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Im Primar- und Mittelschulwesen rückten die dominierenden Themen der vergangenen Jahre, die Schulkoordination und die Schulreform, in den Hintergrund. Konflikte und Protestaktionen an Schulen blieben fast völlig aus. Im Zentrum des Interesses standen ein sich nahezu landesweit abzeichnender Lehrerüberfluss und eine Reihe von politisch motivierten Anstellungsverweigerungen oder Wegwahlen von Lehrkräften. Die Anstrengungen, die auf der Basis des 1970 abgeschlossenen Schulkonkordates gemacht worden waren, konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass auf gesamtschweizerischer Ebene nur geringe Fortschritte zu verzeichnen waren. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) empfahl, den Beginn des Unterrichts in der zweiten Landessprache auf das 4. oder 5. Schuljahr anzusetzen; ein einheitlicher Beginn in der ganzen Schweiz ist vorläufig nicht möglich. Schwierigkeiten bei der Einführung eines neuen, von einer Koordinationskommission erarbeiteten Geschichtslehrmittels («Weltgeschichte im Bild») in sieben Kantonen der Nordwestschweiz bestätigten, dass die föderative Staatsstruktur für Koordinationsbestrebungen nach wie vor ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellt. Auch die Schulreformen, die allgemein nur zäh voranschritten, fanden nicht mehr die Aufmerksamkeit der Vorjahre. Lediglich im Kanton Waadt, wo seit mehreren Jahren in den Regionen Rolle und Vevey umfassende Schulversuche stattfinden, warfen ein Zwischenbericht über diese Experimente und verschiedene im Kantonsparlament beratene Reformprojekte hohe Wellen.

Konkordat über die Schulkoordination zwischen den Kantonen

Im Bereich der Primar- und Mittelschulen traten die Reformbemühungen neben den Koordinationsbestrebungen stärker in den Vordergrund. In der Frage der Schulkoordination überliess der Bundesrat den Kantonen weiterhin die Initiative. In seinem Bericht zum 1969 eingereichten Volksbegehren ersuchte er die eidgenössischen Räte um eine Fristverlängerung um ein Jahr, welche von beiden Räten gutgeheissen wurde. Einerseits sollte den Kantonen die notwendige Zeit zur Lösung der Koordinationsfrage auf dem Konkordatsweg eingeräumt werden; anderseits erforderte eine Revision des Schulartikels (Art. 27) der Bundesverfassung (BV), wie sie in parlamentarischen Vorstössen verlangt worden war, länger dauernde Abklärungen. Es sollte insbesondere das Verhältnis von Bund und Kantonen im Bildungswesen neu überdacht werden. Dass eine solche Neukonzeption weit über den Inhalt der in der Initiative formulierten Vorschläge hinausführen könnte, wurde im Bericht nicht verschwiegen. Am 29. Oktober erzielten die Anhänger einer föderalistischen Lösung einen ersten Erfolg: Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) einigte sich endgültig über ein Schulkoordinationskonkordat. Die welsche Schweiz, die für 1972 die Verwirklichung der École romande vorgesehen hat, feierte die Unterzeichnung des Konkordats als wichtigstes Ereignis im Schulwesen seit der Bundesgründung. In der deutschen Schweiz, wo die Koordinationsbestrebungen weniger erfolgreich verliefen, klangen die Kommentare gedämpfter; indessen begrüssten weite Kreise das Konkordat als letzte Chance des Schulföderalismus. Das Konkordat enthält die schon bekannten Postulate des einheitlichen Schuleintrittsalters, der obligatorischen Schulpflicht von neun Jahren und des Schuljahrbeginns zwischen Mitte August und Mitte Oktober. Diese Forderungen sollten bis zum Beginn des Schuljahres 1973/74 verwirklicht sein. Weiter wären zuhanden der Kantone Empfehlungen auszuarbeiten über Rahmenlehrpläne, gemeinsame Lehrmittel, Anerkennung von Examenabschlüssen und Diplomen und gleichwertige Lehrerausbildung. Endlich sieht der Konkordatstext vor, dass die Kantone unter sich und mit dem Bund bei der Bildungsplanung und -forschung sowie in der Schulstatistik zusammenzuarbeiten hätten. Die bundesrätliche Genehmigung des Konkordats erfolgte am 14. Dezember 1970 und bis Jahresende traten auch die Kantone Appenzell Innerrhoden und Neuenburg dem Konkordat bei.

Interkantonales Konkordat über die Koordination im Schulwesen