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Obwohl die grossangelegte Regierungsreform nach rund zehnjähriger Behandlungszeit 2013 endgültig gescheitert war und dabei auch Vorschläge zur Erhöhung der Anzahl Bundesräte abgelehnt wurden, hielt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-NR) an dieser Idee fest und lancierte eine auch von ihrer Schwesterkommission (SPK-SR) unterstützte parlamentarische Initiative. Begründet wird die Idee insbesondere mit der ungenügenden Vertretung der Sprachregionen im Regierungsgremium – eine der 2012 abgelehnten Forderungen war eine Standesinitiative des Kantons Tessin gewesen. Zudem sei die seit 1848 stark gewachsene Regierungstätigkeit auf zusätzliche Schultern zu verteilen, was nicht nur zu höherer Legitimation, sondern auch zu einer sinnvolleren Departementsbildung führen könne. Wie gering die Unterstützung für diese Idee allerdings nach wie vor ist, zeigte die von März bis Juli 2015 durchgeführte Vernehmlassung des Entwurfs der SPK-NR: 19 Kantonsregierungen lehnen die Reform ab, fünf begrüssen sie und zwei äussern sich skeptisch. Von den Parteien sprechen sich CVP, FDP, GLP und SVP gegen die Reformidee aus, während sie von SP, GP und BDP begrüsst wird. Während auf Gegnerseite darauf hingewiesen wird, dass sprachliche Repräsentation eine Frage des politischen Willens sei und eine Aufstockung hohe Kosten verursachen würde, wiesen die Befürworter darauf hin, dass der hohe Arbeitsaufwand zu einer Delegation von Verantwortung an die Verwaltung führe, was aus parlamentarischer Sicht keine gute Entwicklung darstelle. Die Behandlung des Geschäftes wie auch eine Anfang Februar 2014 eingereichte Petition (14.2005), die ebenfalls eine Erhöhung der Anzahl Bundesräte fordert, wird wohl 2016 in Angriff genommen.

Erhöhung der Anzahl Bundesräte (Pa.Iv. 13.443)
Dossier: 9 statt 7 Bundesratsmitglieder?

Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die grüne Fraktion ein Amtsenthebungsverfahren installieren. Mit einer Zweidrittelmehrheit der Bundesversammlung hätte ein Exekutivmitglied seines Amtes enthoben werden können. Die Argumentation der staatspolitischen Kommission, dass mit einem solchen Instrument die Stabilität der Regierung massiv geschwächt würde, überzeugte im Nationalrat, der mit 124 zu 25 Stimmen gegen ein Folgegeben war. Ein direktdemokratisches Abberufungsrecht existiert in einigen Kantonen.

Pa.Iv. für ein Amtsenthebungsverfahren gegen ein Mitglied des Bundesrates (10.413)

Die Räte hatten im Berichtsjahr über Vorschläge zu debattieren, die punktuelle Reformen der Regierung vorsahen. Hängig war etwa eine parlamentarische Initiative der grünen Fraktion, die sich in die Anträge einreihte, die eine Beschränkung der Amtszeit verlangen. Zwei ähnliche Vorstösse waren bereits 2010 abgelehnt worden (09.482, 09.494). Die Grünen ihrerseits schlugen eine Beschränkung auf drei Legislaturen vor. Die staatspolitische Kommission argumentierte gleich wie schon ein Jahr zuvor: Es bestehe kein Handlungsbedarf, da Bundesräte im Schnitt lediglich rund acht Jahre im Amt seien. Darüber hinaus könne die Position eines Regierungsmitglieds auf Ende der Amtsperiode geschwächt werden. Allerdings räumte die Kommission ein, es sei stossend, dass Bundesrätinnen und Bundesräte alleine über den Termin ihres Rücktritts entscheiden könnten. Wie ein Jahr zuvor hatte auch der neuerliche Vorstoss keine Chance und der parlamentarischen Initiative wurde mit 50 zu 102 Stimmen keine Folge gegeben.

Beschränkung der Amtszeit von Bundesräten (10.411)

Auch die beiden parlamentarischen Initiativen – von Hiltpold (fdp, GE) sowie der grünen Fraktion (10.412) - wurden von der grossen Kammer auf Antrag der Staatspolitischen Kommission (SPK-NR) abgelehnt. Beide Vorstösse hatten eine Listenwahl des Bundesrates gefordert, um das Einzelkämpfertum mit einer teamfähigen Regierung zu ersetzen. Eine Listenwahl hätte bedingt, dass sich die Parteien mit Anspruch auf Regierungsbeteiligung, auf der Basis eines gemeinsamen Programms hätten zusammenschliessen müssen. Die SPK-NR hatte geltend gemacht, dass eine solche Änderung das gesamte politische System der Schweiz verändern würde. Die Ratsmehrheit (121:48 Stimmen) folgte diesem Argument und lehnte beide Vorlagen ab.

Listenwahl des Bundesrates

Am 7. Februar stimmten Volk und Stände mit deutlichem Mehr der Beseitigung der sogenannten Kantonsklausel in der Verfassung für die Zusammensetzung der Landesregierung zu. Nur gerade die Kantone Wallis und Jura lehnten die neue Verfassungsbestimmung ab. In der sehr bescheiden geführten Kampagne bildete sich zwar – als Gegenpol zu dem aus rund 90 nationalen Parlamentariern der Bundesratsparteien gebildeten befürwortenden Komitee – auch ein aus Politikern aller politischer Lager gebildetes Gegenkomitee. Sein Hauptargument war, dass diese Reform nur ein erster Schritt zu einem Abbau der föderalistischen Garantien zugunsten der kleinen Kantone darstelle. Sei dieser Schritt einmal gemacht, würden auch weitere, wie die Übervertretung der bevölkerungsschwachen Kantone im Ständerat und das Ständemehr bei obligatorischen Volksabstimmungen unter Beschuss geraten. Viel Geld für Inserate war aber nicht vorhanden und die Debatten, soweit sie überhaupt stattfanden, verliefen äusserst zahm. Von den politischen Parteien hatten alle die Ja-Parole beschlossen. Immerhin gab es mit der Nein-Parole der SVP des Kantons Zürich auch eine prominente Gegenstimme. Herzensblut vergoss allerdings auch die Zürcher SVP nicht für die Beibehaltung der Kantonsklausel. Gegen die Reform sprachen sich auch die Waadtländer Liberalen und einige Sektionen der FDP und der CVP in der Westschweiz und im Tessin


Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat
Abstimmung vom 7. Februar 1999

Beteiligung: 38,0%
Ja: 1'287'081 (74,7%) / 18 6/2 Stände
Nein: 436'511 (25,3%) / 2 Stände

Parolen:
– Ja: SP, FDP (4*), CVP (2*), SVP (6*), LP (1*), LdU, EVP, FP, SD (1*), EDU, PdA; SGB.
– Nein: Lega.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen


Die Zustimmung fiel mit einem Ja-Anteil von fast 75% klar aus. Mit Ausnahme von Jura und Wallis stimmten alle Kantone zu; in den kleineren (NE, FR, AI, AR, Innerschweiz, GL, GR) sowie im Tessin lag der Ja-Stimmen-Anteil allerdings unter dem Landesmittel. Die grössten Ja-Mehrheiten ergaben sich in Genf, Zürich und Basel-Stadt mit über 80%.

Bundesbeschluss über die Wählbarkeit in den Bundesrat: Beseitigung der Kantonsklausel für die Bundesratswahl (BRG 93.452)
Dossier: Bestrebungen für Frauenquoten in politischen Ämtern, Kommissionen und der Verwaltung