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Irrungen und Wirrungen begleiteten die Beratungen zum Massnahmenpaket zugunsten der Medien in den Kreisen der potentiell begünstigten Verlage. Wenige Tage vor der Kommissionssitzung Ende August 2020, an der eine knappe Kommissionsmehrheit dem Nationalrat die Ausklammerung der Online-Medienförderung aus dem Medienförderungspaket beantragte, hatte der Verleger von CH Media, Peter Wanner, in einem Kommentar in der «Schweiz am Wochenende» Kritik an der im Massnahmenpaket enthaltenen Online-Medienförderung verlauten lassen. Zum einen hatte er sein Unverständnis darüber geäussert, dass unabhängige Lokalzeitungen mehr Unterstützung zugesprochen bekämen als Lokalzeitungen, die grösseren Verlagen angehörten, obwohl Letztere auch über eigene Redaktionen verfügten. Zum anderen hatte er sich unzufrieden darüber gezeigt, dass lediglich digitale Bezahlmedien gefördert würden, wobei etwa das zu CH Media gehörende Onlineportal Watson leer ausgehe. Das Online-Magazin «Republik» wusste darauf zu berichten, dass sich zwei Mitglieder des Präsidiums des Verbands Schweizer Medien (VSM) in einer E-Mail an die Mitglieder der KVF-NR gewandt hätten, um klarzustellen, dass die Mehrheit des Präsidiums hinter dem gesamten Medienpaket stehe. Kurz nach der Kommissionssitzung wandte sich Wanner an die Nationalrätinnen und Nationalräte und stellte klar, dass er mit seinem Beitrag nicht das Medienpaket habe gefährden wollen. Unterdessen hatte die SP verlauten lassen, dass sie sich gegen die Vorlage stellen werde, sollte der Nationalrat die Förderung der Online-Medien aus dem Massnahmenpaket ausklammern. Zusammen mit der SVP, die dem Paket als solches ablehnend gegenübersteht, könnten die Sozialdemokraten das Paket kippen.
Der Präsident des Verlegerverbandes, Pietro Supino, machte Ende August an einer Medienkonferenz der TX Group seinerseits deutlich, dass er sich an die Losung des VSM zu halten habe, dass für ihn als Verwaltungsratspräsident der TX Group die Onlinemedienförderung aber nur eine marginale Rolle spiele. Gegenüber der «Republik» bestätigte er in der Folge, dass er die im Massnahmenpaket präsentierte Digital­förderung noch nicht als zu Ende gedacht ansehe. An besagter Medienkonferenz gab die TX Group ferner massgebliche Sparmassnahmen im Pressesektor bekannt, was den auf den Printmedien lastenden Druck verdeutlichte, der sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt hatte. VSM-Geschäftsführer Andreas Häuptli sprach in einem Gastbeitrag in der NZZ wenige Tage vor der parlamentarischen Beratung im September von einem «Kahlschlag, der nicht mehr aufzuforsten» sei, sollte die Presse nicht in Kürze von der geplanten Erweiterung der indirekten Presseförderung profitieren können. Lehnt der Nationalrat die Aufschnürung des Medienförderungspaketes ab, gelangt dieses zuerst zur Beratung zurück an die Kommission, bevor sich der Rat auch zu den unbestrittenen Punkten des Förderungsvorhabens äussern kann.
In letzter Minute lancierten zehn Medienorganisationen, darunter das Schweizer Syndikat für Medienschaffende, impressum und syndicom, einen Appell zur Unterstützung des integralen Medienpaketes. Auch Häuptli sprach sich in seinem Gastbeitrag für die staatliche Förderung von Online-Medien aus und bekräftigte: «Die Verleger stützen die klare Linie des Bundesrates.»

Massnahmenpaket zur Förderung der Medien (BRG 20.038)
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)
Dossier: Die geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen in der Kritik
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Zur Abschwächung der durch die Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Covid-19-Virus entstandenen schwerwiegenden Folgen für die Schweizer Wirtschaft setzte der Bundesrat Mitte März 2020 auf ein schon in der Finanzkrise bewährtes Mittel, die Kurzarbeit: Er stellte dem ALV-Fonds CHF 8 Mrd. für die Kurzarbeit zur Verfügung und änderte deren Regelungen in der Covid-19-Verordnung «Arbeitslosenversicherung» deutlich: So reduzierte er die Karenzfrist für die Anmeldung zur Kurzarbeit von zwei bis drei Tagen auf einen Tag und beauftragte das SECO, eine Ausweitung der Kurzarbeit auf nicht kündbare Temporärangestellte zu prüfen – für kündbare Temporärangestellte konnten die Unternehmen bereits zuvor Anspruch auf Kurzarbeit geltend machen. Wie bisher sollte die ALV somit bei Anspruch auf Kurzarbeit 80 Prozent des wegfallenden Lohnes übernehmen. Das oberste Ziel sei es, die Lohnfortzahlung für die Mitarbeitenden zu garantieren, um Massenentlassungen zu verhindern, erklärte Wirtschaftsminister Parmelin, deshalb sollten die Auswirkungen der Pandemie «rasch und unbürokratisch abgefedert» werden. Dies sei jedoch keine Entschädigung für behördliche Massnahmen, eine solche sei nämlich im Epidemiengesetz nicht vorgesehen.
Die Presse erachtete diese Massnahme mehrheitlich als positiv, kritisierte aber unter anderem die Beschränkung des Betrags auf CHF 8 Mrd. Diese Beschränkung erklärte der Bundesrat dadurch, dass bei einem höheren Schuldenbetrag automatisch die Lohnbeiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden erhöht werden müssten. Der Bundesrat sei sich jedoch bewusst, dass es mehr Geld brauchen werde, erklärte Simonetta Sommaruga; möglich sei dies gemäss Presse durch einen Sonderzuschuss an die ALV im Rahmen eines Nachtrags zum Budget oder allenfalls durch eine Entscheidung des Bundesrates per Notrecht.
Ein weiterer Kritikpunkt betraf die Selbständigen, die kein Anrecht auf Gelder der Arbeitslosenversicherung haben und sich somit auch nicht für Kurzarbeit anmelden können. Insbesondere für arbeitgeberähnliche Angestellte, also beispielsweise Inhaber oder Inhaberinnen einer Aktiengesellschaft oder GmbH, sei dies problematisch, zumal sie als Angestellte in ihrem eigenen Betrieb selbst dazu verpflichtet seien, Lohnbeiträge an die ALV zu bezahlen. Die Problematik verdeutlichte auch eine Umfrage von Syndicom bei Selbständigen und Freischaffenden in der Medien- und Kreativbranche. Bei 39.9 Prozent von diesen betrügen die finanziellen Ausfälle ein ganzes durchschnittliches Monatseinkommen, bei mehr als der Hälfte der Befragten betrugen die Ausfälle zwischen 90 und 100 Prozent. Für diese «wirtschaftlich besonders betroffene Gruppe» (Syndicom) wurde in den Medien entsprechend verschiedentlich Unterstützung gefordert.
Im Allgemeinen seien die Kurzarbeitsentschädigungen auf traditionelle Angestellte ausgerichtet und würden dadurch der neuen Realität, in der zahlreiche Personen ohne grosse Rücklagen als Selbständige arbeiteten oder bei verschiedenen Unternehmen mit mehreren kleinen Pensen angestellt seien, nicht gerecht, wurde in der Presse diskutiert. So fehle zum Beispiel auch die Kurzarbeitsentschädigung für befristete Arbeitsverhältnisse, wie sie vor allem im Gastrobereich häufig seien.

Eine Woche nach dieser ersten Ankündigung des Bundesrats erweiterte dieser die Corona-spezifischen Massnahmen in den Sozialversicherungen: Neu sollten auch Lehrlinge, Angestellte mit nicht kündbaren temporären Arbeitsverträgen, Personen im Dienst von Temporärarbeitsfirmen sowie arbeitgeberähnliche Angestellte zur Kurzarbeit zugelassen werden, zudem wurde die Karenzfrist für die Anmeldung zur Kurzarbeit abgeschafft. Weil der ALV-Fonds maximal CHF 8 Mrd. Schulden machen darf, er diese aber bereits mit dem ersten Paket des Bundesrates erreicht hatte, beantragte die Regierung dem Parlament in der ersten Nachmeldung zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 CHF 6 Mrd. für die ALV – damit könnt die automatische Erhöhung der Lohnbeiträge verhindert werden. Durchschnittlich auf CHF 2 bis 3 Mrd. pro Monat schätzte der Bundesrat die kommenden Ausgaben für die Kurzarbeit.

Neben der Kurzarbeit griff der Bundesrat auf ein weiteres bestehendes Sozialversicherungsinstrument zurück: die Erwerbsersatzordnung, deren Anwendung für die Corona-Phase er in der Verordnung über Massnahmen bei Erwerbsausfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Covid-19) regelte. Erlaubt es die Erwerbsersatzordnung normalerweise, dass Dienstleistende der Schweizer Armee während ihres Einsatzes oder Mütter bis 98 Tage nach der Geburt ihrer Kinder 80 Prozent ihres normalen Lohnes beziehen, wurde dieselbe Regelung nun temporär auf Selbständigerwerbende erweitert: Wenn ihr Betrieb vom Bund geschlossen wurde, sie sich in ärztlich verordneter Quarantäne (maximal 10 Tage Taggeld) befanden oder wegen Betreuungsaufgaben von Kindern unter 12 Jahren aufgrund der Schulschliessungen (maximal 30 Tage Taggeld) ihrer Arbeit nicht nachgehen konnten, sollten sie ein maximales Taggeld von CHF 196 erhalten. Betreuungsaufgaben wegen Schulschliessungen konnten auch Angestellte geltend machen, kein Geld sollte jedoch bekommen, wer Betreuungsaufgaben wahrnehmen musste und gleichzeitig Homeoffice machen konnte – hier forderte der Bundesrat stattdessen Kulanz der Arbeitgeber. Die Kosten dieser Massnahmen seien schwierig abzuschätzen, erklärte der Bund, und versuchte es dennoch: 66'600 Personen mit Betreuungspflichten (CHF 1.4 Mrd.), 43'000 Personen in Quarantäne (CHF 64.5 Mio.) und 60'000 Personen mit einem Berufsverbot (CHF 1.6 Mrd.) zählte er. Zuzüglich einer Reserve von CHF 0.9 Mrd. beantragte der Bundesrat folglich CHF 4 Mrd. für die Erwerbsersatzordnung beim Parlament. Auch hier wurde ein Zuschuss nötig, da der EO-Fonds nur flüssige Mittel von CHF 1 Mrd. aufwies und entsprechend die Leistungen für Selbständige daraus nicht bezahlt werden könnten. Abschliessend betonte Finanzminister Maurer, dass man mehr Geld zur Verfügung stellen werde, falls das nötig sei.
Dass das nötig werden könnte, zeigte sich schon kurze Zeit später: In zehn Tagen seien bereits über 300'000 Personen für Kurzarbeit angemeldet worden, berichteten die Medien. «Dieses Element wächst etwa so schnell, wie sich das Virus ausbreitet», kommentierte die NZZ. Einen Hinweis auf die möglichen Ausmasse der Kurzarbeit gab das Tessin: Zu diesem Zeitpunkt waren im Südkanton fast ein Viertel aller Erwerbstätigen für Kurzarbeit angemeldet, in der restlichen Schweiz lag der Anteil noch bei 5-6 Prozent.

Corona-Massnahmen in den Sozialversicherungen: Kurzarbeit und Erwerbsersatz
Dossier: Hauptmassnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Dossier: Covid-19 – Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen

Die Tamedia AG wandelte ihren Namen Anfang 2020 in TX Group um. Der von «Technology Exchange» abgeleitete neue Name soll den Wandel des Unternehmens vom Zeitungswesen hin zu einem digitalen Konzern abbilden. Auch die TX Group hatte mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen. In drei von vier Bereichen musste der Konzern im Jahr 2020 ein negatives erstes Halbjahresergebnis hinnehmen. Einen starken Umsatzrückgang verzeichnete der sonst rentable Bereich «20 Minuten» – dies nicht nur wegen eingebrochener Werbeeinnahmen, sondern auch wegen abnehmender Pendlerströme. Bestehende strukturelle Probleme im Zeitungssektor Tamedia – für den Bereich der Bezahlmedien blieb der bisherige Name erhalten – wurden durch die Pandemie verstärkt; die Werbeeinnahmen sanken im untersuchten Zeitraum um 35 Prozent. Als dritter Bereich mit roten Zahlen hatte die hauptsächlich im Verkauf von Fernsehwerbung tätige Goldbach Group ein rückläufiges Ergebnis zu verzeichnen. Positiv schloss lediglich TX Markets ab, der vierte Bereich der TX Group, der aus verschiedenen Online-Marktplätzen wie Homegate, Ricardo, Tutti und Jobs besteht. Gemäss Verwaltungsratspräsident Pietro Supino werde damit deutlich, dass sich die Diversifikation des Unternehmens gelohnt habe.
Zukünftig soll vor allem über eine Steigerung des Verkaufs von Digital-Abonnementen versucht werden, die Abhängigkeit Tamedias von den Entwicklungen auf dem Werbemarkt zu reduzieren. Zeitgleich mit Bekanntgabe der hohen Verluste (CHF -109 Mio. im Vergleich zu CHF +54 Mio. im Vorjahr) und aufgrund anhaltender struktureller Schwierigkeiten beschloss die TX Group Ende August 2020, die Kosten im Bereich Tamedia in den anstehenden drei Jahren um CHF 70 Mio. zu senken (-15%). Dabei soll es zu einem Abbau von mehreren Dutzend journalistischen Stellen kommen. Die Gewerkschaften Impressum und Syndicom forderten sogleich den Verzicht auf die Entlassungen und im Gegenzug die Überbrückung fehlender Erträge mit den Reserven. Ende Oktober verkündete der Konzern, dass die Redaktionen von «Der Bund» und der Berner Zeitung per Frühjahr 2021 enger zusammenarbeiten sollten. Tamedia liess die Frage, ob dies die Zusammenlegung der beiden Redaktionen bedeute, zum gegebenen Zeitpunkt offen. Die Mediengewerkschaften gingen indes davon aus.

Tamedia wird zu TX Group

Trotz des im Vorjahr vollzogenen massiven Stellenabbaus blieb die personelle und finanzielle Lage bei Keystone-SDA auch 2019 angespannt. Stephanie Vonarburg, Vizepräsidentin der Mediengewerkschaft Syndicom, wusste gegenüber den AZ Medien zu berichten, dass sich viele Angestellte aufgrund der chronischen Unterbesetzung am Anschlag befänden und Fehler und Pannen zunähmen. Anfang April gab das Unternehmen bekannt, dass im Spätsommer weitere neun Vollzeitstellen abgebaut würden, wovon die Redaktion aber nicht betroffen sei. Gemäss Geschäftsbericht des Unternehmens hatte der Verkauf einer Beteiligung zwar dazu geführt, dass das vergangene Geschäftsjahr mit einem Gewinn von CHF 330'000 abgeschlossen werden konnte, das operative Ergebnis liege aber mit CHF 2 Mio. im Minus. Dass der Bericht für das Jahr 2019 ebenfalls eine Dividendenauszahlung in der Höhe von CHF 1.4 Mio. vorsah, stiess bei Syndicom auf Unverständnis. Keystone-SDA konterte, es handle sich dabei nicht um eine neue Dividende, sondern um die Schlussabrechnung des Fusionsvollzugs mit Keystone. Bereits im Vorjahr waren im Zuge der Fusion etwas über CHF 12 Mio. an die bisherigen Aktionäre, die Schweizer Verleger, ausgeschüttet worden. Seit Anfang 2019 erhält die Nachrichtenagentur vom Bund durch Abschluss einer zweijährigen Leistungsvereinbarung eine zweckgebundene Unterstützung in der Höhe von CHF 2 Mio. pro Jahr.

Keystone-SDA im Jahr 2019

Das Medienjahr 2019 war geprägt von Beschwerden, Klagen und Urteilen zur Frage, was Medien dürfen und wo das Öffentlichkeitsprinzip den Persönlichkeitsrechten von öffentlichen Personen untergeordnet werden muss. Den Anfang machte im Januar 2019 der Genfer Staatsrat Pierre Maudet (GE, fdp), der die Tamedia beim Zivilgericht des Kantons Genf wegen eines Artikels vom November 2018 verklagte. Darin hatte ein Tamedia-Journalist die gemäss RTS krankheitsbedingte Abwesenheit einer RTS-Journalistin mit Maudet, über den die Journalistin zuvor kritisch berichtet hatte, in Zusammenhang gebracht. Dieser habe Druck auf sie ausgeübt. Maudet bestand auf einer von ihm verfassten Gegendarstellung, lehnte die Bedingung der Tamedia, seine Version nur zusammen mit einer Stellungnahme der Journalistin abzudrucken, ab und schlug in der Folge den gerichtlichen Weg ein, um den Abdruck seiner Stellungnahme durchzusetzen. Auch der waadtländische Staatsrat Pascal Broulis (VD, fdp) reichte im April eine Zivilklage gegen die Tamedia, die Chefredaktorin des Tages-Anzeigers sowie gegen den Westschweiz-Korrespondenten der Tamedia ein. Die Beschuldigten hätten in mehreren Artikeln seine Persönlichkeitsrechte verletzt, wofür er eine Genugtuungszahlung von CHF 75'000, eine Entfernung der Artikel aus dem Archiv sowie eine Publikation des Gerichtsurteils verlangte. Ende März erzielte der Walliser Staatsrat Christophe Darbellay (VS, cvp) eine superprovisorische Verfügung des Zürcher Bezirksgerichts gegen den Druck eines Artikels in der Weltwoche über die Unterhaltszahlungen an sein uneheliches Kind. Da sich die Printversion der Weltwoche jedoch bereits im Postversand befand, kam die Verfügung zu spät, so dass die Weltwoche nur noch die Onlineversion zensierte. Etwa zeitgleich verhinderte die Waadtländer Staatsrätin Jacqueline de Quattro (VD, fdp) ebenfalls mit einer superprovisorischen Verfügung vorläufig die Publikation eines Buches über sie. Die Aufmachung des Umschlags und die Werbung für das Buch würden den Eindruck vermitteln, dass sie die Autorin sei oder aktiv mit dem Werk in Verbindung stehe, erklärte de Quattro.
Diese vier Gerichtsverfahren in kurzer Zeit liessen die Presse die Frage aufwerfen, ob zunehmende Beschwerden gegen Journalistinnen und Journalisten eine allgemeine Entwicklung seien und ob diese Entwicklung eine Gefahr für die Pressefreiheit darstelle. Das sei ein schlechtes Signal für die Medien, urteilte Denis Masmejan, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen Schweiz. Solche Klagen stellten generell Einschüchterungsversuche dar, die dazu dienten, dass Journalisten das nächste Mal eher zögerten, bevor sie über etwas Kritisches berichteten. Diese Meinung teilte auch der Journalistenverband Impressum, der die Klage von Broulis als unverhältnismässig bezeichnete. In der Sonntagszeitung führte der ehemalige Chefredaktor von «Le Matin», Peter Rothenbühler, die Reaktion der vier Staatsrätinnen und Staatsräte darauf zurück, dass es sich die Politikerinnen und Politiker der Westschweiz weniger gewohnt seien, von den Medien kritisiert zu werden als ihre Kolleginnen und Kollegen der Deutschschweiz; vielmehr kenne man sich und sei generell nett zueinander. Dies ändere sich nun aber, was insbesondere die Affäre Maudet gezeigt habe, in der die Journalistinnen und Journalisten sehr gut gearbeitet hätten.
In drei der vier Fälle ergingen die Urteile noch vor Ende 2019, in zwei Fällen bekamen die Medien vor Gericht recht. So hob das Bezirksgericht Zürich im Mai die von Darbellay verlangte Verfügung gegen die Weltwoche auf, da der Walliser Regierungsrat zwar eine Persönlichkeitsverletzung, aber keinen besonders schweren Nachteil habe glaubhaft machen können. Darbellay musste der Weltwoche CHF 9’700 bezahlen sowie die Gerichtskosten über CHF 8'000 übernehmen. In der Folge reichte Darbellay aufgrund desselben Artikels Klage gegen die Weltwoche wegen Persönlichkeitsverletzung ein. Im September 2019 entschied auch das Genfer Gericht im Fall Maudet, dass der von Pierre Maudet verfasste Gegendarstellungstext an sechs Stellen geändert werden müsse. Die Tamedia verbuchte dies als Erfolg und publizierte die vom Gericht genehmigte Version kurz nach Erscheinen des Urteils.
Recht bekam hingegen Jacqueline de Quattro: Ende April bestätigte das zuständige Gericht, dass die superprovisorische Massnahme bezüglich des Buches über sie aufrechterhalten werden solle. Das Buch dürfe nicht veröffentlicht werden, solange der Bucheinband nicht geändert werde.

Grosse mediale Wellen warf 2019 auch die Klage von Jolanda Spiess-Hegglin gegen den «Blick». Bei einer Feier Ende 2014 war es zwischen der damals grünen Kantonsrätin Spiess-Hegglin und dem SVP-Kantonsrat Markus Hürlimann zu sexuellen Handlungen gekommen, worauf Spiess-Hegglin Hürlimann beschuldigt hatte, sie geschändet zu haben. Nach der darauffolgenden grossen medialen Kampagne darüber hatte Hürlimann Spiess-Hegglin wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Er sei zum Opfer einer «beispiellosen medialen und öffentlichen Vorverurteilung geworden, die phasenweise einer eigentlichen Hetzjagd glich» (NZZ). Im August 2015 hatte die Zuger Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Hürlimann eingestellt, kurz darauf waren auch alle Verfahren gegen Spiess-Hegglin wegen falscher Beschuldigungen eingestellt worden. Im Fokus der Medien blieb die Geschichte bis 2019 aufgrund einer Klage von Spiess-Hegglin gegen den «Blick». Dieser hatte Spiess-Hegglin und Hürlimann 2015 als erste Zeitung beim Namen genannt und ihre Fotos gezeigt, was zu einer «Medienlawine» (CH-Media) geführt hatte, an der sich der «Blick» selber mit über 200 Berichten stark beteiligt hatte. Spiess-Hegglin klagte nun gegen den ersten Artikel des «Blicks», den zuvor auch der Presserat als Verletzung der Privat- und Intimsphäre verurteilt hatte. Es solle geklärt werden, ob der «Blick» ihren Namen habe veröffentlichen dürfen oder nicht, erklärte Spiess-Hegglin. Das Urteil könnte grosse «medienpolitische Bedeutung» haben, vermutete CH-Media. So gehe es um die Frage, ob eine Zeitung das Geld, das sie durch eine Persönlichkeitsverletzung verdient hat, abgeben müsse oder nicht. Bereits 2006 sei im Falle des Vaters der Tennisspielerin Patty Schnyder ein solches Urteil ergangen, damals sei es aber um vergleichsweise wenig Geld gegangen. Heute könne es gemäss einer Expertise von Hansi Voigt, dem ehemaligen Chefredaktor von 20 Minuten Online und Watson, bei den über 200 im «Blick» erschienenen Artikeln zum Thema um über CHF 1 Mio. gehen. In der Tat behielt es sich Spiess-Hegglin vor, bei einer Verurteilung des «Blicks» später Forderungen nach Gewinnherausgabe zu stellen. Man müsse das System ändern, damit Klick-Orgien den Tätern nicht auch noch Gewinn einbringen würden, erklärte sie.
Im Mai 2019 verurteilte das Zuger Kantonsgericht den «Blick» wegen einer «schweren, nicht gerechtfertigten Verletzung der Persönlichkeit» und eines «krassen Eingriff[s] in die Intimsphäre». Ein öffentliches Interesse an einer identifizierenden Berichterstattung, wie es der «Blick» angeführt hatte, habe nicht bestanden. Ringier musste Spiess-Hegglin in der Folge eine Genugtuung von CHF 20'000 sowie eine Parteientschädigung von CHF 20'000 bezahlen und die Gerichtskosten von CHF 6'000 übernehmen. Spiess-Hegglins Forderung nach einer Entschuldigung lehnte das Gericht jedoch ab; eine solche sei rechtlich nicht durchsetzbar, erklärte es. Dies sei unter Juristen jedoch umstritten, kommentierten die Medien. Sowohl Spiess-Hegglin, die auf eine Entschuldigung durch den «Blick» pochte, als auch Ringier, das sich mit den wesentlichen Punkten des Urteils nicht einverstanden zeigte, zogen das Urteil ans Zuger Obergericht weiter.
In der Zwischenzeit bestätigte das Zürcher Obergericht auch ein Urteil des Bezirksgerichts gegen den Weltwoche-Journalisten Philipp Gut wegen übler Nachrede. Gut hatte Spiess-Hegglin in einem Artikel beschuldigt, sich die mutmassliche Schändung durch Markus Hürlimann nur ausgedacht zu haben, um ihren Seitensprung zu vertuschen. Anders als zuvor das Bezirksgericht entschied das Obergericht jedoch, dass die Weltwoche das Gerichtsurteil nicht abdrucken und den entsprechenden Artikel nicht aus den Archiven löschen muss. Stattdessen muss Gut Spiess-Hegglin neben einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 130 CHF 2'500 Genugtuung bezahlen und ihre Anwaltskosten übernehmen. Wiederum kündigte Spiess-Hegglin an, zivilrechtlich eine Publikation des Urteils durch die Weltwoche erreichen zu wollen.

Weniger mediale Aufmerksamkeit erhielt eine Klage der ETH gegen die Online-Zeitung «Republik». Letztere hatte den Mobbing-Fall an der ETH, bei dem bekannt wurde, dass eine Professorin während Jahren Doktoranden schikaniert haben soll, mit angeblichen Verfahrensfehlern und Kompetenzüberschreitungen an der Hochschule in Zusammenhang gesetzt. Die ETH verlangte eine umfassende Gegendarstellung, welche die «Republik» ablehnte. Diese Gegendarstellung wollte die Hochschule in der Folge auf dem Rechtsweg erzwingen.
Bereits abgeschlossen war 2019 der Prozess von Carl Hirschmann gegen die Tamedia. Letztere hatte gemäss einem Bundesgerichtsurteil mit Zeitungsberichten zwischen 2009 und 2012 Hirschmanns Persönlichkeit verletzt, unter anderem durch spekulative, vor Gericht nicht belegbare Vorwürfe. Im Mai 2019 publizierte die Tamedia nun eine Entschuldigung. Damit wurde gemäss NZZ der Rechtsstreit um die Frage, ob die Tamedia die durch die Berichterstattung erzielten Gewinne herausgeben müsse, beigelegt. Bereits 2012 habe sich Ringier aus demselben Grund bei Hirschmann entschuldigt, so die NZZ weiter.
Leitcharakter attestierte die Basler Zeitung schliesslich einem Urteil der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts. Demnach hatte die Strafkammer desselben Gerichts im Januar 2019 selbst die Medienfreiheit verletzt, indem sie Journalistinnen und Journalisten in einem Bankdatendiebstahl-Prozess auf Verlangen eines Beschuldigten vor einer Befragung unangekündigt und ohne Begründung des Saales verwiesen habe.

Beschwerden über Medien

Neben der SDA beschlossen auch die Printmedien im Jahr 2018 Entlassungen. So gab es etwa Entlassungen bei den Bündner Zeitungen, «Le Matin», der Basler Zeitung sowie einstellungsbedingt auch beim «Giornale del Popolo» und der TagesWoche. Den Paukenschlag in Bezug auf Kündigungen bei den privaten Medien lieferte im November 2018 das neu gegründete Joint Venture CH Media mit seiner Ankündigung, dass in den nächsten beiden Jahren, während des Integrationsprogramms für die NZZ-Regionalmedien und die AZ Medien, bis zu 200 Vollzeitstellen gestrichen werden sollen. Mit dieser Reaktion auf die «weiterhin äusserst angespannte Marktsituation» reduziert das Unternehmen die Beschäftigung um ungefähr zehn Prozent. Sämtliche Unternehmensbereiche sollen vom Stellenabbau betroffen sein. Neben Zeitschriften, Online-Portalen, Radio- und TV-Stationen gehören unter anderem die Aargauer Zeitung, die Luzerner Zeitung, das St. Galler Tagblatt und die «Schweiz am Wochenende» zu der insgesamt über 80 Marken umfassenden CH Media. Ein Teil des Stellenabbaus soll durch Fluktuationen erreicht werden; Kündigungen seien aber nicht zu umgehen. CEO Axel Wüstmann kündigte zu diesem Zeitpunkt ebenfalls an, dass es für die überregionalen Themen der Zeitungen eine Mantelredaktion geben werde. Die Gewerkschaft Syndicom sprach von einem «gigantischen Sparprogramm» und mahnte das Unternehmen, den angekündigten Zeitraum von zwei Jahren einzuhalten und nicht mit übereilten Aktionen vorzupreschen.

Stellenabbau bei CH Media

An der von Juni bis Oktober 2018 dauernden Vernehmlassung zum Bundesgesetz über elektronische Medien beteiligten sich 253 Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grössten Parteien (BDP, CVP, FDP, GLP, Grüne, SP, SVP), Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete und der Wirtschaft sowie weitere interessierte Kreise. Gemäss Vernehmlassungsbericht gingen die Meinungen der Teilnehmenden weit auseinander. Zwar wurde der Handlungsbedarf mehrheitlich anerkannt, grundsätzliche Zustimmung fand die Vorlage jedoch nur bei der GLP und 16 Kantonen (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GR, NE, NW, SG, SO, TI, UR, VS, ZG, ZH) sowie einzelnen weiteren Organisationen. Eher wohlwollend nahmen – trotz ihrem Wunsch nach weitergehender Regulierung – die Grünen, die Kantone St. Gallen und Waadt, die EMEK, Medienverbände und die Gewerkschaften (SGB und Syndicom) das Gesetz auf. Keine Unterstützung fand es bei SP und BDP, die sich ein Mediengesetz gewünscht hätten, das alle Mediengattungen abdeckt. Umgekehrt empfanden die SVP, die Kantone Luzern und Schwyz, die Aktion Medienfreiheit und weitere Organisationen ein neues Gesetz als unnötig. Die SVP, die FDP, die BDP, der Kanton Schaffhausen sowie der Verband Schweizer Medien, Medias Suisses, der Gewerbeverband, Economiesuisse, die Aktion Medienfreiheit sowie zahlreiche Verlage sprachen sich denn auch gegen das neue Gesetz aus.
Besonders häufig kritisiert wurde der Geltungsbereich des Gesetzes, der neu auch den Onlinebereich umfassen soll, obwohl nicht klar sei, ob dies gemäss Verfassung zulässig sei. Im Gegenzug sollten Radios ohne Leistungsvereinbarung nicht mehr davon tangiert werden. Auf Kritik stiessen auch die ausschliessliche Förderung von audio- und audiovisuellen Medienbeiträgen, die Verteilung der Abgabe für elektronische Medien auf einen breiteren Kreis und die nicht vorhandene Unabhängigkeit sowie die Machtfülle der neuen Aufsichtskommission KOMEM. Mehrheitlich auf Zustimmung stiess hingegen die indirekte Förderung elektronischer Medien.

Geplantes Bundesgesetz über elektronische Medien scheitert
Dossier: Diskussionen zur Förderung von Online-Medien

Am Syndicom-Kongress im November 2017 wurde Daniel Münger, bisheriger Leiter der Sektion Logistik bei Syndicom, zum neuen Präsidenten der Gewerkschaft Syndicom gewählt. Münger trat die Nachfolge von Alain Carrupt an, der 2016 zurückgetreten war. Syndicom vertritt die Interessen von rund 35'000 Arbeitnehmenden in der Medien- und Kommunikationsbranche.

Syndicom

Nicht nur bei den Zeitungen, auch bei den Nachrichten- und Bildagenturen in der Schweiz kam es 2017 zu einem Zusammenschluss. So gaben die Nachrichtenagentur SDA und die Bildagentur Keystone im Oktober 2017 ihre Fusion bekannt. Keystone gehörte bisher zu 50 Prozent der SDA und zu 50 Prozent der österreichischen Presseagentur APA. Letztere tauschte ihre bisherige Beteiligung für eine 30-prozentige Beteiligung an der neuen Keystone-SDA ein. Dadurch wurde sie grösster Aktionär und ersetzte damit Tamedia, die NZZ-Mediengruppe, die SRG und die Médias Suisses, die bis anhin die grössten Beteiligungen hielten. Die neue Gesellschaft sollte einen Umsatz von CHF 51 Mio. erzielen und 300 Personen beschäftigen. „Die Fusion ermöglicht eine integrierte Produktion von multimedialen Angeboten mit dem Ziel, die Komplexität der Prozesse zu reduzieren“, liessen SDA und Keystone verlauten. Durch eine Herstellung im selben Betrieb könne die industrielle Effizienz erhöht werden.
Der Berufsverband Impressum und die Mediengewerkschaft Syndicom befürchteten, dass die SDA durch diese Fusion ihre Unabhängigkeit verlieren könne, indem sich PR und Journalismus vermische. Bisher waren die Medienhäuser gleichzeitig Besitzer und Kunden der SDA gewesen, was zwar zu Interessenkonflikten geführt, aber gleichzeitig die SDA vor Profitdruck bewahrt habe. Die neue Firma werde hingegen Renditeziele verfolgen müssen. Wie die NZZ berichtete, sei zudem die Stellung der SDA nicht mehr so dominant wie früher. So gebe es in verschiedenen Ressorts Konkurrenz – einige Verlage hätten auch selbst agenturähnliche Strukturen aufgebaut – und allgemein schwäche sich die Rolle der SDA wegen der Digitalisierung und der vielen Onlinequellen ab.
Positive Nachrichten für die SDA gab es hingegen vom UVEK: Ab 2019 soll sie jährlich CHF 2 Mio. aus der Radio- und Fernsehabgabe erhalten, wodurch der Bundesrat einen Beitrag zur langfristigen Sicherung der lokal-regionalen Berichterstattung leisten wolle.

SDA Keystone

Einen Tag vor der grossen Ankündigung zur Schaffung einer Mantelredaktion liess Tamedia verlauten, die Redaktionen von Le Matin und 20 Minutes per 1. Januar 2018 zusammenzulegen, wodurch sechs Personen ihre Stelle verlieren. Der Zusammenschluss habe keine Auswirkungen auf die Leser, da beide Titel separat weitergeführt würden, betonte Tamedia. Umgehend wurden aber in den Medien Befürchtungen laut, dass dies ein erster Schritt zur Einstellung von Le Matin sei, der seit 20 Jahren rote Zahlen schreibe. So weise das Vorgehen hier starke Parallelen zum Vorgehen von Ringier Axel Springer bei L'Hebdo auf, bei dem ebenfalls eine Zusammenlegung von Teilen der Redaktionen der Einstellung vorangegangen sei. Dem widersprach jedoch Tamedia-Sprecher Patrick Matthey. Das Gegenteil sei der Fall: Durch die Zusammenlegung stärke man beide Titel. Beide Zeitungen würden dadurch ihre Identität behalten, zumal sie sich auch an komplementäre Leserschaften in unterschiedlichen Umgebungen richteten. Die Mediengewerkschaften Impressum und Syndicom kritisierten die Zusammenlegung und die geizigen Entschädigungen an die Gekündigten, insbesondere verglichen mit den hohen Löhnen und Bonusleistungen der Topmanager der Tamedia.

Redaktionen von Le Matin und 20 Minutes werden zusammengelegt

In einer Medienmitteilung liess das BAKOM verlauten, dass es einen Revisionsentwurf der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) zu den Rahmenbedingungen für einen Umstieg vom analogen UKW zum digitalen DAB+ sowie zur Anpassung der Versorgungsgebiete mit Leistungsauftrag in die Vernehmlassung schicke. Demnach soll der Revisionsentwurf die rechtlichen Grundlagen für den Umstieg von UKW auf DAB+ schaffen. Die Umstellung soll gemäss einem durch die Arbeitsgruppe DigiMig, an der unter anderen die SRG sowie Verbände von kommerziellen und nichtkommerziellen Schweizer Privatradios beteiligt waren, erarbeiteten Szenario vollzogen werden: Bis 2019 soll die Umstellung auf DAB+ sukzessive erfolgen und bis 2024 abgeschlossen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die UKW-Frequenzen noch verwendet werden können.
Besonders umstritten zeigte sich in der Vernehmlassung der Vorschlag des BAKOM, wonach private Regionalradios in städtischen Agglomerationen ab 2020 keiner Konzessionspflicht mehr unterliegen sollen; die bisherigen Versorgungsgebiete würden aufgehoben. Bisher sei die Konzessionierung wegen der Frequenzknappheit nötig gewesen, dank der Digitalisierung und der Umstellung auf DAB+ stelle diese zukünftig aber kein Problem mehr dar. Zudem sei das publizistische Angebot in den entsprechenden Regionen sehr breit, so dass es durch die Aufhebung der Leistungsaufträge nicht gefährdet sei. In Zukunft sollten die lokalen Radiostationen in einigen Regionen also von Auflagen befreit werden, würden aber auch keine Gebührengelder mehr erhalten. Sechs Kantone sprachen sich in der Vernehmlassung für eine solche Änderung aus, insbesondere der am stärksten betroffene Kanton Zürich. Auch zahlreiche Verbände sowie die SVP und die GLP hiessen den Vorschlag gut, gaben aber teilweise zu bedenken, dass dies für die betroffenen Radiostationen erhebliche Unsicherheit mit sich bringen und allenfalls zur Bildung einer Zweiklassen-Radiolandschaft führen könnte. Die SRG wies zudem auf die fehlende Versorgung in Krisensituationen hin. Die Verbände kommerzieller Medien, zahlreiche private Radioveranstalter, die Mediengewerkschaften SSM und Impressum, mehrere Kantone sowie die SP sprachen sich gegen die Änderung aus. Die Kantone kritisierten, dass die Hälfte von ihnen dadurch nicht mehr über konzessionierte Privatradios verfügen würde und ein Ungleichgewicht zwischen dem Service public général und dem Service public local entstehe.

Im Rahmen der Vernehmlassungen zeigten verschiedene Medien auf, dass DAB+ bereits heute relativ beliebt ist. Ende 2017 liefen bereits 117 Programme über DAB+, die meisten davon mit regionaler oder lokaler Reichweite. Auch insgesamt, so wurde betont, sei Radio in der Schweiz sehr beliebt: Wie die Messung der Radionutzungszahlen zum Liveradiokonsum via Kabel, UKW, DAB+ und Webradio von Mediapulse im Juli 2018 zeigte, hören 9 von 10 Personen in der Schweiz täglich Radio. Im Schnitt sind dies 114 Minuten pro Person und Tag in der Deutschschweiz, 112 Minuten in der italienischsprachigen und 97 Minuten in der französischsprachigen Schweiz. Sowohl die Dauer als auch die Reichweite gingen dabei im Vergleich zum Vorjahr jedoch leicht zurück. Privatradios machten 2017 kumuliert 32 Prozent in der Deutschschweiz, 25 Prozent in der französischsprachigen und 17 Prozent in der italienischsprachigen Schweiz aus, was der Verband Schweizer Privatradios als erfreuliche Entwicklung und Bestätigung der Beliebtheit und Bedeutung der Privatradios wertete.

Keine Konzessionen mehr für Radios
Dossier: Diskussionen über die Ausschaltung von UKW

„Il était bien pour la tête“ – der Leitspruch des Nachrichtenmagazins L'Hebdo erschien am 2. Februar 2017 zum letzten Mal und daher in der Vergangenheitsform. Denn obwohl bereits im Sommer 2016 die Redaktionen des Nachrichtenmagazins L’Hebdo und der Tageszeitung Le Temps fusioniert worden waren, gab der Ringier Axel Springer Verlag Mitte Januar bekannt, dass das Nachrichtenmagazin L’Hebdo per Anfang Februar gänzlich eingestellt werde und 37 Personen entlassen würden. Das seit 1981 erschienene Magazin schrieb seit 2002 rote Zahlen und litt vor allem unter sinkenden Werbeeinnahmen (-50% in vier Jahren) und Abonnementszahlen (-25% in zehn Jahren). Der ehemalige Chefredaktor von Le Matin, Peter Rothenbühler, führte die rückläufigen Werbeeinnahmen auch auf die inhaltliche Neuausrichtung des Magazins zurück: Während L'Hebdo früher hauptsächlich politische Themen aus einer europafreundlichen Blickrichtung mit Mitte-Links-Positionierung behandelt hätte, sei man je länger je mehr zu sogenannten Servicethemen, zum Beispiel Reisen oder Wohnen, übergegangen. Auch die allgemeine Entwicklung abnehmender Anteile an jungen Lesern aufgrund der Konkurrenz durch das Internet und Gratiszeitungen hätten dem Magazin besonders stark geschadet, da es traditionell bei dieser Gruppe besonders beliebt gewesen sei.

Die Schliessung von L'Hebdo kam gemäss mehreren Stimmen nicht gänzlich überraschend. So habe die Redaktion zuvor ein Management-Buyout beabsichtigt, bei dem sie das Magazin zu einem Symbolpreis hätte übernehmen und weiterführen wollen. Dazu habe Chefredaktor Alain Jeannet ein neues Konzept und einen neuen Internetauftritt sowie Pläne für zusätzliche Werbeeinnahmen entwickelt. Da der Erfolg eines solchen Vorgehens gemäss einer Sprecherin des Verlags unrealistisch gewesen sei und man die Mitarbeitenden vor finanziellem Schaden habe bewahren wollen, lehnte der Verlag ein solches Vorgehen ab. Man habe jedoch versucht, andere Verlage für eine Übernahme oder Stiftungen für eine finanzielle Unterstützung zu gewinnen, sagte Ralph Büchi, COO der Ringier-Gruppe. Diese Erklärungen überzeugten jedoch nicht alle. So wurden Stimmen laut, die davon ausgingen, dass sich der Verlag keine zusätzliche Konkurrenz für Le Temps, das ebenfalls finanziell nicht auf Rosen gebettet sei, habe schaffen wollen. So gab Büchi bezüglich der Schliessung von L'Hebdo auch unumwunden zu, dass man dessen rote Zahlen nicht mehr habe finanzieren können und sich entschlossen habe, sich auf den erfolgsversprechenderen Titel, Le Temps, zu konzentrieren. „Stabiliser et sécuriser la situation du Temps“, sei das Ziel.

Nach Ankündigung der Schliessung meldeten sich zahlreiche Personen zu Wort, um ihr Bedauern zu äussern, darunter der Gründer von L’Hebdo, Jacques Piquet, Bundesrat Alain Berset, die Gewerkschaft der Medienschaffenden Syndicom und der Journalistenverband Impressum. Die Waadtländer Regierung drückte gleichzeitig ihre Furcht vor einem „Verlust der Diversität und der Pluralität der Presse“ aus.

Einstellung von L'Hebdo

Bei einer Stimmbeteiligung von knapp 43 Prozent nahm die Schweizer Stimmbevölkerung am 25. September 2016 das Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (NDG) mit 65.5 Prozent Ja-Stimmen an. Das Resultat fiel damit noch deutlicher aus, als es die im Vorfeld durchgeführten Umfragen erwarten liessen. In keinem einzigen Kanton resultierte eine Nein-Mehrheit. Die geringste Zustimmung erfuhr das NDG im Kanton Basel-Stadt mit 55 Prozent. Am höchsten fiel die Zustimmung mit gut 74 Prozent im Kanton Waadt aus, gefolgt von Nidwalden mit gut 70 Prozent. In allen anderen Kantonen bewegte sich der Ja-Anteil zwischen 60 und 70 Prozent, wobei sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Landesteilen oder zwischen Stadt und Land zeigten.
Bundesrat Guy Parmelin, der hiermit seine Feuerprobe als neuer Verteidigungsminister vor dem Stimmvolk souverän bestanden hatte, zeigte sich sehr zufrieden mit dem Ausgang der Abstimmung. Die Schweiz erhalte damit moderne Mittel, um auf aktuelle Bedrohungen zu reagieren, sagte er gegenüber den Medien. Auch das Ja-Komitee zeigte sich erfreut, dass es gelungen sei, die Ängste vor der Massenüberwachung zu entkräften. Die Presse deutete das Resultat entsprechend als Vertrauensbeweis der Stimmbevölkerung in den Staat. Das unterlegene Nein-Lager kündigte unterdessen an, nun auf die transparente Kontrolle des NDB zu pochen und die vom Bundesrat kommunizierte Zahl von rund zehn Überwachungsfällen pro Jahr genau im Auge zu behalten.
In Kraft treten wird das neue NDG am 1. September 2017. Bis dahin gebe es noch viel zu tun, erklärte der Verteidigungsminister. So müsse der NDB organisatorisch und technisch auf seine neuen Befugnisse ausgerichtet werden, denn mit diesen Anpassungen habe man bis zur Abstimmung zugewartet. Die personelle Aufstockung des NDB um 20 Stellen solle bis 2019 schrittweise erfolgen. Möglichst zeitnah müsse zudem die neue unabhängige Aufsichtsbehörde eingerichtet werden, deren Leitung der VBS-Chef bis Ende Jahr ernennen werde. Die Aufsicht solle dann – wie auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte und die GPDel – bereits in die Ausarbeitung der Verordnungen zur Konkretisierung des NDG einbezogen werden, die der Bundesrat Anfang 2017 in die Vernehmlassung schicken wolle.


Abstimmung vom 25. September 2016

Beteiligung: 42.94%
Ja: 1'459'068 (65.5%)
Nein: 768'065 (34.5%)

Parolen:
– Ja: BDP, CVP, EDU (1*), EVP (1*), FDP, FP, KVP, SVP (1*); KKJPD, Economiesuisse
– Nein: GP, PdA, Piratenpartei, SD, SP (2*); GSoA, Digitale Gesellschaft, Syndicom
– Stimmfreigabe: GLP (4*)
* In Klammern Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Lange bevor der Bundesrat Mitte Juni 2016 mit seiner Medienkonferenz den Abstimmungskampf zum Nachrichtendienstgesetz offiziell eröffnete, wurde das Thema breit in der Öffentlichkeit diskutiert. Anlass dazu boten etwa die Terroranschläge in Brüssel vom 22. März 2016, in deren Nachgang bürgerliche Sicherheitspolitikerinnen und -politiker den Bundesrat dazu aufforderten, dem Nachrichtendienst per dringlichem Bundesbeschluss schleunigst zu den notwendigen Kompetenzen zu verhelfen. Man könne nicht warten, bis das neue NDG nach der Referendumsabstimmung vom September in Kraft treten könne; die jüngsten Anschläge hätten gezeigt, «dass die Bedrohung durch Terrorismus real ist», erklärte die Präsidentin der SiK-NR, Ida Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU), gegenüber der NZZ. In Zeiten wie diesen sei es «unsinnig», dass der NDB in seiner Arbeit behindert werde, zitierte die «Tribune de Genève» dazu SiK-SR-Präsident Isidor Baumann (cvp, UR). Der NDB sei momentan «blind und taub», mahnte der Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet (GE, fdp) an gleicher Stelle. Obschon die Forderung unerfüllt verhallte, lagen die Hauptargumente für das neue Nachrichtendienstgesetz damit schon einmal auf dem Tisch.

Dass ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung ähnlich dachte, zeigte die im Mai veröffentlichte Studie «Sicherheit 2016» der ETH Zürich. Darin schätzten rund drei Viertel der Befragten die weltpolitische Lage (eher) pessimistisch ein, wobei die Erhebungen bereits im Januar und damit vor den Terrorattacken in Brüssel stattgefunden hatten. Damit einher gingen ein gegenüber dem Vorjahr gestiegenes subjektives Unsicherheitsempfinden sowie die klare Unterstützung von Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wie Datensammlungen über verdächtige Personen, Armeeeinsätze zur Sicherstellung von Ruhe und Ordnung, die Aufstockung der Polizeikorps, Videoüberwachung im öffentlichen Raum oder vorsorgliche Verhaftungen. Von einer gewissen Ambivalenz zeugten die Antworten zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit: 55 Prozent der Befragten waren der Meinung, dass der Staat die Sicherheit der Bevölkerung auch auf Kosten der persönlichen Freiheit garantieren solle, gleichzeitig würden sich aber ebenfalls 55 Prozent für Freiheit statt Sicherheit entscheiden, wenn sie gezwungen wären, eins der beiden zu wählen. Zwei Drittel befürworteten aber die Terrorismusbekämpfung auch unter Einschränkung der persönlichen Freiheit – ein Ergebnis, das «Wasser auf die Mühlen der Befürworter» des neuen NDG sei, wie das St. Galler Tagblatt resümierte.

Weiteren Impetus fand die Befürworterseite in der Tatsache, dass sich offenbar auch der IZRS an der Unterschriftensammlung gegen das NDG beteiligt hatte, wie die Luzerner Zeitung Mitte Juni bekannt machte. Die umstrittene islamische Organisation sehe im NDG ein «Vehikel gegen Muslime», in dessen Fokus «je nach politischem Klima» auch andere Gruppen geraten könnten, weshalb Mediensprecher Qaasim Illi zur Unterschrift gegen das NDG aufgerufen habe. Im Einsatz für das NDG sah man sich dadurch bestätigt, denn es sei «bezeichnend», dass «ein Verein wie der IZRS, der selber im Fokus des NDB stehen könnte», gegen das Gesetz mobil mache, zitierte die Zeitung Ida Glanzmann-Hunkeler. Sogar Bundesrat Guy Parmelin sollte den Widerstand des IZRS einige Tage später vor den Medien lakonisch als «beste Werbung für das Gesetz» bezeichnen. Die Gegenseite distanzierte sich derweil von «diesen Extremisten», wie SP-Sprecher Michael Sorg betonte; man sei nicht verbündet und stehe in keinerlei Kontakt. Aus dem Abstimmungskampf wollte sich der IZRS denn auch heraushalten, wie er über eine Sprecherin verlauten liess.

Auf der Pro-Seite stand neben dem Bundesrat ein überparteiliches Ja-Komitee, das Parlamentarierinnen und Parlamentarier aller grösseren Parteien ausser den Grünen vereinte. Im Laufe der Kampagne sprachen sich zudem die Ost- und Westschweizer Konferenzen der Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie die Regierungsräte der Kantone Zürich und Schaffhausen für das NDG aus. Das Hauptargument für das neue Gesetz war, dass die Mittel des schweizerischen Nachrichtendienstes an die aktuelle Bedrohungslage angepasst werden müssten, denn mit seinen heutigen Instrumenten könne er die Schweiz nicht ausreichend vor den sich ständig verändernden und komplexer werdenden Gefahren schützen. Der NDB sei schlicht «überholt», konstatierte FDP-Nationalrätin Corina Eichenberger (fdp, AG) gegenüber der Presse. Klar könne das Risiko nicht vollständig eliminiert werden, aber es seien schon viele Attentate dank Überwachung verhindert worden, pries SVP-Ratskollege Raymond Clottu (svp, NE) die neuen Überwachungsmöglichkeiten an. Als die Ziele des NDG nannte Verteidigungsminister Guy Parmelin einerseits die präventive Überwachung der «gefährlichsten Individuen» (NZZ) sowie andererseits die Erschwerung von Cyberangriffen und -spionage, wie im Fall der Ruag, der Anfang 2016 aufgedeckt worden war. Als weiteren Vorzug des neuen Gesetzes hob NDB-Chef Markus Seiler die Vereinfachung der internationalen Zusammenarbeit in der Terrorismusbekämpfung hervor. Gleichzeitig warnte er vor einer Schwächung der internationalen Stellung der Schweiz, sollte das Gesetz abgelehnt werden, denn je weniger eigene nachrichtendienstliche Erkenntnisse die Schweiz habe, umso grösser sei die Gefahr, von ausländischen Geheimdiensten instrumentalisiert zu werden. Es sei aber mitnichten die Absicht des neuen Gesetzes, alle Bürgerinnen und Bürger zu überwachen und selbstverständlich müsse Missbrauch verhindert werden, betonte Bundesrat Parmelin weiter. Auch das Komitee erklärte, umfassende Kontrollmechanismen und eine gut ausgebaute Aufsicht über den Nachrichtendienst verhinderten, dass ein Überwachungsstaat geschaffen werde. Die Befürworterinnen und Befürworter wurden nicht müde zu betonen, dass das NDG das Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und Sicherheit wahre und letztlich schlicht notwendig sei – oder mit den Worten von SP-Nationalrätin Rebecca Ruiz (sp, VD) in der «Tribune de Genève»: «Wir können nicht bei Windows 95 und Walkie-Talkies bleiben.» Der Status quo sei eine Reaktion auf den Fichenskandal in den 1990er-Jahren gewesen, erklärte auch EDÖB Adrian Lobsiger gegenüber der Sonntagszeitung. Seither hätten sich die Welt verändert und die Sicherheitslage verschärft. Auch er bezeichnete das NDG als «Kompromiss zwischen Freiheit und Sicherheit», liess sich aber nicht auf eine explizite Abstimmungsempfehlung hinaus. Zum frühen Zeitpunkt des offiziellen Kampagnenstarts Mitte Juni sagte Bundesrat Parmelin, er wolle eine «pädagogische» Abstimmungskampagne führen, um der Bevölkerung angesichts des heiklen und komplexen Themas genau zu erklären, was die Neuerungen seien und warum sie nötig seien.

Die Kontra-Seite bestand hauptsächlich aus dem Referendumskomitee «Bündnis gegen den Schnüffelstaat», das von den Grünen, der SP, den Juso, der Piratenpartei, der Gewerkschaft Syndicom, der Digitalen Gesellschaft, dem Verein Grundrechte.ch sowie dem Chaos Computer Club unterstützt wurde. Ein bürgerlich geprägtes Gegenkomitee um die bürgerlichen Jungparteien, kritische Parlamentarierinnen und Parlamentarier von SVP bis GLP sowie die Operation Libero, das liberale Argumente gegen das NDG anführen wollte, zerbrach hingegen, bevor es sich formieren konnte. Man habe das NDG gleichzeitig mit dem BÜPF bekämpfen wollen, aber mit dem Scheitern des BÜPF-Referendums sei die Gruppe auseinandergefallen, schilderte der Koordinator und stellvertretende SGV-Direktor Henrique Schneider dem St. Galler Tagblatt. So dominierten denn auch die von links geäusserten Bedenken das Argumentarium der Gegnerschaft. Weil es dem NDB erlaube, auf Basis blosser Vermutungen zu agieren, gehe das neue Nachrichtendienstgesetz zu weit, so das Hauptargument des Nein-Lagers. Juso-Präsidentin Tamara Funiciello nannte das NDG einen «Schritt Richtung Massenüberwachung». Mit dem Gesetz würden alle Bürgerinnen und Bürger zu Verdächtigen gemacht, sodass der NDB letztlich jeden zum potenziellen Terroristen «emporstilisieren» könne, kritisierte der Präsident des Vereins Grundrechte.ch, Viktor Györffy. Das von der Befürworterseite propagierte Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und Sicherheit konnte die Gegnerschaft nirgends erkennen. Mit der Stärkung des Nachrichtendienstes kreiere man nur eine «Illusion von Sicherheit», bemängelte der Grüne Nationalrat Balthasar Glättli (gp, ZH). Die Attentäter von Paris und Brüssel seien sehr wohl nachrichtendienstlich oder polizeilich bekannt gewesen, aber nichtsdestotrotz hätten die Anschläge nicht verhindert werden können. Dass eine parlamentarische oder juristische Kontrolle die Aktivitäten des NDB und damit die Eingriffe in die Grundrechte wirklich begrenzen könne, sei ebenfalls «illusorisch», so Györffy weiter. Glättli sah das Gesetz ausserdem – sowohl aufgrund der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten als auch wegen der Möglichkeit zum Eindringen in ausländische Computersysteme – als Gefahr für die Neutralität der Schweiz. Zudem missbilligte die Gegnerschaft, dass der Staat durch den Kauf von Trojanern den Schwarzmarkt für Sicherheitslücken und das organisierte Verbrechen fördere.

Insgesamt verlief die öffentliche Debatte über lange Zeit unaufgeregt und angesichts der Tragweite des Themas eher spärlich. Erst rund drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag, im Anschluss an die SRF-«Arena» zum NDG, gewann sie «doch noch etwas an Temperatur», wie der Tages-Anzeiger kommentierte. Dabei stand das Instrument der Kabelaufklärung im Fokus, in der die Gegenseite nichts anderes als die verdachtsunabhängige Massenüberwachung erkannte. Die Beteuerung, es werde nur der grenzüberschreitende, nicht aber der inländische Internetverkehr überwacht, sei bedeutungslos, da etwa sehr viele E-Mails über ausländische Server verschickt würden, auch wenn sich Sender und Empfänger in der Schweiz befänden. Ein viel genanntes Argument gegen diese Art der Überwachung war die Suche nach der sprichwörtlichen Nadel im Heuhaufen, die eben nicht einfacher werde, wenn man den Heuhaufen vergrössere. NDG-Fürsprecherin Corina Eichenberger hielt dem in der «Tribune de Genève» entgegen, man werde im Internetverkehr schon nach sehr eng definierten Schlagworten suchen, und nicht einfach nach «Islam» oder «Bombe». Ausserdem führte die Pro-Seite an, der NDB verfüge gar nicht über genug Ressourcen für eine solche Massenüberwachung. Der Bundesrat sprach bis zuletzt von rund zehn Fällen pro Jahr, in denen bewilligungspflichtige Beschaffungsmassnahmen eingesetzt würden, wie er auch schon dem Parlament erklärt hatte. In den Medien wurde diese Zahl jedoch in Zweifel gezogen, da sich seit den parlamentarischen Beratungen die Bedrohungslage durch vermehrte Anschläge in Europa – die bisher folgenschwersten in Paris und Brüssel – und die zunehmende Anzahl Dschihad-Reisender aus der Schweiz verschärft habe. Während das VBS die Zahl als Durchschnittswert, der mit der Bedrohungslage variieren könne, verteidigte, sprach Ida Glanzmann-Hunkeler eher von 20 bis 25 Fällen pro Jahr, wobei diese Schätzung nicht statistisch extrapoliert, sondern «mehr ein Gefühl» sei, wie sie gegenüber dem Tages-Anzeiger erklärte. NDG-Gegner Balthasar Glättli sah in diesem Zahlenwirrwarr gemäss St. Galler Tagblatt ein Indiz dafür, dass «die staatlichen Schnüffler wesentlich hungriger» seien, als sie es «vor der Abstimmung zugeben» wollten. Wie der Tages-Anzeiger feststellte, wurde der Abstimmungskampf gegen Ende zum «Streit der Begrifflichkeiten», der sich vor allem um die Definition von Massenüberwachung drehte. Es sei die Antwort auf die von Beat Flach (glp, AG) in der «Arena» gestellte Frage, ob es wirklich so furchtbar sei, dass in Zukunft alles zuerst durch den Filter des NDB gehe, die Befürworter und Gegner des NDG trenne, konstatierte dieselbe Zeitung.

Die ab Mitte August durchgeführten Umfragen zeigten schon von Anfang an eine breite Unterstützung von knapp 60 Prozent für das NDG, die bis zur letzten Umfragewelle Mitte September ungefähr konstant blieb. Als wichtigste Argumente identifizierten die Befragungen die Befürchtung möglichen Missbrauchs neuer Technologien auf der Pro- sowie den mangelhaften Schutz der Privatsphäre auf der Kontra-Seite. Bei den bürgerlichen Parteien wollte die Mehrheit der Basis Ja stimmen, während die Anhängerschaft der linken Parteien mehrheitlich ein Nein einlegen wollte. Damit hatte das NDG gute Voraussetzungen, das Referendum ungefährdet zu passieren.

Neues Nachrichtendienstgesetz (BRG 14.022)
Dossier: Staatliche Überwachung
Dossier: Vorstösse und Massnahmen zur Bekämpfung islamistischer Radikalisierungstendenzen

Eine vom BAKOM in Auftrag gegebene und an der Universität Fribourg durchgeführte Studie untersuchte die Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit von Journalistinnen und Journalisten. Betreffend Ersterem belegten die Forscher eine bereits weit verbreitete Einschätzung, nämlich eine leichte Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, was nachweislich auch die Qualität der Medienberichterstattung beeinträchtige. Mehr potentiellen Nachrichtenwert enthielt der zweite Befund, gemäss welchem Medienschaffende durch Anzeigekunden in ihrer professionellen Freiheit eingeschränkt werden. Medienhäuser würden weniger Nachrichten publizieren, die den Werbekunden schaden könnten, vielmehr würden sie diese gar bewusst positiv darstellen. Des Weiteren offenbarte die Studie, dass über medienpolitische Fragen eher stiefmütterlich berichtet werde und wenn, dann häufig in denjenigen Fällen, wo der eigene Arbeitgeber positiv dastehe. Gemäss der Studie sind Medienschaffende von Wochenzeitungen und Zeitschriften hier stärker in ihrer journalistischen Freiheit eingeschränkt als solche, die für Tageszeitungen schreiben. Im Zeitungsarchiv von Année Politique Suisse fand sich mit dem Bund/Tages-Anzeiger nur ein Gefäss, das prominent über die Ergebnisse dieser Studie berichtete. Die Studie stützt ihre Erkenntnisse auf Fokusgruppen und teilstandardisierte Interviews sowie auf eine Befragung von etwas über 1'100 Mitglieder der Journalistengewerkschaft impressum (Rücklaufquote 34%).

Arbeitsbedingungen und die Berichterstattungsfreiheit

Aus wirtschaftlichen Gründen entschloss sich die NZZ-Mediengruppe im November 2014 zur Schliessung der NZZ-Druckerei in Schlieren. Die NZZ und die "NZZ am Sonntag" sollen künftig bei Tamedia gedruckt werden, weswegen 125 Angestellten die Kündigung droht. Man werde versuchen, einige Mitarbeiter intern oder bei den Tamedia-Standorten unterzubringen und sei in Konsultation mit den Gewerkschaften. Dass ein Konsultationsverfahren eingeleitet werde, nachdem die Verträge mit Tamedia bereits abgeschlossen seien, wurde von der Branchengewerkschaft Syndicom stark kritisiert. Ende Jahr hatten um die 1000 Personen eine Petition zum Erhalt der Druckerei unterzeichnet, welche dem CEO der NZZ im Rahmen einer Demonstration von rund 70 Personen aus Druckerei, Redaktion und Hausdienst und im Beisein von Syndicom ausgehändigt wurde. Bereits im Frühjahr hatten sich Syndicom und Impressum unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen bei der NZZ und der "NZZ am Sonntag" gezeigt: Aufgrund Nichterfassung der Arbeitszeiten in den Redaktionen hatten die Gewerkschaften Anzeige beim Arbeitsamt in Zürich erstattet. Ähnliche, bereits Anfang Jahr deponierte Anzeigen richteten sich auch gegen Tamedia und Ringier.

Schliessung der NZZ-Druckerei

En décembre, les éditeurs romands ont résilié la CCT dans la presse écrite qui reste néanmoins en vigueur jusqu’à la fin 2013. Afin de justifier cette décision, le patronat a invoqué un recul important des recettes publicitaires de la presse écrite. L’association Médias Suisses a annoncé qu’elle entendait revoir le barème des rémunérations en place qui prévoit des salaires identiques sur l’ensemble des régions de la Suisse romande. Le syndicat « Impressum » a vivement regretté cette résiliation, car il craint une détérioration des conditions de travail des 1'800 employés concernés. Il est à noter que la Suisse alémanique et le Tessin n’ont plus de convention collective dans cette branche depuis 2004.

CCT dans la presse écrite

Die von der SP und der Gewerkschaft Syndicom getragene Postinitiative („Initiative für eine starke Post“) wurde im Juni des Berichtjahres im Nationalrat diskutiert. Die Linke machte sich für die Initiative stark, indem sie an Leistungsabbau und Poststellenschliessungen erinnerte. Die anderen Parteien verwarfen die Initiative aber: Mit 123 zu 56 Stimmen empfahl der Nationalrat die Initiative zur Ablehnung. Im September des Berichtjahrs wurde das Begehren zurückgezogen, da die wesentlichsten Punkte (Auftrag zur Grundversorgung, Monopol für Briefe unter 50 Gramm) in der Postverordnung enthalten waren.

Volksinitiative "Für eine starke Post"
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung

Der Bundesrat empfahl im Juni die Ablehnung der von der SP und der Gewerkschaft Syndicom getragenen Postinitiative („Initiative für eine starke Post“), ohne ihr einen Gegenvorschlag entgegenzusetzen. Er hielt dazu fest, dass der Grundversorgungsauftrag (Postdienste und Zahlungsverkehr) in den 2010 verabschiedeten, totalrevidierten Post- und Postorganisationsgesetzen genügend berücksichtigt sei. Die Landesregierung stellte sich auch gegen die Gewährung einer Bankenbewilligung an die Postfinance, wie sie von den Initianten verlangt wird. Zudem will der Bundesrat der Post die seit 2001 aus Kostengründen praktizierte Übertragung von Postaufgaben an sogenannte Agenturen weiterhin ermöglichen. Während für die Postorganisationsverordnung keine Anhörung vorgesehen wurde, entschied der Bundesrat, die Postverordnung Anfang 2012 in eine Vernehmlassung zu schicken.

Volksinitiative "Für eine starke Post"
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung

Nach gescheiterten Fusionsverhandlungen mit den Journalistenverbänden Impressum und dem Schweizer Syndikat Medienschaffende (SSM) gab die mit Mitgliederschwund und Defiziten kämpfende Mediengewerkschaft Comedia (ca. 13'000 Mitglieder, davon ein Fünftel Rentner) den Zusammenschluss (per 1.1.2011) mit der Gewerkschaft Kommunikation Geko (34'000, v.a. Angestellte der Post und der Swisscom, davon ungefähr 35% Rentner) bekannt. Unter dem Dach des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds (SGB) vertritt die neue Syndicom Arbeitnehmende aus den Bereich Logistik, Telekom und Medien. Bis Ende 2010 ist es den Medienschaffenden nicht gelungen, den Gesamtarbeitsvertrag, der bereits 2004 ausgelaufen war, zu erneuern.

Neue Gewerkschaft Syndicom

À la fin de l’été, La Poste a lancé l’expérimentation de nouveaux processus de distribution (projet Distrinova) procédant d’une mécanisation accrue du tri du courrier dans la région de Saint-Gall, dans l’agglomération de Kriens-Sarnen, ainsi qu’en ville de Lausanne. La technologie est ainsi censée permettre une réduction sensible du temps de travail des facteurs dédié au tri manuel des lettres. Durant la période de test, La Poste a fixé l’heure de clôture de la distribution à 14 heures dans les zones concernées. Les nouveaux processus accordent la priorité aux entreprises, le courrier adressé aux particuliers n’étant distribué qu’en fin de matinée, voire en début d’après-midi. Cette annonce a suscité les critiques du régulateur postal, Marc Furrer, selon lequel le fait de privilégier les entreprises par rapport aux particuliers est contraire aux exigences du service universel, qui prévoient expressément l’obligation pour La Poste de fournir les mêmes prestations à tous ses clients. Dans le même sens, Syndicom s’est élevé contre « l’émergence d’une société à deux classes ». Il s’est également inquiété des conséquences de la mécanisation pour le personnel, estimant à 3'000 le nombre d’emplois de facteurs menacés. À l’automne, le syndicat a organisé une manifestation à Berne afin d’exiger que la direction de l’ancienne régie garantisse le maintien des places de travail menacées par Distrinova. Le projet a également rencontré de virulentes oppositions dans les régions concernées, où habitants et élus ont dénoncé la distribution tardive du courrier. Face à l’ampleur du mécontentement ainsi exprimé, La Poste a annoncé en fin d’année qu’elle renonçait à cette mesure et ramenait l’heure de clôture de la distribution à 12h30.

Projekt Distrinova der Post

Nachdem 2009 die Fusionsverhandlungen noch gescheitert waren, schlossen sich die Mediengewerkschaft Comedia und die Gewerkschaft Kommunikation (GeKo) zur Gewerkschaft Medien und Kommunikation Syndicom zusammen. Die neue Gewerkschaft umfasst 47 000 Mitglieder und wird zur drittgrössten Vereinigung unter dem Dach der SGB. Präsidiert wird Syndicom von Danièle Lenzin und Alain Carrupt.

Syndicom

La progression rapide de la récolte de signatures pour l’initiative visant à introduire dans la Constitution fédérale la garantie du service universel et du monopole de La Poste sur les lettres jusqu’à 50 grammes a permis au PS et à Syndicom de calquer leur agenda sur celui du parlement. Ainsi, à la veille de la reprise des travaux de la CTT-CN, le comité d’initiative a annoncé avoir récolté près de 120'000 signatures en cinq mois et appelé la commission à renoncer à la libéralisation totale du marché postal. Relayée par la minorité rose-verte de la commission, cette revendication a également reçu le soutien des commissaires démocrates-chrétiens, quand bien même le PDC s’était prononcé favorablement à l’ouverture complète du marché lors de la consultation. Ainsi, la CTT-CN a décidé, par 12 voix contre 11 et 1 abstention, de biffer la suppression du monopole résiduel de La Poste du projet de loi sur la poste (LPO) (09.049) et de charger le gouvernement d’évaluer les conséquences de l’abaissement du monopole sur les lettres de 100 à 50 grammes en vigueur depuis 2009. Peu avant la session d’automne, l’initiative a abouti avec quelque 110'000 signatures valables. Ses promoteurs ont réaffirmé à l’attention des députés leurs revendications et fait part de leur intention de lancer le référendum au cas où le plénum ne suivrait pas la CTT-CN au sujet du maintien du monopole.

Volksinitiative "Für eine starke Post"
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung

À la mi avril, le Conseil fédéral a procédé au renouvellement intégral du CA (Conseil d'administration) de La Poste. Il a confirmé dans leurs fonctions les cinq sortants et élu Philippe Milliet, membre de la direction générale de Galenica, Adriano Vassalli, conseiller financier indépendant, et Michel Gobet, secrétaire général de Syndicom, en remplacement des trois administrateurs démissionnaires.

Spannungen an der Spitze der Post 2009-2010

La poursuite du traitement parlementaire du projet de nouvelle législation postale initié par le Conseil des Etats l’année précédente a été fortement conditionnée par le développement de la crise au sommet de La Poste et par la campagne de récolte de signatures pour l’initiative populaire fédérale « Pour une poste forte » lancée par Syndicom et le PS à fin 2009. Suite à la démission de Claude Béglé de la présidence du conseil d’administration de l’ancienne régie fédérale, la CTT-CN a reporté ses travaux de quatre mois et demandé au Conseil fédéral d’apporter des éclaircissements concernant les objectifs stratégiques assignés à La Poste. Sous la pression des commissaires socialistes et verts, la commission a en outre exigé des informations complémentaires au sujet des conséquences de la suppression du monopole sur les lettres jusqu’à 50 grammes.

Postgesetz und Organisation der Schweizerischen Post (09.049 / 09.050)
Dossier: Volksinitiative "Für eine starke Post" und Totalrevision der Postgesetzgebung
Dossier: Vorstösse zur Presseförderung (2000-)