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Die sechs grössten Arbeitgebendenorganisationen und Verbände der Logistikbranche schlossen sich im November 2021 zu einem neuen Dachverband mit der Bezeichnung «Zustellung Schweiz» zusammen. Als Ziel nannten sie eine Vereinheitlichung der Anstellungsbedingungen in der Branche und den Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV). Zu diesem Zweck begannen sie Verhandlungen mit der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair. Bei einem erfolgreichen Verhandlungsabschluss wollten die Sozialpartner anschliessend beim Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit des GAV beantragen. Wie ein Vertreter von syndicom erklärte, bestehe ein Bedürfnis nach einem GAV sowohl auf Arbeitnehmenden- als auch auf Arbeitgebendenseite, weil der Logistikmarkt sehr dynamisch sei, auch internationale Konzerne in die Schweiz drängten und die Anstellungsbedingungen bisher sehr unterschiedlich seien.

Neuer Dachverband der Arbeitgebenden in der Logistikbranche

Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Dachverband der schweizerischen Wirtschaft, Economiesuisse, engagierten sich erfolgreich an vorderster Front für die beiden Abkommen mit der EU über den Beitritt der Schweiz zum Schengen/Dublin-Vertrag und über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Staaten. Die beiden namentlich von der SVP bekämpften Verträge wurden im Berichtsjahr dem Volk zum Entscheid vorgelegt. Besonders wichtig war den Wirtschaftsverbänden die Ausweitung der Personenfreizügigkeit. In ihrer Kampagne betonten sie, dass der Schweiz bei einer Ablehnung der Vorlage in der Volksabstimmung schwere wirtschaftliche Nachteile drohen würden. Dabei dachten sie weniger an die eingeschränkte Rekrutierungsbasis für ausländische Arbeitskräfte, als vielmehr an Retorsionsmassnahmen wie etwa den Ausschluss schweizerischer Firmen von öffentlichen Ausschreibungen in den aufstrebenden mittel- und osteuropäischen Volkswirtschaften. Nach den beiden Volksabstimmungen bekräftigte Economiesuisse-Direktor Ramsauer die Haltung seines Verbandes, dass mit den beiden bilateralen Abkommen ein Optimum für die Schweiz erreicht sei und ein Beitritt zur EU auf weitere Zeit keine wünschbare Option darstelle.

Schweizerische Arbeitgeberverband Economiesuisse Abkommen

In der Volksabstimmung vom 1. Dezember über die Revision des Arbeitsgesetzes sahen die Arbeitgeber eine Nagelprobe für die Bereitschaft der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, sich an die neuen Gegebenheiten eines globalisierten Marktes anzupassen. Gross war denn auch die Enttäuschung, als die von Gewerkschaften, der politischen Linken und den Kirchen angeführte Opposition gegen eine Lockerung der Arbeitszeitbestimmungen eine deutliche Mehrheit hinter sich sammeln konnte.

Arbeitgeber zur Revision des Arbeitsgesetzes

Seit Beginn dieses Jahrhunderts sind die Unternehmen in der Schweiz in den meisten Branchen (und über die Dachverbände auch national) gleichzeitig in zwei Verbänden organisiert: in einem Branchenverband für die politische Interessenvertretung und Dienstleistungen sowie in einem Arbeitgeberverband für die Regelung der Sozialpartnerbeziehungen. Die beiden Verbände der Maschinenindustrie (VSM und ASM) liessen nun die Vorteile einer Zusammenlegung überprüfen. Das Ergebnis war in Bezug auf mögliche Kosteneinsparungen weitgehend negativ, da in der Verbandsarbeit infolge der strikten Aufgabenteilung wenig Doppelspurigkeiten vorkommen. Als zusätzliches Hindernis erwies sich, dass dem VSM viele kleinere und mittlere Betriebe angehören, welche beim ASM nicht mitmachen, um nicht dem von diesem mit den Gewerkschaften abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrag unterstellt zu sein. Da man sich immerhin gewisse positive Effekte von einem gemeinsamen Auftreten erhofft, beschlossen die beiden Verbände, das Präsidium in Zukunft in Personalunion zu besetzen und die Vorstände und Vorstandsausschüsse gemeinsam tagen zu lassen. Die erstmalige Wahl eines gemeinsamen Präsidenten ist für 1995 vorgesehen.

Engere Zusammenarbeit des Branchenverbands und des Arbeitgeberverbands der Maschinenindustrie