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An der Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 musste die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (Wohnrauminitiative), wie im Vorfeld bereits erwartet worden war, eine Niederlage einstecken. Bei einer Stimmbeteiligung von 41.7 Prozent äusserten sich 42.9 Prozent der Stimmenden positiv zum Volksbegehren. Auf überwiegende Zustimmung stiess die Wohnrauminitiative lediglich in den städtisch geprägten Kantonen Basel-Stadt (60.2%) und Genf (60.1%) sowie in den Westschweizer Kantonen Neuenburg (56.2%), Waadt und Jura (je 53.2%). Am deutlichsten abgelehnt wurde das Volksbegehren in ländlichen Kantonen, allen voran in Appenzell Innerrhoden (24.0%), Obwalden (27.4%), Schwyz (27.6%) und Nidwalden (27.7%). Das Scheitern der Volksinitiative führt dazu, dass der indirekte Gegenvorschlag, welcher eine Aufstockung des Fonds de Roulement, also des Fonds des Bundes zur Vergabe zinsgünstiger Darlehen an gemeinnützige Wohnbauträger, um CHF 250 Mio. über eine Dauer von 10 Jahren vorsieht, in Kraft tritt.
Das Ja in den Städten habe deutlich gemacht, dass das Problem teurer Wohnungen dort gross sei, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes (SMV), gegenüber den Medien verlauten. Ebenso verwies sie auf einen «masslosen Angriff» der Vermietenden, der aktuell mit mehreren parlamentarischen Initiativen im Parlament stattfinde und der das ungebremste Streben nach Renditen aufzeige (etwa Pa.Iv. 17.491; Pa.Iv. 17.514; Pa.Iv. 17.515). Der SMV kündigte am Tag der Abstimmung ferner an, dass er beabsichtige, sich für eine weitere Erhöhung des Fonds de Roulement einzusetzen; die vom Bund beschlossene Aufstockung an Darlehen für preisgünstige Wohnbauträger würden nicht ausreichen. Eine zweite Initiative zu diesem Anliegen werde es aber in naher Zukunft nicht geben; man konzentriere sich momentan auf die Bekämpfung des Paketes an Vorstössen zur Schwächung des Mietrechts und sei bereit, bei Annahme im Parlament dagegen das Referendum zu ergreifen, bekräftigte Balthasar Glättli (gp, ZH) vom SMV gegenüber den Medien. Auf der anderen Seite interpretierte Hans Egloff (svp, ZH) als Präsident des Hauseigentümerverbandes das Resultat dergestalt, dass regional zugeschnittene Lösungen zielführender seien und dass es andere Massnahmen brauche, da in den Städten die 10-Prozent-Quote bereits erreicht werde. Auch er ortete Handlungsbedarf, wobei er zum einen Subjekt- anstelle von Objekthilfen vorschlug und empfahl zu überprüfen, ob alle Mietparteien in Genossenschaftswohnungen tatsächlich auch Anrecht auf eine solche hätten.


Abstimmung vom 9. Februar 2020

Beteiligung: 41.7%
Ja: 963'740 (42.9%), Stände 16 5/2
Nein: 1'280'331 (57.1%), Stände 4 1/2

Parolen:
- Ja: Grüne, PdA, SP; Berufsverband Soziale Arbeit Schweiz, Caritas, Hausverein, Mieterinnen- und Mieterverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund, Travail Suisse, Wohnbaugenossenschaften Schweiz
- Nein: BDP, CVP, EDU, EVP, FDP, GLP, SVP; Baumeisterverband, Centre patronal, Economiesuisse, Gemeindeverband, Gewerbeverband, Hauseigentümerverband, Verband der Immobilienwirtschaft
- Stimmfreigabe: Städteverband

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (BRG 18.035)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Ende Januar 2017 gab der Bundesrat bekannt, dass er die Volksinitiative des Mieterverbandes «Mehr bezahlbare Wohnungen» abzulehnen gedenke. Bereits in seiner Ansprache zur Wohnungspolitik im Jahr 2013 hatte der Bundesrat die Ansicht vertreten, dass der Staat möglichst wenig in die Wohnraumversorgung eingreifen solle, und diese Ansicht vertrat er nach wie vor. Dennoch anerkannte die Regierung den gemeinnützigen Wohnungsbau als «marktergänzendes Segment zum Schliessen von Angebotslücken». Trotz der sich entspannenden Marktlage gäbe es in gewissen Regionen Bevölkerungsgruppen, die mit starken Schwierigkeiten zu kämpfen hätten, eine angemessene und zahlbare Wohnung zu finden. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat eine Aufstockung des Fonds de Roulement für die Darlehensgewährung an gemeinnützige Wohnbauträger und gab diesen Entwurf in die Vernehmlassung. Der Fonds de Roulement ist mit Darlehen des Bundes dotiert und dient dem Zwecke, gemeinnützigen Bauträgern zinsgünstige Darlehen für die Erstellung, Erneuerung oder den Erwerb von preisgünstigen Liegenschaften zu gewähren.
Bereits nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Stellungnahme zeigte sich der Mieterverband (SMV) enttäuscht von der ablehnenden Haltung des Bundesrates und bezeichnete die geplante Aufstockung des Rahmenkredites als nicht ausreichend. Ferner monierte der Verband, dass diese Massnahme nicht garantieren würde, dass Genossenschaften tatsächlich gefördert würden, da die Mittel mit dem jährlichen Budget beschlossen würden und in diesem Rahmen Kredite bereits mehrfach gekürzt worden seien. Auf der anderen Seite gab sich auch der Hauseigentümerverband (HEV) nicht vollends zufrieden. Zwar begrüsste er die Ablehnung der Initiative durch den Bundesrat, konnte die Aufstockung des Fonds aufgrund des aktuell höchsten Leerwohnungsbestandes seit 1999 jedoch nicht nachvollziehen. Der HEV äusserte die Befürchtung, damit kreiere der Bundesrat ein Überangebot an Wohnraum, was gemäss Verband einen Preiszerfall zur Folge hätte.

Von den 58 im Rahmen der Vernehmlassung eingegangenen inhaltlichen Stellungnahmen beurteilten 47 Vernehmlassungsteilnehmende – darunter die VDK, alle stellungnehmenden Kantone, die SP, die Grünen, die CVP und die BDP, der Schweizerische Gemeindeverband und der Städteverband sowie die Gewerkschaften – die Aufstockung des Fonds als positiv, während die restlichen 11 Akteure diese ablehnten – namentlich neben dem HEV die Parteien der FDP und SVP sowie die Wirtschaftsverbände und Verbände im Immobiliensektor. Unter den befürwortenden Stellungnahmen stand ein gutes Drittel – darunter neben dem SMV auch die Kantone Basel-Stadt und Neuenburg, die Parteien der SP und der Grünen sowie vier Stellung nehmende Städte und Orte – gar für eine höhere Aufstockung ein. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete und der Kanton Wallis knüpften ihre Unterstützung zur Aufstockung des Fonds an die Bedingung, dass auch Massnahmen ergriffen werden, um die Wohnsituation in Berggebieten zu verbessern.
Einige Vernehmlasser kritisierten ferner den bundesrätlichen Vorschlag, die Aufstockung des Fonds an die Ablehnung oder den Rückzug der Volksinitiative zu knüpfen. Das Gros der Stellungnahmen unterstützte jedoch die Ablehnung der Volksinitiative. Während einige Vernehmlassungsteilnehmende diesbezüglich bewusst auf einen Positionsbezug verzichteten, sprachen sich die SP und der Gewerkschaftsbund bereits in ihren Antworten explizit für die Unterstützung des Volksbegehrens aus.

Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» (BRG 18.035)
Dossier: Gebäudeprogramm; Reduktion des Energieverbrauchs ab 2000

Im Frühling behandelte die grosse Kammer als Zweitrat die Vorlage zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum. Erfolglos beantragte eine Mehrheit der SVP-Fraktion Nichteintreten, um die Bundesfinanzen zu entlasten; zudem zweifelte sie an der Wirksamkeit des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG) als Mittel zur breiteren Streuung des Eigentums. Ein Eventualantrag Laubacher (svp, LU), der die Vorlage an die Kommission zurückweisen wollte mit der Begründung, es handle sich um eine Sozialgesetzgebung, die mit dem Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung nichts zu tun habe, scheiterte ebenfalls. In der Detailberatung des WFG verlangte Valérie Garbani (sp, NE), dass der Bund nach Ablauf der Bundeshilfe nötigenfalls Massnahmen zur Milderung des Übergangs von der subventionierten zur freien Miete treffen könne. Obschon Kommissionssprecher und Bundesrat den Antrag unterstützten, wurde er mit 83:54 Stimmen abgelehnt. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 106:40 Stimmen. Beim Bundesbeschluss über die Rahmenkredite forderte Rennwald (sp, JU) für die Finanzierung von Darlehen eine Erhöhung von CHF 496 auf 650 Mio., Pelli (fdp, TI) hingegen eine Kürzung auf CHF 300 Mio.; beide Anträge wurden verworfen. In der Gesamtabstimmung verpasste der Kredit mit lediglich einer Stimme das für die Ausgabenbremse erforderliche qualifizierte Mehr. Beim Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) schloss sich der Nationalrat diskussionslos der Version des Ständerates an.

In der Differenzbereinigung stimmte der Ständerat knapp einem Antrag Spoerry (fdp, ZH) zu und kürzte den Rahmenkredit für die Wohnraumförderung auf CHF 300 Mio. Der Nationalrat billigte ebenfalls nur mit knappem Mehr einen Kompromissantrag seiner Kommission von CHF 400 Mio., der jedoch das Quorum der Ausgabenbremse erneut verfehlte. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrer Kürzung festhielt, schloss sich ihr der Nationalrat an. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat das WFG mit 29:5 und das WEG mit 24:8 Stimmen gut; der Nationalrat verabschiedete die beiden Gesetze mit 132:53 resp. 123:58 Stimmen gegen die Mehrheit der SVP. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 strich das Parlament auf Antrag des Bundesrates die im WFG vorgesehenen Direktdarlehen von CHF 15 Mio.

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)

Im Frühjahr 2001 gab der Bundesrat den Entwurf für ein Wohnraumförderungsgesetz (BFW) in die Vernehmlassung. Dieses soll das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) von 1974 ablösen. An die Stelle der allgemeinen Förderung des Wohnungsbaus soll die gezielte Unterstützung wirtschaftlich schwächer gestellter Personen treten. Auf die bisherige Verbilligung der Anfangsmieten, welche zu grossen Verlusten für den Bund geführt hatte, will der Bundesrat verzichten. An ihre Stelle sollen zinsgünstige oder zinslose Darlehen für den Bau und die Erneuerung von Wohnraum treten. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Kritisch äusserten sich die SVP und die welschen Immobilienverbände, die keinen Bedarf für die Fortsetzung der Wohnbauförderung durch den Bund sahen. (Zur Änderung des WEG im Jahr 2000 siehe hier.)

BRG zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum (02.023)