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Als Erstrat setzte sich der Nationalrat in der Sommersession 2015 mit der Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auseinander, die gewerbsmässigen Parteivertretern von Zwangsvollstreckungsverfahren einen freien Zugang zum gesamten Schweizer Markt ermöglichen soll. Die vorberatende Kommission für Rechtsfragen (RK-NR) ergänzte den Entwurf des Bundesrates um eine zusätzliche Regelung, die es den Kantonen, die nach geltendem Recht die Bedingungen festlegen dürfen, unter denen eine Person gewerbsmässig Dritte vertreten darf, erlauben soll, einer Person aus wichtigen Gründen die gewerbliche Vertretung zu verbieten. Die Änderung wurde innerhalb der RK-NR mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Bevor sich der Nationalrat aber den inhaltlichen Feinheiten annehmen konnte, musste er sich in der Eintretensdebatte zuerst mit dem Antrag einer Kommissionsminderheit Nidegger/Lüscher auseinandersetzen, die einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Abrede stellte. Dass die Opposition gegen die SchKG-Revision gerade von zwei Genfer Nationalräten kam, überraschte wenig, machte von der Kompetenz, die Bedingungen für die gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren festzulegen, neben dem Tessin und der Waadt doch vor allem auch der Kanton Genf Gebrauch. Mit ihrem Anliegen stiessen sie aber ausserhalb ihrer eigenen Fraktionen kaum auf offene Ohren. Der Nationalrat stimmte bei 4 Enthaltungen mit 121 zu 49 Stimmen für das Eintreten. In der Detailberatung gaben vor allem die redaktionellen Bereinigungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die, laut Bundesrat, aufgrund des "engen verfahrensrechtlichen Bezugs" vorgeschlagen wurden, Anstoss zur Debatte. Eine Minderheit Lüscher, die von der SVP- und der FDP-Liberalen-Fraktion Unterstützung erhielt, sprach sich für die Streichung sämtlicher beantragter Änderungen der Zivilprozessordnung aus, da, so Giovanni Merlini (fdp, TI), kein inhaltlicher Zusammenhang bestehe und zudem beschlossen worden sei, vor 2020 möglichst keine Änderungen an der Zivilprozessordnung vorzunehmen. In der Abstimmung unterlag die Kommissionsminderheit mit 92 zu 94 Stimmen denkbar knapp. Das Zünglein an der Waage spielte die CVP-Fraktion, die mit 20 zu 7 Stimmen für den Antrag der Kommissionmehrheit stimmte. Die Gesamtabstimmung fiel dann mit 105 zu 80 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugunsten des Entwurfs deutlicher aus, auch weil die FDP-Liberale-Fraktion weniger geschlossen stimmte als noch bei der vorangegangenen Abstimmung.

Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) (BRG 14.073)
Dossier: Gewerbsmässige Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren

Im ersten Halbjahr 2014 befassten sich National- und Ständerat mit dem Revisionsaufsichtsgesetz, das der Bundesrat im Zuge der eingeleiteten Bündelung der Aufsichtskompetenz über Revisionsunternehmen und Prüfgesellschaften überarbeitet und dem Parlament im August 2013 unterbreitet hatte. Im Kern sah es eine Zusammenführung aller Aufsichtsaufgaben bei der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) vor. Unter geltendem Recht hatte neben der Revisionsaufsichtsbehörde auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Aufsichtskompetenzen inne. Der Nationalrat hiess im März 2014 den Gesetzesentwurf nach der Detailberatung mit 129 zu 51 Stimmen im Grundsatz gut, sprach sich jedoch dafür aus, dass die FINMA auch in Zukunft selbst direkte Prüfungen bei Banken, Bankgruppen und Finanzkonglomeraten durchführen konnte, sofern dies notwendig sein sollte. Die grosse Kammer hatte sich zu Beginn der Debatte zuerst über einen Nichteintretensantrag einer von SVP-Vertretern gestützten Kommissionsminderheit hinwegzusetzen. Diese RK-Mitglieder monierten, dass bei der materiellen Aufsicht und bei der Analyse der Prozesse hätte angesetzt werden müssen und nicht beim Organigramm. Die SP und die Grünen waren ihrerseits in der Detailberatung unterlegen. Sie wollten auch für Personen mit ausreichender Fachpraxis keine Ausnahmen von den Zulassungsauflagen für die Leitung von Aufsichtsprüfungen erlauben und den Überprüfungsrhythmus nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen auf fünf Jahre erhöhen, sondern bei drei Jahren belassen. Der Ständerat trat ohne Gegenantrag auf die Vorlage ein, schuf jedoch zusätzliche Differenzen zum Nationalrat: Zur Gewährleistung des Berufsgeheimnisses sollten Selbstregulierungsorganisationen (SRO) Prüfungen von Anwälten und Notaren nur von Anwälten bzw. Notaren durchführen lassen dürfen. Um die Qualität dieser Prüfungen zu gewährleisten, nahm der Ständerat zudem in die Vorlage mit auf, dass Anwälte und Notare nachweisen müssen, dass sie über einschlägige Kenntnisse im Bereich des Geldwäschereigesetzes (GwG) verfügen und vom zu prüfenden Mitglied unabhängig sind. In der Differenzbereinigung stimmte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates bei einer Enthaltung mit 131 zu 41 Stimmen zu, womit das Geschäft in die Schlussabstimmung gelangte. Dort wurde es vom Nationalrat mit 162 zu 35 Stimmen aus einer gespaltenen SVP-Fraktion verabschiedet; der Ständerat stimmte der Vorlage mit 40 zu 4 Stimmen zu. Nach Ablauf der Referendumsfrist im Herbst 2014 setzte der Bundesrat die Gesetztesänderung auf den 1. Januar 2015 in Kraft.

Revisionsaufsichtsgesetz (BRG 13.066)

Die Motion der Grünen Fraktion „Förderung ökologischer und innovativer Wirtschaftsinitiativen“, die der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats im Rahmen der ausserordentlichen Session zu Konjunktur und Arbeitslosigkeit im Herbst 2009 überwiesen hatte, wurde im Herbst 2010 vom Ständerat abgelehnt. Die Mehrheit der kleinen Kammer teilte die Einschätzung des Bundesrats, dass eine breite und umfassende Förderung ökologischer Innovationen bereits mit dem bestehenden Instrumentarium erreicht wird.

Förderung ökologischer und innovativer Wirtschaftsinitiativen

Wie bereits 2008 angekündigt, beantragte der Bundesrat anfangs Jahr dem Parlament ein zweites Programm zur Stützung der Konjunktur. In einem Nachtrag zum Voranschlag 2009 nutzte er den im Rahmen der Schuldenbremse verbliebenen finanzpolitischen Spielraum von rund 700 Mio Fr. aus. Der grösste Teil dieser Mittel (rund 390 Mio Fr.) sollten dem Ausbau und Unterhalt der Strassen- und Bahninfrastruktur dienen; rund 100 Mio Fr. waren für Projekte der neuen Regionalpolitik vorgesehen und weitere 50 Mio Fr. für die Förderung der Forschung und Entwicklung. Zusätzlich gefördert werden sollten auch energiepolitisch motivierte Projekte. Zusätzlich schlug der Bundesrat eine vorübergehende Flexibilisierung der Leistungen der Exportrisikogarantie und der Wohneigentumsförderung vor. So soll bei der Wohnbauförderung auf die Rückzahlung von Krediten teilweise verzichtet werden, wenn diese Mittel für energietechnische Sanierungen verwendet werden. In eigener Kompetenz beschloss die Regierung zudem die Verlängerung der Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate.
In der Frühjahrssession verabschiedete der NR eine damit erfüllte Motion Favre (fdp, VD) für zusätzliche Mittel zugunsten der Regionalpolitik und eine Motion der CVP (08.3968) mit einem Aktionskatalog, der sich zu einem guten Teil mit den vom BR vorgeschlagenen Massnahmen deckte, und der auch vom SR teilweise überwiesen wurde. Der SR hiess zudem ein Postulat der WBK (09.3004) für zusätzliche Forschungsmittel im Rahmen des Nationalfonds und der KTI gut

Parlament genehmigt das vom Bundesrat beantragte zweite Programm
Dossier: Dreistufiges Konjunkturprogramm ab Januar 2009

Der Nationalrat lehnte gegen die Stimmen der SP und der GP eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf ab, welche ein Gesetz zur "Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen" verlangte. Die im Vorjahr von der Ratslinken als zu marktwirtschaftlich bekämpfte Motion Cavadini (fdp, TI) für Liberalisierungen im Bereich der Steuer- und Bauvorschriften sowie bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften konnte vom Nationalrat nicht mehr innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre behandelt werden und wurde deshalb aus der Traktandenliste gestrichen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Ähnliches verlangte auch ein vom Nationalrat gutgeheissenes Postulat Loeb (fdp, BE). Erwähnt wurden im Vorstoss vor allem steuerliche Erleichterungen für neugegründete Unternehmen sowie vereinfachte administrative Verfahren (z.B. bei der AHV-Abrechnung). Eine Steuerbefreiung für neugegründete KMU, wie dies eine Interpellation der CVP-Fraktion anregte, lehnte der Bundesrat jedoch ab. Dabei wies er einerseits auf die Priorität der Sanierung der Bundesfinanzen und andererseits auf die im Rahmen des neuen Unternehmenssteuerrechts geplanten Erleichterungen hin. Das im Juli in die Vernehmlassung gegebene Reformpaket sieht vor, die erste Million Franken Aktienkapital einer neuen Firma von der Emissionsabgabe zu befreien und einen einheitlichen proportionalen Steuersatz für Gewinne anzuwenden. Letztere Massnahme würde im Vergleich zur bisherigen Regelung, welche auf das Verhältnis des Reingewinns in bezug auf das Eigenkapital abstellt, besonders junge, kapitalschwache Unternehmen begünstigen. In der Debatte über die Legislaturplanung 1995-99 überwies das Parlament eine in die gleiche Richtung zielende, aber allgemeiner gehaltene Motion der Nationalratskommission.

kleinen und mittleren Betriebe KMU
Dossier: Förderung von KMU

Die kleinen und mittleren Betriebe (KMU) erhalten in der Schweiz im Vergleich zum Ausland wenig staatliche Unterstützung. Die bürgerlichen Parteien, welche im Berichtsjahr die Förderung der KMU zu einem wirtschaftspolitischen Hauptanliegen erklärten, setzen grundsätzlich mehr auf eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. In der Sommersession regten die Nationalrats-Fraktionen der CVP und der FDP mit dringlichen Interpellationen jedoch auch spezielle Erleichterungen für KMU im Bereich der Verfahrensvorschriften und Bewilligungen sowie bei der Besteuerung von Risikokapital an.

kleinen und mittleren Betriebe KMU
Dossier: Förderung von KMU

Die CVP hatte die Förderung von Klein- und Mittelunternehmen (KMU) zu einem ihrer Wahlschwerpunkte gemacht. Dies fand seinen Niederschlag auch in den Vorstössen ihrer Parlamentarier. Der Basler Wick reichte eine Motion für eine Stärkung der Kommission zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (KMF) ein, welche der Nationalrat guthiess. Damit soll die Information der KMU über die mit staatlichen Beiträgen erarbeiteten Forschungsresultate verbessert werden. Eine Motion Lepori Bonetti (cvp, TI) für die Förderung von Jungunternehmen wandelte der Nationalrat in ein Postulat um. Als Instrumente sah der Vorstoss namentlich steuerliche Anreize sowie Erleichterungen bei der Bildung von Risikokapitalfonds vor. Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat seiner Bildungs- und Wissenschaftskommission für einen Bericht über die Realisierung einer kohärenten Innovations- und Technologieförderungspolitik.

Klein- und Mittelunternehmen