Im Differenzbereinigungsverfahren einigten sich die Räte darauf, dass die Kantone wie vom Ständerat gewünscht nebst den im Bundesgesetz vorgesehenen Berufen noch weitere akademische Gesundheitsberufe anerkennen dürfen. In der Frage der Weiterbildung setzte sich der Nationalrat durch, der diese Aufgabe grundsätzlich dem jeweiligen gesamtschweizerischen Berufsverband übertragen wollte, um eine Zersplitterung der Weiterbildung zu vermeiden; dabei ging es jedoch nicht darum, den Berufsverband (sprich die FMH) als Monopolisten zu etablieren. Der Bundesrat erhält die Kompetenz, die Versorgung von Randregionen mit Medizinalpersonen nach Bedarf auszugestalten. Schliesslich darf das Medizinalpersonal über die Nennung der Spezialisierung hinaus für sich Werbung machen, diese muss aber objektiv sein und dem öffentlichen Bedürfnis entsprechen. Das MedBG passierte die Schlussabstimmung im Nationalrat mit 189:0 und im Ständerat mit 44:0 Stimmen.
Medizinalberufsgesetz- Schlagworte
- Datum
- 22. Juni 2006
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 04.084
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2006, S. 716 ff., 984 und 1145
- AB SR, 2006, S. 406 ff. und 617
- BBl, 2006, S. 5753 ff.
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 20.02.2016
Aktualisiert am 20.02.2016