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer (svp, ZH) lancierten Begehrens. Der derzeitige Anteil von Gold in der Bilanz der SNB betrage nur rund 10%. Die Schweiz habe damit eine extrem tiefe Quote (die SNB widersprach im Abstimmungskampf: die Schweiz hätte im Pro-Kopf-Vergleich weltweit die höchsten Goldreserven). Ein höherer Goldanteil hätte den Vorteil, mit dem „Betrug von Fiat-Money“ zu brechen, so Lukas Reimann (svp, SG). Es sei vielmehr die Golddeckung, die den Schweizer Franken stabil, sicher und unabhängig mache, und nicht die Geldpolitik der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Dieser Argumentation folgten in der Grossen Kammer nur 20 Parlamentarier und Parlamentarierinnen. Selbst in der eigenen Fraktion konnten die Initianten damit nicht einmal die Hälfte der Stimmen gewinnen. Die Initiative wurde in der nationalrätlichen Schlussabstimmung mit 156 zu 22 Stimmen bei 20 Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen.

Volksinitiative „Rettet unser Schweizer Gold (Gold-Initiative)“ (BRG 13.093)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Eine private Reise einiger SVP-Parlamentarier in den Iran wurde in den Medien als Krawatten-Debakel breitgewalzt. In die Schlagzeilen geriet insbesondere Vize-Präsident Luzi Stamm (AG), der bei einem Treffen mit iranischen Politikern die Sanktionen gegen den Iran kritisierte und es damit gar in die „Teheran Times“ schaffte. Zu reden gab die von Ulrich Schlüer (ZH) organisierte Reise auch deshalb, weil sich neben Stamm auch die amtierenden Nationalräte Lukas Reimann (SG), Jean-François Rime (FR), Yves Nidegger (GE) und der ehemalige Nationalrat Dominique Baettig (JU) zusammen mit iranischen Politikern ablichten liessen. Medial erörtert wurde einerseits der Umstand, dass sich die SVP ansonsten bei der Aussenpolitik strikte Neutralität auf die Fahnen schreibt, hier aber SVPler als Repräsentanten der Schweiz aufgetreten waren. Andererseits galt der Kleidung, mit denen die SVP-Politiker den iranischen Politikern gegenübertraten, erhöhte Aufmerksamkeit. Insbesondere das Fehlen einer Krawatte wurde als "Bückling" gegenüber dem Iran bezeichnet. Der Schlips gilt dort als christlich-jüdisches Zeichen westlicher Dekadenz. Der Fall der SVP-Politiker wurde mit dem Auftritt der ehemaligen Bundesrätin Calmy-Rey verglichen, die 2008 mit einem Kopftuch bei einem offiziellen Besuch im Iran aufgetreten war. Weil die SVP, allen voran Lukas Reimann (SG), die Reise der Aussenministerin damals als „Riesenkatastrophe“ bezeichnet hatte, jetzt aber das Ablegen der Krawatte als Anpassung an die Gepflogenheiten eines Landes rechtfertigten, gab es in der Presse einiges an Häme. Kritik am ungeschickten Auftritt wurde aber auch parteiintern geäussert.

SVP Krawatten-Debakel

Die vor allem im Rahmen der Umsetzung und Lancierung von Volksinitiativen diskutierte Kontroverse um das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht wird 2014 wohl zu einigen weiteren parlamentarischen Debatten führen. Vertreter der SVP reichten im Berichtjahr nämlich nicht weniger als drei parlamentarische Initiativen zum Thema ein. Der Vorstoss von Brand (svp, GR) fordert einen Vorrang der Bundesverfassung über das Völkerrecht, die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) will, dass die Angleichung oder Auslegung völkerrechtlicher Verträge und Bestimmungen an das Schweizer Landesrecht dem Referendum unterstellt wird und die parlamentarische Initiative Stamm (svp, AG) fordert, dass völkerrechtliche Verträge vom Bundesrat gekündigt oder neu ausgehandelt werden müssen, wenn diese der (auch aufgrund von angenommenen Initiativen revidierten) Bundesverfassung widerspricht. Die SVP hatte im Rahmen der Präsentation eines Positionspapiers das Völkerrecht als undemokratisches Recht bezeichnet, weil dieses von Organisationen beschlossen werde, die demokratisch nicht legitimiert seien. Die Volkspartei dachte zudem laut über die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema nach. Ebenfalls im Berichtjahr noch nicht im Parlament behandelt wurde ein vom Bundesrat Ende 2013 zur Annahme beantragtes Postulat der FDP, mit dem ein Bericht zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf mögliche Hierarchiestufen, gefordert wird. Schliesslich mischte sich auch das Bundesgericht aktiv in die Debatte ein. Noch im Februar hatten sich die Bundesrichter dafür ausgesprochen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Vorrang selbst gegenüber Verfassungsnormen geniesse. Die Richter sprachen sich dabei in einem Urteil insbesondere gegen einen Automatismus in der Ausschaffungsinitiative aus. Die faktische Überordnung von Völkerrecht über Landesrecht durch das oberste Gericht rief bei der SVP geharnischte Reaktionen hervor. Nachdem der EGMR dann aber im September die Schweiz verurteilte, weil diese einen nigerianischen Drogenkurier hatte ausweisen wollen und das Bundesgericht in der Folge zunehmend mit Beschwerden von kriminellen Ausländern konfrontiert wurde, die sich auf diesen Fall beriefen, machten die Lausanner Bundesrichter deutlich, dass sie den Entscheid des EGMR für zweifelhaft hielten.

Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht

Vor den Präsidentschaftswahlen im April wurde spekuliert, dass Christoph Blocher (ZH) seinen Rücktritt aus der Parteileitung geben würde. Blochers Strategie bei den nationalen Wahlen im Herbst 2011 und bei den Bundesratswahlen war auf parteiinterne Kritik gestossen. Diesen Spekulationen machte der ex-Bundesrat Mitte Februar ein Ende, indem er seine erneute Kandidatur ankündigte. Die Kritik verstummte hingegen nicht. Blocher sei vom Vorbild zur Hypothek für die Partei geworden; die Affäre Hildebrand schade der Partei. Seine Arbeit als Strategiechef hätte sich nicht ausbezahlt. Die Parteileitung schloss einen Rücktritt Blochers kategorisch aus, nominierte ihn wieder und wies darauf hin, dass die Kritik insbesondere in der Presse, nicht aber innerhalb der Partei laut sei. Parteipräsident Brunner (SG) habe den Übervater der SVP persönlich zu einer weiteren Amtszeit als Vizepräsident überreden müssen. Ebenfalls wieder antreten wollten Walter Frey (ZH) und Nadia Pieren (BE). Yvan Perrin (NE) trat hingegen aus dem Vizepräsidium zurück und für den im Januar zum Fraktionspräsidenten gewählten Adrian Amstutz (BE) musste ein Ersatz gefunden werden. Für den verwaisten Sitz der Vertretung der französischsprachigen Sektionen kündigten Oskar Freysinger (VS) und Grossrat Claude-Alain Voiblet (VD), der bei den Regierungswahlen im Kanton Waadt gescheitert war, ihr Interesse an. Eine Kandidatur reichten zudem die Schwyzer Kantonalpräsidentin und designierte Präsidentin der SVP-Frauen Judith Übersax und Nationalrat Luzi Stamm (AG) ein. Die Parteileitung regte vor den Wahlen am 5. Mai in Klingnau an, die Leitung von fünf auf sieben Personen zu vergrössern, damit unter anderem auch die französischsprachige Schweiz sowie die Frauen besser vertreten seien. Das Ressortsystem – unter anderem also auch die Funktion des Strategiechefs – solle hingegen wieder abgeschafft werden. Die Zeichen bei den Vorstandswahlen standen schliesslich auf Kontinuität: Präsident Toni Brunner wurde ohne Gegenstimme und das neue siebenköpfige Vizepräsidium (Blocher, Frey, Freysinger, Pieren, Stamm, Übersax, Voiblet) in globo und unter stehenden Ovationen mit 414 zu 6 Stimmen bestätigt bzw. gewählt. Kritik wurde an der Versammlung kaum laut. Im Gegenteil: Brunner, Blocher und die Partei wurden in mehreren emotionalen Voten von Abgeordneten gelobt. Gescholten wurden hingegen die Medien, die ein einseitiges und negatives Bild der SVP vermittelten.

Wechsel in der SVP-Parteileitung

Caspar Baader (BL) hatte nach zehn Jahren im Amt bereits 2011 seinen Rücktritt als Fraktionschef angekündigt. Seine Nachfolge wurde Ende Januar geregelt. Vier Nationalräte hatten Interesse am Fraktionspräsidium angemeldet: Adrian Amstutz (BE), Pirmin Schwander (SZ), Jürg Stahl (ZH) und Luzi Stamm (AG). Im Vorfeld war spekuliert worden, ob die von Christoph Blocher, Toni Brunner und dem abtretenden Caspar Baader geprägte Parteispitze nach der Wahlschlappe etwas moderater besetzt werden würde. Mit Stahl wäre dies der Fall gewesen, nicht aber mit dem letztlich gewählten Amstutz, der laut der Presse eher ein Hardliner-Image geniesst, auch schon als „Statthalter Blochers“ bezeichnet wurde und als Garant für die Weiterführung des bisherigen SVP-Kurses gilt. Allerdings brauchte es vier Wahlgänge für die Wahl des Berner Nationalrats, der im Schlussgang mit 28 gegen 23 Stimmen über Luzi Stamm obsiegte.

SVP Fraktionspräsidium

A l’aune des décisions prises en 2008 et des premiers pas effectués en direction d’un accord de libre-échange avec l’UE, le Conseil national a rejeté une motion du groupe UDC, qui demandait que les négociations entamées avec l'UE en vue d'instaurer un accord de libre-échange dans le secteur agroalimentaire soient suspendues sine die, tant que le Conseil fédéral n'aura pas présenté les contours d'une politique agricole cohérente, qui garantit la souveraineté de la Suisse en matière alimentaire. Les membres de l’UDC et des Verts ont presque été les seuls à soutenir cette motion. Le Conseil national a réservé un sort identique à une motion Graber (udc, BE) (Mo. Graber, 08.3301), qui demandait au Conseil fédéral de tout mettre en œuvre, afin de soustraire substantiellement l'agriculture de tous les pays au libre-échange intégral dans le cadre de l'OMC et de ses relations bilatérales avec l'UE, ainsi qu’à une motion Stamm (udc, AG) (Mo. Stamm, 09.3722), qui demandait au Conseil fédéral de déposer auprès de l'OMC une demande visant à faire exclure l'agriculture des négociations en cours (afin que le développement des règles de l'OMC puisse se poursuivre sans que le dossier agricole ne fasse obstacle).

négociations entamées avec l'UE en vue d'instaurer un accord de libre-échange dans le secteur agroalimentaire soient suspendues sine die

Der Nationalrat lehnte drei parlamentarische Initiativen der SVP-Fraktion und eine von Stamm (svp, AG) ab, welche sich mit den Gold- und Währungsreserven der Nationalbank befassten. Im Einzelnen verlangten sie, die Goldverkäufe der Nationalbank zu stoppen resp. ihr einen Mindestgoldbestand von 1000 Tonnen vorzuschreiben, was etwa dem Stand vom Sommer 2009 entsprechen würde. Zudem sollte dieses Gold physisch in der Schweiz gelagert werden um zu verhindern, dass andere Staaten darauf Zugriff haben. Letztere Massnahme war auch als Reaktion auf das Vorgehen der USA gegen die der Beihilfe zum Steuerbetrug angeklagte Grossbank UBS gedacht.

Gold- und Währungsreserven

Im Vorfeld zur Abstimmung über die EU-Beitrittsinitiative stellte der Aargauer Ständerat Maximilian Reimann im SVP-Pressedienst die provozierende Frage, ob die deutsche und die welsche Schweiz überhaupt noch zusammenpassten. Die Romandie solle sich der EU anschliessen, statt über die sie regelmässig überstimmende Deutschschweiz zu lamentieren. Die SVP-Spitze zeigte sich verärgert, da diese Aussagen der Absicht der SVP schadeten, in der Romandie an Terrain zu gewinnen. Reimann entschuldigte sich später in einem Zeitungsinserat für die Brüskierung. Nationalrat Luzi Stamm (AG) wechselte im Frühjahr von der FDP- in die SVP-Fraktion.

Reimann (AG) provoziert Parteispitze