Im April 1996 errichteten die Krankenversicherungen – vertreten durch Santésuisse und den Schweizerischen Versicherungsverband – die «Gemeinsame Einrichtung KVG». Diese soll die Behandlungskosten bei Notfällen von Schweizer Bürgern in EU-/EFTA-Staaten übernehmen sowie die Behandlungskosten von EU-/EFTA-Bürgern in der Schweiz vorfinanzieren und in den entsprechenden Staaten zurückfordern; Dienstleistungen zur Versicherungspflicht im Rahmen der Personenfreizügigkeit erbringen sowie die Organisation und Durchführung des Risikoausgleichs zwischen den Versicherungen vornehmen.

Gemeinsame Einrichtung KVG