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  • Gleichgeschlechtliche Paare

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  • Grüne Partei der Schweiz (GPS)
  • Christlichdemokratische Volkspartei (CVP; -2020)

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2019 war das Jahr der Grünen: Nicht nur erreichte die Partei sehr gute Resultate in den kantonalen Erneuerungswahlen, sondern sie konnte mit 17 zusätzlichen Mandaten (neu: 28 Sitze) und einem Anstieg des Wähleranteils um 6.1 Prozentpunkte (neu: 13.2 Prozent) auch in den Nationalratswahlen 2019 einen grossen Sieg erzielen. Wie die NZZ berichtete, gewannen die Grünen in fast allen Kantonen – nur an den Innerschweizer Kantonen ging der Erfolg der Partei vorbei. In einem Interview im Blick Anfang Januar 2019 hatte sich Parteipräsidentin Regula Rytz (gp, BE) gewünscht, dass die Partei in den Nationalratswahlen vier oder fünf Sitze zulegen könnte; ein Ziel, das wider Erwarten gänzlich übertroffen wurde. Nicht überraschend zeigte sich die Parteipräsidentin folglich nach den Wahlen gegenüber den Medien extrem zufrieden und bedankte sich in einem NZZ-Interview bei den jungen Mitgliedern der Klimabewegung, die zur Politisierung der Jugend beitrügen.
Die positiven Resultate der Grünen brachten auch einen finanziellen Vorteil für die Partei mit sich: Wie der Tages-Anzeiger berechnete, erhält die Partei zukünftig bis zu CHF 600'000 mehr an Fraktionsbeiträ­gen. Hinzu kommen die Mandatsabgaben der Neu­gewählten – bisher CHF 9'000 für Nationalrätinnen und Nationalräte –, was wei­tere CHF 150'000 in die Kas­se spülen soll. Dies seien bedeutende Mittel bei einem Budget von bisher CHF 1.2 Mio., betonte die Zeitung.
Klima- und Frauenpolitik waren die zwei Hauptthemen der Grünen in der Wahlkampagne, Themen, die seit der Gründung der Partei schwerpunktmässig bewirtschaftet werden. Regula Rytz erklärte in einem Interview im April 2019, dass die Klima- und Frauenbewegung zu einer Politisierung von Wählergruppen führten, die bei den Wahlen derjenigen Partei ihre Stimme gaben, die diese Themen schon lange auf der Agenda haben - so eben die Grünen.
Wie eine statistische Analyse der Kandidaturen nach Geschlecht, Kanton und Partei im Auftrag der EKF zeigte, hatte die Partei das Thema der Gleichstellung auch bei den Wahllisten aufgenommen. Die Grünen zeigten den höchsten Frauenanteil unter den Kandidierenden: 55.4 Prozent der Kandidierende auf den Wahllisten waren Frauen. Insgesamt hatten die Grünen in 13 Kantonen eine Frauenmehrheit auf ihren Wahllisten und standen somit an der Spitze.
Während der Wahlkampagne der Grünen berichteten die Medien viel über die Kandidatur von Tamy Glauser – dem berühmten Schweizer Topmodel – für den Nationalrat. In einem Tages-Anzeiger-Interview machte Glauser klar, dass sie keine «One-Woman-Show» für die Partei sei, sondern dass sie sich für die Umwelt und die Rechte der LGBT+-Community einsetzen wolle. Für Furore sorgte Glauser in der Folge, als sie auf den sozialen Medien in einem Post erklärte, dass das «Blut von Veganern und Veganerinnen zum Beispiel Krebszellen töten kann», wie der Blick berichtete. Diese Aussage wurde in den Medien und in der Öffentlichkeit laut kritisiert. Dass eine solche Aussage über Veganismus und Krebs ihrerseits derartige Reaktionen auslösen könne, habe sie nicht erwartet, betonte Glauser. Diese Episode habe ihr gezeigt, dass sie für die Politik noch nicht bereit gewesen sei, wie sie auf Instagram schrieb. Aus diesem Grund zog sie ihre Kandidatur Ende Juli 2019 zurück. Für die Nationalratsliste der Grünen wurde daraufhin die Zürcher Kantonsrätin Esther Guyer (ZH, gp) nachnominiert.

Resultate der Grünen bei den Nationalratswahlen

Le projet d'égalité du partenariat enregistré et du mariage devant la procédure de naturalisation, porté par cinq initiatives parlementaires (13.418; 13.419; 13.420; 13.421; 13.422) émanant des partis vert'libéral, bourgeois démocrate, écologiste, socialiste ainsi que de la députée PLR Doris Fiala (plr, ZH), a été accepté en mars 2016 par le Conseil national. Seule opposante, l'UDC craignait que ce projet ne soit un moyen d'atteindre le mariage pour tous de manière détournée. Elle avait en outre peur que le nombre de naturalisations explose. Les partisans de l'initiative ont jugé ces scenarii peu probables et avant tout estimé que l'inégalité de traitement actuelle entre couples hétéro- et homosexuels était inacceptable. L'initiative parlementaire a ainsi récolté 122 voix favorables contre 62, avec 8 abstentions. Trois membres de l'UDC ont tout de même voté pour l'initiative. Les abstentions provenaient de cinq membres du PDC, ainsi qu'une de l'UDC, du PLR et du PBD. Comme l'initiative implique une modification de la loi sur la nationalité, mais surtout de la Constitution, le peuple devra se prononcer sur le texte.

Egalité du partenariat enregistré et du mariage devant la procédure de naturalisation

Die CVP konnte das Wahljahr 2015 mit einer ihrer beiden Familien-Initiativen einläuten. Nur selten hatte die CVP bisher mit Volksinitiativen operiert. Mit ihren beiden Begehren wollten sich die Christlichdemokraten aber im Wahljahr als traditionelle Familienpartei positionieren. Allerdings hat es die Familienpolitik in der Schweiz traditionell schwer an der Urne, wie die Zeitung LeTemps am Beispiel der Mutterschaftsversicherung vorrechnete, die zwar 1945 in der Verfassung festgeschrieben, aber erst 2005 umgesetzt worden sei.
Dass Familienpolitik in der Tat ein schwieriges Pflaster zu sein scheint, zeigte die deutliche Ablehnung des ersten der beiden CVP-Volksbegehren: Anfang März entschieden die Stimmbürgerinnen und -bürger überaus deutlich gegen das Anliegen der Christlichdemokraten, das eine Steuerbefreiung von Kinder- und Ausbildungszulagen verlangt hatte. Die VOX-Analyse zeigte, dass auch die Anhängerschaft der CVP ihre Partei ziemlich im Stich gelassen hatte. Nur knapp die Hälfte der Befragten, die angaben, Sympathien für die CVP zu haben, stimmten mit Ja.
Auch die zweite Initiative kämpfte schon zu Beginn des Wahljahres 2015 mit einigen Schwierigkeiten. Zwar erhielt die Idee der Abschaffung der so genannten Heiratsstrafe einigen Sukkurs, viel zu reden gab aber der Passus im Initiativtext, mit welchem die CVP die Ehe als eine „auf Dauer angelegte und gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau“ definierte. Dies stiess bei Organisationen, welche die Ansichten von gleichgeschlechtlichen Paaren vertreten, auf grosse Kritik. Mit einem Gegenvorschlag wollte die CVP ihr Anliegen für eine gerechtere Besteuerung von verheirateten Paaren retten; dieser wurde aber vom Parlament verworfen. In den Medien wurde das Dilemma der CVP thematisiert, die als katholisch konservative Partei das traditionelle Ehebild vertreten müsse, sich gleichzeitig aber auch modernen Vorstellungen nicht verschliessen wolle, um eine modernere Klientel nicht zu vergraulen.

CVP reicht Familien-Initiativen ein

Die GLP versuchte im Berichtjahr, ihre Position in der Familienpolitik zu schärfen. Sie tat dies mit Kritik an der CVP-Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Dieses Begehren hatte Kritik geweckt, weil es die Ehe als Bund von Mann und Frau in der Verfassung verankern will. Die GLP nahm die Kritik auf und schlug einen direkten Gegenvorschlag vor, der nicht nur Ehepaare, sondern alle gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften vor steuerlichen Nachteilen befreien will. Darüber hinaus soll eine „Ehe für alle“ geschaffen werden, die Paaren unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung offenstehen soll.

Familienpolitik

Mitte April beschlossen die Grünen an ihrer Delegiertenversammlung in Wil (SG) diskussionslos die Ja-Parole zum Partnerschaftsgesetz. Die Zustimmung zu den Schengen/Dublin-Abkommen fiel mit 98:20 Stimmen bei fünf Enthaltungen klarer aus, als es die vorangehenden kritischen Voten hatten erwarten lassen. Streitpunkt der Debatte war die Frage, ob die beiden Polizei- und Asylabkommen einen konsequenten Schritt hin zum von der GP angestrebten „Europa ohne Grenzen“ darstellten oder ob sie nicht vielmehr einen weiteren Beitrag zur Abschottung der „Festung Europa“ bildeten. Als Hauptgeschäft verabschiedeten die Grünen nach ausführlicher Diskussion ein Positionspapier zur Bildungspolitik. Das basisdemokratische Programm, das eine nachhaltigere Bildung, „gerechteren“ Mitteleinsatz sowie mehr Chancengleichheit (auch für Sans-Papiers) forderte und sich für Integration statt Selektion an den Schulen aussprach, hatte die Partei als Beitrag zur Uno-Dekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ bereits Anfang Jahr präsentiert. – Das Demokratische Nidwalden wurde als Mitglied, das „Grüne Appenzell“ als Beobachter in die GP Schweiz aufgenommen. Damit sind die Grünen in allen Kantonen mit Ausnahme von Graubünden und Obwalden vertreten.

Zustimmung zu den Schengen/Dublin-Abkommen
Dossier: Dublin-Verordnung

Im Hinblick auf die Parolenfassung zum Partnerschaftsgesetzsagte die CVP-Spitze den dazu geplanten Parteitag mit der Begründung ab, eine Veranstaltung nur zu diesem Thema käme zu teuer. Dieses Vorgehen löste bei der Basis, die wie die Nationalratsfraktion gespalten war, gemischte Reaktionen aus. Ende April empfahl der Vorstand der CVP Schweiz in einer öffentlichen Tagung in Baden (AG) mit 37:6 Stimmen bei drei Enthaltungen Zustimmung zur Vorlage. Der Bündner Ständerat Theo Maissen hatte vergeblich Stimmfreigabe beantragt mit dem Argument, wie immer sich die CVP beim Partnerschaftsgesetz entscheide, handle sie sich innerparteiliche Probleme ein.

CVP befürwortet das neue Partnerschaftsgesetz

In Zusammenhang mit den Diskussionen um die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften kritisierte der Basler Bischof Kurt Koch in einem Interview die Haltung der CVP; es gehe nicht an, das C im Namen zu tragen und gleichzeitig die Meinung zu vertreten, der Glaube sei eine Privatsache und habe mit Politik nichts zu tun. Auch die Wirtschaftspolitik der CVP fand der katholische Würdenträger als zu neoliberal, um mit den christlichen Grundwerten vereinbar zu sein. Die Parteileitung der CVP distanzierte sich umgehend von der bischöflichen Rüge. Der Bischof setze das Christentum mit den Überzeugungen der römisch-katholischen Kirche gleich. Diese Verkürzung sei falsch. In der CVP politisierten nämlich Christen katholischer und protestantischer Herkunft. Die Kirche könne und solle ihre Rolle in der Gesellschaft übernehmen und ihre Ansichten in die Diskussion einbringen. Das dürfe aber nicht mit einer Weisungsgebundenheit christlicher Politiker gleichgesetzt werden. Die CVP fühle sich an keine Direktiven weder aus Rom noch aus dem Bistum Basel gebunden.

Unstimmigkeiten zwischen dem Basler Bischof Koch und der CVP

Die Homosexuellenorganisation «Pink Cross» und die «Lesbenorganisation Schweiz» verlangten eine ausdrückliche Erwähnung des Verbots der Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Art. 7 Abs. 2 der revidierten Bundesverfassung, welcher festhält, dass niemand diskriminiert werden darf. In die vom Bundesrat vorgeschlagene beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Diskriminierungsgründe (Herkunft, Geschlecht, Rasse, Sprache, soziale Stellung, religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung sowie körperliche oder geistige Behinderung) soll nach Ansicht der Schwulen und Lesben auch die «sexuelle Orientierung» aufgenommen werden. 24 Organisationen, darunter die SP, der SGB und die Grünen hatten dieses Ansinnen in der Vernehmlassung unterstützt. Die parlamentarische Verfassungskommission des Ständerats lehnte diese Forderung ab, da der Schutz durch das allgemeine Diskrimierungsverbot gegeben sei. Diejenige des Nationalrats trat hingegen auf das Anliegen ein und nahm den – allerdings umfassenderen – Begriff «Lebensform» in die Liste auf.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Infolge des Referendums der EDU und des Vereins «Recht auf Leben» fand am 17. Mai 1992 eine Volksabstimmung über das neue Sexualstrafrecht statt. Die wesentlichsten Punkte der Revision waren die Entkriminalisierung sexueller Beziehungen zwischen nahezu gleichaltrigen Kindern (bei Beibehaltung des Schutzalters 16), die Bestrafung der Vergewaltigung in der Ehe, die vollständige Gleichbehandlung von hetero- und homosexuellem Verhalten sowie die Differenzierung zwischen weicher und harter Pornographie und analog zum Brutaloverbot die Bestrafung der letzteren (z.B. sexuelle Darstellungen mit Beteiligung von Kindern oder Tieren). Für die breite Front der Befürworter bedeutete die Revision primär eine fällige Anpassung der rund fünfzig Jahre alten Bestimmungen an die gewandelten Verhaltensweisen und Moralvorstellungen. Die Gegner, zu denen sich neben den beiden im Referendumskomitee vertretenen Gruppierungen noch die Schweizer Demokraten und die Auto-Partei gesellten, sahen in den neuen Bestimmungen einen Angriff auf die guten Sitten, den christlichen Glauben und die in der Bibel festgelegten Prinzipien.

Die Stimmberechtigten hiessen die Revision mit 73.1% Ja-Stimmen gut. Abgelehnt wurde die Vorlage einzig im Wallis, wo die CVP wie auch in Freiburg die Nein-Parole ausgegeben hatte (das deutschsprachige Oberwallis nahm das Sexualstrafrecht mit 58% Ja an). Die ebenfalls stark katholisch geprägten Kantone der Innerschweiz stimmten hingegen deutlich zu. Die nach der Abstimmung durchgeführte Vox-Befragung ergab, dass es sich für die Ja-Stimmenden vor allem um die Anpassung eines veralteten Gesetzes an die heutigen Verhaltensweisen und Moralvorstellungen gehandelt hat, während bei den Gegnern gerade der Widerstand gegen diesen Wandel im Vordergrund stand. Die neuen Bestimmungen traten auf den 1.10.1992 in Kraft.


Sexualstrafrecht: Abstimmung vom 17. Mai 1992

Beteiligung: 39,2%
Ja: 1'255'604 (73,1%)
Nein: 461'723 (26,9%)

Parolen:
- Ja: FDP (1*), SP, CVP (2*), SVP (1*), GP, LP, LdU, EVP (1*), PdA; SGB, CNG, SGV.
- Nein: AP, SD, EDU.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Revision des Sexualstrafrechts (BRG 85.047)
Dossier: Revision Sexualstrafrecht - Sexuelle Integrität und Vergewaltigung in der Ehe