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Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Die SVP verstärkte zu Jahresbeginn ihre Kritik an der Politik des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV). Unmittelbar vor einer Aussprache zwischen der SGV-Spitze und gewerbenahen SVP-Politikern warf sie in ihrem Pressedienst dem Verbandspräsidenten Edi Engelberger (fdp, NW) vor, die Interessen des Gewerbes namentlich in Fragen der Sozialpolitik und der Wettbewerbspolitik nicht gut vertreten, wenn nicht gar verraten zu haben und generell zu kompromissbereit aufzutreten. Grundsätzlich werde die Ausrichtung des SGV zu sehr von Politikern der FDP und der CVP bestimmt. Mit ihrem Nationalrat Jean-François Rime (FR) brachte die SVP auch einen möglichen Gegenkandidaten für die Präsidentenwahl vom Frühjahr ins Gespräch. Für den Fall, dass der SGV nicht auf die Forderungen der SVP eingehe, drohte Nationalrat Füglistaller (svp, AG) mit der Gründung einer Konkurrenzorganisation. Der SGV gab der SVP in Bezug auf die personelle Untervertretung in seinen Organen recht. Zu diesem Zeitpunkt gehörte nur eines der elf Vorstandsmitglieder der SVP an. Er machte aber die SVP dafür mitverantwortlich, da sich ihre Vertreter zu wenig in den Branchenverbänden engagieren würden. Die Kritik an seiner Politik wies der SGV jedoch energisch zurück. Nach der Aussprache mit den SVP-Vertretern konzedierte die Verbandsleitung, dass die SVP im Vorstand des SGV besser vertreten sein sollte. Zudem einigte man sich auch darauf, dass die SVP die Wiederwahl des 68-jährigen Präsidenten Engelberger nicht bekämpft, dass er aber 2010 vorzeitig von seinem Amt zurücktreten wird. Da die letzten drei Präsidenten aus der FDP und CVP stammten, soll nach Aussage Engelbergers dann jemand von der SVP zum Zuge kommen. Nicht einverstanden mit diesen personalpolitischen Absprachen zeigte sich die CVP. Sie monierte ebenfalls eine Untervertretung und kritisierte zudem die wirtschafts- und gewerbefeindliche Politik der SVP im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit. Der Gewerbekongress vom 30. Mai in Freiburg bestätigte Engelberger in seinem Amt bis 2010. In den von elf auf dreizehn Mitglieder erweiterten Vorstand wurden sechs Neue gewählt, davon vier Bundesparlamentarier. Zwei von diesen gehören der SVP, je einer der CVP und der FDP an.

Schweizerischen Gewerbeverbandes Forderungen der SVP