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Après une année de dures négociations, une nouvelle convention nationale du secteur principal de la construction a été conclue en mars de l’année sous revue. La « CN 12 » a ensuite été avalisée par les partenaires sociaux, à savoir la Société Suisse des Entrepreneurs (SSE) pour le patronat et Syna et Unia pour les syndicats. Le texte est entré en vigueur le 1er avril et sera valable jusqu’au 31 décembre 2015. Chaque partie prenante a néanmoins la possibilité de résilier la convention au 31 mars 2013 en respectant un préavis de deux mois. Au niveau des rémunérations, il a été convenu d’une hausse de 1% en 2012, composée d’une partie générale et individuelle de 0,5% chacune. Pour ce qui est des salaires minimaux, l’augmentation a été fixée à 1% en bloc. En 2013, tous les salaires seront majorés de 0,5%, indépendamment du taux d’inflation. Les syndicats ont obtenu, pour les travailleurs de plus de 55 ans, le versement de l’intégralité du salaire net en cas de maladie et une forme de protection contre les licenciements. En contrepartie, les salaires initiaux des travailleurs qui viennent de terminer leur apprentissage ont été réduits. En outre, certains métiers (extraction de sable et de gravier, transports) ont été exclus du champ d’application de la convention collective.

convention nationale du secteur principal de la construction

Nachdem Arbeitgeberdirektor Hasler im Sommer hatte verlauten lassen, nach den sieben “mageren Jahren” würden angesichts des Wirtschaftsaufschwungs Reallohnerhöhungen wieder drin liegen, verlangten die Arbeitnehmerverbände generelle Lohnerhöhungen um 1,5%, für besonders wachstumsintensive Branchen sogar um 2-3%. Eine breit gestreute Anhebung der Löhne lehnten die Arbeitgeber aber ab; sie wollten diese vielmehr von den Branchen, dem Geschäftsgang der einzelnen Betriebe und von den individuellen Leistungen der Lohnempfänger abhängig machen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Immer öfter werden die Lohnforderungen auch mit der Erhaltung von Arbeitsplätzen verquickt. In der Bauwirtschaft, wo seit 1992 rund 60 000 Arbeitsplätze gestrichen wurden, schlossen die Gewerkschaften und die Unternehmer ein "Bündnis für die Arbeit". Der Pakt anerkennt den Grundsatz, dass die Kaufkraft erhalten und damit die Deflationsgefahr gebannt werden soll. Die Gewerkschaften stimmten zu, keine über den Teuerungsausgleich hinausgehende Forderungen zu stellen. Dafür sieht die Übereinkunft vor, mittels Arbeitszeitverkürzungen und vorzeitigen Pensionierungen Arbeitsplätze zu sichern. Wirtschaftspolitisch verlangte die gemeinsame Arbeitnehmer- und Arbeitgeberplattform, dass die grossen Infrastrukturbauten rasch angegangen werden. In der chemischen Industrie verlangten die Gewerkschaften eine Lohnsteigerung von rund zwei Prozent, zeigten sich aber auch bereit, auf diesen Zuwachs zu verzichten, wenn mittels Arbeitszeitverkürzungen Stellen gesichert werden könnten. In drei Branchen der Metallverarbeitung einigten sich die Sozialpartner im Interesse der Arbeitsplatzerhaltung auf eine Lohn-Nullrunde; im Carosseriebereich wurde eine ähnliche Entscheidung getroffen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Erneut Vertragskonflikte gab es im Bauhauptgewerbe. Die Gewerkschaften verlangten eine generelle Lohnerhöhung in der Grössenordnung von 2,5% sowie die im 1994 abgeschlossenen Landesmantelvertrag vorgesehenen zusätzlichen zwei Ferientage ab 1996. Der Schweizerische Baumeisterverband bot lediglich zwei Ferientage oder 0,8% Lohnerhöhung an. Nach drei Verhandlungsrunden war die Situation derart blockiert, dass die Gewerkschaften die Paritätische Schiedskommission anriefen, welche bestimmte, dass die Bauarbeiter ab 1996 1,4% mehr Lohn sowie zwei Ferientage zusätzlich erhalten.

Baugewerbe (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Für 1996 verlangten die Gewerkschaften Lohnerhöhungen von zwei bis drei Prozent. Sie argumentierten, die Reallöhne hätten in den letzten vier Jahren durchschnittlich um zwei Prozent abgenommen. Die wirtschaftliche Lage habe sich wieder verbessert, weshalb die Betriebe in der Lage seien, zumindest die von der Mehrwertsteuer verursachte Teuerung auszugleichen. Durch eine Erhöhung der Kaufkraft würde zudem die Konjunktur weiter angekurbelt. Die Arbeitgeber weigerten sich demgegenüber strikte, die Kompensation der mehrwertsteuerbedingten Teuerung als Arbeitgeberverpflichtung anzuerkennen. Zudem wollten sie Lohnerhöhungen nicht generell, sondern höchstens individuell gewähren. Als Zeichen für die vor allem auf Arbeitgeberseite generell verhärteten Fronten bei den Lohnabschlüssen wurde der Umstand gewertet, dass die Verhandlungen im Bankensektor erstmals scheiterten. Die Gewerkschaften wiesen das diesbezügliche Angebot der Arbeitgeber als völlig ungenügend zurück, worauf diese die Verhandlungen in die Betriebe verlegten und zu individuellen Lohnanpassungen übergingen.

Allgemeine Lohnverhandlungen (1993-1999)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Die bereits in den Vorjahren beobachtete Tendenz, den Teuerungsausgleich nicht mehr automatisch zu gewähren, sondern an eine Leistungskomponente zu koppeln, verstärkte sich weiter. So einigten sich der Schweizerische Bankpersonalverband und die Banken auf ein neues Salärsystem nach Leistungskriterien. Auch Ciba-Geigy schaffte den Automatismus beim Teuerungsausgleich ab, erhöhte die Löhne generell lediglich um 3,5% und stellte weitere zwei Prozent der Lohnsumme für individuelle Einkommensanpassungen zur Abgeltung der persönlichen Leistung zur Verfügung.

Leistungskomponente