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Nachdem die Geberkantone bei der Festlegung der Beträge des Ressourcenausgleichs den Nehmerkantonen unterlegen waren, entlud sich ihr Frust Ende 2015 gleich mehrfach: Im Anschluss an die Schlussabstimmung zum Ressourcen- und Lastenausgleich im Parlament meldeten mehrere Geberkantone Interesse an, das Kantonsreferendum zu ergreifen, wobei jedoch nur die Kantone Nidwalden, Schaffhausen, Schwyz und Zug diese Absicht auch umsetzten. Für ein Zustandekommen des Kantonsreferendums hätten sich jedoch acht Kantone beteiligen müssen. Gleichzeitig sammelte die SVP im Kanton Schwyz Unterschriften für ein Volksreferendum, das aber ebenfalls nicht zustande kam. Im Kanton Zug forderten bürgerliche Politiker, die Beiträge an den Ressourcenausgleich teilweise auf ein Sperrkonto einzuzahlen und aus der KdK auszutreten. Denn obwohl das Parlament einen von der KdK eingebrachten Kompromissvorschlag angenommen hatte, zeigten sich die Geberkantone unzufrieden: Ihrer Ansicht nach seien die Ziele des Finanzausgleichs erreicht, da heute jeder Kanton mehr Ressourcen habe als die vereinbarten 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts.

Die heftig geführte Parlamentsdebatte zum Ressourcenausgleich hatte das grosse Sprengpotenzial verdeutlicht, das der Finanzausgleich in sich birgt. An der Plenarversammlung der KdK im September 2015 ging es folglich darum, dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Verhandlungen in Zukunft weniger explosiv würden. Dazu setzte die KdK eine politische Arbeitsgruppe Marty zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung des Finanzausgleichssystems Bund – Kantone ein. Ihren Namen erhielt die Arbeitsgruppe durch ihren Vorsitzenden, den ehemaligen Finanzdirektor des Kantons Schwyz, Franz Marty. Sie setzte sich aus je drei Regierungsmitgliedern aus ressourcenstarken sowie aus ressourcenschwachen Kantonen zusammen. Am 17. März 2017 verabschiedeten die Kantonsregierungen den auf dem Schlussbericht dieser Arbeitsgruppe beruhenden Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs, der die Eckwerte der Kantone für das Gesamtpaket des Finanzausgleichs beinhaltete. So sollte unter anderem die Ausgleichssumme aufgrund der Entwicklung der Disparitäten und unter Berücksichtigung des Ausgleichsbedarfs festgelegt werden. Entsprechend sollte die Ausgleichssumme nicht mehr durch von Mal zu Mal neu auszuarbeitende Parlamentsentscheide, sondern durch fixe gesetzliche Vorgaben festgelegt werden und die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons garantieren. Diese Garantie soll 86.5% des schweizerischen Durchschnitts betragen.

Antrag zur Optimierung des Finanzausgleichs durch eine Arbeitsgruppe der KdK
Dossier: Revision des Finanz- und Lastenausgleichs (seit 2015)

In den Plänen zur Verankerung eines obligatorischen Sexualkundeunterrichts im Lehrplan 21 sah die SVP eine weitere Möglichkeit, ihre Grundsatzkritik am heutigen (Grund-)schulwesen anzubringen. Die polemische Verknüpfung der geplanten Sexualkunde im Lehrplan 21 mit dem als Auslegeordnung gedachten „Grundlagenpapier Sexualpädagogik und Schule“, das die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) verfasst hatte, führte im Berichtsjahr zu einer heftig ausgetragenen öffentlichen Kontroverse. Kantonal organisierte Elternorganisationen, denen sich auch kritische Lehrer anschlossen, vertraten die Meinung, dass Aufklärung als Aufgabe des Elternhauses nicht in den Grundschulunterricht gehört. Im Juni sah sich die EDK gezwungen klarzustellen, dass im Lehrplan 21 für die Kindergartenstufe kein Sexualkundeunterricht vorgesehen sei, wie dies von den Kritikern behauptet werde. Im Sommer des Berichtsjahrs lancierte ein überparteiliches, von SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer (ZH) koordiniertes Komitee eine an die EDK und alle kantonalen Erziehungsdirektoren gerichtete Petition gegen die befürchtete „Sexualisierung der Volksschule“. Anfang Oktober wurde sie mit rund 92 000 Unterschriften der EDK übergeben.

Lehrplan 21

Im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) ist unter anderem geregelt, dass der Bundesrat periodisch Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (NFA) zu erstatten hat. Auf der Basis dieses Berichts wird die Neudotierung der Ausgleichsgefässe für die anstehende Beitragsperiode vorgenommen. Im Juli schickte der Bundesrat den ersten Wirksamkeitsbericht für den Zeitraum 2008–2011 (Bundesrat: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008–2011 (31.3.10); Eidgenössische Finanzverwaltung: Vernehmlassungsergebnis zum Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2008-2011 (20.7.10)) zusammen mit Massnahmenvorschlägen für die Periode 2012–2015 in die Vernehmlassung. Die Konferenz der Kantonsregierungen und die meisten Kantone, Parteien und Verbände äusserten sich grundsätzlich positiv zur NFA, auch wenn deren Wirksamkeit noch nicht richtig abgeschätzt werden könne. Die SVP schlug vor, die Einführung einer Obergrenze für Geberkantone zu diskutieren. Die SP kritisierte, dass die versprochene Nivellierung der Steuerunterschiede zwischen den Kantonen bisher nicht eingetreten sei und verwies auf ihre Steuergerechtigkeitsinitiative. Die CVP und die FDP mahnten an, dass es zu früh sei, um Änderungen vorzunehmen. Noch im November legte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des FiLaG und zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für 2012–2015 vor. Er stellte darin drei verschiedene Vorlagen zur Diskussion. Vorlage A soll eine Gesetzeslücke schliessen und die Voraussetzungen für eine rückwirkende Berichtigung fehlerhafter Ausgleichszahlungen schaffen. Vorlage B umfasst die Vorschläge für die neuen Grundbeiträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs. In Vorlage C sind die Anträge des Bundesrats zu den geplanten Grundbeiträgen des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zusammengefasst. Die Beratung der Räte stand im Berichtjahr noch aus.

BRG 10.100: Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen 2012-2015

Im Kanton Schaffhausen wurde eine Volksinitiative für einen Austritt des Kantons aus dem HarmoS-Konkordat an der Urne knapp, mit 51,7% verworfen. Das Volksbegehren war 2008 von einem Initiativkomitee aus Elternvertretern und Politkern von SVP, EDU und Junger SVP lanciert worden.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Die SVP Schweiz bekämpfte den Lehrplan 21 – den die EDK bewusst von HarmoS abgekoppelt hat – vehement. Sie führte Ende Oktober einen Sonderparteitag zum Thema durch und präsentierte kurze Zeit später einen von einer parteiinternen Lehrergruppe erarbeiteten Gegenvorschlag zum Lehrplan 21. Laut dem 96-seitigen SVP-Vorschlag sollen die Fächer Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften mehr Gewicht erhalten. Mit dem Fremdsprachenunterricht möchte die Partei dagegen erst in der Oberstufe einsetzen. Einen höheren Stellenwert soll auch Schweizer Geschichte erhalten, allerdings möchte die SVP die Schüler vor „linker Geschichtsschreibung“ bewahren. Mit dem Lehrplan sollen für jede Klasse national bzw. sprachregional einheitliche Jahresziele definiert werden; die Wahl der Lehrmittel und -methoden will die Partei aber den Lehrern überlassen. Die Leistungen der Schüler sollen regelmässig mit Prüfungen gemessen und benotet werden. Schliesslich fordert die Partei wieder vermehrt Lehrer mit einem Vollzeit-Pensum, damit die Schüler einen Klassenlehrer und damit eine unbestrittene Autorität im Klassenzimmer erhalten.

Lehrplan 21

Ab 2012 wollen auch die 21 Deutschschweizer Kantone ihre Schülerinnen und Schüler nach einem einheitlichen Lehrplan unterrichten und damit den Eltern einen Wohnortswechsel erleichtern. Opposition gegen den gemeinsamen Lehrplan, der zwischen Januar und Mai in Vernehmlassung gegeben wurde, gab es v.a. seitens der SVP. Sie hat damit ein weiteres schulpolitisches Kampffeld entdeckt und anders als bei HarmoS wollte sie diesmal frühzeitig Druck machen. Die Bildungsgruppe der Partei kritisierte den Lehrplan in jeder Hinsicht; sie befürchtete eine zunehmende Bürokratisierung und wehrte sich insbesondere gegen die Einführung von Fachbereichen anstelle von Schulfächern.

Lehrplan 21

Im Berichtsjahr hiessen die Parlamente weiterer neun Kantone (BE, GL, GR, JU, NE, NW, SG, VD, VS) den Beitritt zum Konkordat für die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS) gut. Allerdings entdeckte die SVP mit dem Widerstand gegen HarmoS ein Betätigungsfeld um ihre Opposition in der Bildungspolitik auszuleben und bekämpfte die Harmonisierung der Volksschule mit Hilfe ihrer Kantonalparteien.

Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS)

Wie von Parlament und Regierung empfohlen, lehnten die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Land drei Volksinitiativen für eine Neuregelung der Zusammenarbeit mit Basel-Stadt ab. Diejenige der SVP, welche eine Einschränkung der Zusammenarbeit zur Folge gehabt hätte, vereinigte 26% Ja-Stimmen auf sich, diejenigen, welche eine gemeinsame Spitalverwaltung resp. eine Fusion der Polizei- und Feuerwehrorganisation verlangten, deren 33% resp. 31%. Diese beiden letzteren Volksbegehren waren auch in Basel-Stadt eingereicht worden, wo sie vom Volk mit sehr klaren Mehrheiten angenommen wurden (85% resp. 84%). Eine dritte Volksinitiative aus dem Paket für eine engere Zusammenarbeit, sie verlangt für die beiden Kantone ein einheitliches Bildungssystem, kam in Basel-Land noch nicht zur Abstimmung. Die Kantonsregierung war im Frühjahr von ihrer ursprünglich ablehnenden Haltung abgerückt, und der Landrat hatte auf ihren Antrag die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags beschlossen. Dieser soll, wie bereits früher von einer Standesinitiative von Basel-Land gefordert, eine nationale Bildungsharmonisierung zum Ziel haben.

Kantonale Volksinitiativen zur Zusammenarbeit der beiden Kantone 2004
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Die Regierung des Kantons Basel-Land empfahl die Ablehnung aller vier im Vorjahr eingereichten Volksinitiativen für eine Neuregelung der Zusammenarbeit mit Basel-Stadt. Die eine, von der SVP stammend, hatte eine Einschränkung, die drei anderen, Jubiläumsinitiativen genannt, eine Ausweitung der Zusammenarbeit verlangt.

Kantonale Volksinitiativen zur Zusammenarbeit der beiden Kantone 2004
Dossier: Kantonszusammenarbeit und Fusionsbemühungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft