Suche zurücksetzen

Inhalte

  • Drogen

Akteure

  • Autopartei / Freiheitspartei (AP / FP)

Prozesse

8 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Anfang des Jahres wurde Peter Commarmot (AG) zum neuen Präsidenten der Freiheitspartei Schweiz (FPS) gewählt. Er löste Jürg Scherrer ab. Die Delegierten der FPS fassten an ihrer Versammlung im April in Reiden (LU) folgende Parolen: Ja zur Initiative „für Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ und zur SVP-Einbürgerungsinitiative, Nein zum Gesundheitsartikel. Jürg Scherrer, Gemeinderat der FP in Biel, trat nach 16 Jahren Amtszeit nicht mehr zu den Wahlen an. Die FP konnte seinen hauptamtlichen Sitz nicht halten, ihr verbleibt ein nebenamtlicher Sitz. Die FP Biel war gemeinsam mit der SVP zu den Wahlen angetreten, was zu einem Konflikt mit der kantonalbernischen FP führte. Die Freiheitspartei hat nur noch einen Sitz im Bernischen Grossen Rat und auf lokaler Ebene die Sitze in der Bieler Exekutive und Legislative. Die Partei lehnte im Herbst die Hanfliberalisierungsinitiative, das revidierte Betäubungsmittelgesetz, die Unverjährbarkeitsinitiative und die SGB-Initiative für ein flexibles AHV-Alter ab. Sie befürwortete die Initiative für eine Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts.

Peter Commarmot neuer Präsident der FP

Die Delegierten der FPS hiessen ein restriktives Drogenkonzept gut. Gemäss diesem sollen Abhängige von der Fürsorge nur noch unterstützt werden, wenn sie sich für eine abstinenzorientierte Therapie entschliessen. Entzugsunwillige seien zum Entzug zu zwingen. Abgelehnt wurden alle Massnahmen der Überlebenshilfe, die nicht unmittelbar dem Ziel der Abstinenz dienen, also etwa die Heroin- oder Methadonabgabe und Notschlafstellen. Weiter will die Partei schärfer gegen drogenkonsumierende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgehen; Urinkontrollen sollen im Verkehr, aber auch am Arbeitsplatz üblich werden.

Restriktives Drogenkonzept der FPS

Da das Geschäftsverkehrsgesetz des Parlaments die Offenlegung der Mitgliederlisten von Bundeshaus-Lobbies verlangt, veröffentlichte das Generalsekretariat der Bundesversammlung die bisher geheimgehaltene Namensliste der 1992 von der damaligen Berner FDP-Nationalrätin Geneviève Aubry ins Leben gerufenen "Parlamentariergruppe Drogenfragen". Dieser Gruppe, die rund 70 Parlamentarier aus beiden Kammern umfasst, und die sich stark für eine repressive Drogenpolitik engagiert, gehören neben den Vertretern von FP und SD sowie weiten Teilen der SVP auch so wichtige Exponenten ansonsten in der Drogenfrage eher gemässigter Parteien wie CVP-Präsident Cottier (FR) und FDP-Fraktionschef Couchepin (VS) an. Mit dem Bekanntwerden dieser Liste geriet die 1994 verabschiedete gemeinsame Drogenplattform von FDP, SP und CVP erneut unter Druck.

Parlamentarische Gruppe «Drogenpolitik» (ab 1992)

In den eidgenössischen Wahlkampf zog die Partei vorab mit einer aggressiven Politik gegen Ausländer und Asylsuchende unter dem umstrittenen, da historisch gewichtig besetzten Motto «Das Boot säuft ab». Hauptforderungen waren der vollständige Einwanderungs- und Aufnahmestopp für Asylbewerber, die Kündigung des Genfer Flüchtlingsabkommens sowie eine Reduktion des Ausländerbestandes auf EU-Niveau. Heftigen Widerstand meldete die FPS gegen den EU-Beitritt oder Zugeständnisse im freien Personenverkehr an. Eine harte Linie fuhr die Partei auch in Drogenfragen, wo sie der Liberalisierung den Kampf ansagte. Nach wie vor eliminieren will sie zudem die direkte Bundessteuer.

Wahlkampfthemen der FP 1995

Einige Mitglieder der Freiheits-Partei wollten im Zusammenhang mit den Problemen in der Zürcher Drogenszene die Einführung der Todesstrafe für Drogendealer zur Diskussion stellen. Sie verwiesen dabei auf das Beispiel von Malaysia und Singapur. Der Vorschlag ging aber selbst innerhalb der Partei vielen zu weit.

Diskussion über die Todesstrafe für Drogendealer in der FPS

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession die vom Bundesrat im Herbst des Vorjahres vorgeschlagenen Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Gegen den Widerstand der Fraktionen LdU/EVP und GP sowie eines Teils der SP beschloss er mit 143 zu 34 Stimmen, darauf einzutreten. Dabei waren die Positionen unversöhnlich und beide Seiten warfen dem Gegner vor, mit seiner Haltung der Fremdenfeindlichkeit in der Bevölkerung Vorschub zu leisten: Für die Befürworter handelte es sich darum, die Umgehung von Ausweisungsbeschlüssen zu erschweren, und die Kantone mit Abwehrmitteln gegen illegal anwesende Kriminelle, welche dem Ruf aller Ausländer schaden, auszurüsten. Die Gegner bezeichneten die Vorschläge als diskriminierende, ausländerfeindliche Massnahmen, mit welchen die bürgerlichen Politiker von den sozialen Problemen ablenken und sich den Beifall der Boulevardzeitung «Blick» holen wollten. Während der eine Fraktionssprecher der SP (Rechsteiner, SG) die generelle kontrollierte Drogenabgabe als Alternative propagierte, gab der zweite (Tschäppät, BE) immerhin gewisse Missstände beim Vollzug des Ausländer- und des Asylrechts zu, beurteilte aber die Zwangsmassnahmen als überrissen. Der Kritik, dass die vorgeschlagenen Massnahmen nicht menschenrechtskonform seien, begegnete der Bundesrat mit dem Verweis auf diverse Expertengutachten. In diesen wird insbesondere festgehalten, dass es EMRK-konform ist, Ausländer ohne Aufenthaltsrecht anders zu behandeln als solche mit geregeltem Status oder eigene Staatsangehörige.
In der Detailberatung beschloss der Rat mit Stichentscheid der Präsidentin, dass die Vorbereitungs- resp. Ausschaffungshaft nicht von der kantonalen Verwaltung – mit nachträglicher richterlicher Überprüfung –, sondern von Anfang an von einem Richter anzuordnen ist. Die «Vorbereitungshaft» für Asylsuchende, die sich absichtlich nicht an Rayonbeschränkungen halten, die unter mehreren Namen Gesuche einreichen oder die Vorladungen mutwillig missachten, wurde gemäss Antrag des Bundesrates auf höchstens drei Monate festgesetzt. Die maximale Dauer der Ausschaffungshaft für Personen, welche sich einer Ausschaffungsanordnung offensichtlich entziehen wollen, reduzierte der Nationalrat von neun auf drei Monate, mit der Möglichkeit einer richterlichen Verlängerung um weitere drei Monate. Die ebenfalls sehr umstrittene neue Bestimmung, wonch die Behörden mit richterlicher Erlaubnis in Wohnungen oder Räumen von Dritten nach untergetauchten abgewiesenen Asylbewerbern und deren Ausweispapieren suchen dürfen, wurde entschärft: die Suche nach Ausweisen allein legitimiert keine Hausdurchsuchung. Ein von Vertretern der FP vorgebrachter Antrag, dass die Kantone die neuen Massnahmen zwingend anwenden müssen, wurde deutlich abgelehnt. Die Zustimmung zu den Zwangsmassnahmen erlaubte die Streichung der bisher im Ausländergesetz verankerten Möglichkeit der maximal zweijährigen Internierung von Auszuschaffenden.

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (BRG 93.128)

Wahlkampfthemen waren vor allem die Asyl- und Drogenpolitik; so sollte der Bundesrat gemäss den Vorstellungen der AP die Genfer Flüchtlingskonventionen kündigen und einen Einwanderungsstopp verhängen, der mit militärischen Mitteln durchgesetzt würde. Eher am Rande figurierte das Thema der Europapolitik; am Parteitag in Kirchberg (SG) vom 31. August lehnte Parteipräsident Scherrer sowohl den EWR-Vertrag als auch einen eventuellen EG-Beitritt ab.
Das erklärte Ziel für die Nationalratswahlen war die Fraktionsstärke; die AP schoss mit sechs Sitzgewinnen (neu 8) sogar darüber hinaus und konnte ihren bisherigen Wähleranteil fast verdoppeln (auf 5,1 %), womit sie zu den eigentlichen Wahlsiegerinnen gehörte.
Gemäss den Erhebungen der VOX-Analyse hat ungefähr die Hälfte der AP-Wählerschaft aus Unzufriedenheit über die behördliche Asylpolitik für diese Partei gestimmt. Ein Kennzeichen dieser Wählerschaft war im übrigen ein geringes oder sogar vollständig abwesendes Vertrauen in den Staat. Gegenüber 1987 hat sich ein Ausgleich bezüglich Alter und Geschlecht der Wählerschaft ergeben.
Auf kantonaler und kommunaler Ebene wurde das rasante Vorprellen der AP – insgesamt 47 Sitzgewinne in kantonalen Parlamenten seit 1987 allerdings etwas gebremst; nur im Kanton Zürich konnte sie neu zwei Mandate gewinnen, im Kanton Baselland ging sie leer aus. Eine neue Kantonalpartei wurde in Appenzell-Ausserrhoden gegründet.

Wahlvorbereitung und Wahlresulate der AP 1991
Dossier: Wahlresultate der AP/FPS, 1990-1999

Am Parteitag der AP vom 20. April in Glattbrugg (ZH) gab sich die Auto-Partei, welche ihre Prinzipien bisher in Leitlinien festgehalten hatte, zum ersten Mal ein umfangreiches Parteiprogramm. Verkehrs- und Asylpolitik bilden darin die Hauptpfeiler, wobei die grundsätzliche Forderung nach weniger Staat und mehr Freiheit alle Bereiche durchzieht. In der Drogenpolitik sprach sich die AP gegen jegliche Liberalisierung und Legalisierung des Konsums und für eine Arbeitstherapie für Drogenabhängige in geschlossenen Heimen aus. Lediglich bei der Landwirtschaftspolitik gab es inhaltliche Meinungsverschiedenheiten, so dass der entsprechende Artikel von der Programmkommission nochmals überarbeitet werden musste. Der Bereich Europäische Integration und Aussenpolitik wurde mangels einer einheitlichen Linie gar nicht in das Programm aufgenommen.

Ausrichtung und Position der AP 1991