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Ende Juni schickte der Bundesrat seinen Entwurf zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative in die Vernehmlassung. Das Ausführungsgesetz und die entsprechende Verordnung orientierten sich im Grundsatz an den Bestimmungen der per 1.1.13 in Kraft getretenen Übergangsverordnung, die den Interessen der betroffenen Regionen bereits Rechnung trägt. Von den 144 eingegangenen Stellungnahmen begrüssten insbesondere die bürgerlichen Parteien, wirtschaftliche Dachverbände, Tourismusorganisationen, Baumeister, Bergkantone – darunter auch der Kanton Wallis – sowie die BPUK die Entwürfe in ihrer Stossrichtung. SP, EVP, GLP und Grüne sowie gewichtige Natur- und Umweltschutzorganisationen wie der WWF, VCS und Pro Natura hingegen lehnten den Gesetzesentwurf ab. So auch Helvetia Nostra, von wessen Seite verlautet wurde, gegen ein so ausgestaltetes Gesetz würde man das Referendum ergreifen, da es dem geäusserten Volkswillen widerspreche. Insbesondere stiess sich der Verein an der Möglichkeit zur Überschreitung des Schwellenwerts von 20%, sofern die neuen Zweitwohnungen auf einer kommerziellen Vertriebsplattform zur Miete angeboten würden. Das Bundesamt für Raumentwicklung liess hierauf verlauten, man habe mit dem vorgelegten Entwurf die im Berichtsjahr von BAK Basel prognostizierten schwerwiegenden wirtschaftlichen Auswirkungen verhindern wollen, mit welchen die betroffenen Gebiete bei einer rigiden Umsetzung der Initiative zu rechnen hätten. In seinem Vernehmlassungsentwurf hatte der Bundesrat hierzu eine Einschränkung vorgenommen, wonach die Möglichkeit zur kommerziellen Vermietung nur in Gebieten zugelassen werden kann, wo ein tatsächlicher Bedarf nach Ferienwohnungen besteht. Zu Beginn des folgenden Jahres will die Landesregierung die Botschaft zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen präsentieren.

Gesetz zur Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative (BRG 14.023)
Dossier: Zweitwohnungsinitiative und ihre Auswirkungen

Im Januar fassten die Delegierten der EVP in Olten nur sehr knapp mit 54 zu 48 Stimmen die Ja-Parole für die Buchpreisbindung. Deutlicher wurde die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ zur Ablehnung empfohlen (72:29 Stimmen und 6 Enthaltungen). Bereits im Vorjahr wurde für die Bausparinitiative und den Bundesbeschluss zur Regelung von Geldspielen die Nein-Parole ergriffen und die Zweitwohnungsinitiative wurde zur Annahme empfohlen. In Arbon sagten die Delegierten Ende März mit 64 zu 26 Stimmen Ja zur Managed Care Vorlage und erteilten der Staatsvertragsinitiative (99:1 Stimmen) und der Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ (88: 5 Stimmen) deutliche Abfuhren. Im Juni empfahlen die Delegierten in Muttenz ein Ja für die Initiative zum „Schutz vor Passivrauchen“ und zum Bundebeschluss zur Jugendmusikförderung. Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ lehnten sie hingegen ab. Ende August in Wil (SG) beschloss die EVP schliesslich mit 44 zu 24 Stimmen, das neue Tierseuchengesetz zu unterstützen. Beim dort ebenfalls beschlossenen vorsorglichen Ja zu den im November nicht zur Abstimmung gelangten Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien äusserten sich die Abgeordneten auch positiv zu einem automatischen Informationsaustausch.

Parole