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Eine Motion der grünen Fraktion verlangte verschiedene Massnahmen im Bereich der Sozialversicherungen, um die sozialen Folgen der Wirtschaftskrise zu bewältigen. Es sollte das Arbeitslosenversicherungsgesetz rasch angepasst werden, indem während der Rezession wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden. Zudem würde der Solidaritätsbeitrag auf das gesamte nichtversicherte Einkommen ab CHF 126'000 erhoben und nicht auf ein Höchsteinkommen limitiert, sowie eine Einfrierung der Krankenkassenprämien für die nächsten zwei Jahre erfolgen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er beispielsweise die vorgeschlagene Finanzierung der Prämienerhöhungen über Bundesgelder als dem Versicherungsprinzip nicht entsprechend ansah. Der Nationalrat lehnte die Motion mit 124 zu 62 Stimmen ab.

Folgen der Wirtschaftskrise

Ebenfalls abgelehnt wurde im Nationalrat eine Motion der Grünen, welche den Bundesrat beauftragen wollte, die im Krankenversicherungsgesetz zugesicherten Bundesbeiträge an die Kantone von 7,5 auf 10% zu erhöhen. Dabei sollten die Kantone verpflichtet werden, die Höhe der Prämienverbilligung so anzusetzen, dass die Bundessubventionen voll ausgeschöpft werden. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, da eine eben erst beschlossene Regelung (7,5%) nicht schon wieder in Frage gestellt werden sollte. Auch eine Motion (09.3454) Steiert (sp, FR) fand keine Mehrheit für einen zusätzlichen Bundesbeitrag an die kantonalen Prämienverbilligungen.

Prämienverbilligung (Mo. 08.3986)
Dossier: Prämienverbilligung