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D’après l’USS, le travail temporaire en Suisse aurait quintuplé en 30 ans pour atteindre, en 2018, 2.6% du volume global du travail. Face à cette évolution, l’USS a dénoncé les risques liés au contrat temporaire: salaire réduit de 10 à 15%, pas de protection ni d’intégration dans l’entreprise, pressions à cause d’un contrat précaire. L'USS souhaite donc freiner la progression du travail temporaire précaire et réclame des conditions de travail identiques pour les travailleuses et travailleurs, indépendamment de leur statut. Elle invite la Confédération et les cantons à fixer des plafonds pour la part d’employées et d'employés temporaires exerçant dans le domaine des marchés publics. Swissstaffing, association patronale faîtière pour les prestataires des services de l'emploi, a réagi aux propos de l'USS. Pour elle, la hausse du travail temporaire n'a rien d'alarmant. Davantage d'employées et d'employés souhaitent de la flexibilité au travail. Ce type de travail permet aux entreprises de recourir aux compétences en fonction de leurs besoins. Elle rappelle qu'en 2017, 240'000 personnes sans-emploi ont pu réintégrer le marché du travail grâce à un emploi temporaire et qu'un intérimaire sur deux a obtenu un contrat de travail fixe à la suite d'un premier emploi temporaire.

Travail temporaire précaire

Im November 2011 entfachte ein Streit zwischen den Gewerkschaften Unia und Syna und dem Baumeisterverband bei den Verhandlungen um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag. Während die Baumeister den Gewerkschaften vorwarfen nie an ernsthaften Verhandlungen interessiert gewesen zu sein, redeten die Gewerkschaften davon, dass die Baumeister bei wichtigen Verhandlungspositionen ihre ursprünglichen Angebote wieder zurückgezogen hätten. Um einen vertragslosen Zustand zu verhindern, waren die Gewerkschaften im Dezember bereit, den bestehenden Vertrag um zwei Monate zu verlängern. Trotz der ursprünglich geforderten Lohnerhöhung von 1,8% im Baugewerbe gaben sich die Gewerkschaften mit den von den Arbeitgebern angebotenen 1,5% zufrieden.

Gesamtarbeitsvertrag

Die Euro-Untergrenze und die Lohnrunde 2012 beschäftigten im Berichtjahr die Gewerkschaften. Der Verband Angestellte Schweiz, die grösste Arbeitnehmerorganisation in den MEM-Branchen (Maschinen, Elektronik, Metall) und Chemie und Pharmaka, forderte 1,5% bis 2% mehr Lohn, wobei er sich auf ein prognostiziertes Wachstum in diesen Branchen von 2,2% berief. Swissmem kommunizierte keine Lohnforderungen. Travailsuisse forderte für alle Arbeitnehmer eine Lohnsteigerung von 1% bis 3%. Transfair, der Personalverband des Service public, forderte 1,5% bis 2,5% und der Gastgewerbe-Verband Hotel und Gastro Union hatte bereits im August 4% bis 7% Lohnerhöhungen ausgehandelt. Ausserdem forderten die Gewerkschaften im Herbst eine Euro-Untergrenze von 1.40 Fr. Die Festlegung einer Wechselkursuntergrenze von 1.20 Fr. sei ungenügend.

Euro-Untergrenze und die Lohnrunde 2012

Der erste Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die über 260'000 Temporärangestellten in der Schweiz wurde Realität. Der Branchenverband Swissstaffing und die Gewerkschaft Unia stimmten dem ausgehandelten Abkommen zu. Diese Wirtschaftsbranche hat ein starkes Wachstum von rund 12% pro Jahr. Beide Seiten zeigten sich zufrieden, da es gelungen sei, sowohl die Flexibilitätsanforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten auf einen Nenner zu bringen.

Temporärangestellten

Am 19. Juli jährte sich der Abschluss des legendären "Friedensabkommens" in der Maschinenindustrie zum 60. Mal. Während noch zehn Jahre zuvor das Jubiläum an einer gemeinsamen Veranstaltung von politischen Behörden, Arbeitgebern, Gewerkschaften und Medien gefeiert worden war, wurde im Berichtsjahr - auf dem Hintergrund der Neuverhandlungen des Gesamtarbeitsvertrags in der Maschinen- und Metallindustrie - der pionierhaften Leistung separat und mit durchaus kämpferischen Tönen gedacht. Der SMUV erklärte, er halte zwar an der Sozialpartnerschaft fest, wolle aber wieder "streikfähig" werden. Ähnlich Äusserungen machte auch der Verband schweizerischer Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie (VSAM), der bei einer weiteren Aushöhlung der GAV durch die Arbeitgeber Kampfmassnahmen ebenfalls nicht mehr ausschloss. Der Direktor des Arbeitgeberverbandes der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) erklärte seinerseits, man strebe weiterhin eine gute Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften an, wolle aber nicht um jeden Preis an einem Neuabschluss des GAV festhalten. Angesichts der Tatsache, dass die Produktivität in der Maschinenindustrie innert sechs Jahren um rund 20% zugenommen hat, was sich auch in einem Rückgang der Zahl der Beschäftigten von 400 000 auf 340 000 zeigte, forderte der SMUV eine zehnprozentige Arbeitsverkürzung ohne Lohnabbau.

"Friedensabkommens" in der Maschinenindustrie mit durchaus kämpferischen Tönen (1997)
Dossier: GAVs und kollektive Arbeitsstretikgeiten 1990-2000

Nach monatelangen Verhandlungen zeichnete sich eine deutliche Annäherung der Standpunkte ab. Im September lag ein Vermittlungsvorschlag auf dem Tisch, der dem gesuchten Kompromiss sehr nahe kam. Der Vorstand des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes akzeptierte Zeitzuschläge für regelmässige Nachtarbeit und verzichtete auf die bewilligungsfreie Ladenöffnung an sechs Sonntagen pro Jahr. In diesem Moment scherte der Gewerbeverband aus und und brach die Verhandlungen ab. Aus Solidarität sistierte auch der Abeitgeberverband die Gespräche. Der zweite Anlauf für die Revision des Arbeitsgesetzes schien damit gescheitert zu sein. Nach einigem Hin und Her signalisierten Gewerbe- und Arbeitgeberverband wieder Gesprächsbereitschaft, wobei allerdings der Gewerbeverband bereits mit dem Referendum drohte für den Fall, dass die definitive Fassung des Gesetzes nicht seinen Vorstellungen entspreche. An der abschliessenden Sitzung der Arbeitskommission wurde erwartungsgemäss keine Einigung erzielt.

Zweiter Anlauf, Parlamentarische Initiatitive SGK (BRG 97.447)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)

Sechs Arbeitgeberorganisationen - Gewerbe, Bauern, Baumeister, Tourismusverband, Hoteliers und Wirte - wehrten sich zusammen mit Gewerkschaften und Angestelltenverbänden gegen den Entscheid des Bundesrates, Saisonniers aus Ex-Jugoslawien keine weiteren Bewilligungen mehr zu erteilen, es sei denn, sie hätten bereits acht aufeinanderfolgende Jahre beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet. Als eine gemeinsame Eingabe an den Bundesrat nichts fruchtete, gaben sie das bereits erwähnte staatsrechtliche Gutachten in Auftrag, welches ihre Kritik am Entscheid des Bundesrates stützte. Eine klare gesetzliche Grundlage für den Ausschluss der Ex-Jugoslawen fehle. Der Entscheid schaffe zudem eine Reihe von Rechtsungleichheiten, die nicht mit Art. 4 der Bundesverfassung zu vereinen seien. So könne ein Saisonnier aus Ex-Jugoslawien frühestens nach acht Jahren eine Jahresbewilligung erhalten, Saisonniers aus anderen Staaten hingegen schon nach 36 Monaten. Zusätzlich werde bei den Ex-Jugoslawen verlangt, dass sie bereits einen Arbeitsvertrag für eine Ganzjahresstelle in der Tasche hätten und ihr Arbeitgeber nachweisen könne, dass sein Unternehmen wirtschaftlich gesund sei.

Saisonniers aus Ex-Jugoslawien

Die Absicht der Krankenkassen Helvetia und Visana, zur Senkung der allgemeinen Gesundheitskosten inskünftig einen Teil der Medikamente per Post und unter Ausschluss der Apotheken zu vertreiben, stiess beim Schweizerischen Apothekerverein (SAV) auf harsche Kritik. Der SAV verlangte ein gesamtschweizerisches Verbot derartiger Praktiken, da ein Medikamentenversandhandel fachlich unvertretbar, patientenfeindlich, gesetzeswidrig und unwirtschaftlich sei. Der SAV schlug stattdessen ein neues Abgeltungssystem vor, bei dem die Apotheker wirtschaftliche Anreize erhalten sollen, um Medikamentenkosten einzusparen.

Diskussionen zum Versand von Medikamente per Post (ab 1996)

Bei der Einschätzung der GAV manifestiert sich die bröckelnde Sozialpartnerschaft besonders deutlich. Die Arbeitgeberorganisationen plädieren immer offener für eine Deregulierung des Arbeitsmarktes und für mehr Wettbewerb bei den Löhnen. Arbeitgeber-Präsident Richterich stellte denn die GAV auch schon grundsätzlich in Frage. Seiner Meinung nach verhindern sektorielle, regionale oder nationale Vereinheitlichungen der Arbeitskosten die Konkurrenz. Die Gewerkschaften ihrerseits drohten mit Arbeitskämpfen und Streik, falls die Arbeitgeber die Gesamtarbeitsverträge durch Betriebsvereinbarungen ersetzen wollten.

Sozialpartnerschaft

Drei Jahre vor Ablauf des geltenden Friedensabkommens veröffentlichte der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinen- und Metallindustrie (AMS) seine Vorstellungen von dessen Erneuerung. Er regte an, die Verhandlungen rationeller zu gestalten, den Vertrag nicht mehr zu befristen und neue Themen wie die Arbeitsgestaltung zu behandeln, die quantitativen Fragen (Löhne, Arbeitszeit, Sozialversicherungen etc.) hingegen den einzelnen Betriebskommissionen zu überlassen. Die Gewerkschaften kritisierten das einseitige Vorprellen der Arbeitnehmer. Sie zeigten sich zwar bereit, neue Themen in die Diskussionen einzubeziehen, lehnten aber jede Verwässerung des GAV ab und wehrten sich gegen einen "Arbeitsfrieden zum Nulltarif".

Friedensabkommens Maschinen- und Metallindustrie