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  • Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und-ärzte (VSAO)
  • Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (SHRK Hochschulrektorenkonferenz) (CRUS)

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Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Les services hospitaliers faisant face à une augmentation soutenue de cas de maladies due au Covid-19, le Conseil fédéral a décidé de suspendre les prescriptions légales sur le temps de travail et de repos de la loi sur le travail (LTr) les concernant. L'Union syndicale suisse (USS), le Syndicat des services publics (SSP), l'Association suisse des médecins assistants et chefs de clinique (asmac), l'Association suisse des infirmiers et infirmières (ASI), Travail.Suisse et Syna – déplorant la décision unilatérale et sans consultation du Conseil fédéral – ont lancé une pétition en ligne pour que le Conseil fédéral revienne sur sa décision. Une rencontre avec les milieux hospitaliers et les partenaires sociaux a été prévue pour assurer la protection du personnel médical. La conseillère nationale Manuela Weichelt-Picard (verts, ZG) a déposé une initiative parlementaire (20.416) pour mettre fin à la suspension des dispositions sur le temps de travail et de repos.

Extension des horaires pour le personnel hospitalier luttant contre le coronavirus

Dans le cadre du projet de libéralisation du temps de travail, la CER-CE a auditionné les organisations du monde du travail (Ortra), les milieux patronaux et médicaux. Elle a décidé de suspendre son examen, afin d'analyser si la flexibilisation du temps de travail dans certaines branches pourrait se faire par le biais de l'Ordonnance 2 relative à la loi sur le travail (LTr), plutôt que par une révision de la loi. Cette solution permettrait d'intégrer les partenaires sociaux en faveur d'une flexibilité au processus et de répondre aux besoins spécifiques des branches concernées. Le projet ne figurera donc pas au programme de la session de printemps.

Flexibilité partielle dans la loi sur le travail (Iv.pa. 16.414)
Dossier: Revision des Arbeitsgesetz (ArG)
Dossier: Arbeitszeitliberalisierung

An der Vernehmlassung zum ersten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zwischen September und Dezember 2018 beteiligten sich 150 Einheiten und Organisationen, darunter alle Kantone, die sieben grossen nationalen Parteien, der Städte- und der Gemeindeverband, Dachverbände der Wirtschaft, Konsumenten-, Patienten-, Leistungserbringenden- sowie Versichererverbände. Entsprechend breit war trotz Lobes für die Bemühungen des Bundesrates zur Kostensenkung auch die Kritik an dem neuen Projekt. Insbesondere wurde vor Wechselwirkungen mit anderen Revisionen, vor Finanzierungs- oder Versorgungsproblemen sowie vor einer verstärkten Bürokratisierung oder staatlichen Steuerung gewarnt, wie das BAG in seinem Ergebnisbericht erklärte.

Erstes Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (BRG 19.046)
Dossier: Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen (seit 2020)

Im April 2017 beriet die SGK-NR einen Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Borer (svp, SO) (übernommen von Brand (svp, GR)) zur Stärkung der Selbstverantwortung im KVG, gemäss welchem eine Wahlfranchise während dreier Jahre nicht gewechselt werden kann. Dadurch sollen kurzfristige Wechsel zur Grundfranchise bei bekannten anstehenden medizinischen Eingriffen verhindert und die Administrationskosten gesenkt werden. Ein Krankenkassenwechsel der Versicherer wäre unter Beibehaltung der Franchise weiterhin möglich. Die Kommission stimmte dem Vorentwurf mit 17 zu 6 Stimmen zu, eine Minderheit lehnte ihn ab, da dadurch Personen mit chronischen Erkrankungen schlechtergestellt würden. Zudem könnten den Versicherten so durch gesundheitliche oder finanzielle Schwierigkeiten grosse Probleme entstehen.
Im September 2017 schickte die SGK-NR den Vorentwurf in die Vernehmlassung. Dort stiess er bei der SVP, BDP und CVP, sechs Kantonen (AI, BL, NW, SG, UR, ZG), dem Gewerbeverband sowie einzelnen Leistungserbringern und Versicherern auf Zustimmung. Die FDP und GLP sowie vier Kantone (AG, GR, JU, ZH) stimmten zwar mehrheitlich zu, brachten aber auch Vorbehalte an. Die Befürworter lobten, dass die Vorlage die Eigenverantwortung der Versicherten sowie die Solidarität zwischen Gesunden und Kranken stärke und zur Kostensenkung beitrage. Sie brachten jedoch verschiedene Verbesserungsvorschläge ein: die Beibehaltung von einjährigen Wahlfranchisen mit Option auf mehrjährige Verträge; eine zwei- anstatt dreijährige Mindestdauer der Franchisen; eine jährliche Möglichkeit, in höhere Franchisen zu wechseln sowie eine vorgängige Analyse der Auswirkungen eines solchen Systemwechsels. Trotz ihrer Zustimmung äusserten sie Zweifel, ob durch diese Änderung wirklich ein Effekt der Kostendämpfung beobachtet werden könne. Womöglich würden dadurch mehr Personen die Grundfranchise wählen und sich in der Folge weniger kostenbewusst verhalten. Allenfalls würden die Versicherten dadurch auch mehr Sozialhilfe oder Prämienverbilligungen benötigen, wodurch die Kosten für die Kantone stiegen.
Elf Kantone (AR, BE, FR, GE, GL, NE, OW, SO, TG, TI, VD), die SP, die Grünen sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände, Leistungserbringer, Versicherer, Konsumentenvertreter und andere Interessierte lehnten den Entwurf ab. Entweder bezweifelten sie die positive Wirkung der Vorlage auf die Selbstverantwortung der Versicherten, auf die Kosten oder auf den Aufwand für die Versicherer oder sie kritisierten die Einschränkungen der Wahlfreiheit der Versicherten und deren bereits sehr hohe Selbstbeteiligung.
Im April 2018 entschied die SGK-NR mit 11 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Vorlage mit einer kleinen Änderung zu überweisen.

Pa. Iv. für eine dreijährige Vertragsdauer für alle besonderen Versicherungsformen (Franchisen, eingeschränkte Wahl usw.; Pa.Iv. 15.468)
Dossier: Krankenversicherung: Vorstösse zu Wahlfranchisen

Im Februar 2015 legte der Bundesrat seine Botschaft für eine Teilrevision des Krankenpflegeversicherungsgesetzes betreffend der Steuerung des ambulanten Bereichs vor. Ziel ist eine dauerhafte Lösung des Problems des Überangebotes von spezialisierten Ärztinnen und Ärzten in gewissen Regionen. Damit soll einerseits die Qualität der Gesundheitsversorgung gewährleistet, andererseits der Kostenanstieg in der obligatorischen Krankenversicherung abgeschwächt werden. Die per Ende Juni 2016 auslaufende temporäre Zulassungsbeschränkung für ambulante Leistungserbringer wird dadurch abgelöst. Herausstechendes Merkmal der Vorlage ist, dass sie die Verantwortung gänzlich in die Hände der Kantone legt: Diese erhalten die Möglichkeit zur Einschränkung der Zulassungen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Als „so föderalistisch wie möglich" bezeichnete Bundesrat Berset den Vorschlag, mit dem auch der scharfen Kritik Rechnung getragen wurde, welche die Kantone in der Vernehmlassung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf geäussert hatten. Die dort vorgesehenen Interventionsmöglichkeiten des Bundesrates bei den Tarifen sahen sie als Eingriff in die auf diesem Gebiet herrschende Kantonsautonomie. Die Vorlage soll nicht bloss der Verhinderung von Überversorgung mit medizinischen Leistungen dienen: Bereits heute verfügen viele Kantone über Fördermassnahmen zur Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten in Gemeinden, in denen eine Unterversorgung herrscht. Diese Massnahmen sollen durch die Revision eine rechtliche Grundlage erhalten. Beide Interventionsarten sollen die Kantone nicht alleine beschliessen können. Sie sind zur Konsultation einer aus Vertretungen der betroffenen Kreise zusammengesetzten Kommission verpflichtet, welche Versicherte, Leistungserbringerinnen und Krankenversicherer umfasst. Weil sowohl die Vertragsfreiheit als auch eine Beschneidung der freien Arztwahl bisher immer am Widerstand des Parlaments oder der Stimmbevölkerung gescheitert waren, erachtete der Bundesrat seinen Vorschlag als beste Lösung – sie sei somit mehrheitsfähig. Nichtsdestotrotz formierte sich bereits Widerstand auf bürgerlicher Seite, wo die Aufhebung der Vertragspflicht bevorzugt würde, und bei den Ärztinnen und Ärzten, welche einen Ärztemangel und einen erschwerten Berufseinstieg befürchteten.

Das Parlament versenkt in der Schlussabstimmung eine definitive Lösung im Rahmen des KVG für die Regelung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. (BRG 15.020)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)

Am 18. Mai 2014 wurde der Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung, der direkte Gegenentwurf zur zurückgezogenen Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“, zur Abstimmung gebracht. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 88% und sämtlichen zustimmenden Ständen war der Entscheid deutlich.
Die Vorlage war bereits im Vorfeld unbestritten, wodurch sich kein echter Abstimmungskampf ergab. Da sich das Parlament auf diesen Gegenvorschlag geeinigt hatte und die Initianten ihre Hausarzt-Initiative infolgedessen zurückzogen, war auch kein grösserer Widerstand zu erwarten. Im Gegenteil: einträchtig wurde verkündet, es gebe keinen Grund, den Gegenvorschlag abzulehnen. Ende Februar traten Gesundheitsminister Berset und der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), Carlo Conti, vor die Medien und erörterten die Vorlage. Dabei unterstrich der Magistrat die Bedeutung einer qualitativ hochstehenden, medizinischen Grundversorgung in allen Regionen der Schweiz. Conti erkannte im Rückzug der Initiative eine Verpflichtung für die Politik und verwies auf den für die Behörden wichtigen Masterplan Hausarztmedizin. Auch er erachtete den Ausbau der Grundversorgung angesichts der demografischen Alterung als besonders bedeutend. Der Masterplan Hausarztmedizin war 2012 lanciert worden und wurde vom Eidgenössischen Department des Innern (EDI), von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), der Universitätskonferenz, dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) sowie den Ärzteverbänden und dem Initiativkomitee getragen. In ihm sind konkrete Massnahmen zur Förderung der Hausarztmedizin verankert, deren Umsetzungen bereits eingeleitet sind. Der Masterplan sichert den Hausärzten zusätzliche Einnahmen von CHF 200 Mio.

Trotz guter Vorzeichen – in einer ersten, vom Sonntags-Blick durchgeführten Umfrage gaben 48% der Befragten an, den Gegenvorschlag annehmen zu wollen, nur 19% waren dagegen – versammelten sich Anfang April rund 300 Ärztinnen und Ärzte in Aarau zu einer Kundgebung. Sie wollten auf den mangelnden Nachwuchs im Hausarztbereich aufmerksam machen und gleichzeitig für die bevorstehende Abstimmung werben. In den Trendumfragen der SRG wurden dem Anliegen ebenfalls gute Vorzeichen attestiert. In der ersten Welle waren 66% der Befragten dafür, in der zweiten Welle waren es gar 71%.

Immer wieder gegen den Verfassungsartikel äusserte sich indes der Zürcher SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi. Er kritisierte, dass der vorgeschlagene Artikel falsche Signale aussende: Es sei nicht Sache des Bundes, eine bestimmte Berufsgruppe attraktiv zu machen. Gleichwohl wurde von der Volkspartei selber vorerst keine Gegenkampagne geführt. Erst am 8. Mai, also nur zehn Tage vor der Abstimmung setzte sich ein Gegnerkomitee zusammen, in dem Bortoluzzi federführend war. Das Komitee warnte vor dem „entscheidenden Schritt zur Verstaatlichung des Gesundheitswesens“. Dem Komitee schlossen sich einige SVP-Politiker und etwa 20 Ärzte an. Tatsächlich hatte die SVP als einzige Partei die Nein-Parole ausgegeben. Wichtigstes Argument blieb, dass es keines Verfassungsartikels bedürfe, um die Grundversorgung sicherzustellen. Aus Kreisen des Gegnerkomitees wurde gar vor einer „Mogelpackung“ gewarnt: Man befürchte, dass die freie Arztwahl und der direkte Zugang zum Hausarzt nicht mehr gewährleistet seien.

Dieses Aufbäumen konnte den deutlichen Abstimmungserfolg jedoch nicht schmälern. Die zustimmenden 88% (Stimmbeteiligung: 55,8%) waren ein deutliches Zeichen. Entsprechend zufrieden zeigten sich die Befürworter. Der Volksentscheid hatte allerdings unerwartete Folgen: Andere Leistungserbringer, wie beispielsweise die Spitäler, meldeten nun auch entsprechende Begehrlichkeiten an und forderten eine Gleichbehandlung aller Ärzte. Der Spitalverband H+ teilte in einer Medienorientierung mit, dass die ambulanten und stationären Dienstleistungen der Spitäler ebenfalls zu den „tragenden Säulen der ärztlichen Grundversorgung“ gehörten. Ebenso könnten andere Berufsgruppen, wie Apotheker oder Physiotherapeuten solche Forderungen stellen. Entsprechend besorgt zeigte sich der Präsident des Pro-Komitees, Peter Tschudi, dem diese „Trittbrettfahrer“ ein Dorn im Auge waren. Seiner Auffassung nach sind die Spitäler keineswegs als Teil der Grundversorgung zu verstehen.


Abstimmung vom 18. Mai 2014

Beteiligung: 55,85%
Ja: 2 480 870 (88,1%)
Nein: 336 196 (11,9%)

Parolen:
– Ja: SP, CVP, FDP (2*), GPS (1*), BDP, GLP (*2), EVP; Travail.Suisse, FMH, H+, Berufsverband der Haus- und Kinderärztinnen Schweiz, SGB.
– Nein: SVP (8*).
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Die Vox-Analyse im Nachgang der Abstimmung führte zu Tage, dass die Hausarztvorlage recht deutlich im Schatten der anderen, an diesem Tag behandelten Vorlagen (Gripen, Pädophilie und Mindestlohn), stand. So wusste ein Drittel der Befragten nicht, worum es bei dieser Vorlage gegangen war. Wichtigste Motive der Ja-Stimmenden waren die Förderung der Hausärzte und die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung. Es wurde jedoch auch ein grosses Regierungsvertrauen festgestellt: 92% der Befragten, die dem Bundesrat grundsätzlich vertrauen, hatten hier Ja gestimmt. Als wichtigstes Nein-Argument wurde die „last-minute-Kritik“ des Gegenkomitees ermittelt, nämlich eine Ablehnung der Verstaatlichung. Dass das gegenwärtige System funktioniere und dass Hausärzte nicht bevorzugt werden sollen waren weitere, häufig genannte Gründe der Gegner.

Gegenentwurf „Ja zur Hausarztmedizin“

De nombreuses instances, tels que le Conseil suisse de la science et de la technologie (CSST), la Conférence des recteurs des universités suisses (CRUS) ou encore le Fonds national suisse (FNS) ont maintes fois relevé des carences de plus en plus évidentes au niveau de la relève scientifique en Suisse. Alors que la compétitivité internationale devient toujours plus rude, plusieurs indicateurs virent au rouge pour la Suisse, qui jusqu’à présent se trouvait dans le peloton de tête des pays les plus avancés dans les domaines de la recherche et de l’innovation. Un postulat qui entend prendre des mesures pour promouvoir la relève scientifique en Suisse déposé par la CSEC-CE a été adopté par le Conseil des Etats en juin 2012. Il charge le Conseil fédéral de la rédaction d’un rapport sur l’efficience et l’efficacité des mesures projetées pour garantir la relève scientifique en Suisse. De plus, il est censé proposer des alternatives à caractère incitatif. Ce rapport devraient mettre en lumière certaines priorités, telles que la volonté d’égalité entre femmes et hommes dans le domaine académique, la possibilité d’augmenter le nombre de postes de professeurs assistants ou encore la nécessité d’une attractivité salariale des études doctorales.

des mesures pour promouvoir la relève scientifique en Suisse

Die zunehmende internationale Mobilität Studierender und des Wissenschaftsnachwuchses beschäftigte die Räte und die Öffentlichkeit im Berichtsjahr in verschiedenen Fragestellungen. Im August präsentierte die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten ein Gutachten. Dieses hält fest, dass sowohl Zulassungsquoten als auch leistungsorientierte Zulassungsbeschränkungen und höhere Studiengebühren für ausländische Studierende rechtmässig seien und nicht gegen internationale Abkommen oder bilaterale Verträge verstossen.

ausländischer Studierender

In der Schweiz stieg der Anteil ausländischer Studierender zwischen 2000 und 2009 von 14,5 auf 21,5%. Beim Masterstudium kam 2009 sogar jeder vierte Studierende aus dem Ausland. Diese Zunahme löste im Berichtsjahr eine breite Debatte über Gegenmassnahmen aus. Sowohl der ETH-Rat als auch die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten diskutierten über höhere Studiengebühren sowie Zulassungsbeschränkungen und Quoten für ausländische Studierende. Denn der starke Zustrom verschärfe die bereits bestehenden Kapazitätsprobleme und führe zu steigenden Kosten. Weil die Bachelor-Abschlüsse im Ausland noch nicht überall den gewünschten Standard aufweisen, fürchteten Bildungsexperten zudem einen Qualitäts- und Reputationsverlust für die Schweizer Hochschulen.

ausländischer Studierender

Aufgrund der stark gestiegenen Studierendenzahlen verlangten die Universitäten vom Bund für die Jahre 2013 bis 2016 eine Erhöhung der Grundbeiträge um total 870 Mio Fr. Davon sollen 187 Mio Fr. in die Verbesserung der Betreuungsverhältnisse gesteckt werden. Mit dem restlichen Geld will die Rektorenkonferenz 2500 neue Doktorandenstellen schaffen, um den akademischen Mittelbau zu entlasten. Auch die Eidgenössischen Technischen Hochschulen und ihre Forschungsanstalten wollten mehr Geld. Der ETH-Rat forderte für die Jahre 2012 bis 2016 eine jährliche Budgeterhöhung von mindestens 6% [44].

Erhöhung der Grundbeiträge um total 870 Mio Fr.

Im Dezember verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Forschung. Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) des Bundes wird zu einer verwaltungsunabhängigen Behördenkommission mit eigenen Entscheidkompetenzen. Die Revision wurde in der Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst, es gab aber auch kritische Voten zum Entwurf des Bundesrates. Die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) und die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen (KFH) pochten auf mehr Unabhängigkeit für die KTI. Nach den Vorstellungen der CRUS sollte die KTI wie der Nationalfonds als privatrechtliche Stiftung organisiert werden. Positiv wurde die Vorlage von der SP, der CVP und den Grünen beurteilt. Die FDP verlangte dagegen eine Überarbeitung des Entwurfs und die SVP forderte eine Totalrevision des Forschungsgesetzes. Sie möchte insbesondere den Aufgabenbereich der KTI einschränken.

Kommission für Technologie und Innovation (KTI)

Das Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP), die Universität Bern und die Universitäten der italienischen Schweiz errichten ein Netzwerk für Lehre und Forschung in Verwaltungswissenschaften. Sie bieten künftig gemeinsam einen Masterstudiengang, eine Doktorandenausbildung und Forschungsprogramme im Bereich der öffentlichen Verwaltung an. Das Projekt wird in den Jahren 2009-2012 von der Schweizerischen Universitätskonferenz und vom Schweizerischen Nationalfonds mit einem Beitrag von 6 Mio Fr. unterstützt.

Netzwerk für Lehre und Forschung in Verwaltungswissenschaften

Die Vorlage stiess sowohl bei Lehrern wie auch bei Bildungspolitikern auf Ablehnung. Viele der befragten Institutionen sehen mit dieser Reform das Erfolgsmodell der Berufsmaturität gefährdet. Die Schweizerische Direktorinnen- und Direktorenkonferenz der Berufsfachschulen wollte aus diesem Grund ganz auf die Revision verzichten. Ähnlich skeptisch äusserte sich die Rektorenkonferenz der Fachhochschulen. Sie befürchtet, dass durch die Flexibilisierung der Ausbildung bei Studienbeginn kein kongruenter Wissensstand mehr bestünde und daher in vielen Fachbereichen Vorkurse oder Aufnahmeprüfungen eingeführt werden müssten. Wirtschaftskreise kritisierten vor allem die Untervertretung von Naturwissenschaft und Technik in den Grundlagefächern. Gemäss dem Kaufmännischen Verband trägt die Verordnung den Besonderheiten der kaufmännischen Berufsmaturität kaum Rechnung. Auch bei den Parteien stiess der Verordnungsentwurf auf viel Widerstand. Für SP, FDP und SVP fehlt es insbesondere am Berufsbezug der Ausbildung.

Totalrevision der eidgenössischen Berufsmaturität

Ein vom Nationalrat angenommenes Postulat Markwalder Bär (fdp, BE) beauftragte den Bundesrat, die Vor- und Nachteile der Monopolstruktur im Akkreditierungs- und Qualitätswesen der schweizerischen Universitäten darzulegen sowie Alternativen aufzuzeigen. Das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) ist die einzige Stelle in der Schweiz, welche universitäre Institutionen oder Lehrgänge akkreditieren kann. Über das Verfahren, das die OAQ durchführt, entscheidet anschliessend die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK). Da die Kantone Auftraggeber der SUK sind und gleichzeitig Träger der Universitäten, überprüft formell gesehen der Beauftragte (SUK) seinen Auftraggeber (Kanton), was, nach Ansicht der Postulantin, der Qualitätssicherung nicht dienlich ist.

Akkreditierungs- und Qualitätswesen

Im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Kompetenzzentrums für internationale Studien in Genf wiesen die EDK und die Schweizerische Universitätskonferenz darauf hin, dass der Bund und die Kantone ihre Hochschulpolitik gemäss der neuen Bildungsverfassung zu koordinieren haben. Indem der Bund mit dem Kanton Genf bilateral eine neue Hochschulinstitution aufbaue und deren Subventionierung stark erhöhe, unterlaufe er diese Koordinationspflicht. Er schaffe einen zweiten Kreis von Hochschulen ausserhalb des ersten Kreises (ETH, kantonale Hochschulen und Fachhochschulen). In seiner Antwort auf eine Interpellation Bürgi (svp, TG) rechtfertigte der Bundesrat das Vorgehen mit der hohen Dichte internationaler Organisationen in Genf, deren Know-how sowie dem grossen vorhandenen Potenzial im Studienbereich „Internationale Beziehungen“. Dies hätte die Behörden des Kantons Genf und des Bundes veranlasst, die drei bestehenden Einrichtungen Institut universitaire de hautes études internationales (HEI), Institut universitaire d’études du développement (IUED) und Réseau universitaire international de Genève (RUIG) zu einem einzigen Institut zusammenzulegen. Dieses werde in die Form einer privatrechtlichen Stiftung gekleidet und auf dem heute geltenden kantonalen und Bundesrecht basieren. Es gehe nicht darum, einen neuen Hochschultypus zu schaffen.

internationalen Studien an der Universität Genf

Basierend auf einer parlamentarischen Initiative Zbinden (sp, AG) gab die WBK des Nationalrats einen Entwurf zu einem Bildungsrahmenartikel in die Vernehmlassung. Dieser soll die Verfassungsgrundlage bieten, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Bildungswesens zu erhöhen, die interkantonale und internationale Mobilität zu erleichtern und die kantonalen Bildungssysteme in Teilbereichen gesamtschweizerisch zu harmonisieren (Dauer der Bildungsstufen, ihre Übergänge und die Anerkennung von Abschlüssen). Der Entwurf stiess bei Parteien und Organisationen mehrheitlich auf Zustimmung. Die Kantone und die CVP sprachen sich für eine subsidiäre Bundeskompetenz aus, d.h. der Bund soll nur dann mit einseitigen Regelungen in die Schulhoheit der Kantone eingreifen, wenn diese sich nicht auf eine Lösung einigen können. FDP, SP und Grüne optierten für eine aktivere Rolle des Bundes. Einzig die SVP meldete grundsätzliche Vorbehalte an; für die notwendigen Änderungen genügten die bestehenden Verfassungsgrundlagen. Die Universitätskonferenz befürwortete eine klarere Regelung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen; die Konferenz der Fachhochschulen vermisste die Verankerung eines Ordnungsprinzips, nach welchem die Hochschullandschaft funktionieren soll, dem Dachverband „Berufsbildung Schweiz“ und dem Gewerbeverband fehlte eine Verankerung der Gleichstellung von allgemeinen und berufsorientierten Bildungswegen.

Hochschulen im Rahmen des Bildungsrahmenartikels

Als dann der Präsident des ETH-Rates, Francis Waldvogel, im Herbst auch noch den Vorschlag machte, die Studiengebühren seien zu verdreifachen, brach die Angst vor so genannt amerikanischen Verhältnissen an den Universitäten bzw. vor einer völligen Abschaffung der Chancengleichheit im Bildungsbereich aus. Die Schweizerische Rektorenkonferenz (Crus) verschloss sich zwar einer stärkeren finanziellen Beteiligung der Studierenden nicht völlig, blieb jedoch skeptisch, wie Waldvogels Vorschlag ohne grundsätzliches Überdenken des gesamten Finanzierungssystems umgesetzt werden könnte. Da Nichthochschulkantone an die Universitätskantone eine Kopfpauschale pro Studierenden bezahlten, müsste eine Erhöhung der Studiengebühren auch eine Umverteilung dieser Gelder in Form von Stipendien oder Darlehen zur Folge haben. Den zweiten Vorschlag des ETH-Präsidenten, die Privatwirtschaft bei der Finanzierung der Universitäten stärker in die Pflicht zu nehmen, hielt die Crus für nicht minder problematisch und warnte vor einer einseitigen Begünstigung angewandter, für die Wirtschaft nützlicher Forschung. Alexander Zehnder, der im Herbst des Berichtsjahres vom Bundesrat zum Nachfolger Waldvogels gewählt wurde und im Sommer 2004 das Präsidium des ETH-Rates übernehmen wird, hielt die Frage nach einer Erhöhung der Studiengebühren für fehl am Platz, solange die Schweiz am Grundsatz festhalte, dass Ausbildung ein öffentliches Gut sei und über Steuern finanziert werde.

Studiengebühren Chancengleichheit im Bildungsbereich

In zweiter Lesung glich sich der Nationalrat der kleinen Kammer an und akzeptierte seinerseits die Kreditsperre und die 5%-Wachstum-Version. Im Rahmen der Differenzbereinigung zum UFG bewilligte er noch einen Antrag Bangerter (fdp, BE) auf Schaffung einer Wirtschaftsvertretung in der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK), passte sich dann aber in einem dritten Anlauf dem Ständerat an und verzichtete auf eine solche Wirtschaftsvertretung. Gegen Ende des Berichtsjahres mutierte dann die Debatte vor dem Hintergrund des EP zum wahren Prozentsalat. Das von beiden Kammern beschlossene jährliche Wachstum von 5% kam wieder ins Wanken, denn gemäss den vom Bundesrat verlangten Einsparungen hätte dieses auf 4,5% bzw. 4% schrumpfen sollen – auf 4%, weil das EP auf anderen Zahlen basierte als die BFT-Botschaft. Um das ursprünglich beschlossene 5%-Wachstum halten zu können, war im Rahmen des EP ein 5,5%-Wachstum zu verteidigen. Dies tat denn auch Nationalrat Randegger (fdp, BS) mit einem Einzelantrag auf Halbierung des BFT-Sparvolumens und setzte sich in der grossen Kammer damit durch. In der Wintersession hiess die grosse Kammer einen Kompromissvorschlag Riklin (cvp, ZH) gut, wonach die BFT-Mittel im Vergleich zum Finanzplan um 296 Mio gekürzt werden sollten, was einem jährlichen Wachstum von ca. 5,2% entsprochen hätte. Schliesslich setzte sich in der Einigungskonferenz wiederum der Ständerat mit seiner Version eines jährlichen Ausgabenwachstums von 4,8% durch (siehe auch oben, Teil I, 5, Sanierungsmassnahmen).

Grundlagenforschung Geistes- und Sozialwissenschaften

Der VSAO beschloss daraufhin, seinen Widerstand gegen den Ärztestopp auf die Kantone zu konzentrieren. Dort wurden trotz grundsätzlicher Zustimmung rasch Stimmen laut, welche die ganze Übung als „Rohkrepierer“ bezeichneten. Zwischen der Ankündigung und der Verabschiedung der Verordnung seien über zwei Monate verstrichen, welche die Jungärztinnen und Jungärzte ausgiebig zur Einreichung von vorsorglichen Praxisbewilligungen genutzt hätten. In den Monaten Mai und Juni registrierten die Kantonsbehörden rund dreimal so viele Gesuche wie in einem „normalen“ Jahr (ca. 1200 gegenüber rund 400). Zudem wurde kritisiert, die Massnahme visiere auch Berufskategorien an (beispielsweise freiberuflich Pflegende), bei denen schon heute Personalmangel herrsche. Auf Initiative der Ostschweizer Vertreter beschlossen die kantonalen Sanitätsdirektoren, den Zulassungsstopp einheitlich umzusetzen, um keinem „Praxistourismus“ Vorschub zu leisten; ausgeschlossen blieben alle nichtärztlichen Berufe. Die kantonalen Höchstzahlen wurden auf Wunsch einiger Kantone Ende Jahr noch etwas nach oben korrigiert. Der Verband der Zürcher Spezialärzte und -ärztinnen reichte beim Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde gegen den Zulassungsstopp ein.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Der Verband der Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (VSAO) meldete umgehend heftigsten Widerstand gegen die geplante Massnahme an. Ab Mitte Mai wurden die Kantonsbehörden und Santésuisse geradezu mit Gesuchen von Schweizer Jungärztinnen und Jungärzten um die vorsorgliche Erteilung einer Praxisbewilligung und einer Zahlstellennummer überhäuft. Ende Juni demonstrierten rund 3000 Medizinerinnen und Mediziner mit Warnstreiks und Protestmärschen gegen die Absichten des Bundesrates. Der VSAO bezweifelte den kostendämpfenden Effekt und warf dem BSV vor, mit falschen Zahlen zu operieren. Unter dem Eindruck dieser Proteste distanzierte sich die FMH von ihrer früheren Zustimmung. Sie warnte vor einem Stau bei den Weiterbildungsstellen im Spital – mit dem Effekt eines längerfristigen Ärztemangels. Santésuisse benutzte die Polemik, um erneut eine Aufhebung des Kontrahierungszwangs zu verlangen. SVP und FDP warfen Bundesrätin Dreifuss vor, in blindem Aktivismus zu machen, um darüber hinweg zu täuschen, dass ihr Departement die Kostenentwicklung nicht im Griff habe. Einzig die CVP und die SP akzeptierten einen Zulassungsstopp als Übergangslösung.

1.Teilrevision des KVG (BRG 98.058)
Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)
Dossier: 1. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; 1998-2002)
Dossier: Prämienverbilligung

Im Vorjahr hatte der Bundesrat seinen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung in die Vernehmlassung gegeben. Darin sollen der Bund und die Kantone verpflichtet werden, ihre Hochschulpolitik (einschliesslich der Fachhochschulen) landesweit und partnerschaftlich aufeinander abzustimmen. Ziele sind eine grössere Mobilität der Studierenden sowie eine engere Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft. Die Parteien, die Wirtschaftsverbände und die Betroffenen zeigten sich mit den Vorschlägen nur beschränkt zufrieden. Die schlechtesten Noten erhielt der Entwurf von der SP. Sie bezeichnete ihn als „nicht akzeptabel“ und verlangte vom Bundesrat eine Überarbeitung. Der grösste Mangel sei die fehlende Idee einer gesamthaften Steuerung in der Hochschulpolitik. Zudem drücke sich der Vorschlag um die Definition von klaren Schwerpunkten im universitären Angebot. Die FDP äusserte sich zwar positiv zum grundsätzlichen Geist der Reform, meinte aber, diese werde zu zögerlich angegangen. So sei das Problem der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen nicht gelöst. Bezüglich der Finanzierung werde das Subsidiaritätsprinzip ignoriert. Auch die CVP bemängelte, dass die zentrale Frage der Finanzierung weitgehend ausgeklammert werde. Am zufriedensten zeigte sich die SVP. Sie begrüsste die allgemeine Stossrichtung und kritisierte lediglich die vorgesehene begriffliche Gleichsetzung von Fachhochschulen und akademischen Universitäten. Grundsätzliche Einwände erhob die Konferenz der Universitätsrektoren (Crus). Sie fragte sich, ob wirklich schon kurz nach dem Inkrafttreten des revidierten Universitätsförderungsgesetzes die Weichen für weitergehende Umgestaltungen zu stellen seien. Ähnlich zurückhaltend äusserten sich mehrere Kantone, der Wirtschaftsverband Economiesuisse, der ETH-Rat und die Konferenz der Fachhochschulen. Kontrovers beurteilt wurde auch die Ausgestaltung des kooperativen Föderalismus. Die Konstruktion einer gemeinsamen Zuständigkeit von Bund und Kantonen wurde vom Kanton Waadt und der Crus verfassungsrechtlich angezweifelt. Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse beauftragte der Bundesrat die beiden involvierten Departemente (EDI und EVD), den Entwurf noch einmal gänzlich zu überarbeiten.

neuen Hochschulartikel

Mit einem im November als Inserat publizierten „Manifest für den Denkplatz Schweiz“ forderten die vier Präsidenten des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierats (SWTR), der Rektorenkonferenz, des ETH-Rats und des Nationalfonds ein Mittelwachstum für FHS, Universitäten und Forschung für die Periode 2004 bis 2007. Um 10% jährlich solle das Budget durch Umverteilung anwachsen. Im Hinblick auf die Vorbereitung der nächsten BFT-Botschaft warnten die Exponenten der vier wissenschaftspolitischen Organe in einem seltenen gemeinsamen Auftritt vor der sich ausweitenden Krise in Bildung und Forschung, welche doch die Grundlage von Wohlstand und Sicherheit des Landes seien. Bereits im September hatte der SWTR betreffend akademische Nachwuchsförderung Alarm geschlagen. Um eine drohende Ausblutung des Forschungsplatzes Schweizzu verhindern, sei ein einheitliches Karrieresystem für junge Forschende dringend. Der SWTR forderte die Ausarbeitung eines Gesamtkonzepts über die Förderung des akademischen Nachwuchses, das unter anderem die Förderung von Doktorierenden insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften dank Graduiertenkollegs, die Förderung von Nachwuchsprofessuren und die Einführung des in angelsächsischen Ländern erprobten Tenure Track Systems vorsieht.

Manifest für den Denkplatz Schweiz

Ende Jahr unterzeichneten die Vertretungen von Bund und Universitätskantonen die Vereinbarung über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich. Mit dieser Vereinbarung wurden alle im Universitätsförderungsgesetz vorgesehenen Strukturen realisiert. Das Gesetz war am 1. April des Berichtsjahres in Kraft getreten, womit der Weg für die auf den 1.1.2001 vorgesehene Ablösung der SHK durch die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) frei wurde. War die SHK ein kantonales Koordinationsgremium, wird der SUK das Gewicht eines gemeinsamen Planungsgremiums von Bund und Kantonen zukommen. Die Schaffung der SUK ist eine der zentralen Neuerungen, die 1999 mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 durch das Parlament verabschiedet worden war. In diesem Zusammenhang wurde im November des Berichtsjahres die Schweizerische Hochschulrektorenkonferenz aufgelöst und durch die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) ersetzt. Der Crus gehören die Rektoren der zehn kantonalen Universitäten und die Präsidien der beiden ETH an.

Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich SUK

Auf Antrag der SGK des Nationalrates, welche dem Anliegen mit 15 zu 2 Stimmen deutlich zugestimmt hatte, wurde eine parlamentarische Initiative Suter (fdp, BE), welche menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte forderte, diskussionslos angenommen. Suter verlangte insbesondere, dass Assistenzärzte und -ärztinnen dem Arbeitsgesetz unterstellt werden, um so in den Genuss der gesetzlich vorgesehenen Arbeits- und Ruhezeitvorschriften zu gelangen. Der im letzten Jahr voll ausgebrochene Streit zwischen der Zürcher Assistenzärztinnen und -ärzten und der kantonalen Gesundheitsdirektion fand ein Ende durch die Einführung des ersten schweizerischen Gesamtarbeitsvertrags in diesem Bereich, welcher den Jungärzten und -ärztinnen eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 55 Stunden zugesteht. Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte erachtete das Übereinkommen zwar als ersten wichtigen Schritt, wich aber nicht von seiner Forderung ab, gesamtschweizerisch ihre Arbeitszeit auf maximal 50 Stunden zu reduzieren.

Assistenzärzte Arbeitsgesetz