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  • Eidgenössisch Demokratische Union (EDU)
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Die EDU machte als Unterstützerin des Referendums gegen das revidierte Epidemiegesetz von sich reden. Die im nationalen Parlament kaum umstrittene Revision führe zu einem Diktat der Weltgesundheitsorganisation WHO, die bestimme, wann jemand geimpft werden müsse. Zudem könnten Schulen verpflichtet werden, über sexuell übertragbare Krankheiten zu informieren.

EDU unterstützt Referendum gegen das neue Epidemiegesetz

Mit einer Fraktionsmotion hatte die CVP/EVP/glp-Fraktion im Herbst 2011 angesichts des sich abzeichnenden Mangels an Pflege- und Betreuungspersonal Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal gefordert. Bestehende Lücken beim Personal würden gegenwärtig durch Fachkräfte aus dem Ausland gedeckt. Für Personen, welche nach einer längeren Familienpause den beruflichen Wiedereinstieg suchen, sowie für ältere Menschen, die sich langsam dem Pensionsalter nähern oder es bereits erreichen, seien Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen im Pflegewesen zu fördern und zu unterstützen. Solche Ausbildungen seien zu erleichtern und steuerlich zu begünstigen. In einer umfassenden Antwort nahm der Bundesrat das Anliegen auf und verwies auf den „Masterplan Bildung Pflegeberufe“, welcher vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen und OdA Santé (Dachorganisation der Arbeitswelt Gesundheit) 2010 erstellt worden war. Die geforderten Begünstigungen seien darin bereits angedacht. Zudem sei es im Rahmen des revidierten Rahmenlehrplans Pflege HF seit Februar 2011 in verschiedenen Kantonen möglich, berufsbegleitende oder verkürzte Ausbildungen zu absolvieren. Im Zusammenhang mit der steuerlichen Begünstigung von Aus- und Weiterbildungen verwies die Regierung auf das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, welches sich in der parlamentarischen Behandlung befand. Durch die zahlreichen Bestrebungen, welche bereits ergriffen worden waren, sah der Bundesrat die Anliegen der Motion bereits weitgehend als erfüllt an und stellte deswegen den Antrag auf Ablehnung. Dagegen stellte sich die erstberatende Kommission (WBK-NR) und beantragte dem Plenum mit 9 zu 0 Stimmen die Annahme des Geschäfts. In einer kurzen Debatte stellte sich die grosse Kammer gegen den Bundesrat und winkte das Geschäft mit 112 gegen 55 dank einer geschlossenen Haltung von Links-Grün durch. Der Ständerat wird das Geschäft erst 2013 behandeln.

Umschulungsmöglichkeiten und Zweitausbildungen für Pflegepersonal

Am 23. September kam mit der Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ bereits das dritte Volksanliegen zur Wohneigentumsförderung im Jahr 2012 zur Abstimmung. Das Volksanliegen des HEV verlangte die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für Hausbesitzer im Rentenalter. Bundesrat und Parlament beantragten Ablehnung der Vorlage. Während der Nationalrat im Vorjahr entgegen Ständerat und Bundesrat noch auf Annahme plädiert hatte, führte ein Umschwenken der BDP- und CVP/EVP-Fraktion in der neu gewählten grossen Kammer im Berichtsjahr zum Einlenken. Unter den Verbänden kämpfte der Hauseigentümerverband alleine auf weiter Flur für das Anliegen und erhielt von Seiten der Parteien lediglich Unterstützung von der SVP. Die FDP, deren Fraktion sich im Nationalrat noch für die Initiative ausgesprochen hatte, beschloss an ihrer Delegiertenversammlung die Nein-Parole. Ausschlaggebend für diese Wende sei unter anderem die herbe Abstimmungsniederlage der HEV-Bausparinitiative vom 17.6., liess Parteipräsident Philipp Müller verlauten. Zahlreiche Rückmeldungen von Parteianhängern hätten die FDP für deren positive Haltung zum Bausparen kritisiert. Es habe sich gezeigt, dass Regelungen, von denen ausschliesslich eine bestimmte Personengruppe profitieren könne, von der Parteibasis als unliberal erachtet werden. Hingegen stellten sich einige kantonalen Sektionen der CVP und FDP sowie eine BDP-Sektion gegen ihre Mutterparteien und empfahlen den Bürgern ein Ja. Bei einer Stimmbeteiligung von 41.5% lehnte das Schweizer Volk die Initiative dann mit einem Ja-Anteil von 47.4% und der Zustimmung durch 9 1/2 Stände ab. Unterstützung fand das Anliegen insbesondere in der Ostschweiz, sowie in den Kantonen Solothurn, Genf und Tessin. Hans Egloff, Präsident des HEV, wertete dieses Ergebnis als „Riesenerfolg“, wenn man berücksichtige, dass die eidgenössische Hauseigentümerquote nur 39% betrage. Das Abstimmungsergebnis liess von verschiedenster Seite die Forderung nach einer generellen Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung aufkommen. Während sich der Mieterverband und die Grüne Fraktion für einen reinen Systemwechsel aussprachen, was zusätzlich die Aufhebung der bestehenden steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bedeuten würde, favorisierten der HEV und die FDP einen Systemwechsel unter Beibehaltung bestimmter Abzugsmöglichkeiten. Bereits in der Folgewoche wurden verschiedenste Vorstösse mit Vorschlägen zum Systemwechsel eingereicht. Die parlamentarische Behandlung dieser Anliegen stand im Berichtsjahr noch aus.


Abstimmung vom 23. September 2012

Beteiligung: 41,5%
Ja: 1'013'871 (47,4%) / 9 1/2 Stände
Nein: 1'125'355 (52,6%) / 11 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: SVP; HEV, SGV.
– Nein: BDP(1)*, CVP(2)*, CSP, EVP, FDP(4)*, Grüne, GLP, SP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Volksinitiative „Sicheres Wohnen im Alter“ (BRG 10.060)
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2023)

An ihrer siebten jeweils am Samstag vor dem eidgenössischen Bettag durchgeführten Bettagskonferenz lud die EVP in Aarau zu einer vertieften Analyse des Einflusses der christlichen Weltanschauung auf die Politik. EVP-Präsident Studer erinnerte dabei an die Wurzeln der Evangelischen Volkspartei, die 1919 in Zürich nicht als Abgrenzung, sondern als Ergänzung zu den bestehenden katholischen Gruppierungen gegründet worden sei.

Bettagskonferenz

Die von der EVP zusammen mit SP, GP, CSP und dem Gewerkschaftsbund lancierte Erbschaftssteuerinitiative sorgte für eine Zunahme von Erbvorbezügen. Allerdings harzte die Unterschriftensammlung, wofür die Partner vor allem auch das geringe Mobilisierungspotenzial der EVP verantwortlich machten, die den Lead über die Initiative habe.

Erbschaftssteuerinitiative

Am darauffolgenden Abstimmungstermin vom 17.6. äusserte das Schweizervolk mit der Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ seinen Willen zum zweiten Bausparanliegen. Im Gegenzug zum abgelehnten Volksbegehren der SGFB verlangte die Initiative des HEV die obligatorische Einführung des Bausparens in allen Kantonen, wobei die maximalen Steuerabzüge mit jährlich CHF 10'000 etwas moderater ausfielen als die von der SGFB verlangten CHF 15'000 pro Jahr. Um bei der ersten Bausparinitiative Vernachlässigtes nachzuholen, präsentierte der HEV Mitte April eine von ihm in Auftrag gegebene Studie, welche folgerte, dass nachweislich Mittelstandsfamilien mit einem jährlichen steuerbaren Einkommen unter 100'000 Franken vom Bausparen profitieren würden. 17 Prozent der befragten Baselbieter Wohneigentumsbesitzer gaben an, dass sie ohne Steueranreiz auf den Erwerb von Wohneigentum verzichtet hätten. Darüber hinaus bilanziert die Studie zusätzliche Einnahmen durch ansteigende Bauinvestitionen und Handänderungen von Liegenschaften, welche laut ihren Berechnungen die durch das Bausparmodell anfallenden steuerlichen Mindereinnahmen sogar übersteigen würden. Die Studie stiess hingegen entweder auf wenig Resonanz oder auf Kritik und Widerstand. Am Abstimmungssonntag wurde das zweite Bausparanliegen dann mit einem äusserst klaren Nein-Anteil von 68,9% um einiges deutlicher abgelehnt als das fakultative Bausparanliegen der SGFB. Kein einziger Kanton äusserte sich mehrheitlich positiv zum Anliegen, womit dem bestehenden und seit der Revision des eidgenössischen Steuerharmonisierungsgesetzes im Jahre 2005 rechtswidrigen Bausparmodell im Kanton Baselland weitere Legitimation entzogen wurde. Mit Ablehnung des letzten hängigen Anliegens zum Bausparen sieht sich der Halbkanton gezwungen, seine Praxis endgültig zu beenden. Sogleich nach dem Abstimmungstermin gab die Baselbieter Regierung bekannt, Bausparabzüge seien nur noch bis Ende des laufenden Jahres zulässig.


Abstimmung vom 17. Juni 2012

Beteiligung: 38,5%
Ja: 601'449 (31,1%) / 0 Stände
Nein: 1'332'839 (68,9%) / 20 6/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP(2)*, SVP; SBV.
– Nein: CVP(4)*, SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

HEV-Volksinitiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Eine 2011 gleich zweifach im National- und Ständerat eingereichte Motion gelangte im Berichtsjahr jeweils an den Zweitrat. Mit einer Fraktionsmotion im Nationalrat und einer Motion Schwaller (cvp, FR) (Mo. 11.3930) im Ständerat wollte die CVP/EVP/glp Fraktion den Bundesrat beauftragen, zusammen mit den Kantonen gesamtschweizerisch eine Mindestzahl von Studienplätzen an den medizinischen Fakultäten festzulegen. Damit soll gewährleistet werden, dass genügend Ärzte ausgebildet werden, um den schweizerischen Bedarf zu decken. Nachdem die Geschäfte im Vorjahr je im Erstrat angenommen worden waren, gab es auch im Berichtsjahr keinen grösseren Widerstand gegen das Vorhaben. Der Nationalrat nahm die Motion Schwaller im Mai mit 138 zu 29 Stimmen an. Der Ständerat folgte ebenfalls dem Erstrat und nahm die Fraktionsmotion im Juni an.

Il faut former des médecins en nombre suffisant (Mo. 11.3887)
Dossier: Ärztemangel

An der Delegiertenversammlung Ende März in Arbon wurde der Präsident der EVP, Heiner Studer, für eine weitere Amtsperiode wiedergewählt. Der ehemalige Nationalrat aus Wettingen war seit 2008 Präsident der Partei.

Heiner Studer als EVP-Präsident wiedergewählt

Im März kam mit der Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“ ein Anliegen der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) zur Abstimmung. Die Initiative verlangte die fakultative Einführung von Steuerabzügen beim erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Darüber hinaus sollen Abzüge für an der Erstliegenschaft vorgenommene energiesparende Massnahmen getätigt werden können. Die politischen Akteure zeigten sich im Vorfeld stark gespalten. Erstmals seit 1977 konnten sich die parlamentarischen Kammern für das Bausparanliegen des SGFB und die im Juni zur Abstimmung stehende Bauspar-Vorlage des HEV (siehe unten) nicht auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung einigen. Der von der Einigungskonferenz präsentierte Kompromissvorschlag war im Vorjahr in beiden Kammern gescheitert. Während der Nationalrat beide Volksanliegen zur Annahme empfehlen wollte, hatten der Stände- wie auch der Bundesrat in beiden Fällen auf Ablehnung plädiert. Im Gegensatz zu den Linksparteien, die der Bauspar-Initiative des SGFB geschlossen ablehnend gegenüber standen, zeigten sich die kantonalen Sektionen der bürgerlichen Parteien gespalten. Obwohl deren Mutterparteien die Initiative allesamt zur Annahme empfahlen, beschlossen verschiedenste kantonale Parteien ein Nein. Insbesondere zersplittert zeigte sich, wie bereits bei der RPG-Revision, die CVP. Deren Vorstand fasste die Ja-Parole äusserst knapp mit 15 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Gespaltenheit reflektierte schliesslich in den insgesamt 12 abweichenden Kantonalsektionen. Das Stimmvolk schickte die Vorlage bei einer Stimmbeteiligung von 45,0% und einem Nein-Anteil von 55,8% bachab. Noch klarer zeigte sich die Ablehnung bei den Ständen mit lediglich 4 1/2 unterstützenden Kantonen. Der Kanton Basel-Landschaft, welcher als einziger Kanton noch über die Möglichkeit des Bausparens verfügt, entpuppte sich als einziger zustimmender Kanton der Deutschschweiz und sogar er äusserte seine Unterstützung mit einem Ja-Anteil von 53% lediglich relativ knapp. Als Gründe für dieses Ergebnis wurde die angespannte finanzielle Lage des Baselbietes angeführt. Finanzministerin Widmer-Schlumpf (bdp) zeigte sich zufrieden mit dem Entscheid, da nur ausgewählte Kreise von den zusätzlichen Steuererleichterungen hätten profitieren können. Letzteres bestritt Hans Egloff, damals Vorstandsmitglied des HEV. Man habe es jedoch verpasst, mit dem Argument von zusätzlichen Bauaufträgen um die Gunst der KMU zu werben. Der HEV sah die Chancen des eigenen, am 17.6. zur Abstimmung stehenden Bausparanliegens weiterhin intakt und gab an, die festgestellten Mängel in der aufkommenden Kampagne korrigieren zu wollen.


Abstimmung vom 11. März 2012

Beteiligung: 45,0%
Ja: 980'273 (44,2%) / 4 1/2 Stände
Nein: 1'237'825 (55,8%) / 16 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: FDP(4)*, CVP(12)*, SVP(1)*, BDP(2)*; SGV, SBV.
– Nein: SP, EVP, CSP, GPS, GLP; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

SGFB-Volksinitiative „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen“
Dossier: Die Bausparinitiativen

Nach dem Nationalrat überwies auch der Ständerat mit 20 zu 15 Stimmen eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion, welche mit einer Revision des Asylgesetzes den Vollzug im Asylwesen verbessern will. Konkret soll der Bund den Kantonen die Haftgestehungskosten vollumfänglich erstatten. Im Gegenzug muss der Vollzug dringend stattfinden und wird vom Bund überprüft. Des Weitern fordert die Motion, dass Rekursverfahren gegen abgelehnte Asylgesuche nicht länger als ein Jahr dauern dürfen, dass verstärkt Personenkontrollen im Inland und an den Grenzen durchgeführt werden sowie dass der Vollzug der Strafe im Herkunftsland des Delinquenten gefördert werden soll. Die Gegner der Motion waren zum einen der Meinung, dass die bestehenden Vollzugsfragen nicht auf gesetzlicher Ebene behoben werden können. Zum andern sahen sie in der Vorschreibung einer Behandlungsfrist von abgelehnten Gesuchen einen Verstoss gegen die verfassungsmässige vorgeschriebene gerichtliche Unabhängigkeit.

Anpassung des Asylgesetzes

Im Jahr 2011 nahm der Nationalrat eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion betreffend der Einführung einer Einbürgerungscharta entgegen dem Ablehnungsantrag des Bundesrates an. Der Ständerat hingegen lehnte die Motion im Frühjahr 2012 auf Antrag seiner Kommission aus zwei Gründen ab: Erstens bilde der Entwurf der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes bereits eine gesetzliche Grundlage für eine solche Charta und zweitens verstiesse die Möglichkeit der Aberkennung des Bürgerrechts gegen die in der Verfassung geforderte Gleichbehandlung.

Einbürgerungscharta

Le Conseil des Etats a suivi le Conseil national en acceptant la motion « Lutter contre la criminalité étrangère » déposée par le groupe PDC, PEV, PVL. Le groupe souhaite que le Conseil fédéral propose une modification de la loi sur l’asile sur les points suivants. Premièrement, les frais de détention en matière d’asile doivent être intégralement remboursés aux cantons. En contrepartie, les cantons devront s’assurer que les renvois soient exécutés, et ceci dans les délais. Deuxièmement, le groupe demande également une harmonisation des pratiques cantonales concernant la loi sur les étrangers et sur l’asile, une incitation à effectuer les éventuelles peines dans les pays d’origine et finalement un meilleur contrôle aux frontières suisses. Un dernier point demande que les procédures de recours durent un an au maximum. Cette dernière mesure a été intensément discutée, car elle mettrait en péril l'indépendance des autorités judiciaires. Malgré les mises en garde, le Conseil des Etats a accepté la motion par 20 voix contre 15.

Anpassung des Asylgesetzes

Im Januar fassten die Delegierten der EVP in Olten nur sehr knapp mit 54 zu 48 Stimmen die Ja-Parole für die Buchpreisbindung. Deutlicher wurde die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ zur Ablehnung empfohlen (72:29 Stimmen und 6 Enthaltungen). Bereits im Vorjahr wurde für die Bausparinitiative und den Bundesbeschluss zur Regelung von Geldspielen die Nein-Parole ergriffen und die Zweitwohnungsinitiative wurde zur Annahme empfohlen. In Arbon sagten die Delegierten Ende März mit 64 zu 26 Stimmen Ja zur Managed Care Vorlage und erteilten der Staatsvertragsinitiative (99:1 Stimmen) und der Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ (88: 5 Stimmen) deutliche Abfuhren. Im Juni empfahlen die Delegierten in Muttenz ein Ja für die Initiative zum „Schutz vor Passivrauchen“ und zum Bundebeschluss zur Jugendmusikförderung. Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ lehnten sie hingegen ab. Ende August in Wil (SG) beschloss die EVP schliesslich mit 44 zu 24 Stimmen, das neue Tierseuchengesetz zu unterstützen. Beim dort ebenfalls beschlossenen vorsorglichen Ja zu den im November nicht zur Abstimmung gelangten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien äusserten sich die Abgeordneten auch positiv zu einem automatischen Informationsaustausch.

Parole

Die vom Bundesrat 2010 in die Vernehmlassung gegebene Aufhebung des Inzestverbots durch eine Streichung des betreffenden Artikels im Strafgesetzbuch drohte anhand des Widerstandes aus christlich-konservativen Kreisen zu scheitern. Sowohl die SVP als auch CVP und EVP hatten sich Anfang des Jahres deutlich dagegen ausgesprochen.

Aufhebung des Inzestverbots

Bei den kantonalen Erneuerungswahlen in Zürich konnte die EDU ihre fünf bisherigen Sitze knapp halten (-0,2 Prozentpunkte, neu: 2,6%). In den Kantonen Basel-Landschaft und Freiburg trat die Partei nicht mehr an. Im Tessin half sie auf einer Mischliste mit der SVP, deren fünf Sitze zu verteidigen.

Das Abschneiden der EDU bei kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2011

Bei den kantonalen Wahlen gelang die Verteidigung der Sitze nicht nach Wunsch. Lediglich in Basel-Landschaft konnte die EVP ihre vier Sitze knapp halten (4,7%, -0,9 Prozentpunkte). In Appenzell Ausserrhoden und in Freiburg verlor sie hingegen je einen Sitz. Dies hatte zur Folge, dass sie in Ausserrhoden nur noch mit einem Mandat und in Freiburg gar nicht mehr im kantonalen Parlament vertreten war. In Zürich hielt die EVP nach den kantonalen Wahlen noch sieben Sitze, beklagte also den Verlust von drei Sitzen (3,4%, -1,4 Prozentpunkte). In Zürich trat die EVP zudem mit Nationalrätin Maja Ingold auch zu den Regierungsratswahlen an. Als einzige der neun Kandidierenden erreichte sie das absolute Mehr allerdings nicht.

Das Abschneiden der EVP bei kantonalen Wahlen

Die EVP präsentierte ihre Wahlziele auf einer A4-Seite auf welcher Religionsfreiheit, ein Ende der „Familienstrafe“ (in Steuersachen), Schuldenabbau, ein Stopp des Krankenkassenprämienwachstums und des Energieverbrauchs gefordert wurden. Darüber hinaus wollte sich die EVP für die Halbierung der weltweiten Armut einsetzen. Ziel der CSP war die Verteidigung ihres Sitzes. Sie trat mit Marie-Thérèse Weber-Gobet (FR) an, die 2010 für Hugo Fasel nachgerutscht war. In den Kantonen Genf und Waadt trat das Mouvement Citoyens Romand (MCR) an, eine in Genf gegründete Bewegung (Mouvement Citoyens Genevois) die sich mit scharfen Protesten gegen Grenzgänger nicht nur einen Namen gemacht hatte, sondern bei den kantonalen und kommunalen Genfer Wahlen auch viele Stimmen auf sich vereinen konnte. Neben dem Grenzgängerthema machte das MCR in Genf auch mit Aktionen gegen Krankenkassen von sich reden. Trotz erfolgloser Teilnahme an den Wahlen von 2007 wurden die Chancen des MCR für 2011 als intakt betrachtet. Die Alternative Linke wollte sich für eine radikale Änderung der Gesellschaft auf antikapitalistischer, ökosozialistischer, demokratischer und feministischer Basis einsetzten und präsentierte Leitplanken für die Umsetzung dieser Idee. Schwerpunkte des Aktionsprogramms der EDU waren unter anderem die Glaubensfreiheit (inkl. Durchsetzung des Minarettverbots), Lebensschutz (gegen Abtreibung und gegen Sterbehilfe) und Familienpolitik (private statt staatliche Betreuung). Die Lega versprach sich einzusetzen gegen Missbräuche im Asylwesen, bei der Einwanderung und bei den Sozialversicherungen. Zudem solle das Bankgeheimnis geschützt bleiben. Die Sozial-Liberale Bewegung (SLB) war nach dem Ausschluss von Ricardo Lumengo aus der SP gegründet worden. Seit Sommer 2011 hatte diese Partei also einen Nationalratssitz inne und durfte deshalb in der Wahlbroschüre des Bundes Werbung für sich machen. Sie schrieb sich dort nachhaltige Energie, respektvolle Migration und bezahlbare Gesundheit auf ihre Fahnen. In sieben Kantonen (GE, BE, ZH, FR, BS, AG, VD) trat auch die Piratenpartei an, die auf einen Berliner-Effekt hoffte. Die 2006 in Schweden gegründete Bewegung hatte in der deutschen Hauptstadt bei den Wahlen ins Landesparlament im September 2011 auf Anhieb 15 Sitze gewonnen. Die monothematische Partei mit liberaler Ausrichtung setzt sich für Transparenz und Zensurverbote im Internet ein.

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 2011

Die EDU hatte in der 48. Legislatur (2007–2011) mit zahlreichen Änderungen zu kämpfen. Den 2003 eroberten Sitz aus Zürich hatte man 2007 verloren und sich in der Folge der SVP-Fraktion angeschlossen. Christian Waber (BE) war allerdings 2008 aus Protest gegen den „Gang in die Opposition“ der SVP wieder aus der Fraktion ausgetreten. Der 2009 für ihn nachrückende Andreas Brönnimann (BE) wurde heftig von der BDP umworben, trat dann aber in die SVP-Fraktion ein. Das Ziel einer Steigerung des Wähleranteils und der Eroberung von insgesamt drei Sitzen bei den nationalen Wahlen verfehlte die EDU deutlich. Sie konnte ihren gesamtschweizerischen Wähleranteil zwar halten (1.3%) – die Union war neben Zürich und Bern auch in den Kantonen Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau und Waadt angetreten – verlor aber mit der Abwahl des auch als Ständerat kandidierenden Berners Andreas Brönnimann ihren einzigen Sitz im Parlament. Die EDU war damit nach 20-jähriger Zugehörigkeit nicht mehr in der grossen Kammer vertreten. Zwischen 1991 und 2007 hatte sie immer einen Vertreter aus dem Kanton Bern und von 2003 bis 2007 zusätzlich einen Nationalrat aus dem Kanton Zürich gestellt. Neben Brönnimann kandidierten auch Daniel Wittwer (TG) und Maximilien Bernhard (VD) erfolglos für den Ständerat.

Das Abschneiden der EDU bei den nationalen Wahlen 2011

Das ambitionierte Ziel der EVP, die seit ihrer Gründung 1917 nie mehr als drei Nationalratsmandate innehatte, mit dem Gewinn von drei zusätzlichen Mandaten bei den nationalen Wahlen Fraktionsstärke zu erreichen, wurde deutlich verpasst. Die angesprochene bisher wahlabstinente, christlich-evangelisch orientierte, ländliche Klientel konnte mit den Kernthemen Kernkraftausstieg, Einheitskrankenkasse, Religionsfreiheit und Erhöhung der Entwicklungshilfe nicht genügend mobilisiert werden. Die Partei konnte aber immerhin ihr beiden Sitze in Zürich (Maja Ingold, bisher) und Bern (Marianne Streiff, bisher) verteidigen. In Zürich büsste die Partei dabei gleichwohl 0,6 Prozentpunkte (neu 3,1%) und in Bern 1,2 Prozentpunkte ein (neu: 4,2%). Damit war in Bern der 2010 geschmiedete Plan aufgegangen, Marianne Streiff nach dem vorzeitigen Rücktritt von Walter Donzé aufzubauen und bekannt zu machen. In den elf weiteren Kantonen, in denen die EVP für die Nationalratswahlen angetreten war (LU, SZ, FR, SO, BS, BL, SG, AG, TG, VD, GE), konnte die Partei keine Sitze gewinnen. Mit Ausnahme der Kantone Schwyz (+0,2 Prozentpunkte) und Basel-Landschaft (+0,5 Prozentpunkte) war der Wähleranteil überall rückläufig. Die EVP hielt einen gesamtschweizerischen Wähleranteil von 2% (-0,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2007). Die beiden EVP-Abgeordneten schlossen sich der CVP-Fraktion an. Kein Erfolg war den EVP-Kandidierenden für den Ständerat in den Kantonen Zürich (Maja Ingold), Bern (Marc Jost bei den Ersatzwahlen im Frühling und Marianne Streiff im Herbst) und Aargau (Roland Bialek) beschieden.

Die Resultate der EVP bei den nationalen Wahlen 2011

Zur Bekämpfung der Ausländerkriminalität reichte die CVP/EVP/glp-Fraktion des Nationalrates eine Motion ein, welche eine Anpassung des Asylgesetzes fordert. Die Motion wurde im Nationalrat mit 97 zu 85 Stimmen nur knapp angenommen.

Anpassung des Asylgesetzes

2010 hatte die Nationalratsfraktion von CVP, EVP und GLP die Einführung einer Einbürgerungscharta gefordert. Demnach sollen einbürgerungswillige Personen eine Charta unterzeichnen, in der sie bekunden, die Werte der Verfassung wie Rechtsstaat, Demokratie oder Grundrechte zu respektieren. Bei einer Nichteinhaltung der Charta kann die Einbürgerung nochmals überprüft werden. Diese Motion wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2011 mit 97 zu 89 Stimmen angenommen.

Einbürgerungscharta

In dieser ausserordentlichen Session überwies der Nationalrat eine Motion der CVP/EVP/glp-Fraktion zur effektiveren Bekämpfung der Ausländerkriminalität. Das Begehren umfasste insgesamt acht Forderungen zur Anpassung des Asylgesetzes und bezog sich auch auf die Zusammenarbeit zwischen Kantonen und dem Bund. So sollen erstere die Kosten für sämtliche Inhaftierungsfälle vom Bund erstattet erhalten – also sowohl für die Vorbereitungs-, Durchsetzungs- und Ausschaffungshaft als auch für Haftfälle im Dublin-Bereich. Im Gegensatz dazu soll der kantonale Vollzug vereinheitlicht und durch den Bund verstärkt kontrolliert werden. Ebenfalls enthielt die Motion die Forderungen nach verkürzten Rekursverfahren im Asylprozess, verstärkten Personalkontrollen im Grenzbereich und der Förderung des Haftvollzugs im Herkunftsstaat. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, insbesondere könnten die Probleme im Vollzugsbereich nicht durch eine Erhöhung der Fallpauschalen durch den Bund gelöst werden. Der Nationalrat nahm die Motion dennoch mit 97 zu 85 Stimmen an. Nebst der für die Motion verantwortlichen Fraktion stimmten die BDP- und die SVP-Fraktion sowie einige FDP-Nationalräte dem Anliegen zu.

Anpassung des Asylgesetzes