Für Aufregung sorgte das Bundesverwaltungsgericht, weil es eine Beschwerde eines Tessiners gutgeheissen hatte, der wegen eines Tattoos in Form eines Rechtsextremismus-Symbols und seiner rechtsextremen Haltung von der Armee keine persönliche Waffe erhalten hatte. Der Mann sei von der Armee zu Unrecht als Sicherheitsrisiko eingestuft worden, befand das Bundesverwaltungsgericht.
rechtsextremen Haltung Armee- Datum
- 6. Juni 2014
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
-
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- Blick, 6.6.14
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 20.08.2015
Aktualisiert am 20.08.2015