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Noch bevor der Abstimmungskampf zur Änderung der direkten Bundessteuer zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten, über die im Mai 2020 hätte abgestimmt werden sollen, richtig begonnen hatte, gab der Bundesrat im März 2020 bekannt, die Abstimmung aufgrund des Corona-bedingten Lockdowns auf September 2020 zu verschieben.
Die Abstimmungsvorlage umfasste zwei Aspekte: einerseits die im Titel aufgeführte Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs von CH 10'000 auf CHF 25'000, andererseits die der Vorlage von der bürgerlichen Parlamentsmehrheit hinzugefügte Erhöhung des Kinderabzugs von CHF 6'500 auf CHF 10'000. Im Zentrum der Abstimmungskampagne stand der zweite Aspekt, die Erhöhung des Kinderabzugs, wobei dieselbe Frage die Diskussion dominierte, die schon im Rahmen der Parlamentsdebatte im Mittelpunkt gestanden hatte: Wer profitiert von den Kinderabzügen? Zur Beantwortung dieser Frage stützten sich beide Seiten auf die Daten der ESTV, welche Finanzminister Maurer in der Parlamentsdebatte präsentiert hatte.
Die Befürworterinnen und Befürworter stellten den Nutzen der Vorlage für den Mittelstand in den Mittelpunkt ihrer Kampagne. «Der Mittelstand profitiert», warb etwa die CVP auf ihrer Internetseite. Stütze man sich auf die Definition des BFS für «Mittelstand», erhalte der Mittelstand 49 Prozent der Ermässigungen, argumentierte Marianne Binder-Keller gegenüber dem Sonntagsblick. Gegen diese Darstellung wehrten sich die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage: Der (obere) Mittelstand profitiere zwar auch, in erster Linie nütze die Vorlage aber vor allem den Gutverdienenden, kritisierten sie: Je höher das Einkommen, desto grösser sei der Spareffekt. 70 Prozent der Gesamtentlastung kämen so den 15 Prozent der Familien mit den höchsten Löhnen zu, während 45 Prozent der Familien keine Entlastung erfahren würden, da sie keine Bundessteuern bezahlten. Gar als «Klientelpolitik» bezeichnete etwa das liberale Komitee, vor allem bestehend aus Mitgliedern der GLP, die Vorlage. Noch einseitiger sei die Verteilung schliesslich, wenn nicht nur die Familien, sondern alle Haushalte, also auch die Alleinstehenden und die kinderlosen Paare, die ja ebenfalls von den Steuerausfällen betroffen wären, berücksichtigt würden, betonte überdies Jacqueline Badran (sp, ZH). Berücksichtige man diese ebenfalls, profitierten lediglich sechs Prozent aller Haushalte von 70 Prozent der Steuerausfälle. Man lasse jedoch den Mittelstand im Glauben, dass er von der Vorlage profitiere, indem in der Debatte sowie im Abstimmungsbüchlein jeweils das steuerbare Einkommen aufgeführt werde. Dies sei «total irreführend» (Badran gemäss Blick), da niemand die Höhe seines persönlichen steuerbaren Einkommens kenne. Die ESTV begründete die Verwendung des steuerbaren Einkommens jedoch damit, dass sich der tatsächliche Steuerbetrag beim Bruttoeinkommen zwischen verschiedenen Personen stark unterscheiden könne.
Obwohl die Befürworterinnen und Befürworter immer betonten, dass die Mehrheit der Familien profitiere, gab zum Beispiel Philipp Kutter (cvp, ZH), der die Erhöhung der Kinderabzüge im Nationalrat eingebracht hatte, in einem Interview gegenüber der NZZ unumwunden zu, dass die Vorlage auch eine Steuersenkung für Gutverdienende beinhalte: Über den Steuertarif seien allgemeine Steuersenkung für Gutverdienende «chancenlos», mehrheitsfähig sei einzig der «Weg über die Kinderabzüge».

Nicht nur der Mittelstand, sondern auch die Familien standen im Zentrum der Vorlage. Diese müssten endlich unterstützt werden, betonte Philipp Kutter, was mithilfe der aktuellen Vorlage möglich sei: 60 Prozent aller Familien könnten von einer Erhöhung des Kinderabzugs profitieren. Dem entgegnete etwa die NZZ, dass die Familien in den letzten Jahren stark entlastet worden seien (v.a. durch die Reduktion der Bundessteuer für Haushalte mit Kindern), deutlich stärker zumindest als Kinderlose. Brigitte Häberli-Koller (cvp, TG) befürwortete indes insbesondere, dass durch die aktuelle Vorlage alle Familienmodelle unabhängig der Betreuungsform entlastet würden. Die Gesellschaft habe als Ganzes ein Interesse daran, dass die Leute Kinder bekommen, ergänzte Kutter. Familiäre Strukturen seien für die Gesellschaft wichtig, überdies sei man dadurch weniger auf Zuwanderung angewiesen, die ja ebenfalls teilweise auf Ablehnung stosse. Demgegenüber wurde in der NZZ die Frage diskutiert, ob Kinderabzüge überhaupt gerechtfertigt seien. So könne man es als private Konsumentscheidung ansehen, Kinder zu haben; in diesem Falle würden Kinderabzüge der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit widersprechen. Es gäbe aber einen politischen Konsens, dass das Steuerrecht Kinderkosten berücksichtigen solle. Die Entscheidung, wie diese Unterstützung erfolgen solle (durch degressiv wirkende Kinderabzüge, neutral wirkende Abzüge vom Steuerbetrag oder durch progressiv wirkende Kinderzulagen zum Erwerbseinkommen), sei dann eine weitere, umverteilungspolitische Entscheidung.

Ein weiteres Argument der Gegnerinnen und Gegner der Erhöhung des Kinderabzugs lag in den daraus folgenden hohen Kosten: Die Vorlage verursache voraussichtlich fast 40mal höhere Kosten, als für die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs geplant worden war, und übertreffe damit auch die Kosten der medial deutlich umstritteneren Verlängerung des Vaterschaftsurlaubs. Dadurch sei zukünftig weniger Geld für andere, sinnvollere Projekte vorhanden, argumentierten sie. SP, Grüne und die Kritikerinnen und Kritiker der Vorlage aus der FDP stellten dabei insbesondere die Individualbesteuerung in den Mittelpunkt. Dieser sprachen sie eine deutlich grössere Wirkung auf die Erwerbstätigkeit von Frauen zu als den Drittbetreuungsabzügen. Da sie aber ebenfalls zu hohen Steuerausfällen führen würde, befürchteten sie, dass die Abschaffung der Heiratsstrafe bei Annahme der aktuellen Vorlage auf die lange Bank geschoben würde, weil kein Geld mehr vorhanden wäre. Verstärkt wurde dieses Argument durch die hohen Kosten zur Bewältigung der Corona-Pandemie: Hatte der Bundesrat während der Budgetdebatte fürs Jahr 2020 noch mit einem Überschuss von CHF 344 Mio. gerechnet, wurde jetzt ein Defizit über CHF 20 Mrd. erwartet. Die Medien vermuteten von diesem Defizit nicht nur Auswirkungen auf die Vorlage zum Drittbetreuungs- und zum Kinderabzug, sondern auch auf die gleichzeitig stattfindenden Abstimmungen zu den Kampfflugzeugen und über den Vaterschaftsurlaub. «Angesichts enormer Zusatzlasten kann sich unsere Gesellschaft erst recht keine Steuergeschenke mehr leisten, die nichts bringen», argumentierte etwa GLP-Nationalrat Thomas Brunner (glp, SG). Das sahen die Befürwortenden anders, Philipp Kutter etwa betonte: «Das wird den Bund nicht umbringen».

Schliesslich waren sich Befürwortende und Gegnerschaft nicht einig, inwiefern das ursprüngliche Ziel der Vorlage, die Förderung der Beschäftigung hochgebildeter Personen, insbesondere von Frauen, durch die Ergänzung der Kinderabzüge gefördert wird. Raphaela Birrer argumentierte im Tages-Anzeiger, dass die Erhöhung der Kinderabzüge die Anreize zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit verstärke. In einer Studie zur Wirkung der beiden Abzüge (Kinderabzug und Drittbetreuungsabzug) auf die Erwerbstätigkeit bestätigte Avenir Suisse diesen Effekt nur bedingt: Zwar senkten beide Abzüge den Grenzsteuersatz (also die Besteuerung von zusätzlichem Einkommen) und förderten damit die Erwerbstätigkeit, jedoch sei der entsprechende Effekt des Kinderabzugs gering. Zudem senke er auch den Grenzsteuersatz von Einverdienerhaushalten, wodurch die Erwerbstätigkeit von Frauen nicht gesteigert werde. Von der Erhöhung des Betreuungskostenabzugs sei hingegen ein deutlich stärkerer Effekt auf die Erwerbstätigkeit zu erwarten, damit könne der Anreiz des aktuellen Steuersystems für Zweitverdienende, nicht oder nur wenig zu arbeiten, gemildert werden. Die GLP stellte entsprechend insbesondere diesen Aspekt in den Mittelpunkt und sprach von einer Mogelpackung, weil die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Erhöhung des Kinderabzugs nicht verbessert werde. Nationalrätin Christa Markwalder (fdp, BE), die sich ebenfalls im liberalen Komitee engagierte, reichte im Juni 2020 eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 20.455) ein, mit der sie das Originalanliegen der Vorlage, also den Drittbetreuungsabzug, erneut aufnahm. Damit sollte dieser bei einer Ablehnung der Vorlage möglichst schnell verwirklicht werden können.
Die Frage, ob die Vorlage Anreize zur Erhöhung der Erwerbstätigkeit beinhalte oder nicht, hatte aber noch eine zweite Komponente. So störte sich die Weltwoche überhaupt daran, dass das Steuerrecht «für alle möglichen Zwecke instrumentalisiert» werde. Es sei nicht dafür da, «bestimmte Lebensmodelle zu fördern», argumentierte Katharina Fontana. Zudem sei es unmöglich, Steuergerechtigkeit herzustellen, zumal sich niemand jemals gerecht besteuert fühle.

Bezüglich der Komitees gibt es weniger zu sagen. Auf der Befürworterseite der Vorlage standen insbesondere die CVP und die SVP. Ja-Parolen gaben auch die BDP, EVP und die FDP.Liberalen aus, unterstützt wurden sie vom Gewerbeverband. Die Medien interessierten sich indes insbesondere für die Position der Freisinnigen, zumal sie die Vorlage im Parlament anfangs bekämpft, ihr mit ihrem Meinungswandel dann aber zum Durchbruch verholfen hatten. Nun wolle sich die Partei nicht an der Kampagne beteiligen, so die WOZ, zumal sie intern gespalten war: Einzelne Personen, darunter Ständerat Andrea Caroni (fdp, AR) und Nationalrätin Christa Markwalder, sprachen sich gegen die Vorlage aus und beteiligten sich gar am liberalen Nein-Komitee. Dieses setzte sich insbesondere aus Mitgliedern der GLP zusammen und kämpfte vor allem dagegen, dass die «Mogelpackung» viel koste, aber keine oder gar negative Auswirkungen hätte. Damit würden «keine Anreize für arbeitstätige Elternteile geschaffen», betonte Kathrin Bertschy (glp, BE). Auf linker Seite kämpften vor allem die SP und die Grünen, welche die Unterschriften für das Referendum gesammelt hatten, für ein Nein. Unterstützt wurden sie von den Gewerkschaften, aber auch Avenir Suisse sprach sich gegen die Kinderabzüge aus. Stimmfreigabe erteilten hingegen unter anderem die FDP Frauen. Sie befürworteten zwar den Drittbetreuungsabzug, störten sich aber an den hohen Kosten des Kinderabzugs, durch den das wichtigere Projekt der Individualbesteuerung weiter hinausgeschoben werde. Auch der Arbeitgeberverband entschied sich für Stimmfreigabe, nachdem er das Projekt im Parlament noch bekämpft hatte, da es «kaum zu einer stärkeren Arbeitstätigkeit der Eltern beitrage», wie der Blick berichtete. Dasselbe geschah mit Economiesuisse, der das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Vorlage anfangs zu wenig ausgewogen gewesen sei. Der Sonntags-Blick vermutete, dass sich die Verbände nicht zu einer Nein-Parole hätten durchringen können, da das Referendum «aus dem falschen politischen Lager» stammte. Interessant war für die Medien schliesslich auch die Position des Bundesrates, insbesondere von Finanzminister Maurer. Dieser hatte die Vorlage im Parlament mit deutlichen Worten bekämpft, vertrat nun aber – wie im Gesetz für politische Rechte geregelt – die Position des Parlaments. Ersteres hatte er so gut getan, dass sich auch die NZZ nicht sicher war, ob er denn nun die Vorlage persönlich befürworte, wie seine Partei, oder sie ablehne.

Der Abstimmungskampf zur Vorlage verlief ungemein schwach. So stand sie deutlich im Schatten der Corona-Pandemie sowie der anderen vier Vorlagen. Sie wurde gemäss Analysen vom Fög und von Année Politique Suisse einerseits nur sehr schwach in Zeitungsinseraten beworben und andererseits auch in den Medien vergleichsweise selten thematisiert. Die briefliche Stimmabgabe deutete anfänglich auf mässiges Interesse am Super-Sonntag hin, wie der Abstimmungstag mit fünf Vorlagen in den Medien genannt wurde. Die SP schaltete sieben kurze Animationsfilme und gab ein Comic-Heftchen zu den Filmen aus, um zu verhindern, dass die Vorlage untergeht. Die ersten Vorumfragen Mitte August 2020 zeigten dann auch, dass die Meinungsbildung zur Vorlage noch nicht weit fortgeschritten war. Auf diese Tatsache wurde in den entsprechenden Berichten das Zwischenergebnis, wonach die Sympathisierenden von SP und Grünen die Vorlage mehrheitlich befürworteten, zurückgeführt. Besserverdienende gaben zu diesem Zeitpunkt an, der Vorlage eher zuzustimmen. Christian Levrat (sp, FR) hoffte, diese Personen durch die Kampagne noch umstimmen zu können. Die erste Tamedia-Umfrage ergab insgesamt eine Zustimmung («dafür» oder «eher dafür») von 55 Prozent und eine Ablehnung von 37 Prozent, während die SRG-Vorumfrage mit 51 Prozent zu 43 Prozent zu ähnlichen Ergebnissen kam. Diese Zahlen kehrten sich bis zum Termin der letzten Welle Mitte September um: Die Tamedia-Umfrage ergab eine Zustimmung von 46 Prozent und eine Ablehnung von 51 Prozent, die SRG-Umfrage eine von 43 Prozent zu 52 Prozent. Bei den Sympathisierenden von SP und Grünen war die Zustimmung vom ersten zum zweiten Termin gemäss SRG-Umfragen um 19 respektive 14 Prozentpunkte gesunken, bei den Sympathisierenden der GLP ebenfalls um 12 Prozentpunkte. Bei den übrigen Parteien nahm sie ebenfalls leicht ab.

Das Resultat der Abstimmung zur Änderung der direkten Bundessteuer über die steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten war schliesslich deutlicher, als die Vorumfragen und die Ausgangslage viele Kommentatorinnen und Kommentatoren hatten vermuten lassen: Mit 63.2 Prozent Nein-Stimmen lehnte das Stimmvolk die Vorlage mit einer vergleichsweise hohen Stimmbeteiligung von 59.2 Prozent deutlich ab. Dieses Nein lasse jedoch einigen Interpretationsspielraum, betonten die Medien. So gab es zwischen den Kantonen doch beträchtliche Unterschiede: Am kritischsten zeigte sich die Stimmbevölkerung im Kanton Appenzell-Ausserrhoden (28.1%), gefolgt von denjenigen in Appenzell-Innerrhoden (29.3%) und Bern (29.5%), am höchsten lag die Zustimmung im Tessin (52.0%) und in Genf (50.1%), beide Kantonsbevölkerungen hätten die Vorlage angenommen. Allgemein wurde gemäss BFS ersichtlich, dass die italienischsprachige (52.0%) und die französischsprachige Schweiz (48.5%) der Vorlage deutlich mehr abgewinnen konnten als die Deutschschweiz. Kaum Unterschiede waren zwischen Stadt und Land erkennbar: Die ländlichen Regionen (35.3%) lehnten die Vorlage ähnlich stark ab wie die Kernstädte (35.8%). Das Resultat könne nicht mit dem Links-Rechts-Schema erklärt werden, betonte die NZZ. Stattdessen seien vor allem die persönliche Einstellung zur Familienpolitik und zur Rolle des Staates relevant gewesen. Die externe Kinderbetreuung würde in der Romandie stärker akzeptiert und durch den Staat stärker unterstützt als in der Deutschschweiz, betonte denn auch CVP-Ständerätin Marianne Maret (cvp, VS) gegenüber der NZZ. Entsprechend habe in der Westschweiz vor allem der Drittbetreuungsabzug im Mittelpunkt gestanden, während in der Deutschschweiz hauptsächlich über den Kinderabzug diskutiert worden sei, stellte SP-Nationalrätin Franziska Roth (sp, SO) fest. Eine zu späte Kampagne in der Romandie machte schliesslich SP-Nationalrat Roger Nordmann für den hohen Anteil Ja-Stimmen in der französischsprachigen Schweiz verantwortlich. Christian Levrat erachtete das Ergebnis insgesamt als Absage des Volkes an die bürgerliche Steuerpolitik und als Ausblick auf andere bürgerliche Projekte zur Abschaffung der Stempelabgabe, der Industriezölle, des Eigenmietwerts oder der Heiratsstrafe. Stattdessen müssten nun Familien mit tiefen und mittleren Einkommen entlastet werden, insbesondere durch die Senkung der Krankenkassenprämien und die kostenlose Bereitstellung von Kita-Plätzen. Philipp Kutter wollte die Entlastung von Familien weiterverfolgen und plante anstelle des Kinderabzugs einen Abzug vom Steuerbetrag. Dass neben der Erhöhung des Kinderabzugs auch die Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs gescheitert war, erachtete Christa Markwalder nicht als entmutigend und setzte auf ihre eingereichte parlamentarische Initiative. Anders als bei der ersten Behandlung des Themas im Nationalrat, als sich die SP- und die Grüne-Fraktion gegen Eintreten ausgesprochen hatten, kündigte Christian Levrat an, die parlamentarische Initiative zu unterstützen. Dies sei aber nur ein erster Schritt, zusätzlich brauche es auch Lösungen, die sich für die Mehrheit der Bevölkerung auszahlten.


Abstimmung vom 27. September 2020

Beteiligung: 59.2%
Ja: 1'164'415 (36.8%)
Nein: 2'003'179 (63.2%)

Parolen:
- Ja: BDP (1*), CVP, EVP (1*), FDP (1*), SVP; SGV
- Nein: EDU, GLP (1*), GPS, PdA, SD, SP; SGB, SSV, Travail.Suisse, VPOD
- Stimmfreigabe: Economiesuisse, SAV
* Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Un an à peine après la première votation, les Suisses ont dû se prononcer à nouveau sur le diagnostic préimplantatoire. Il s'agissait cette fois-ci d'accepter ou non la modification de la loi sur la procréation médicalement assistée. Pour rappel, l'article constitutionnel permettant cette loi avait obtenu les faveurs populaires en 2015, et dès les résultats, les adversaires de l'objet avaient annoncé vouloir saisir le référendum. Le rapport de forces du vote de 2016 n'est pas tout à fait identique à celui de l'année précédente. Certains défenseurs de la présence d'un article sur le DPI dans la Constitution étaient en revanche opposés à sa loi d'application, estimant que celle-ci allait trop loin. Le comité du non présidé encore par Marianne Streiff-Feller (pev, BE) et Christian Lohr (pdc, TG) était proéminent dans la campagne.
L'analyse des encarts dans la presse menée par Année Politique Suisse a montré que plus de 83% provenaient des adversaires du DPI. Le même narratif des dérives de la science a été repris avec des expressions comme "médecine sans limite", "incontrôlable", "extrême" ou encore "la chimère de l'être humain parfait". Les visuels utilisés étaient principalement d'un jaune rappelant le symbole du danger biologique et montraient un bébé naissant d'un épi de maïs, visant à rappeler le débat sur le transgénisme. Le comité "oui à nouveau pour la procréation médicalement assistée" est également resté sur le même argumentaire mettant en avant l'aide pour les parents ne pouvant pas procréer seuls. L'argument d'une diminution des avortements grâce aux DPI a été brandi, notamment par Ruth Humbel (pdc, AG), l'un des moteurs du comité pour le oui.
Comme lors de la votation précédente, les clivages partisans traditionnels ne se sont pas retrouvés, les comités pour et contre montrant une large hétérogénéité partisane. Les organisations de soutien aux personnes malades ou handicapées ne se sont pas non plus montrées unanimes. La plupart, comme par exemple Procap a intégré le camp du non, tandis que la société suisse pour la mucoviscidose s'est par exemple montrée en faveur de l'objet.
Si les deux votations portaient sur la même question, leurs implications sont différentes. En effet, la loi votée en 2016 réglemente de manière plus précise l'application du DPI. C'est pour cette raison que certains partisans de l'article constitutionnel se sont opposés à la loi, à l'instar du conseiller national Mathias Reynard (ps, VS). L'on reproche principalement à la loi d'autoriser le test préimplantatoire sur un nombre illimité d'embryons, contre 3 précédemment. De plus, la loi soumise au vote entend autoriser le DPI à tous les couples voulant procréer et non plus uniquement ceux porteurs de lourdes maladies héréditaires. Enfin, la liste des critères autorisés pour une sélection des embryons n'est pas définie et peut selon les opposants conduire à toutes sortes de dérives.

Les résultats de la votation ont montré un oui encore plus grand que l'année précédente. La loi sur la procréation médicalement assistée a été plébiscitée par 62.4% de la population votante. Le parti évangélique, qui avait lancé le référendum s'est adressé au Conseil fédéral, le sommant de tenir sa promesse de surveiller très étroitement l'application de la loi sur la procréation, car il craignent, comme les 19 associations pro handicap engagées dans le camp du non, des dérives eugénistes et une discrimination plus grande encore des personnes handicapées.

Votation populaire du 5 juin 2016

Participation: 46.68%
Oui: 1 490 417 (62.4%) / cantons 20 3/2
Non: 897 318 (37.6%) / cantons 3/2

Mots d'ordre
- oui: PDC, PLR
- non: Parti évangélique suisse, Pro Handicap, UDF, UDC

Diagnostic préimplantatoire (MCF 13.051)

Le 14 juin 2015, l'arrêté fédéral concernant la modification de l'article constitutionnel relatif à la procréation médicalement assistée et au génie génétique dans le domaine humain a été accepté par la population votante à 61.9%.
La campagne sur le diagnostic préimplantatoire s'est dès le début montrée inhabituelle. Les clivages partisans traditionnels ne se sont pas retrouvés dans les camps qui s'opposaient. Au contraire, deux comités interpartis sont montés au créneau. Le premier, celui des opposants, présidé par Marianne Streiff-Feller (evp, BE) et Christian Lohr (pdc,TG), dénonçaient les dérives que pourrait entraîner un changement de la Constitution en faveur du DPI. L'image de la boîte de Pandore a été souvent utilisée, avec la crainte que le dépistage permettrait de déterminer que "certaines vies valent plus que d'autres". Pour le comité "oui à la procréation médicalement assistée", l'accent a été mis sur la possibilité d'aider les parents ne pouvant pas concevoir seuls. La Suisse étant l'un des derniers pays européens à interdire le DPI, l'argument du "tourisme de la procréation" a aussi été très utilisé dans le débat.
Il a été difficile également pour les partis de se prononcer. Suite à un vote très serré, le PDC a fini par approuver la modification constitutionnelle, comme le PLR, le PBD et les Verts. Au sein du parti socialiste, les voix étaient trop divergentes, ce qui a poussé le parti à la rose à donner la liberté de vote à ses partisans. La fédération des Eglises protestantes, qui s'est plusieurs fois illustrées par ses positions relativement progressistes sur les questions de société a préféré s'opposer au DPI. Les associations pro handicap étaient dans leur majorité contre l'objet, même si certaines, à l'instar d'Intégration Handicap se sont prononcée en faveur de l'inscription dans la Constitution du DPI, mais contre sa loi d'application, telle que mise sous toit par le Parlement. Les adversaires du DPI avaient annoncé bien avant la votation du changement constitutionnel que si celui-ci passait, ils saisiraient le référendum contre la loi sur la procréation assistée. L'affiche phare de la campagne contre le DPI montrait une photographie représentant une enfant atteinte du syndrome de Down déchirée par des mains gantées de personnel de laboratoire.

Malgré cette campagne, la Constitution a été modifiée. L'analyse VOX attribue cette importante victoire des partisans du DPI à la confiance aux orientations politiques individuelles plutôt qu'à une connaissance pointue de l'objet. Selon l'étude, 42% des personnes sondées n'étaient pas capables de fournir des informations sur l'objet. La population s'est donc fiée aux recommandations de vote des partis et organisations en lesquelles elle fait confiance. Par exemple, les personnes allant régulièrement à l'Eglise ont refusé l'objet nettement plus fortement que celles et ceux qui fréquentent peu ou rarement les messes et cultes. De même, les personnes qui font généralement confiance au gouvernement ont plutôt suivi l'avis des sept sages et de l'Assemblée fédérale.
Au lendemain des résultats, il était déjà question de la votation suivante, à savoir le référendum sur la loi sur la procréation médicalement assistée, déjà débattue par le Parlement, mais ne pouvant entrer en vigueur qu'une fois l'article constitutionnel relatif adopté. Le parti évangélique suisse ainsi que les associations de défense des personnes handicapées ont annoncé vouloir saisir le référendum.

Votation du 14 juin 2015


Participation: 43.51%
Oui: 1 377 613 (61.9%) / cantons 17 3/2
Non: 846 865 (38.1%) / cantons 3 3/2

Mots d'ordre
oui: PDC, PLR, PBD, Les Verts, Intégration Handicap
non: Fédération des Eglises protestantes, Pro Infirmis, Procap, Agile

Diagnostic préimplantatoire (MCF 13.051)

Après le refus du Conseil fédéral et de la commission de la sécurité sociale et de la santé publique, les chambres fédérales se sont à leur tour penchées sur l’initiative populaire « Financer l’avortement est une affaire privée ». L’initiative déposée par des membres du PDC, de l’UDC et du PEV, demande que l’assurance de base ne rembourse plus l’avortement. Cette finesse dans la formulation – il ne s’agit pas de pénaliser l’avortement, mais de ne pas le rembourser – a créé un débat en soi. Les initiants ont en effet été accusés d’avancer masqués afin d’arriver à leurs fins: soit l’interdiction de l’avortement. La diversité des arguments a reflété l’importance sociétale du sujet. Entre plaidoyer éthique ou théologique et démonstration statistique, les parlementaires ont débattu avec ardeur. Une minorité Bortoluzzi (udc, ZH) s’est positionnée en faveur de l’initiative. Alors que tous les partis ont rejeté l’initiative en bloc, deux formations ont été marquées par des différences idéologiques. Premièrement, le PDC a certes majoritairement refusé l’objet, mais 5 voix n’ont pas suivi la majorité et 4 autres voix se sont abstenues. De même, l’UDC s’est montrée divisée sur le sujet avec 11 voix contre l’initiative, 24 en faveur et 15 abstentions. La dissension de Céline Amaudruz (udc, GE) a notamment été commentée dans les médias romands. Au final, le Conseil national a rejeté l’initiative par 130 voix contre 29 et 19 abstentions. Lors du débat au deuxième conseil, l’initiative a fait l’objet d’une minorité Föhn (udc, SZ) demandant l’élaboration d’un contre-projet. Le conseiller national schwyzois souhaite que l’assurance-maladie rembourse l’avortement dans deux cas particuliers: la mise en danger de la vie de la mère et la grossesse faisant suite à une agression sexuelle. Cela impliquerait ainsi un changement dans la LAMal et non dans la Constitution. Ces arguments n’ont pas convaincu ses collègues qui ont refusé l’initiative par 37 voix contre 4 et 2 abstentions. Les aspects techniques de cet objet, soit les implications relatives à la caisse-maladie, se trouvent dans la partie I, 7c (Krankenkasse).

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Die vom Bundesrat 2010 in die Vernehmlassung gegebene Aufhebung des Inzestverbots durch eine Streichung des betreffenden Artikels im Strafgesetzbuch drohte anhand des Widerstandes aus christlich-konservativen Kreisen zu scheitern. Sowohl die SVP als auch CVP und EVP hatten sich Anfang des Jahres deutlich dagegen ausgesprochen.

Aufhebung des Inzestverbots

Die EVP präsentierte ihre Wahlziele auf einer A4-Seite auf welcher Religionsfreiheit, ein Ende der „Familienstrafe“ (in Steuersachen), Schuldenabbau, ein Stopp des Krankenkassenprämienwachstums und des Energieverbrauchs gefordert wurden. Darüber hinaus wollte sich die EVP für die Halbierung der weltweiten Armut einsetzen. Ziel der CSP war die Verteidigung ihres Sitzes. Sie trat mit Marie-Thérèse Weber-Gobet (FR) an, die 2010 für Hugo Fasel nachgerutscht war. In den Kantonen Genf und Waadt trat das Mouvement Citoyens Romand (MCR) an, eine in Genf gegründete Bewegung (Mouvement Citoyens Genevois) die sich mit scharfen Protesten gegen Grenzgänger nicht nur einen Namen gemacht hatte, sondern bei den kantonalen und kommunalen Genfer Wahlen auch viele Stimmen auf sich vereinen konnte. Neben dem Grenzgängerthema machte das MCR in Genf auch mit Aktionen gegen Krankenkassen von sich reden. Trotz erfolgloser Teilnahme an den Wahlen von 2007 wurden die Chancen des MCR für 2011 als intakt betrachtet. Die Alternative Linke wollte sich für eine radikale Änderung der Gesellschaft auf antikapitalistischer, ökosozialistischer, demokratischer und feministischer Basis einsetzten und präsentierte Leitplanken für die Umsetzung dieser Idee. Schwerpunkte des Aktionsprogramms der EDU waren unter anderem die Glaubensfreiheit (inkl. Durchsetzung des Minarettverbots), Lebensschutz (gegen Abtreibung und gegen Sterbehilfe) und Familienpolitik (private statt staatliche Betreuung). Die Lega versprach sich einzusetzen gegen Missbräuche im Asylwesen, bei der Einwanderung und bei den Sozialversicherungen. Zudem solle das Bankgeheimnis geschützt bleiben. Die Sozial-Liberale Bewegung (SLB) war nach dem Ausschluss von Ricardo Lumengo aus der SP gegründet worden. Seit Sommer 2011 hatte diese Partei also einen Nationalratssitz inne und durfte deshalb in der Wahlbroschüre des Bundes Werbung für sich machen. Sie schrieb sich dort nachhaltige Energie, respektvolle Migration und bezahlbare Gesundheit auf ihre Fahnen. In sieben Kantonen (GE, BE, ZH, FR, BS, AG, VD) trat auch die Piratenpartei an, die auf einen Berliner-Effekt hoffte. Die 2006 in Schweden gegründete Bewegung hatte in der deutschen Hauptstadt bei den Wahlen ins Landesparlament im September 2011 auf Anhieb 15 Sitze gewonnen. Die monothematische Partei mit liberaler Ausrichtung setzt sich für Transparenz und Zensurverbote im Internet ein.

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 2011

Das ambitionierte Ziel der EVP, die seit ihrer Gründung 1917 nie mehr als drei Nationalratsmandate innehatte, mit dem Gewinn von drei zusätzlichen Mandaten bei den nationalen Wahlen Fraktionsstärke zu erreichen, wurde deutlich verpasst. Die angesprochene bisher wahlabstinente, christlich-evangelisch orientierte, ländliche Klientel konnte mit den Kernthemen Kernkraftausstieg, Einheitskrankenkasse, Religionsfreiheit und Erhöhung der Entwicklungshilfe nicht genügend mobilisiert werden. Die Partei konnte aber immerhin ihr beiden Sitze in Zürich (Maja Ingold, bisher) und Bern (Marianne Streiff, bisher) verteidigen. In Zürich büsste die Partei dabei gleichwohl 0,6 Prozentpunkte (neu 3,1%) und in Bern 1,2 Prozentpunkte ein (neu: 4,2%). Damit war in Bern der 2010 geschmiedete Plan aufgegangen, Marianne Streiff nach dem vorzeitigen Rücktritt von Walter Donzé aufzubauen und bekannt zu machen. In den elf weiteren Kantonen, in denen die EVP für die Nationalratswahlen angetreten war (LU, SZ, FR, SO, BS, BL, SG, AG, TG, VD, GE), konnte die Partei keine Sitze gewinnen. Mit Ausnahme der Kantone Schwyz (+0,2 Prozentpunkte) und Basel-Landschaft (+0,5 Prozentpunkte) war der Wähleranteil überall rückläufig. Die EVP hielt einen gesamtschweizerischen Wähleranteil von 2% (-0,4 Prozentpunkte im Vergleich zu 2007). Die beiden EVP-Abgeordneten schlossen sich der CVP-Fraktion an. Kein Erfolg war den EVP-Kandidierenden für den Ständerat in den Kantonen Zürich (Maja Ingold), Bern (Marc Jost bei den Ersatzwahlen im Frühling und Marianne Streiff im Herbst) und Aargau (Roland Bialek) beschieden.

Die Resultate der EVP bei den nationalen Wahlen 2011

Mitte August war die von christlich-konservativer Seite lancierte Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ zustande gekommen.

Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache

Für das Wahljahr 2011 plant die EVP die Lancierung einer Initiative zur Erbschaftssteuer. Um eine eigene Fraktion bilden zu können, will Parteipräsident Heiner Studer bei den nationalen Wahlen fünf Sitze erringen.

EVP denkt über Erbschaftssteuerinitiative nach

Anlässlich des Rücktritts von Nationalrat Walter Donzé attestierte die Presse der EVP strategisches Geschick. Obwohl die Rücktrittsabsicht parteiintern bekannt war, wurde sie nicht publik gemacht. Als Parteimitglied gleichwohl entsprechend informiert, kandidierte die in Bern bekannte Marianne Streiff trotz der Aussicht bald in den Nationalrat nachzurutschen, für den Grossen Rat und wurde gewählt. Damit sicherte sie den Grossratssitz der Partei und erhielt mit der Übernahme des Nationalratssitzes von Donzé die Möglichkeit, sich bis zu den Erneuerungswahlen im Herbst 2011, für die sie kandidieren will, auf dem nationalen Parkett zu etablieren.

Rücktritt von Nationalrat Walter Donzé (EVP)

Die EVP trat mit einer Wertekampagne unter dem Motto „Werte fürs Leben, Werte für die Schweiz“ zu den Nationalratswahlen an. Sie kündigte an, im Wahljahr auf die drei Schwerpunkte Familie, Umwelt und gerechte Wirtschaft zu setzen. Die Positionen der EVP zu diesen Themen stützten sich auf das 2006 verabschiedete Parteiprogramm. Das Wahlziel der EVP war, aus eigener Kraft Fraktionsstärke zu erreichen, wozu zwei Sitzgewinne nötig gewesen wären.

EVP startet Wertekampagne

An ihrer Delegiertenversammlung in Sursee (LU) im Oktober diskutierte die EVP das für sie unbefriedigende Wahlergebnis. Sie hatte an Parteistärke zwar leicht zugelegt, aber im Kanton Aargau ihren Nationalratssitz verloren. Die Delegierten beschlossen die Nein-Parole zur Unternehmenssteuerreform II mit 76 zu 15 Stimmen. Eine Mehrheit war der Ansicht, für die EVP habe die Reform der Familien- und Ehepaarbesteuerung Vorrang.

EVP diskutiert das unbefriedigende Wahlergebnis

Die EVP führte den Wahlkampf mit einer Wertekampagne unter dem Motto „Werte fürs Leben, Werte für die Schweiz“. Sie präsentierte sich als Mittepartei, die in den Bereichen Ökologie und Familienpolitik linke, in der Gesellschaftspolitik dagegen rechte Positionen einnimmt. Schwerpunkte in der Wahlplattform der EVP waren Familienpolitik, Umweltpolitik und eine gerechte Wirtschaftspolitik. Das Wahlziel der EVP war, aus eigener Kraft Fraktionsstärke zu erreichen, wofür zwei zusätzliche Sitze nötig gewesen wären. Dies wollte die Partei durch eine Verdoppelung ihrer Nationalratsvertretung in den Kantonen Bern und Zürich erreichen. Die EVP trat in insgesamt 13 Kantonen zu den Wahlen an. Die Liberale Partei bestritt die Wahlen mit dem Slogan „Der Freiheit Flügel verleihen“. Die Wahlplattform der Liberalen, die im Juni 2007 verabschiedet wurde, enthielt drei Grundsätze: den Menschen mehr Vertrauen schenken als dem System, die Bürger zur Übernahme von Verantwortung motivieren und den Jungen eine Chance geben. Das Wahlziel der Liberalen war, ihre 2003 verlorenen Sitze im National- und Ständerat wieder zurückzuerobern. Sie trat in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg, Wallis und Basel-Stadt zu den Wahlen an. Die Grünliberalen, die im Juli aus den kantonalen Sektionen Zürich und St. Gallen eine nationale Partei gründeten, strebten in ihren Leitlinien eine Vereinbarung von liberalen und ökologischen Anliegen an. Die Partei positionierte sich im politischen Zentrum. Inhaltlich wurden mehrheitlich die Positionen der Grünliberalen des Kantons Zürich für die Leitlinien der nationalen Partei übernommen. Die CSP trat in den Kantonen Freiburg, Jura, Wallis und Zürich an. Im Kanton Jura kandidierte sie auch für den Ständerat. Ihr Wahlziel war das Erreichen eines zweiten Sitzes im Nationalrat neben demjenigen von Hugo Fasel (FR).

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 2007

Die beiden verbleibenden EVP-Nationalräte schlossen sich einer Fraktion mit CVP und Grünliberalen an.
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden konnte die EVP im Berichtsjahr erstmals mit zwei Abgeordneten in den Kantonsrat einziehen. Im Kanton Graubünden wurde eine neue Sektion der EVP gegründet.

Weitere Ereignisse rund um die EVP im Jahr 2007

Mit einem Ja-Stimmenanteil von 68% hiess das Volk am 26. November die Harmonisierung der Familienzulagen klar gut. Das Gesetz wurde einzig in Appenzell Innerrhoden mit 54,4% abgelehnt. Am grössten war die Zustimmung mit 83,7% im Kanton Jura. Es ist dies jener Kanton, in dem die Familien vom neuen Gesetz am meisten profitieren werden, weil dort die Kinderzulagen am tiefsten waren. Auch die Kantone Neuenburg, Waadt und Bern, deren Zulagen ebenfalls deutlich unter dem künftigen Minimum lagen, stimmten der Harmonisierung mit Mehrheiten von über 70% zu. Mit Ausnahme von Genf lagen die durchschnittlichen Ja-Stimmenanteile in den Kantonen der Westschweiz und im Tessin höher als in der Deutschschweiz.


Abstimmung vom 26. November 2006

Beteiligung: 45,0%
Ja: 1 480 796 (68,0%)
Nein: 697 415 (32,0%)

Parolen: Ja: CVP, SP, EVP, CSP, PdA, PSA, GPS, SD, EDU, Lega; SBV, SGB, Travail.Suisse.
Nein: FDP (4*), SVP, LP, FPS; Economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Für die Harmonisierung der Familienzulagen sprachen sich die SP, die GP und die übrigen linken Parteien, die CVP, die EVP, die EDU, die SD sowie die Gewerkschaften aus. Sie begrüssten die nationale Harmonisierung und den verbindlichen Minimalsatz, der für die meisten Kantone eine Erhöhung der Leistungen bedeutet. Sie waren der Ansicht, durch die Vorlage könne die finanzielle Lage vieler Familien verbessert und Ungerechtigkeiten wegen unterschiedlichen Regelungen zwischen den Kantonen vermindert werden.

Bundesgesetz über die Familienzulagen
Dossier: Vereinheitlichung der Kinderzulagen

Die EVP führte erstmals ein nationales Wahlfest durch. Ihren Wahlkampf stellte sie unter das Motto „Teilen macht ganz“ und plädierte für Ausgleich, Mitbeteiligung und Mitverantwortung statt Polarisierung; mit dem Hahn als Logo forderte sie ihre Mitglieder zu einer verantwortungsvollen Politik auf der Basis des Evangeliums auf. In ihrem Programm sprach sich die EVP für eine Schweiz aus, in der das Fremde seinen Platz einnehmen darf; von Urnenentscheiden bei Einbürgerungen sei abzusehen, doch sollten die Einbürgerungswilligen einer Landessprache mächtig sein. Zur Deckung der Gesundheitskosten sollten die Abgaben für Alkohol- und Raucherwaren erhöht werden; Erträge aus den Treibstoffzöllen sollten die indirekten Kosten im Gesundheitswesen decken sowie für den Umwelt- und Lärmschutz verwendet werden. Ziel der EVP bei den eidgenössischen Wahlen war es, Fraktionsstärke zu erreichen, weshalb sie in elf Kantonen (erstmals in Freiburg, Luzern und der Waadt) antrat. Sie konnte jedoch nur ihre insgesamt drei Sitze im Aargau, in Bern und in Zürich verteidigen und bildete mit der EDU zusammen eine parlamentarische Fraktion. In den kantonalen Wahlen konnte die EVP ihre drei Sitze in Basel-Land und ihre neun Mandate in Zürich verteidigen.

Wahlkampf und Wahlresultate der EVP (2003)

Von den übrigen Nicht-Bundesratsparteien zeigten sich die LP (2,3%), die EVP (1,8%) und die CSP (0,4%) erneut stabil. Dennoch verloren die Liberalen in der Waadt ein Mandat an die SVP und retteten mit den verbleibenden sechs Mandaten ihre Fraktionsstärke nur knapp. Dagegen konnte die EVP im Aargau ein Mandat gewinnen. Der LdU – ehemals grösste der Nicht-Bundesratsparteien – setzte seine Serie der Niederlagen seit 1967 (9,1%) fort. Trotz der Restrukturierung verlor er weitere 1,1% und erreichte mit 0,7% das schlechteste Wahlergebnis seit seiner Gründung 1936. In Zürich wurde der im Laufe des Jahres in den Nationalrat nachgerückte Parteipräsident Schaller nicht wiedergewählt und das Aargauer Mandat ging der Partei ebenfalls verlustig. Dem LdU, der sich nach den Wahlen auflöste, blieb ein einziger Zürcher Sitz in der grossen Kammer.

Angesichts dieser Resultate kann von einem Rechtsrutsch, wie er von vielen inländischen und ausländischen Medien nach den Wahlen kommuniziert worden war, trotz des Wahlsiegs der SVP nicht gesprochen werden. Vielmehr konzentrierte sich der schon vorher im Parlament vertretene nationalkonservative Protest auf eine Partei und führte nahezu zum Verschwinden der kleinen Rechtsaussenparteien.

Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Parteien)

Die EVP vertrete laut Vizepräsident Roland Bialek eine "Politik der Mitte" im Sinne von Brüderlichkeit und versuche damit den Konflikt zwischen Liberalismus und Sozialismus, zwischen Freiheit und Gleichheit aufzuweichen. Sie sei ausserdem bestrebt, Gerechtigkeitslücken in vielen Bereichen des politischen und wirtschaftlichen Lebens zu stopfen und opponiere gegen "zu weit gegangene Liberalisierungen". PdA-Präsidentin Christiane Jaquet-Berger sprach sich am nationalen Kongress in Le Locle gegen eine Politik der Kompromisssuche an „runden Tischen“ aus, und kritisierte damit die SP, die sich aus ihrer Sicht viel zu anpasserisch verhalte. Das FP-Wahlprogramm umfasste vier Stossrichtungen. „Für freien Individualverkehr“, „Asylpolitik – Grenze zu!“, „für Ruhe, Ordnung und Sicherheit“ sowie „für gesicherte Sozialwerke“. Im Parteiprogramm der SD wurde weiterhin vehement die Position gegen einen Beitritt der Schweiz zur EU vertreten. Noch vor den Wahlen hatte das Präsidium das Referendum gegen die bilateralen Verträge angekündigt. Die SD waren auch der Meinung, dass in der Asylpolitik viel zu nachsichtig verfahren werde. Die Rezepte der SD für eine Schweiz im neuen Jahrtausend lauten denn auch "Stopp der zerstörerischen Einwanderung, Überfremdung und Übervölkerung unserer Heimat" oder "Schluss mit der schleichenden Internationalisierung unseres Landes".

Wahlplattformen Parteien - Eidgenössische Wahlen 1999

Bei den diesjährigen eidgenössischen und kantonalen Wahlen schnitt die EVP relativ gut ab. Sie konnte ihren Stimmenanteil halten und mit einem Sitzgewinn im Aargau ihre Mandatszahl im Nationalrat auf drei erhöhen.

Wahlresultate der EVP 1999
Dossier: Wahlresultate der EVP, 1990-1999

Die EVP feierte im Wettinger Rathaus anlässlich der ordentlichen Delegiertenversammlung vom April ihr 80jähriges Bestehen. Die Partei, die sich bislang an eine abstinenzorientierte Drogenpolitik hielt, fasste die Ja-Parole zum Bundesbeschluss über die Verschreibung von Heroin, der im Juni zur Abstimmung gelangte. Im Wahlkampf setzte die EVP ihr Stammthema Familienpolitik ins Zentrum. Sie betonte dabei ihre Position der Mitte – Ausgleich zwischen Liberalismus und Sozialismus. Einer künftigen Fusion mit dem LdU, die von dessen Parteipräsidenten Anton Schaller zur Diskussion gestellt worden war, erteilte EVP-Präsident Otto Zwygart eine vorläufige Absage.

Ausrichtung und Position der EVP 1999

Weiter lehnte die EVP Straffreiheit beim Schwangerschaftsabbruch generell ab und kündigte an, ein allfälliges Referendum gegen eine wie auch immer geartete Fristenlösung zu unterstützen. Das CVP-Schutzmodell mit Beratungspflicht lehnt sie als Etikettenschwindel ab.

Kampf der EVP gegen die Straffreiheit beim Schwangerschaftsabbruch

Im Dezember reichte die EVP eine mit rund 46'000 Unterschriften versehene Petition «für den Schutz des ungeborenen Lebens - gegen die Abtreibungspille RU 486» bei der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz ein. An einer Delegiertenversammlung in Basel stellte sie ausserdem eine «Allianz für das Leben» zur Diskussion. Gemäss dieser ist das ungeborene Kind Mensch von Anfang an; der pränatalen Diagnostik steht die EVP deshalb sehr kritisch gegenüber. Die Fristenlösung und die soziale Indikation wie auch die aktive Sterbehilfe lehnte sie klar ab.

Petition «für den Schutz des ungeborenen Lebens - gegen die Abtreibungspille RU 486» der EVP

Bei den kantonalen Wahlen 1995 konnte die EVP in Zürich zwei Mandate hinzugewinnen. Auf eidgenössischer Ebene vermochte sie den Sitz des zurückgetretenen populären Pfarrers Ernst Sieber (ZH) aber nicht zu halten und ist neu nur noch mit zwei Mandaten vertreten.

Wahlresultate der EVP 1995
Dossier: Wahlresultate der EVP, 1990-1999

In ihrer Wahlplattform bekräftigte die EVP das «E» in ihrem Namen als Leitmotiv. Dezidiert sprach sie sich in der Familienpolitik gegen die Fristenlösung, für eine Mutterschaftsversicherung und eine Harmonisierung der Kinderzulagen aus. Weiter schlug sie ein Bundesamt für Familienfragen und die Einführung eines Familienstimmrechts nach dem Motto «Ein Mensch - eine Stimme» vor, wobei das Stimmrecht der Kinder von den Eltern treuhänderisch wahrgenommen würde. Zur Integrationsfrage gab sich die Partei zurückhaltend; vor einer neuen Beurteilung der Beitrittsfrage will sie die bilateralen Verhandlungen mit der EU zu Ende führen. Stark machen will sich die EVP für die Reform der Bundesverfassung, die von ethischer und geistiger Tragweite sei.

Wahlplattform der EVP 1995