Im Rahmen einer Verordnungsrevision verdoppelte der Bundesrat im November die erforderliche Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang, welche die Swisscom in der Grundversorgung zu gewährleisten hat. Die Downloadrate beträgt in Zukunft somit 2000 KB/s, die Uploadrate 200 KB/s; der Höchstbetrag für einen Anschluss bleibt dabei unverändert. In der Vernehmlassung hatte sich die Swisscom mit der Verdoppelung einverstanden erklärt. Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmer, darunter die Piratenpartei, sechs Kantone, die Stiftung für Konsumentenschutz und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, hatten sich hingegen eine noch stärkere oder eine weitere, regelmässig erfolgende Erhöhung gewünscht.

Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang