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Le DEFR, mandaté par le Conseil fédéral, a proposé d'augmenter le nombre annuel de contrôles relatifs au respect des conditions de salaire et de travail inscrit dans l'article 16e de l'Ordonnance sur les travailleurs détachés (Odét) de 27'000 à 35'000. La hausse de 30% permettrait de garantir la densité de contrôles nécessaire, suite à l'extension de l'accord sur la libre circulation des personnes (ALCP) et au nombre croissant de prises d'emploi de courte durée. Pour les financer, la Confédération et les autorités cantonales devraient supporter une augmentation des coûts d'au maximum 1'600'000 francs.
Lors de la procédure de consultation, 21 participants ont statué en faveur du projet, 24 contre et 4 neutres. Au niveau des cantons, 12 cantons (AG, BE, FR, GE, JU, LU, NE, SO, TG, TI, VD, VS) ont soutenu le projet de modification et 11 (AI, AR, BS, GR, NW, OW, SG, SZ, UR, ZG, ZH) étaient contre. Bâle-Campagne, Glaris et Schaffhouse ont adopté une position neutre. Les Verts, le PS, l'USS et Travail.Suisse ont supporté le projet mais auraient souhaité avoir 50'000 contrôles. Le Centre Patronal, la FER, la CPPREN, l'UVS et la sec y étaient également favorables. Les partisans ont souligné la nécessité de renforcer les contrôles en raison de l'augmentation des frontaliers et des résidents de courte durée. Une hausse des contrôles protégerait plus efficacement, selon quelques-uns, les conditions salariales et de travail. Le PDC, le PLR, l'UDC, l'USAM, la SSE, ISOLSUISSE, l'USP, spbh, suissetec, l'UMS, l'Union des arts et métiers Bâle-Ville, la Chambre de commerce de Bâle-Campagne ont rejeté la proposition. Certains estimaient que la qualité des contrôles était plus importante que la quantité. Selon eux, l'amélioration de la qualité engendrera des coûts. Ils ne souhaitent donc pas avoir une hausse supplémentaire des dépenses en augmentant le nombre de contrôles. D'autres étaient d'avis qu'il n'y aurait pas de bénéfice notable et que ça irait à l'encontre de l'objectif de réaliser des contrôles en fonction des risques.

Augmentation des objectifs de contrôle minimaux- Modification Ordonnance sur les travailleurs détachés
Dossier: Vorschläge zur Änderung des Entsendegesetzes (EntsG)

Im Mai gab die Regierung an ihrer Medienkonferenz zu „Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt“ bekannt, dass sie ihren marktwirtschaftlichen Kurs in der Wohnungspolitik weiterverfolgen werde. Laut Bundesrat Schneider-Ammann (fdp) reagiere der Wohnungsmarkt mit dem Bau von zusätzlichen Wohneinheiten angemessen auf die bestehenden Engpässe. Sollte der Wohnungsbau dennoch ein Überangebot an Wohnfläche zur Folge haben, würden die Preise entsprechend fallen. In den anstehenden Volksabstimmungen zur Begrenzung der Zuwanderung sah der Wirtschaftsminister keinen Grund zur Korrektur seiner Politik, obwohl diese unter dem Schlagwort „Dichtestress“ ebendiese Problematik thematisieren würden. Gleichwohl anerkannte der Bundesrat den aktuellen Mangel an erschwinglichen Wohnungen in Städten und Agglomerationen. Die zusätzliche Förderung von preisgünstigem Wohnraum solle im Gespräch mit Kantonen, Gemeinden und Städten geprüft werden. Im Sinne einer Justierung seiner aktuellen Politik sollen durch mögliche Anpassungen des Raumplanungsgesetzes weitere Fördermassnahmen zum günstigen Wohnungsbau eruiert werden. Weiter soll zur Verhinderung einer Preisspirale mit einer Mietrechtsrevision unter anderem ein Obligatorium zur Mietzins-Bekanntgabe des Vormieters geschaffen werden. Während der Hauseigentümerverband (HEV) den Beschluss auf Verzicht eines Eingriffes in die Mietzinsgestaltung explizit begrüsste, kritisierten SP, Grüne und der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (SMV) die Massnahmen als zu wenig griffig und kaum förderlich zur Steigerung der Akzeptanz der Personenfreizügigkeit.

marktwirtschaftlichen Kurs in der Wohnungspolitik weiterverfolgen

Im Januar des Berichtsjahrs forderten SP und Grüne in Zusammenarbeit mit dem Schweizer Mieterinnen- und Mieterverband (MV) den Ausbau von Mieter- und Kündigungsschutz sowie die verstärkte Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus. Parteipräsident Levrat liess verlauten, die SP werde die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterstützen, wenn die Wirtschaft und bürgerliche Parteien in diesem Bereich keine Zugeständnisse machen würden.

Ausbau von Mieter- und Kündigungsschutz

Der Bundesrat wollte durch eine Teilrevision des Obligationenrechts einen besseren Schutz für so genannte Whistleblower, also Arbeitnehmer, die in der Öffentlichkeit auf Missstände an ihrem Arbeitsplatz hinweisen, erreichen. Die Vorlage wurde jedoch in der Vernehmlassung von verschiedenen Seiten kritisiert. Während die SVP und verschiedene Wirtschaftsverbände erklärten, eine solch komplexe Materie lasse sich nicht gesetzlich regeln, gingen die bundesrätlichen Vorschläge der SP, den Grünen und den Gewerkschaften nicht weit genug. Aufgrund dieser Ergebnisse hat der Bundesrat entschieden, die Teilrevision vorerst auf Eis zu legen und stattdessen die im vorhandenen Recht vorgesehenen Sanktionen bei missbräuchlichen Kündigungen zu überprüfen.

Protection en cas de signalement d’irrégularités par le travailleur (MCF 13.094)
Dossier: Whistleblowing

An ihrer Delegiertenversammlung Ende Januar in Luzern diskutierte und verabschiedete die Grüne Partei ihre Wahlplattform. Im Bereich Umweltpolitik waren zentrale Forderungen der Grünen der Ausstieg aus der Atomenergie, eine reduzierte Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und eine starke Reduktion des CO2-Ausstosses. Um diese Ziele zu erreichen, brauche es Lenkungsabgaben und eine Verbesserung der Energieeffizienz. Die Grünen verlangten auch eine weitere Förderung des öffentlichen Verkehrs, eine Erhöhung der Schwerverkehrsabgabe und die Einführung einer Filterpflicht für Dieselfahrzeuge. Die Wahlplattform enthielt zudem einen neuen wirtschaftspolitischen Abschnitt. Dieser war von Daniel Lampart, Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, verfasst worden. Gefordert wurde im wirtschaftspolitischen Kapitel vor allem eine Entkoppelung von Wachstum und Ressourcenverbrauch, wozu es eine ökologische Steuerreform brauche. Im steuerpolitischen Bereich verlangten die Grünen eine nationale Erbschaftssteuer sowie eine Besteuerung von Kapitalgewinnen und Devisentransaktionen. Was die Sozialpolitik betrifft, setzte sich die Grüne Partei für mehr Lehrstellen, verbesserte Arbeitsbedingungen für Zuwanderer, einen Mindestlohn von 3500 Fr. und für einkommensabhängige Prämien in der Krankenversicherung ein. Unter dem Titel „weltweite Gerechtigkeit“ forderten die Grünen die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit von der EU auf alle Länder weltweit. In der Europapolitik lautete die Position der Grünen „Ja zu einem EU-Beitritt, aber nicht zu jedem Preis“. Mit ihrer Wahlplattform positionierte sich die Grüne Partei klar links. Die Delegiertenversammlung fasste zudem den Entscheid, die Initiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge (Stopp-Offroader-Initiative) der Jungen Grünen zu unterstützen. Zur Initiative für eine Einheitskrankenkasse, welche die Grünen mitlanciert hatten, wurde mit 107 zu 10 Stimmen bei 9 Enthaltungen die Ja-Parole beschlossen. Die Zuger Alternativen erhielten von den Delegierten den Beobachterstatus bei der Grünen Partei Schweiz zugesprochen.

Die Grünen präsentieren ihre Wahlplattform

Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission (WAK) gab der Nationalrat einer auch von der SP und der GP unterstützten parlamentarischen Initiative Vanek (pda, GE) mit 117 zu 65 Stimmen keine Folge. Diese hatte verlangt, dass auf Lohndumping nicht erst reagiert werden kann, wenn es "wiederholt in missbräuchlicher Art und Weise" vorkommt, sondern dass – wie beispielsweise in Frankreich – Gesamtarbeitsverträge auf alleinigen Antrag der Gewerkschaft allgemeinverbindlich erklärt und zudem vom Staat regionen- und branchenspezifische Mindestlöhne festgelegt werden können. Die Sprecher der WAK argumentierten, diese Forderungen der Linken seien bereits im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen diskutiert und verworfen worden, da sie einen für die Wirtschaft, insbesondere für die KMU, nicht tragbaren überzogenen Maximalschutz für Arbeitnehmende bedeuten würden.

Renforcement des mesures d’accompagnement à la libre circulation des personnes

In der Volksabstimmung vom 25. September hiess das Volk mit einer Mehrheit von 56% die Erweiterung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf die zehn neuen EU-Mitgliedsstaaten sowie die flankierenden Massnahmen gut . Dank diesen vom Parlament beschlossenen flankierenden Massnahmen zur Verhinderung von Lohndumping hatten die Gewerkschaften und in ihrem Gefolge die SP, die GP und die PdA ihre ursprünglichen Einwände aufgegeben und die Vorlage auch in der Volksabstimmung unterstützt. An der Unterschriftensammlung für das Referendum beteiligte sich allerdings neben der SVP und den Schweizer Demokraten auch ein aus der äusseren Linken und einzelnen Funktionären des SGB und seiner Mitgliedergewerkschaften gebildetes Komitee.

Personenfreizügigkeitsabkommens

Im August befürworteten die Grünen mit 102:1 Stimmen die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder. In einer Resolution forderten sie den Bundesrat auf, unverzüglich einen „Plan Wahlen“ für die Energie aufzustellen, um die künftige autonome Versorgung der Schweiz basierend auf erneuerbaren Energien sicherzustellen. Konkret sehen die bereits im Mai vorgestellten „Energieperspektiven 2050“ eine 2000-Watt-Gesellschaft vor, wonach die Schweiz ihren Verbrauch bis 2050 pro Kopf und Jahr auf 17'500 Kilowattstunden resp. 2000 Watt senken soll, was einem Drittel des heutigen Konsums und dem heutigen Weltdurchschnitt entspricht. Diese Menge sei zu 100% aus erneuerbaren Energien zu produzieren – heute decken diese vor allem aus Wasserkraft und Holz gewonnenen Energieträger nur 20% des Verbrauchs. In einer zweiten Resolution sprachen sich die Grünen für eine Unterstützung der Volksinitiative „Rettet den Schweizer Wald“ der Vereinigung Helvetia Nostra aus, die sich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision des Waldgesetzes richtet.

Grüne Partei unterstütz die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit

Le Conseil fédéral s’étant déjà engagé auprès des partenaires de la future compagnie, la marge de manœuvre du parlement était très réduite. Le gouvernement a pris cette décision, car il considérait que la Suisse avait besoin d’une compagnie aérienne internationale et un "hub" intercontinental qui puissent assurer la pérennité des relations commerciales (importations/exportations), de la place financières et du tourisme. Par 110 voix contre 56, le Conseil national a octroyé le crédit de CHF 2,1 milliards pour la nouvelle entreprise aérienne (crédit d’engagement de CHF 1,6 milliards s’ajoutant aux CHF 450 millions pour l’exploitation des vols). Le camp rose-vert a tenté sans succès, via plusieurs amendements, de lier l’engagement de la Confédération à des clauses sociales en faveur du personnel de Swissair. La majorité bourgeoise a refusé d’attribuer CHF 150 millions sur les CHF 2,1 milliards de fonds public à un plan social. Elle a aussi renoncé à augmenter la facture fédérale de CHF 500 millions pour des mesures de reconversion ou de financement des préretraites. Malgré ces échecs, les socialistes ont pourtant refusé de remettre en cause la participation de la Confédération dans le capital de Crossair. Les radicaux et les démocrates-chrétiens considéraient eux aussi que la création d’une nouvelle compagnie aérienne autour de Crossair était la meilleure solution pour l’économie suisse et la sauvegarde des places de travail. A l’opposé, l’UDC, les libéraux et les écologistes dénonçaient le projet. Suivant le National, le Conseil des Etats a avalisé par 36 voix contre 3 les dépenses de CHF 2,1 milliards. En obtenant la majorité qualifiée dans les deux Chambres, le parlement évitait une crise politique qui aurait entraîné le désaveu du Conseil fédéral. Le montant sera réparti entre les budgets 2001 et 2002. Le mois de novembre a aussi été marqué le dépôt de bilan de Sabena et la plainte de l’Etat belge à l’encontre de Swissair.

Redimensionnement de l'aviation civile. Financement (MCF 01.067)
Dossier: Swissair-Grounding

Die Grünen verabschiedeten ein von der Luzerner Nationalrätin Cécile Bühlmann ausgearbeitetes Positionspapier zur Ausländerpolitik, in dem sie die Personenfreizügigkeit innerhalb der EU und den Verzicht auf das «rassistische» Dreikreisemodell forderten. Als Ersatz schlugen sie ein Einwanderungsgesetz vor, das den Zugang für Fremde in die Schweiz regelt und erleichtert. Bis zur Verabschiedung des Gesetzes solle eine paritätische Kommission entscheiden, wieviele Personen aus Nicht-EU-Staaten aufgenommen werden sollen. Weiter forderte die Partei ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren, das einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung beeinhaltet, die Abschaffung der Zwangsmassnahmen, einen zivilstandsunabhängigen Aufenthaltsstatus für Frauen und eine Integrationspolitik, die den Eingewanderten gleichberechtigten Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen sichert.

Positionspapier zur Ausländerpolitik der GP 1996