Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB)
  • Anderer Verband im Energiebereich

Prozesse

  • Positionspapier und Parolen
31 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

Lors de la procédure de consultation sur les modifications d'ordonnances dans le cadre de la mise en œuvre de l'art. 121a de la Constitution (Cst), les avis relatifs à la nouvelle obligation de communiquer les postes vacants ont été récoltés. A l'exception de l'UDC, tous les participants ont approuvé les modifications de l'Ordonnance sur le service de l'emploi (OSE). Les associations patronales ont toutefois pointé du doigt la charge administrative supplémentaire engendrée par la mesure. En effet, les petites et moyennes entreprises ne disposent pas forcément de personnel spécialisé, voire d'unité juridique, pour y faire face. Concernant la valeur seuil basée sur le taux de chômage à partir de laquelle l'obligation devient effective pour la branche professionnelle, trois cantons (JU, NE, TI), le PS, les syndicats, l'Union des villes suisses et les associations de travailleuses et travailleurs se sont prononcés en faveur de la proposition du Conseil fédéral fixée à 5%. Les associations patronales, neuf cantons (AI, BL, FR, GE, NW, OW, SZ, VS, ZG) et le PVL prônaient un seuil de 8%. S'agissant du délai de restriction de l'information relative aux emplois vacants, treize cantons (AG, BE, BL, BS, GE, GL, GR, NE, SG, SO, TI, UR, VS), le PRD, le PS, certains syndicats et associations de travailleuses et travailleurs ont plaidé pour le délai de cinq jours proposé par le Conseil fédéral. Le PVL et les associations patronales et professionnelles souhaitaient un délai de deux voire trois jours. Le canton de Schwyz a rejeté l'avance en terme d'information. De plus, quinze associations patronales ont préconisé une mise au concours immédiate en l'absence de dossiers de candidature pertinents. Les syndicats et le PS voudraient soumettre les employeuses et employeurs à un devoir de justification concernant l'évaluation d'un dossier comme non approprié. Les exceptions à l'obligation d'annonce des emplois vacants ont été accueillies favorablement. Toutefois, les employeuses et employeurs aimeraient étendre les règles d'exception. Pour les engagements de courte durée, ils ont soutenu la variante à quatorze jours. Du côté patronal, la variante plus généreuse (moins d'un mois) a été préférée. Finalement, les cantons ont salué le principe inscrit dans la Loi sur les étrangers (LEtr), selon lequel ils sont responsables des contrôles et des sanctions.

Application de l’obligation de communiquer les postes vacants
Dossier: Masseneinwanderungsinitiative

Die Sozialpolitik hinsichtlich Sicherung der AHV rückte auch bei der SP immer stärker in den Fokus. Nicht nur, weil ihr Bundesrat Alain Bersetdie „Altersvorsorge 2020“ aufgleiste, sondern auch, weil die Geschäftsleitung an der Delegiertenversammlung Anfang März die Unterstützung der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) lancierten Volksinitiative „AHVplus“ beantragte. Das Mitte März lancierte Begehren fordert eine Erhöhung sämtlicher AHV-Renten um 10%, lässt die Finanzierung allerdings offen. Das Rentenalter der Frauen soll nur dann erhöht werden, wenn damit eine ökonomische Gleichstellung der Geschlechter verknüpft wird. Die SP möchte – anders als der SGB – die AHV-Mehrausgaben mittels Erbschaftsbesteuerung finanzieren, eine Idee, die in der entsprechenden Volksinitiative ausformuliert war. Allerdings sind aufgrund der im Oktober präsentierten Pläne des SP-Bundesrates für die Rentenreform 2020 parteiinterne Konflikte vorprogrammiert. Verschiedene Parteiexponenten schlugen deshalb eine Urabstimmung vor. Nicht nur die geplante Erhöhung des Rentenalters für Frauen und die Konzentration auf beide Säulen, sondern auch die Kritik Bersets an der „AHVplus“-Initiative sorgten für parteiinterne Diskussionen.

Sozialpolitik

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) präsentierte im Mai 2011 einen Katalog mit Forderungen zur Personenfreizügigkeit. Anhand des Berichtes des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) besteht bei den flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping im Rahmen der Personenfreizügigkeit ein Vollzugsnotstand. Die SGB forderte deshalb, dass künftig 50% sämtlicher Neuanstellungen in der Schweiz auf Lohndumping überprüft werden, dass der Bund und die Kantone verbindliche Mindestlöhne durchsetzen und dass Lücken im Gesetz, wie zum Beispiel die Solidarhaftung von Generalunternehmen, geschlossen werden.

Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB)

Au printemps de l’année sous revue, l’Union syndicale suisse a affirmé que le financement de l’AVS est assuré jusqu’en 2027 au moins. Elle souhaite ainsi éviter toute tentation de baisse des prestations et de relèvement de l’âge de la retraite, notamment des femmes, dans le cadre des négociations de la prochaine révision de l’AVS. Peu après, l’Office fédéral des assurances sociales (OFAS) a publié des chiffres montrant que l’AVS a clôt l’année 2010 avec un bénéfice de 1,9 milliard et le Conseil fédéral a affirmé que la situation financière de l’assurance est meilleure que ne l’annonçaient les prévisions en raison d’une immigration plus forte que prévue et d’une économie en expansion. Il affirme donc que la réforme de l’AVS, même si elle est nécessaire, n’est pas urgente.

Financement de l’AVS

Bereits im Januar gab der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) an seiner Jahrespressekonferenz bekannt, dass er die Abbaupläne für Sozialleistungen mit Referenden bekämpfen wolle. Dies betreffe insbesondere den Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung, die Neuauflage der 11. AHV-Revision und die Senkung des Umwandlungssatzes in der beruflichen Vorsorge. Der Erfolg war allerdings durchzogen. Das Referendum gegen den Mindestumwandlungssatz wurde im März zwar deutlich gewonnen, das revidierte Arbeitslosenversicherungsgesetz hingegen wurde gegen den Widerstand des SGB angenommen. Die 11. AHV-Revision wurde noch im Parlament versenkt.

Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) Abbaupläne für Sozialleistungen mit Referenden bekämpfen

In ein Dilemma gerieten sowohl der SGB als auch Travail Suisse bei der Abstimmung über die Volksinitiative für ein Verbot des Exports von Kriegsmaterial. An sich war ihnen die von der politischen Linken unterstützte Initiative der GSoA nicht unsympathisch. Sie mussten aber auch die Ängste vor einem Stellenabbau in den direkt betroffenen Betrieben und ihren Zulieferern berücksichtigen. Beide Dachverbände entschieden sich daher für eine Freigabe der Stimme. Von den Unterverbänden des SGB empfahl die Unia, bei der auch die Angestellten der Maschinenindustrie organisiert sind, ein Ja und der VPOD, dem Arbeiter der staatlichen Rüstungsbetriebe angehören, ein Nein.

Volksinitiative für ein Verbot des Exports von Kriegsmaterial

Der Wirtschaftsdachverband economiesuisse, dessen Vorgängerorganisation Vorort sich noch zugunsten der Solidaritätsstiftung ausgesprochen hatte, distanzierte sich nun von ihr und gab die Stimme frei. Die SVP-Goldinitiative empfahl sie zur Ablehnung. Beim Gewerkschaftsbund überwog das Interesse an den zusätzlichen Mitteln für die AHV. Er empfahl sowohl den Gegenvorschlag des Parlaments als auch die SVP-Initiative zur Annahme. Bei der Stichfrage gab er dann allerdings der ersten Lösung (je einen Drittel für die AHV, die Solidaritätsstiftung und die Kantone) den Vorzug. Die Geschäftsleitung der SP hatte den Delegierten eine analoge Empfehlung vorgeschlagen. Diese fanden es aber taktisch unklug, die von ihnen als populistisch bezeichnete SVP-Initiative zu unterstützen und gaben dazu die Nein-Parole aus. Drei SP-Kantonalsektionen aus der Westschweiz beschlossen allerdings abweichend davon die Ja-Parole zur Goldinitiative. In einem vergleichbaren Dilemma, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen, befand sich die FDP. Mit einem doppelten Nein und dem Vorschlag, die Mittel auf Bund und Kantone zum Zweck des Schuldenabbaus zu verteilen, hätte sie sich zwar als einzige um gesunde öffentliche Finanzen bemühte Regierungspartei profilieren können. Andererseits hatte die FDP die Solidaritätsstiftung von Anfang an gegen die Kritik der SVP verteidigt. Die Delegierten entschieden sich mit 128:89 Stimmen für die Ja-Parole zum Gegenvorschlag, wovon dann in der Folge gut die Hälfte der Kantonalsektionen abwich. Wie diese abweichenden FDP-Sektionen empfahl auch die Liberale Partei ein doppeltes Nein.

Volksinitiative „Überschüssige Goldreserven in den AHV-Fonds“ (BRG 01.020)
Dossier: Verwendung der nicht mehr benötigten Goldreserven der SNB

Umstritten war im SGB die Parole zur Verkehrshalbierungsinitiative, über welche das Volk im März abstimmte. Verbände der Angestellten des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahner, VPOD) waren für die Initiative, der SMUV, bei dem auch die Beschäftigten der Automobilbranche organisiert sind, sprach sich für Ablehnung aus; der SGB entschied sich für Stimmfreigabe. Die Volksinitiative der SP für eine Halbierung der Militärausgaben (Umverteilungsinitiative) wurde hingegen vom SGB geschlossen unterstützt. Dies war bei früheren vergleichbaren Armeevorlagen (z.B. Halbierungsinitiative) noch nicht der Fall gewesen; die Angst vor dem Verlust von Arbeitsplätzen war nach der massiven Reduktion der schweizerischen privaten und staatlichen Rüstungsindustrie offensichtlich nicht mehr sehr gross.

Verkehrshalbierungsinitiative Militärausgaben

Devant la pléthore de combinaison de votes possibles pour les trois objets (8), chacune des parties a dû faire un effort dans son argumentaire afin de donner un mot d'ordre clair. Le PS, les Verts, le Parti chrétien-social ont prôné le triple oui. A ces derniers se sont associés l'Union syndicale suisse, l'UPS, la Fondation suisse de l'énergie (FSE), la Fondation suisse pour l'énergie solaire et Electricité sans atome. Dans le camp des oui se trouvaient aussi les adversaires habituels des écologistes, à savoir les cantons de montagne et les paysans. Les buts de cette alliance inhabituelle n'était pas les mêmes pour les écologistes ou les cantons de montagne. Ces derniers étaient surtout intéressés au contre-projet, car il leur permettait d’obtenir un soutien pour leur usines hydroélectriques, toutefois, pour des raisons tactiques, ils soutenaient aussi l’initiative solaire. La position officielle du Conseil fédéral et des Chambres face aux trois objets était de rejeter l'initiative solaire et d'accepter en corrélation son contre-projet, ainsi que le deuxième contre-projet. L'objectif était, d'une part de provoquer un changement de comportement dans la consommation d'énergie et donc de respecter les promesses de la Conférence de Kyoto pour la réduction des gaz polluants et, d'autre part, d'intégrer une composante écologique dans le système fiscal dont la réforme serait menée dans les années à venir. Le seul parti gouvernemental à suivre les recommandations du Conseil fédéral et du parlement a été le PDC. Le camp du triple non était composé du PRD, de l'UDC et du PL. A ces derniers s'ajoutaient les associations faîtières de l'économie (Economiessuisse et USAM), les organisations proches de l'automobile (ACS et TCS), l'industrie des machines, l'association des entreprises électriques de Suisse, le Forum suisse de l'énergie et la branche de l'énergie atomique. Les arguments des opposants aux taxes énergétiques étaient que celles-ci seraient un frein au développement économique et que la législation sur le CO2 était suffisante pour assurer le développement des énergies renouvelables et la protection de l'environnement.

Votation du 24 septembre 2004: Initiative populaire «Pour l’introduction d’un centime solaire»; «Redevance pour l’encouragement des énergies renouvelables»; «Redevance incitative sur l’énergie en faveur de l’environnement»
Dossier: Tiefengeothermie
Dossier: Volksinitiativen zu Energiesteuern (Abstimmung am 24.09.2004)

Nachdem der SGB bereits während der parlamentarischen Beratungen im Herbst 1999 gedroht hatte, die bilateralen Verträge mit der EU zu bekämpfen, wenn die arbeitsmarktlichen Begleitmassnahmen unbefriedigend ausfallen würden, erneuerte er seine Drohung im Berichtsjahr, als die Verhandlungen im Baugewerbe über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag ins Stocken gerieten. Nachdem die Situation dank der Vermittlung durch Wirtschaftsminister Couchepin deblockiert war, und die Vertragsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden konnten, gab der SGB die Ja-Parole zu den Abkommen mit der EU aus.

bilateralen Verträge mit der EU

Das Referendum der Lega und der SD gegen die bilateralen Verträge mit der EU wurde von den Gewerkschaften nicht unterstützt. Es bestanden zwar in den Reihen der Gewerkschaften ernsthafte Befürchtungen über Lohndumping nach der Einführung der Freizügigkeit im Personenverkehr. Mit den vom Parlament beschlossenen Begleitmassnahmen, welche insbesondere eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung für Gesamtarbeitsverträge brachten, wurde diesen Ängsten aber weitgehend Rechnung getragen. Vor den Parlamentsverhandlungen hatte die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) beschlossen, die Verträge mit einem Referendum zu bekämpfen, falls diese Begleitmassnahmen nicht zu ihrer Zufriedenheit ausfallen würden. Später doppelte der SGB nach, indem er unmittelbar vor Beginn der Ratsdebatten bekannt gab, dass er sein Sekretariat mit der Vorbereitung der Kampagne für ein allfälliges Referendum beauftragt habe.

Sichtweise des SGB zu den bilateralen Verträge mit der EU 1999

Die Gewerkschaften nutzten die markant verbesserte Konjunkturlage zur Anmeldung von Lohnforderungen. Besonders aktiv waren die Beschäftigten der Baubranche. Ende September demonstrierten in Bern 18'000 Personen für die Forderung der GBI nach CHF 200 mehr Monatslohn für alle. Es handelte sich dabei um die grösste Manifestation des Berichtsjahres.

Lohnforderungen der Gewerkschaften 1999

Einen, allerdings auf niedriger Flamme gehaltenen Konflikt erlebte der SGB bei der Beurteilung der Zweitauflage des von ihm 1996 erfolgreich bekämpften Arbeitsgesetzes. Das von der Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) zusammen mit Westschweizer Gewerkschaftern (unter anderem der Waadtländer Gewerkschaftsbund) lancierte Referendum unterstützte er nicht, da in den parlamentarischen Verhandlungen mit der Erfüllung der beiden Hauptforderungen (Zeitzuschläge und Sonntagsarbeitverbot) das Maximum herausgeholt worden sei. Zuhanden der Volksabstimmung gab er – wie auch die SP und der CNG – die Ja-Parole aus, während die GDP zusammen mit der PdA für eine Ablehnung warb.

Der SGB lancierte zusammen mit der SP zwar einige Volksinitiativen, marschierte aber bei der Parolenfassung für Volksabstimmung nicht immer im Gleichschritt mit den Sozialdemokraten. Bei der von der SP unterstützten Genschutz-Initiative hatte der grösste Teilverband, die GBI, welche auch die Interessen der Chemieangestellten vertritt, die Nein-Parole beschlossen. Im SGB war zwar in einer Eventualabstimmung eine Mehrheit der Delegierten für eine Unterstützung der Initiative, schliesslich setzte sich aber die Stimmfreigabe durch. Zu der von der SP mitgetragenen S.o.S.-Initiative für eine Abschaffung der präventiven Polizei gab der SGB keine Abstimmungsparole heraus, und zu der von der SP unterstützten «Droleg»-Initiative gab er die Stimme frei. Einig mit der SP war man sich hingegen bei der Unterstützung der beiden Referenden gegen das revidierte Asylgesetz und die dazu gehörenden dringlichen Massnahmen.

Parolen des SGB 1998

Wie bereits im Jahr zuvor waren auch dieses Jahr die meist im VPOD organisierten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes beim Kampf gegen eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen im Rahmen von kantonalen Sparprogrammen sehr aktiv. Mehrmals führten sie zur Unterstreichung ihrer Forderungen grosse Demonstrationen durch. Der Versuch der Gewerkschaften des SGB, die Bankangestellten zu Manifestationen gegen die Fusion von zwei Grossbanken und den damit verbundenen Arbeitsplatzabbau zu mobilisieren, scheiterte hingegen. Der nicht dem SGB angehörende Bankpersonalverband hatte sich an diesen Demonstrationen nicht beteiligt.

Kampf gegen eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Gewerkschaften

Nach dem Sieg von 1996 in der Volksabstimmung über das revidierte Arbeitsgesetz konnten die Gewerkschaften bereits wieder einen Abstimmungserfolg verbuchen. Am 28. September lehnten die Stimmberechtigten mit knappem Mehr den Dringlichen Bundesbeschluss über die Leistungskürzungen bei der Arbeitslosenversicherung ab. Der SGB war bei der Kampagne zu dieser Abstimmung in der ersten Reihe gestanden, obwohl er das von einem lokalen Arbeitslosenkomitee aus La Chaux-de-Fonds (NE) lancierte Referendum, dem sich in der Folge auch die Gewerkschaftsbünde der Kantone Genf und Waadt sowie der VPOD angeschlossen hatten, nicht unterstützte. Der Grund für die anfängliche Passivität des SGB war seine Einschätzung gewesen, dass dieses Referendum in der Bevölkerung keine Unterstützung finden werde.

Abstimmungserfolg der Gewerkschaften 1997

Der Stimmfreigabe des SGB für die Volksabstimmung über die SP-Volksinitiative für ein Verbot der Kriegsmaterialausfuhr stiess bei der SP auf Verständnis. Der Gewerkschaftsbund hatte die Initiative zwar ursprünglich unterstützt, die seit der Lancierung eingetretene Verschlechterung auf dem Arbeitsmarkt veranlasste ihn nun aber zu einer Distanzierung. Der SMUV gab die Stimme ebenfalls frei, die GBI unterstützte hingegen die Initiative

SGB gibt Stimmfreigabe für die Abstimmung über das Verbot der Kriegsmaterialausfuhr

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gab zu Jahresbeginn bekannt, dass er die generelle Verkürzung der Arbeitszeit zu seiner Hauptforderung machen werde. Er sah darin insbesondere auch ein Mittel, um die Wirtschaftsrezession zu überwinden und die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Die Arbeitszeitreduktion solle sowohl im Zentrum der Verhandlungen über neue Gesamtarbeitsverträge stehen als auch mit einer Volksinitiative erkämpft werden. Einen Vorentwurf für diese geplante Initiative gab der SGB in die verbandsinterne Konsultation. Das Projekt sieht vor, die gesetzliche Höchstarbeitszeit schrittweise auf 37 Wochenstunden zu beschränken. Der SMUV folgte der Empfehlung des SGB und erklärte zum Auftakt der Verhandlungen über den neuen Gesamtarbeitsvertrag in der Maschinenindustrie eine Arbeitszeitreduktion um 10% ohne Lohneinbusse zu seiner Hauptforderung. Als Gegenleistung offerierte er sein Einverständnis zu einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, welche den Unternehmen innerhalb einer fixen Jahreshöchstarbeitszeit mehr Spielraum für unregelmässige Wochenarbeitszeiten lassen würde.

Verkürzung der Arbeitszeit als neue Hauptforderung des SGB

Erstmals seit langer Zeit konnten die Gewerkschaften wieder einmal bei einer eidgenössischen Volksabstimmung einen Sieg gegen die Arbeitgeberverbände und die bürgerlichen Parteien feiern. Mit einem Mehr von 67% lehnte das Volk eine Lockerung der Vorschriften über die Nacht- und Sonntagsarbeit im Rahmen einer Revision des Arbeitsgesetzes ab. Der SGB hatte zusammen mit dem CNG und der SP dagegen das Referendum ergriffen.

Ein Erfolgserlebnis verzeichneten die Gewerkschaften auch in der Konjunkturpolitik. Die vom SGB zusammen mit der SP vorgetragene Forderung nach einem neuen Impulsprogramm (Förderung von Investitionen der öffentlichen Hand) fand – dank der CVP – im Nationalrat eine Mehrheit.

Erfolge der Gewerkschaften bei Volks- und Parlamentsabstimmungen 1996

Als Reaktion einerseits auf den Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe «Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen», welcher für die Zukunft erhebliche Finanzierungslücken konstatierte, und andererseits auf die Forderung der Arbeitgeber nach einem Ausbaustopp für die Sozialwerke verlangten der SGB und die SP in einem gemeinsamen Papier einen weiteren Ausbau. Konkret forderten sie sowohl die Einführung einer Mutterschaftsversicherung und des flexiblen Rentenalters ab 62 Jahren als auch die Erhöhung der Kinderzulagen und grössere staatliche Beiträge an die Krankenversicherungsprämien. Diese zusätzlichen Leistungen sollen primär über einen höheren Satz bei der Mehrwertsteuer und nur noch zu einem geringen Teil über neue Lohnprozente finanziert werden.

SGB und SP fordern weiteren Ausbau der Sozialwerke

Die Forderung der Unternehmerverbände nach einem Moratorium beim Ausbau der Sozialwerke liess die Arbeitnehmerverbände näher zusammenrücken. Im Februar traten die Spitzen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), des Christlichnationalen Gewerkschaftsbundes (CNG) und der Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) mit einer gemeinsamen Erklärung an die Öffentlichkeit, in welcher sie sich gegen dieses Ansinnen zur Wehr setzten.

Verschiedene Gewerkschaften machten wie bereits im Vorjahr mit Grossdemonstrationen auf ihre Tarifforderungen aufmerksam. So demonstrierten Ende Mai in Bern rund 15'000 Bauarbeiter für einen neuen Gesamtarbeitsvertrag mit mehr Lohn und kürzeren Arbeitszeiten. In Zürich gingen einmal 1'500 und einmal gut 1'000 städtische Angestellte und in Lausanne rund 2'000 Lehrerinnen und Lehrer auf die Strasse, um gegen sich verschlechternde Arbeitsbedingungen zu protestieren. Die Gewerkschaften der Druckindustrie führten am 3. November gar einen landesweiten Streik zur Unterstreichung ihrer Tarifforderungen durch.

Gewerkschaften in der Öffentlichkeit 1994

Der Schweizerische Bauernverband (SBV) empfahl seinen Mitgliedern die Annahme der Mehrwertsteuer mit dem höheren Satz. Der Gewerkschaftsbund unterstützte ebenfalls den Systemwechsel und den höheren Satz, obwohl sich durch die lineare Verbrauchssteuer — relativiert durch den niedrigeren Steuersatz für lebensnotwendige Güter des täglichen Gebrauchs — gewisse Nachteile für die Konsumenten und Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ergeben. Der Beschluss blieb deshalb vor allem innerhalb des linken Flügels umstritten. Auch die Bankiervereinigung empfahl den Systemwechsel zum höheren Satz.

Entwurf der Regierung zum Ersatz der neuen Bundesfinanzordnung

Nicht ganz unumstritten war die vom SGB herausgegebene Ja-Parole zur Ersetzung der Umsatz- durch die Mehrwertsteuer; insbesondere von welscher Seite wurde der Systemwechsel als «Geschenk» an die Unternehmer kritisiert.

Parole zur Ersetzung der Umsatz- durch die Mehrwertsteuer des SGB

Für die Realisierung des kurzfristigen Ziels der Konjunkturbelebung nach keynesianischem Muster lancierten die Gewerkschaften zusammen mit linken Parteien und Organisationen in einer Reihe von Kantonen Volksinitiativen. Die darin vom Staat verlangten zusätzlichen Aktivitäten sollen mit einem Steuerzuschlag für die oberen Einkommensklassen finanziert werden.

Kampf des SGB gegen die Arbeitslosigkeit 1993

Als wichtigste Rezepte gegen die Arbeitslosigkeit pries der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) kurzfristig staatliche Konjunkturspritzen (wie zum Beispiel das vom Parlament beschlossene Impulsprogramm) und langfristig eine ausgebaute Weiterbildung sowie radikale Arbeitszeitverkürzungen an. Bemerkenswert war, dass bei letzteren die Gewerkschaftsspitze auch die Inkaufnahme eines Reallohnabbaus – zumindest für mittlere und obere Lohnkategorien – nicht ausschloss. In der Realität mussten die Gewerkschaften allerdings Verträge akzeptieren, welche in eine andere Richtung zeigten.

Kampf des SGB gegen die Arbeitslosigkeit 1993

Obwohl diese Forderungen auch von der SP unterstützt wurden, vermochten sie sich im Parlament nicht direkt, sondern nur als Absichtserklärungen in Form von Motionen durchzusetzen. Trotzdem fassten die Delegierten des SGB mit 81 zu 3 Stimmen die Ja-Parole.

SGB über die europäische Integration