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  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; -2020)

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Im Oktober 2019 publizierte der Bundesrat die Botschaft für ein neues Bundesgesetz für Überbrückungsleistungen (ÜL) für ältere Arbeitslose. Solche Überbrückungsleistungen sollen Personen erhalten, die nach vollendetem 60. Altersjahr aus der ALV ausgesteuert werden, mindestens während 20 Jahren mit einem Mindesteinkommen von CHF 21'330 in der AHV versichert sind – davon mindestens 10 der letzten 15 Jahre vor der Aussteuerung –, die ein Vermögen unter CHF 100'000 (respektive 200'000 bei Ehepaaren) besitzen und keine IV- oder AHV-Rente beziehen. Somit sollen vor allem Personen unterstützt werden, die «in erheblichem Umfang erwerbstätig waren», aber kein grosses Vermögen besitzen. Mit der bisherigen Regelung müssten diese Personen ihre Vermögen sowie häufig ihre Altersguthaben aus zweiter und dritter Säule aufbrauchen, bevor sie sich bei der Sozialhilfe anmelden könnten, erklärte der Bundesrat. Diese Vorlage sei nun Teil eines neuen Massnahmenpakets für die Verbesserung der Arbeitsmarktfähigkeit älterer Personen. Die ÜL sollen mit zwei Ausnahmen gleich berechnet werden wie die Ergänzungsleistungen, also als Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den anrechenbaren Einnahmen einer Person.

Zuvor hatte der Bundesrat zwischen Juni und September 2019 eine Vernehmlassung durchgeführt, an der sich 73 Organisationen beteiligt hatten. 52 Teilnehmende begrüssten die Einführung von ÜL für Arbeitslose, darunter 19 Kantone (AG, AR, BE, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SH, SO, TI, UR, VD, VS, ZH), die SP, die CVP und die EVP. Auch die FDP sprach sich für die Massnahme aus, jedoch nur für Personen, denen der Wiedereinstieg in die Arbeitswelt definitiv nicht gelingt. Auch der SGB, TravailSuisse und KV Schweiz befürworteten die Vorlage, genauso wie unter anderem die Organisationen Avenir50plus, AVIVO, Agile, EKF und Procap, die sich jedoch eine tiefere Altersgrenze für ÜL wünschten. Auf Ablehnung stiess die Massnahme bei sechs Kantonen (AI, BL, NW, SZ, TG, ZG), die vor allem die Gefahr von Fehlanreizen, offene Durchführungs- und Koordinationsfragen, die Schaffung einer Konkurrenz zum erleichterten Zugang für ausgesteuerte Personen über 60 Jahren zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen sowie die Unterstützung einer kleinen Bevölkerungsgruppe mit Steuergeldern kritisierten. Auch die GLP, die BDP und die SVP sowie der SVV, der SBV, Swissmem, GastroSuisse und Centre Patronal sprachen sich gegen die Regelung aus. Die GLP sah darin faktisch eine Frühpensionierung, die BDP kritisierte sie als reine Symptombekämpfung und für die SVP würde die Massnahme das Problem noch verschärfen.

Überbrückungsleistung für ältere Arbeitslose (BRG 19.051)
Dossier: Ältere Arbeitnehmende

In der Herbstsession überwies der Nationalrat ein Postulat der CVP/EVP/glp-Fraktion zur Arbeitslosigkeit und zur Erneuerung der Aufenthaltsbewilligungen von EU-/EFTA-Bürgern. Der Vorstoss wurde mit der liberalen Vergabe respektive Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen an arbeitslose, europäische Bürger begründet. Insbesondere wurde bemängelt, dass für eine solche Verlängerung lediglich eine Arbeitsbestätigung vorgelegt werden muss. Die Verfasser des Postulats forderten die Vorlage eines Arbeitsvertrags zur Erteilung der Bewilligung. Zudem sollte die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen dem Migrationsamt und den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) verbessert werden. Der Bundesrat wurde durch das Postulat zudem aufgerufen, Stellung zu einer potenziellen Einschränkung des Familiennachzugs für EU-/EFTA-Bürger zu beziehen, welche ohne Arbeit sind oder nur über eine Teilzeitanstellung verfügen. Ebenfalls sollte sich die Landesregierung zur Möglichkeit des Entzugs der Aufenthaltsbewilligung dieser Bürger nach zweijähriger Arbeitslosigkeit äussern. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Bei der Debatte im Nationalrat setze sich jedoch eine knappe Mehrheit aus Mitte-Rechts mit 94 zu 86 Stimmen durch und überwies das Postulat an die Landesregierung.

Arbeitslosigkeit und Erneuerung der Aufenthaltsbewilligungen von EU-/EFTA-Bürgern

An ihrem Parteitag in Genf vom 22. August verabschiedete die CVP ein Positionspapier zum Thema Arbeitslosigkeit. In diesem wurde unter anderem gefordert, dass der Bund Unternehmen unterstützen soll, die Stellen für Junge schaffen. So soll die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und der Einstieg von Jugendlichen ins Arbeitsleben erleichtert werden.

CVP erlässt Papier zum Thema Arbeitslosigkeit

Ebenfalls erfolglos blieb eine Motion der GP, die den Bundesrat beauftragen wollte, das Arbeitslosenversicherungsgesetz so schnell wie möglich insofern anzupassen, dass wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden können. Argumentiert wurde damit, dass es nicht sein könne, dass zunehmend die Gemeinden über die Sozialhilfe für die Kosten der Arbeitslosigkeit aufkommen müssen. Der Bundesrat entgegnete, dass eine Verlängerung der Bezugsdauer sich kaum positiv auf die Wiedereingliederung von Stellensuchenden auswirken würde und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Dem folgte auch der Nationalrat und lehnte die Motion mit 131 zu 63 Stimmen ab.

Verlängerung der Bezugsdauer

Ein Postulat der CVP-Fraktion forderte einen leichteren Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der sich mit dem Problem des Übergangs von Jugendlichen von der Berufslehre zur Arbeitsstelle beschäftigt. Der Nationalrat nahm das Postulat an.

Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt

Eine Woche nach der massiven Niederlage der CVP bei den Parlamentswahlen in Zug kündigte Parteipräsident Durrer anlässlich einer Delegiertenversammlung vom 31. Oktober in Muttenz an, das Image als blosse Mehrheitsbeschafferin abzulegen und vermehrt «Krallen und Zähne» zu zeigen. Trotz inhaltlicher, personeller und organisatorischer Erneuerung sei die erwünschte Trendwende bei der Wählergunst noch nicht herbeigeführt worden. Als Ursachen für die Krise ortete er interne Querelen, eine mangelnde Identifikation vieler Mandatsträger mit der Partei sowie den Mangel an profilierter Themenführerschaft. Die CVP nehme sich künftig das Recht heraus, bei Bedarf vermehrt Nein zu sagen, ohne der SVP die Rolle des ständigen Neinsagers streitig machen zu wollen. Für den Wahlkampf 1999 sollen die Prioritäten auf die Probleme der Arbeitslosigkeit, der Migrations- sowie der Sozialpolitik gelegt werden.

Vorbereitungen der CVP auf die eidgenössischen Wahlen 1999

Der Nationalrat lehnte gegen die Stimmen der SP und der GP eine von der lokalen CVP initiierte Standesinitiative des Kantons Genf ab, welche ein Gesetz zur "Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen" verlangte. Die im Vorjahr von der Ratslinken als zu marktwirtschaftlich bekämpfte Motion Cavadini (fdp, TI) für Liberalisierungen im Bereich der Steuer- und Bauvorschriften sowie bei der Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften konnte vom Nationalrat nicht mehr innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre behandelt werden und wurde deshalb aus der Traktandenliste gestrichen.

Bekämpfung von Betriebsschliessungen und Massenentlassungen

Ihre Wahlplattform stellten die Grünen unter das Schwerpunktthema ökologische Wirtschafts- und Steuerreform, wonach Energie statt Arbeit zu besteuern sei. Die Einführung einer Energiesteuer zur Finanzierung des Sozialbereiches, welche im 2. Teil einer Doppelinitiative angestrebt wird, verabschiedete die Partei ebenso diskussionslos wie die Forderungen nach einer wirksamen CO2-Abgabe, keinem weiteren Ausbau der Autobahnen, dem Ausstieg aus der Atomenergie und dem Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen. Neu wehren sich die Grünen nicht mehr gegen jegliches Wirtschaftswachstum, sondern sie fordern dessen Gestaltung mit umweltgerechten Innovationen. Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schlug die Partei ein Bonus-Malus-System vor, gemäss welchem Arbeitgeber, die Teilzeitarbeit fördern, beispielsweise mit einer Reduktion des Arbeitslosenversicherungs-Beitrags belohnt würden. Für das neue Jahrtausend soll gemäss den Grünen die 30-Stunden-Woche zum Normalfall werden.

Wahlplattform der GP 1995

In einem Thesenpapier für mehr Wettbewerb, flexibleren Arbeitsmarkt, bessere Bildung und Massnahmen gegen die Arbeitslosigkeit von Frauen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmern versuchte die Partei, auf verschiedene Forderungen nach Revitalisierung des schweizerischen Arbeitsmarktes einzugehen. Die nach der Ablehnung des EWR-Vertrags eingereichte und vom Nationalrat teilweise überwiesenen Motion zur Verbesserung der Rahmenbedingungen verlangte Verbesserungen im Bereich des Bildungs- und Forschungsstandortes Schweiz, die Vermeidung von Diskriminierungen bezüglich Berufsausübung und Diplomanerkennung innerhalb der Schweiz, die Beschleunigung von Bewilligungs- und Einspracheverfahren, die schnellere Erschliessung von Bauland sowie Erleichterungen der Kapitalbeschaffung. Diskussionslos überwies der Nationalrat auch die zum gleichen Zeitpunkt eingereichten Motionen der CVP-Fraktion zum Abbau von Marktzutrittsbarrieren sowie zur Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik. Eine Motion zur Finanzierung von Risikokapital für kleine und mittlere Unternehmen wurde als Postulat überwiesen.

Thesenpapier und Motionen der CVP zu den Themen Arbeitsmarkt und Bildung, 1993

In seiner ausführlichen Stellungnahme bekräftigte der Bundesrat seine Überzeugung, dass im jetzigen Zeitpunkt die Lancierung von Beschäftigungsprogrammen wenig zweckdienlich sei. Im Vordergrund müssten vielmehr eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung und die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft stehen. Er verwies auf die Bedeutung der Aus- und Weiterbildung als präventive Massnahme und'rief in Erinnerung, dass der Bund seit anfangs Jahr die Durchführungskosten von Umschulungsund Weiterbildungskosten vollumfänglich übernimmt. Im Falle weiter zunehmender Langzeitarbeitslosigkeit erklärte er sich bereit, auf der Grundlage eines Rahmengesetzes die Einführung einer gesamtschweizerischen Arbeitslosenhilfe prüfen zu wollen. Die Sprecher der SP und der CVP zeigten sich von den Ausführungen des Bundesrates teilweise befriedigt, vertraten aber die Meinung, eine an die Ausrichtung der Arbeitslosenversicherungstaggelder anschliessende Arbeitslosenhilfe sollte nicht nur geprüft, sondern deren Ausarbeitung bereits jetzt zügig vorangetrieben werden.

Keine Partei verlangte im Berichtsjahr konkrete Beschäftigungsprogramme

Auch im Parlament führte die Problematik der Arbeitslosigkeit zu zahlreichen Vorstössen und ausführlichen Debatten. In der Frühjahrssession behandelte der Nationalrat dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP (92.3014), der CVP (92.3057) und der Grünen (92.3061) zur Wirtschaftslage. Anders als noch im Vorjahr verlangte die SP nun vom Bund Investitionsprogramme zur Förderung der Bauwirtschaft, verzichtete aber noch auf die Forderung nach einem umfassenden Konjunkturförderungsprogramm. Auch die CVP sprach sich für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme aus, ebenso wie die Grünen, welche zudem postulierten, die Förderungsmassnahmen müssten unbedingt ökologischen Kriterien genügen.

Parlament ausführlichen Debatten

Die Förderung preisgünstigen Wohnungsbaus war denn auch ein zentrales Anliegen der CVP, die im Sommer ein Positionspapier zur «Armut im Wohlstand» veröffentlichte. Sie verlangte zudem, der Bund solle sein Engagement bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausbauen, damit die Kantone die dadurch freiwerdenden Mittel zur Existenzsicherung derjeniger Menschen einsetzen könnten, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, wie ausgesteuerte Arbeitslose oder Alleinerziehende. Die CVP fand auch die Einführung eines garantierten Mindesteinkommens (GME) prüfenswert. Da die Armut in der Schweiz primär die Frauen betrifft, erachtete sie die Durchsetzung der Lohngleichheit als vordringliches Postulat.

Positionspapier der CVP zur «Armut im Wohlstand» (1990)