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Für Aufregung sorgte das Bundesverwaltungsgericht, weil es eine Beschwerde eines Tessiners gutgeheissen hatte, der wegen eines Tattoos in Form eines Rechtsextremismus-Symbols und seiner rechtsextremen Haltung von der Armee keine persönliche Waffe erhalten hatte. Der Mann sei von der Armee zu Unrecht als Sicherheitsrisiko eingestuft worden, befand das Bundesverwaltungsgericht.

rechtsextremen Haltung Armee

Die Partei national orientierter Schweizer (Pnos) ist Sammelbecken der parteipolitisch aktiven rechtsextremistischen Szene. Eine von der deutschen Bundesanwaltschaft organisierte Operation gegen rechtsextreme Gruppierungen in Deutschland, den Niederlanden und der Schweiz ermöglichte einen Blick auf diese Szene in der Schweiz, der rund 1'000 bis 1'300 Personen angehören. Die Gefahr von terroristisch-gewalttätigen Aktionen sei in der Schweiz im Gegensatz zu Deutschland gering, so eine Erkenntnis der Operation. Allerdings müsse man sich um die Affinität der Neonazis zu Schusswaffen Sorgen machen. So soll etwa die Tatwaffe, die im deutschen Fall NSU, bei dem zehn Personen umgebracht wurden, verwendet wurde, aus der Schweiz stammen. Nachdenklich stimmen müsse denn auch die enge Verbindung der rechtsextremen Szene der Schweiz mit Gesinnungsgenossen aus Deutschland.

Untersuchung gegen Neonazis in der Schweiz