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  • Grüne Partei der Schweiz (GPS)
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Der Nationalrat behandelte die Vorlage in seiner Wintersession und folgte dabei den Vorschlägen der Landesregierung, verankerte aber zusätzlich explizit die Unentgeltlichkeit der menschlichen Organspende. Ein von den Grünen unterstützter Rückweisungsantrag von Felten (sp, BS), welche befürchtete, dass der Bund damit einen Blankocheck für die zentralisierte Organbeschaffung erhalte, wurde sehr deutlich abgelehnt. Ebenfalls keine Chance hatte der Antrag der SP auf ein Festschreiben der Freiwilligkeit der Spende. Das Wort Spende enthalte per definitionem den Begriff der Freiwilligkeit, argumentierten vor allem bürgerliche Kreise, weshalb es nicht nötig sei, diese noch speziell festzuschreiben. Die von den Grünen unterstützte SP hatte mit ihrem Antrag verhindern wollen, dass auf Gesetzesstufe die sogenannte "Widerspruchslösung" eingeführt wird, bei der eine Organentnahme möglich ist, wenn diese vom Verstorbenen oder seinen Angehörigen nicht ausdrücklich verweigert wird. Ein weiterer Antrag der SP und der Grünen für ein Moratorium zur Xenotransplantation (Übertragung gentechnisch veränderter tierischer Organe auf den Menschen) bis ins Jahr 2010 wurde ebenfalls verworfen. Die Gegner befürchteten vor allem eine Behinderung der Forschung in der Schweiz. Als Übergangslösung bis zum Vorliegen eines eigentlichen Transplantationsgesetzes kündigte Bundesrätin Dreifuss an, dass sie in Kürze dem Parlament beantragen werde, die Bewilligungspflicht für allfällige Xenotransplantationen in den dringlichen Beschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten aufzunehmen.

Verfassungsartikel über die Transplantationsmedizin (BRG 97.035)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Die Verfassungskommissionen beider Räte stimmten der vom Bundesrat im Rahmen der Totalrevision der Bundesverfassung vorgeschlagenen Einführung einer beschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit zu. Diese auf konkrete Anwendungsfälle beschränkte Prüfung der Vereinbarkeit von Bundesgesetzen mit Verfassungs- und Völkerrecht soll gemäss der nationalrätlichen Kommission jedoch nicht allgemein, sondern nur für den Bereich der Grundrechte und des direkt anwendbaren Völkerrechts gelten. Vertreter der SP, der GP, der LP und der FP in dieser Kommission meldeten grundsätzlichen Widerstand gegen eine Verfassungsgerichtsbarkeit an, da diese die demokratischen Rechte des Souveräns einschränken würde.

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Die Homosexuellenorganisation «Pink Cross» und die «Lesbenorganisation Schweiz» verlangten eine ausdrückliche Erwähnung des Verbots der Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Art. 7 Abs. 2 der revidierten Bundesverfassung, welcher festhält, dass niemand diskriminiert werden darf. In die vom Bundesrat vorgeschlagene beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Diskriminierungsgründe (Herkunft, Geschlecht, Rasse, Sprache, soziale Stellung, religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung sowie körperliche oder geistige Behinderung) soll nach Ansicht der Schwulen und Lesben auch die «sexuelle Orientierung» aufgenommen werden. 24 Organisationen, darunter die SP, der SGB und die Grünen hatten dieses Ansinnen in der Vernehmlassung unterstützt. Die parlamentarische Verfassungskommission des Ständerats lehnte diese Forderung ab, da der Schutz durch das allgemeine Diskrimierungsverbot gegeben sei. Diejenige des Nationalrats trat hingegen auf das Anliegen ein und nahm den – allerdings umfassenderen – Begriff «Lebensform» in die Liste auf.

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Bei den kantonalen Wahlen verloren die Grünen in Solothurn zwei Sitze und im Aargau einen Sitz, konnten in Genf aber zwei dazugewinnen. Überraschend konnten sie in Genf mit Robert Cramer ausserdem erstmals in die Regierung einziehen. Damit ist die GP gesamtschweizerisch in drei Exekutiven (GE, VD und ZH) vertreten.

Wahlresultate der GP 1997
Dossier: Wahlresultate der GP, 1990-1999

Mit hauchdünner Mehrheit nominierte der Parteivorstand überraschend die auf nationaler Ebene unbekannte Baselbieter Landrätin Esther Maag zur Nachfolgerin Thürs. Der ebenfalls kandidierende Berner Nationalrat und Biobauer Ruedi Baumann, dem insbesondere von der Zürcher Sektion die Etikette des «Berner Establishments» angehängt wurde, und der Tessiner Werner Nussbaumer hatten das Nachsehen. Bei der Delegiertenversammlung Ende Oktober setzten die Grünen dann aber doch auf eine pragmatische Politik und wählten Ruedi Baumann mit 64 von 108 Stimmen klar zum neuen Präsidenten. Baumann sprach sich für eine bauern- und umweltverträgliche Landwirtschaftspolitik und auch für einen prononciert proeuropäischen Kurs aus. Der härteste Opponent Baumanns, Felix Müller, trat von seinem Amt als Präsident der Zürcher Grünen zurück, um den Konflikt um die Parteiausrichtung zu entkrampfen.

Wechsel an der Parteispitze der Grünen 1997

Weiter forderte die Partei in Hinblick auf die Öffnung des Strommarktes in Europa eine Neuordnung der Elektrizitätswirtschaft und schlug die Einrichtung einer staatlich kontrollierten Strombörse vor, deren Hauptaufgabe die Bündelung der Gesamtnachfrage der Stromverbraucher wäre. Vorrang hätte die umweltfreundliche Stromerzeugung.

Energiepolitik der GP 1997

In der Herbstsession kam die Revision des RPG in den Nationalrat. In diesem verlief die Diskussion ungleich heftiger, zumal auch die Lobbies ihre Arbeit auf die grosse Kammer konzentriert hatten. Vorab LdU/EVP, Grüne und SP opponierten der Vorlage, da diese sowohl den Raumplanungszielen als auch der vom Bund postulierten ökologischeren Landwirtschaftspolitik widerspreche. Im Mittelpunkt der Kritik stand dabei die Zulassung der bodenunabhängigen Produktion. Dagegen forderten Gewerbekreise gleich lange Spiesse für Gewerbe und Bauern und damit eine noch weitergehende Liberalisierung in der Landwirtschaftszone. Das Plenum lehnte drei Rückweisungsanträge schliesslich ab und trat mit 102 zu 59 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung blieb nach dem Ständerat auch der Nationalrat auf der Linie des Bundesrates. Er sanktionierte die Zulassung von bodenunabhängigen Produktionsstätten wie Masthallen und Hors-sol ebenso wie die Angliederung eines gewerblichen Nebenbetriebes eines Landwirts, wenn die Bauernfamilie pro Jahr weniger als CHF 70 000 Reineinkommen erzielt und der Nebenerwerb „betriebsnah“ ist. Im Rahmen der neuen Landwirtschaftspolitik wird die bodenunabhängige Nutzung jedoch nicht subventioniert. Das RPG hält die Kantone ausserdem dazu an, bodenunabhängige Produktion nur dort zuzulassen, wo dies sachgerecht erscheint. Den Maststallungen sind auch durch das Gewässerschutzrecht relativ enge Grenzen gesetzt. Der Nebenbetrieb muss vom Bewirtschafter des landwirtschaftlichen Gewerbes selber geleitet werden. Auch der Umnutzung von nicht mehr benutzten landwirtschaftlichen Wohnbauten zu landwirtschaftsfremden Wohnnutzungen stimmte der Nationalrat zu, der Umbau reiner Ökonomiegebäude bleibt dagegen untersagt. Das neue Gesetz sieht folgende Einschränkungen vor: 1.) Der Bau darf nicht mehr benötigt werden, 2.) Die äussere Erscheinung und die Grundstruktur müssen im wesentlichen unverändert bleiben. Aufstockungen und Erweiterungen sind nicht möglich, 3.) Es darf keine wesentliche Neuerschliessung nötig sein; Infrastrukturkosten liegen beim Eigentümer.

Eine gewichtige Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat, indem er die Umnutzung von Wohnraum nicht auf „gut erhaltene“ landwirtschaftliche Wohnbauten jeder Art beschränkte, wie dies Bundesrat und Ständerat vorgeschlagen hatten. Damit würden etwa auch zusammengefallene Rustici im Tessin zum Um- und Wiederaufbau freigegeben. Silva Semadeni (sp, GR) fand mit ihrer Forderung, die bewährte Bündner Praxis für alle Kantone vorzuschreiben, kein Gehör. Im Kanton Graubünden muss die Schutz- und Erhaltenswürdigkeit in einem kantonalen Inventar nachgewiesen sein, damit leerstehende alte Agrarbauten zu Wohnungen oder Ferienhäusern umfunktioniert werden dürfen. Dafür obsiegte mit 84 zu 51 Stimmen ein Antrag der Kommissionsmehrheit, wonach vollständige Zweckänderungen von Bauten zulässig sind, wenn diese vor dem 1. Januar 1980 erstellt worden sind. Damit wären alle vor 1980 erstellten Bauten von den Regeln ausgenommen, welche die Raumplanung (das Raumplanungsgesetz trat am 1.1.1980 in Kraft) dem Bauen und Umbauen auferlegt. Vergeblich wehrte sich die Kommissionsminderheit gegen diese Privilegierung von älteren Gebäuden, und Bundesrat Arnold Koller warnte davor, dass ein vor 1980 gebautes Landwirtschaftsgebäude so vollständig für gewerbliche Zwecke umgenutzt werden könnte, was dem verfassungsrechtlichen Trennungsgrundsatz von Landwirtschaftszone und Wohn- und Gewerbezone widerspreche. Immerhin lehnte der Nationalrat mit 91 zu 76 Stimmen einen Antrag Schmid (svp, BE) ab, der zulassen wollte, dass landwirtschaftsfremde Wohnnutzungen mit einer kleingewerblichen Nutzung verbunden werden können. Auch andere Vorstösse zur Erweiterung der gewerblichen Nebenerwerbsmöglichkeiten der Landwirte kamen nicht durch: Ein Antrag Hasler (svp, AG) auf Streichung des Kriteriums der Betriebsnähe wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag Vallender (fdp, AR), der auf die Festlegung einer Einkommensschwelle verzichten wollte. Auf der Strecke blieben auch Korrekturversuche der Landschaftsschützer: Lili Nabholz (fdp, ZH), Präsidentin der Schweizerischen Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege, kam mit ihrer Forderung, die Bewohner der zweckentfremdeten Bauernbauten wenigstens zur Landschaftspflege des umliegenden Landes zu verpflichten, nicht durch. Ein Minderheitsantrag der Kommission, der mit zusätzlichen Auflagen die bodenunabhängige Produktion weiter einschränken wollte, scheiterte ebenfalls.

Die Schlussabstimmung von 80 zu 63 Stimmen bei 10 Enthaltungen zeigte, dass die Unzufriedenheit von Landschaftsschutzkreisen und Kleinbauern sowie Teilen des Gewerbes über das revidierte Raumplanungsgesetz gross ist. Grüne, die Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) und Landschaftsschützer kündigten noch vor der Differenzbereinigung das Referendum gegen die RPG-Revision an.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Als erster Kanton in der Nachkriegszeit wählte Genf ein Parlament mit - wenn auch knapper - linker Mehrheit. Der Linksblock bestehend aus SP, Grünen und Linksallianz eroberte sieben zusätzliche Sitze und hält neu 51 von 100 Sitzen. Während die SP mit sieben zusätzlichen Sitzen (22) erwartungsgemäss am kräftigsten zulegte, konnten die Grünen, denen wegen des in Genf geltenden 7%-Quorums bereits die Abwahl aus dem Grossen Rat prophezeit worden war, eher überraschend zwei Sitze zulegen (10). Ihre Mandate gut verteidigt hat auch die Linksallianz, die 1993 aus der PdA, heimatlosen Linken und SP-Abtrünnigen wie Ex-Stadtrat Christian Grobet entstanden war und auf Anhieb 21 Mandate holte. Sie verlor nur zwei Mandate und etablierte sich damit als linker Flügel des Parteienspektrums so stark wie in keinem anderen Kanton. Auf bürgerlicher Seite mussten die Liberalen mit vier Sitzen den grössten Verlust verkraften. Mit 23 Sitzen bleiben sie zwar stärkste Partei, die SP folgt ihnen aber auf dem Fuss. Die FDP verlor einen (14), die CVP zwei (12) Sitze. Fast 7% der Wählerstimmen verloren FDP, CVP und Liberale an zwei rechtsbürgerliche Listen, die Schweizer Demokraten (2,5%) und "Respect de la volonté populaire" (4,5%), die das Quorum aber nicht schafften. Damit halten die Linksparteien, die 47,2% der Stimmen auf sich vereinigten, nur in der Anzahl der Sitze, nicht aber in Wähleranteilen, eine Mehrheit. FDP, CVP und Liberale erhielten 45,9% der Stimmen. Die Frauen konnten ihren Sitzanteil von 36% halten, womit sie gesamtschweizerisch weiterhin an der Spitze stehen.

Grossratswahlen Genf 1997
Dossier: Kantonale Wahlen - Genf
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Hanspeter Thür (AG) gab nach nur zwei Jahren im Amt seinen Rücktritt als Parteipräsident bekannt. Danach brach ein Disput um die politische Ausrichtung der Partei aus. Exponenten der Zürcher Kantonalpartei warfen der «Realo-Fraktion» um die nationalen Parlamentsmitglieder, zu denen auch Thür gehört, vor, die nur noch «etwas neoliberalere und konservativere Variante der Sozialdemokratie» zu sein. Die Grünen müssten wieder «zur apokalyptischen Kritik der Moderne zurückfinden». Ein ideologischer Bruch zwischen einer Mehrheit der Zürcher und der gesamtschweizerischen Partei hatte sich bereits 1992 abgezeichnet, als die nationale Parteileitung und die Mehrheit der Nationalratsfraktion den EU-Beitritt zu befürworten begann. Auch das Bemühen der nationalen Partei um eine realisierbare Neat schien den Zürchern nach der früheren Neat-Ablehnung unglaubwürdig. Im Juli sistierte die Zürcher Regierungsrätin und frühere GPS-Präsidentin Verena Diener ihre Parteimitgliedschaft bei der Kantonalpartei, um die Frage über Zustand und Stil der Zürcher Sektion aufzuwerfen.

Disput um die politische Ausrichtung der GP

Weiter lehnte die EVP Straffreiheit beim Schwangerschaftsabbruch generell ab und kündigte an, ein allfälliges Referendum gegen eine wie auch immer geartete Fristenlösung zu unterstützen. Das CVP-Schutzmodell mit Beratungspflicht lehnt sie als Etikettenschwindel ab.

Kampf der EVP gegen die Straffreiheit beim Schwangerschaftsabbruch

Bezüglich der bilateralen Verhandlungen der Schweiz mit der EU pochten die Grünen auf eine harte Haltung der Schweiz und die konsequente Umsetzung der Alpeninitiative. Andernfalls drohten sie mit dem Referendum. In einer Petition «gegen die Zulassung von 44-Tönnern in der Schweiz» kritisierten sie den Bundesrat, der auf dem Verordnungsweg die Radialzonen um die Huckepack-Bahnhöfe, in denen die 28-Tonnen-Limite nicht gilt, von 10 auf 30 Kilometer ausgedehnt hatte.

GP hält an der Alpeninitiative fest

Bien qu'ayant été dans l'ensemble fructueuses, les discussions qui se sont tenues dans le cadre du «dialogue énergétique» conduit sous l'égide du chef du DFTCE ont confirmé l'existence d'irréductibles tensions entre opposants et partisans de l'énergie nucléaire. Quelque peu apaisé grâce à l'«armistice énergétique» issu des votations de 1990, ce conflit latent a d'ailleurs été réactivé suite à la décision du Comité «L'énergie sans le nucléaire» de lancer deux initiatives populaires sur le modèle de celles qui avaient été soumises au peuple suisse en 1990. Intitulée «Moratoire plus», la première des deux initiatives entend prolonger de dix ans l'actuelle interdiction de construire de nouvelles centrales atomiques. Plus ambitieuse, la seconde requiert quant à elle la sortie progressive de l'ère nucléaire. Composé de plusieurs associations écologistes et antinucléaires ainsi que du PS et des Verts, le Comité «L'énergie sans le nucléaire» entamera la récolte des signatures au printemps 1998.

Volksinitiativen «MoratoriumPlus» und «Strom ohne Atom» (Abstimmung 18.05.2003)
Dossier: Volksinitiativen und Referenden zu Atomkraftwerken
Dossier: Kernenergie in der Schweiz nach Tschernobyl bis 2000

Im Abstimmungskampf, der von beiden Seiten sehr intensiv und emotional geführt wurde, waren die Fronten von Anbeginn klar. Die drei Bundesratsparteien CVP, FDP und SP sowie die Grünen engagierten sich in einem gemeinsamen Abstimmungskomitee gegen die Initiative. Sie fanden die Unterstützung von rund 20 gesamtschweizerischen Organisationen aus den Bereichen Medizin, Drogen, Sozialarbeit, Kirche und Jugendfragen, die sich in einer Nationalen Arbeitsgemeinschaft Suchtpolitik (NAS) zusammenschlossen, sowie die praktisch einhellige Gefolgschaft aller Printmedien, auch jener aus der Romandie. Mehrere Kantons- und Stadtregierungen, die für gewöhnlich keine Empfehlungen für eidgenössische Urnengänge abgeben, sprachen sich ebenfalls gegen die Initiative aus, unter anderem jene in den besonders von der Drogenproblematik betroffenen Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf und Zürich. Ihnen schloss sich der 1996 zum Zweck einer intensiveren drogenpolitischen Koordination gebildete Nationale Drogenausschuss von Bund, Kantonen und Städten an. Der Bundesrat seinerseits eröffnete seinen Abstimmungskampf viel früher als gewöhnlich. In ungewohnt scharfer Weise bezeichnete Bundesrätin Dreifuss die Ziele der Initiative als unrealistisch, unwirksam und unmenschlich; eine Annahme der Initiative hätte für die eigentlichen Opfer, die Drogensüchtigen, verheerende Folgen und würde dazu führen, dass weiterhin die (noch) nicht ausstiegswilligen Konsumenten härter bekämpft würden als die eigentlichen Profiteure einer repressiven Drogenpolitik, nämlich die Drogenmafia.

Volksinitiativen «für eine vernünftige Drogenpolitik» (Droleg-Initiative) und «Jugend ohne Drogen» sowie direkter Gegenvorschlag (BRG 95.046)

Einige Tage vor der Volksabstimmung überwies der Nationalrat gegen den Willen der Vertreter der Grünen Partei, welche kritisierten, das Projekt 2006 trage dem Umweltschutz noch weniger Rechnung als jenes für das Jahr 2002, mit 125 zu 12 Stimmen eine Motion Comby (fdp, VS), welche verlangt, der Bund solle sich mit dem Kanton Wallis und der Gemeinde Sitten auch in finanzieller Hinsicht solidarisch zeigen, um diesen sportlichen Anlass von internationaler Bedeutung zu ermöglichen.

Finanzielle Solidarität des Bundes mit Kandidatur für Olympia 2006 (Mo. 96.3627)
Dossier: Olympiakandidaturen

Als erste Partei untersuchte die EVP ihre Rolle während des Zweiten Weltkriegs und rief die anderen Parteien dazu auf, dasselbe zu tun. Für sich selbst zog sie das Fazit, dass sie sich zwar kritisch zum Terror der Nazis geäussert habe, aber doch «staatstreu» geblieben sei insbesondere in Bezug auf den Finanzplatz Schweiz.

Eigenanalyse der EVP zur ihrer Rolle während des Zweiten Weltkriegs

Mit Argumenten der Geschlechtergleichstellung verlangte die grüne Fraktion mehr Teilzeit- und Jobsharing-Stellen auch in den höheren Lohnklassen. Auf Antrag des Bundesrates, der dem Anliegen durchaus positiv gegenüberstand und auf bereits in Kraft gesetzte Richtlinien verweisen konnte, überwies der Nationalrat die Motion als Postulat. Eine Motion [97.3085] Teuscher (gb, BE) für ein Konzept zur Bekämpfung von sexuellen Belästigungen in der Bundesverwaltung wurde ebenfalls in Postulatsform überwiesen.

Teilzeit- und Job-Sharing-Stellen in der Bundesverwaltung

Le Conseil national a recommandé à une très large majorité le rejet de l'initiative «Pour des produits alimentaires bon marché et des exploitations agricoles écologiques» déposée en 1994 par l'Association des petits et moyens paysans (VKMB). Lors du vote, seuls les députés écologistes, indépendants, démocrates suisses ainsi qu'une majorité des socialistes se sont prononcés en faveur du texte, ces derniers précisant qu'ils prendraient cependant une position définitive en la matière une fois connu le visage final de la réforme «Politique agricole 2002».

Rejetant par ailleurs un contre-projet proposé par l'indépendant Wiederkehr (ZH) – jugé présenter une version uniquement édulcorée de l'initiative – les conseillers nationaux ont dénoncé les graves dangers que celle-ci ferait courir à l'agriculture indigène et à l'économie tout entière. La disparition préconisée par les initiants de tout moyen de soutien à l'agriculture à part les paiements directs et une certaine protection douanière fut notamment incriminée. Selon la majorité de la grande chambre, la suppression des soutiens aux prix agricoles et autres garanties de prise en charge au profit des seuls paiements directs pourrait amener les agriculteurs à se désintéresser totalement de la production et à devenir uniquement de simples jardiniers des paysages helvétiques. Il fut également relevé que la disparition du subventionnement des prix des produits agricoles destinés à l'industrie agro-alimentaire se ferait sans doute au détriment de cette branche très fortement exportatrice. Rejoignant le point de vue exprimé par les conseillers nationaux, le chef de l'économie, J.-P. Delamuraz, a pour sa part relevé qu'il deviendrait impossible pour la Confédération, en cas d'acceptation de l'initiative, de prendre des mesures de soutien telles que celles adoptées pendant la crise de la vache folle.

Autre élément de l'initiative à retenir l'attention des députés, la proposition de plafonner les paiements directs à CHF 50'000 et, par conséquent, de verser la même aide à toutes les exploitations dépassant 17 hectares a suscité de vives critiques au sein des rangs bourgeois du Conseil national. Selon ces derniers, cette disposition constituait une entrave inadmissible à l'évolution structurelle du secteur primaire, empêchant un regroupement des exploitations pourtant susceptible de permettre d'importantes économies d'échelle.

Si, sur le fond, les conseillers nationaux ont partagé l'avis négatif exprimé par le gouvernement – lequel avait précédemment également recommandé le rejet de l'initiative – ils n'ont en revanche pas suivi l'exécutif sur une question plus strictement juridique. L'initiative visant explicitement à compléter l'article constitutionnel (art. 31 bis al. 3 lett. b) remplacé entre-temps par une nouvelle disposition (art. 31 octies), le Conseil fédéral avait estimé que son acceptation par le peuple et les cantons équivaudrait le cas échéant à réintroduire l'ancien article. Conformément à l'avis exprimé par la commission de l'économie et des redevances ainsi que par le comité des initiants défendant que le texte en question s'appliquait désormais à la nouvelle disposition, les conseillers nationaux ont jugé que cette solution n'était pas conforme à l'idéal démocratique: incitant les citoyens à rejeter l'initiative sous peine de réintroduire l'ancien article constitutionnel désormais dépassé, elle empêchait la libre formation de la volonté populaire.

Examinant à son tour l'initiative du VKMB, le Conseil des Etats a, à l'unanimité des voix, recommandé son rejet en invoquant les mêmes griefs que ceux avancés par le Conseil national. Sur la question juridique mentionnée ci-dessus, les représentants des cantons ont également suivi l'opinion de la grande chambre.

L’initiative «pour des produits alimentaires bon marché et des exploitations agricoles écologiques» (MCF 96.056)
Dossier: Volksinitiativen zur Förderung ökologischer Bedingungen in der Landwirtschaft

An einer Delegiertenversammlung zur Zukunft des Sozialstaats wurde der Parteivorstand beauftragt, eine Volksinitiative für ein existenzsicherndes Grundeinkommen auszuarbeiten. Damit reagierte die GPS einerseits auf eine im Berichtsjahr erschienene Armutsstudie, andererseits auf die zunehmende Überforderung der Städte mit ihren Fürsorgeleistungen. Die Existenzsicherung müsse von der Erwerbsarbeit abgekoppelt und als Bundesaufgabe etabliert werden. Als zusätzliche Finanzierungsquelle wurde eine eidgenössische Schenkungs- und Erbschaftssteuer vorgeschlagen. Die Delegierten beschlossen ferner, die Volksinitiative zur «gerechten Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit» der Gesellschaft für gerechte Arbeitsverteilung aktiv zu unterstützen.

Delegiertenversammlung der GP zur Zukunft des Sozialstaat

Auf Antrag der Freien Grünen Baselbiet verabschiedeten die Grünen eine Resolution gegen Gentech-Lebensmittel und riefen zum Kaufboykott von Nestlé-Produkten auf, solange diese nicht explizit auf die Lancierung von genmanipulierten Lebensmitteln verzichtet.

GP ruft zum Kaufboykott von Nestlé-Produkten auf

Weil der Bundesrat nicht zuletzt bei der Diskussion um die Holocaust-Gelder «Führungslosigkeit» an den Tag gelegt habe, forderte die Partei im Rahmen der Bundesverfassungsrevision die Möglichkeit, den Bundesrat durch ein konstruktives Misstrauensvotum abzuberufen. Desgleichen sollte der Bunderat dem Parlament die Vertrauensfrage stellen können.

EVP fordert Einführung vom konstruktiven Misstrauensvotum

Im Berichtsjahr wählten sechs Kantone (AG, GE, GR, NE, SO und VS) ihr Parlament neu. Hiess die Wahlsiegerin letztes Jahr noch SVP, so erzielte im Berichtsjahr mit 22 zusätzlichen Sitzen die SP die höchsten Gewinne. Sie legte dabei in der Deutschschweiz auf Kosten der Grünen, dem LdU und linken Kleinparteien, in der Westschweiz hingegen auf Kosten der bürgerlichen Parteien CVP, FDP und Liberale zu. Die CVP verlor insgesamt neun, die FDP sechs und die LP vier Mandate. Dagegen gewann die SP in allen sechs wählenden Kantonen Sitze dazu. In Genf errang der Linksblock gar erstmals eine - wenn auch knappe - Mehrheit im Parlament. Damit ist Genf seit dem zweiten Weltkrieg der erste Kanton, der ein Parlament mit linker Mehrheit erhielt, auch wenn sich diese nur von der Sitzanzahl, nicht aber von den Wähleranteilen her ergab.

Die zweite Siegerin, die SVP, holte ihre zusätzlichen Sitze bei der Freiheits-Partei. Während die SVP in den Kantonen Aargau und Solothurn 18 Sitze dazugewann, verlor die Freiheits-Partei in diesen beiden Kantonen deren 18 und musste damit wie bereits im letzten Jahr von allen Parteien die grössten Sitzeinbussen verbuchen. Aargauer und vor allem Solothurner SVP lassen sich dem konservativen Flügel der SVP zuzählen. Dagegen verlor in Graubünden die sich dem liberalen Flügel zuordnende SVP einen Sitz.

Die Grünen verloren insgesamt einen Sitz, überraschten aber in Genf, wo man wegen des geltenden Quorums bereits über ein Ausscheiden der Partei aus dem Parlament spekuliert hatte, mit einer klaren Wiedererstarkung und zwei Sitzgewinnen. Bei der PdA/Linksallianz glichen sich zwei Sitzgewinne in Neuenburg mit zwei Sitzverlusten in Genf aus. Der LdU verlor im Kanton Aargau nach internen Querelen drei Sitze und den Fraktionsstatus, während die EVP ihre acht Sitze verteidigen konnte. Eher überraschend legten im Aargau die Schweizer Demokraten um vier Sitze zu, und die religiös-rechte EDU konnte mit einem Sitz neu ins Parlament einziehen. Im Kanton Graubünden verlor die DSP einen Sitz.

Die Bundesratsparteien SP, CVP, FDP und SVP legten insgesamt weiter zu (+24 Sitze), auch wenn für diese Erstarkung ausschliesslich SVP und SP verantwortlich sind. Dieser Trend, der die letzten Nationalratswahlen von 1995 geprägt hatte, setzte sich also auf kantonaler Ebene fort.

Die letzten Parlamentswahlen von 1993 hatten unter dem Eindruck der Nichtwahl von Christiane Brunner (sp, GE) zur Bundesrätin gestanden und hatten insbesondere im linken Lager einen gewaltigen Solidarisierungs-Effekt ausgelöst ("Brunner-Effekt"). In den fünf in diesem Jahr wählenden Kantonen Aargau, Solothurn, Genf, Neuenburg und Wallis (Graubünden wählte 1994) hatte sich der Frauenanteil massiv erhöht; in Solothurn und Neuenburg verdreifachte resp. verdoppelte sich ihre Vertretung sogar. Die damals erzielten Mandatsgewinne konnten die Frauen 1997 nur zum Teil verteidigen. In den Kantonen Aargau und Solothurn sank ihr Besitzstand um 2,5% resp. um gar 4,8%. In Genf stagnierte er bei 36%, womit die Genfer Frauen gesamtschweizerisch ihren Spitzenplatz aber verteidigen konnten. In Neuenburg und im Graubünden erhöhte sich der Frauenanteil leicht, um eine Vertreterin resp. um zwei Vertreterinnen. Dagegen machten die Walliser Frauen nach 1993 nochmals einen gewaltigen Sprung nach vorne: Sie erhöhten ihre Sitzzahl um einen Drittel, von 10,8% auf 16,2%. Gesamtschweizerisch nahm der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten um zwei Sitze bzw. ein Promille ab (später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt) und lag damit Ende 1997 bei 23,1% (694 von 2999).

Übersicht 1997
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Im Dezember reichte die EVP eine mit rund 46'000 Unterschriften versehene Petition «für den Schutz des ungeborenen Lebens - gegen die Abtreibungspille RU 486» bei der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz ein. An einer Delegiertenversammlung in Basel stellte sie ausserdem eine «Allianz für das Leben» zur Diskussion. Gemäss dieser ist das ungeborene Kind Mensch von Anfang an; der pränatalen Diagnostik steht die EVP deshalb sehr kritisch gegenüber. Die Fristenlösung und die soziale Indikation wie auch die aktive Sterbehilfe lehnte sie klar ab.

Petition «für den Schutz des ungeborenen Lebens - gegen die Abtreibungspille RU 486» der EVP

Die 1994 vom Schweizerischen Kaufmännischen Verein lancierte Volksinitiative "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" wurde mit 143'405 gültigen Stimmen eingereicht. Die beiden Volksinitiativen der Grünen, die Initiative "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Mann und Frau" und die Initiative "für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" kamen, wenn auch etwas knapper, mit 116'636 resp. 113'153 gültigen Unterschriften ebenfalls zustande.

Eidgenössische Volksinitiativen "für eine Flexibilisierung der AHV - gegen die Erhöhung des Rentenalters für Frauen" und "für ein flexibles Rentenalter ab 62 für Frau und Mann" (BRG 97.088)
Dossier: Doppelinitiative der Grünen über die AHV und das Rentenalter (1994-2001)
Dossier: Debatten um das Frauenrentenalter

Die EVP trug das Referendum gegen das revidierte Arbeitsgesetz aktiv mit und wehrte sich im Abstimmungskampf zusammen mit den Landeskirchen insbesondere vehement gegen die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots.

Kampf der EVP gegen das revidierte Arbeitsgesetz