Als die WAK des Nationalrates im Herbst des Vorjahres einem Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern zugestimmt hatte, hatte sie ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, welches bis im Februar des Berichtsjahres andauerte. Knapp zwei Drittel der Kantone sprachen sich für eine Buchpreisbindung aus, neun äusserten sich dagegen. Von den Parteien begrüssten CVP, EVP, SP und die Grünen die Vorlage; FDP, GLP und SVP lehnten sie ab. Nicht umstritten war hingegen die Förderung der Vielfalt und Qualität des Buches, welche ebenfalls in den Gesetzesentwurf aufgenommen wurde. Die WAK-NR nahm von den Ergebnissen Kenntnis und verabschiedete den mit einer redaktionellen Änderung versehenen ursprünglichen Vernehmlassungsentwurf mit 13 zu 10 Stimmen. In seiner Stellungnahme äusserte sich der Bundesrat daraufhin kritisch. Grundsätzlich erachte er einen Markteingriff als sachlich ungerechtfertigt und den Entwurf nicht mit der Wirtschaftsfreiheit vereinbar. Zudem sei der Bund zu einer solchen Regelung gemäss Bundesverfassung nicht ermächtigt. Er beantragte dem Parlament deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten und bei allfälligem abweichendem Entscheid der Rückweisung an die Kommission zuzustimmen. Nach ausgedehnter Diskussion trat der Nationalrat mit 106 zu 78 Stimmen auf die Vorlage ein. Zu diesem Ergebnis trug das von der Kommission vorgetragene Argument bei, dass gemäss UNESCO das Buch nicht nur Wirtschafts-, sondern auch Kulturgut sei und deshalb gewisse Abweichungen von den Marktregeln zulässig seien. Für Eintreten stimmten die Ratslinke und die BDP, eine Mehrheit der CVP und eine Minderheit der SVP. Der Eventualantrag des Bundesrates wurde mit ähnlichem Stimmverhältnis abgelehnt. Eine knappe Mehrheit fanden hingegen zwei Minderheitsanträge von bürgerlicher Seite, was dazu führte, dass Lehrmittel von den Regelungen ausgenommen wurden und der Bundesrat das Gesetz alle drei Jahre einer periodischen Überprüfung unterziehen muss. Ein Antrag der Kommission, welcher für den Endverkaufspreis von importierten Büchern eine Bandbreite von 100 bis 120% des ursprünglichen Verkaufspreises vorsah, fand eine parteiübergreifende Mehrheit. Gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit beschloss der Ständerat in der Wintersession mit 23 zu 15 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und wies das Geschäft zur Detailberatung an seine Kommission zurück.

Parlamentarische Initiative zur Regulierung der Bücherpreise (Pa.Iv. 04.430)
Dossier: Aufhebung der Buchpreisbindung