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Im Parlament war die Kulturbotschaft 2016–2020 weniger umstritten als die Vernehmlassungsergebnisse des Vorjahres vermuten liessen – gemäss der NZZ waren die Debatten gar "andächtig ruhig wie in einem Museum". National- und Ständerat zeigten sich durchgehend einig, schätzten die vorliegende Botschaft grossmehrheitlich als ausgewogen ein und schickten keinen der zehn beratenen Entwürfe in die Differenzbereinigung. Während jedoch die bundesrätlichen Beschlüsse zu den Zahlungsrahmen in den Bereichen Film (CHF 253,9 Mio.), Kulturgütertransfer (CHF 3,9 Mio.), Heimatschutz und Denkmalpflege (CHF 132,6 Mio.), Nationalmuseum (CHF 160,6 Mio.), Sprachen und Verständigung (CHF 75,5 Mio.), Schweizerschulen im Ausland (CHF 110,1 Mio.) sowie für Pro Helvetia (CHF 210,9 Mio.) im Parlament eine Mehrheit fanden, wich das gesetzgebende Organ betreffend Finanzhilfen des BAK leicht vom Entwurf des Bundesrates ab. In letzterem Bereich beschloss der erstberatende Ständerat auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit eine Aufstockung der Mittel für Museen und Sammlungen um CHF 3 Mio. zur Förderung der Chancengleichheit bei der Mittelvergabe. Erfolglos wehrten sich bürgerliche Parlamentarier – und dabei in erster Linie und grossmehrheitlich SVP-Vertreter – gegen die Aufstockung der gesamten Mittel um 3,4% im Vergleich zur Kulturbotschaft 2012–2015; entsprechende Minderheiten Germann (svp, SH) und Müri (svp, NR) mit dem Antrag auf Rückweisung und Plafonierung der Mittel auf dem Stand der Vorperiode wurden in beiden Räten deutlich abgelehnt. Dasselbe Schicksal ereilte in der Kantonskammer ein Rückweisungsantrag Föhn (svp, SZ), welcher mit der Kulturbotschaft eine Zentralisierung der Kulturförderung befürchtete und dem Antrag der Minderheit Germann (svp, SH) unterlag. In seinen ausführlichen Stellungnahmen machte Bundesrat Berset unter anderem deutlich, dass es hier in erster Linie um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Entscheidungsebenen gehe und keinesfalls um eine Bevormundung aus Bundesbern. Weitere Rednerinnen und Redner rechtfertigten die Mittelerhöhung ferner mit der Ausweitung der Kulturförderung auf zusätzliche Bereiche, die zum einen auf in der Zwischenzeit vom Parlament gefasste Beschlüsse zurückgehen, denen zum anderen jedoch auch ein Verfassungsauftrag zugrunde liegt: So soll mit der Kulturbotschaft der im Jahr 2012 angenommene Gegenvorschlag zur Volksinitiative "jugend+musik" umgesetzt werden. Die entsprechende Änderung des Kulturförderungsgesetzes passierte den Ständerat mit 39 zu 6 und den Nationalrat mit 136 zu 51 Stimmen in der Sommersession relativ unproblematisch. Dass die Kultur auch in finanziell angespannten Zeiten etwas kosten darf – und dabei sogar noch etwas mehr im Vergleich zur vergangenen Vierjahresperiode – stiess in den Medien auch auf negative Resonanz. Als Sprachrohr der Ostschweiz freute sich hingegen das St. Galler Tagblatt (SGT): Von den zusätzlichen CHF 3 Mio. für Museen und Sammlungen sollen auch solche Institutionen profitieren, die bis anhin noch nicht in den Genuss von Fördergeldern gekommen sind. Die Vergabe der Gelder soll neu nach klar festgelegten Kriterien erfolgen. Das SGT rechnete der Stiftsbibliothek St. Gallen hier künftig grosse Chancen für finanzielle Unterstützung ein.

Kulturbotschaft 2016-2020 (BRG 14.096)
Dossier: Cultura quo vadis? Die Botschaften über die Förderung der Kultur im Überblick

Zu Jahresbeginn schlossen sich das Schweizer Filmzentrum, die Sektion Film der Pro Helvetia und die schweizerische Kurzfilmagentur zu «Swiss Films» zusammen. Mit einem Budget von CHF 3 Mio. soll in den nächsten drei Jahren gezielt der Schweizer Film, insbesondere der Kurzfilm im Ausland gefördert werden; danach wird entschieden, ob «Swiss Films» unabhängig bleibt oder in die Pro Helvetia integriert wird.

Gründung des Vereins «Swiss Films»

Gleich zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Bundesrätin Dreifuss ein Weissbuch zur eidgenössischen Filmförderung in Auftrag gegeben, um damit Entscheidungsgrundlagen für eine revidierte Filmpolitik zu erhalten. Wegen des Zeitdrucks und aufgrund unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Branche wurde es nicht in der geplanten Form einer umfassenden Bestandesaufnahme, sondern als "Weiss-Schachtel" mit einem Bündel von über 20 Papieren abgeliefert. Die wichtigsten Vorschläge, die Ende Juni an einer Tagung "Assises du cinéma" in Locarno mit allen involvierten Kreisen diskutiert wurden, betrafen die Einrichtung eines Garantiefonds zur Verbilligung von Bankkrediten, die Schaffung eines Schweizerischen Filminstituts, welches die heute vom BAK, der Pro Helvetia und dem Schweizerischen Filmzentrum getrennt wahrgenommenen Aufgaben bündeln soll, sowie eine vom Kinoerfolg abhängige automatische Filmförderung ("Financière du cinéma") als zweite Säule neben der heute schon bestehenden qualitativ ausgerichteten Herstellungsförderung. Dabei würde ein Schweizer Kinofilm für jeden Eintritt rückwirkend vom Bund einen bestimmten Betrag erhalten, mit welchem einerseits Verleiher und Kinos und andererseits Produzenten und selbständig produzierende Regisseure unterstützt würden. Verleiher und Kinos sollten damit ermutigt werden, vermehrt Schweizer Filme zu zeigen, den Produzenten und Autorenproduzenten würde das Geld zur Anfangsfinanzierung ihres nächsten Kinofilms dienen. Diese Massnahme nach französischem und deutschem Vorbild war allerdings ziemlich umstritten. Kritisiert wurde insbesondere, die auf Publikumserfolg konzentrierte Förderung könne zu einer Schmälerung der filmkulturellen Kreativität in der Schweiz führen, die sich im Ausland mit meist eigenwilligen, aber nicht unbedingt kommerziellen Filmen einen guten Ruf geschaffen habe.

"Weiss-Schachtel" zur Filmförderung erstellt

Aufgrund der vom Parlament verabschiedeten Sparmassnahmen beschloss die Pro Helvetia, ihr Budget nicht linear um die entgangenen Beiträge, sondern schwerpunktmässig zu kürzen. 1993 soll bei der Literaturförderung, der Erwachsenenbildung und den für das Ausland bestimmten Publikationen gespart werden. Im darauffolgenden Jahr werden die Bereiche Theater, Musik und Tanz finanziell beschnitten. 1995 sollen die visuellen Künste sowie der Kulturaustausch mit dem Ausland die Leidtragenden der Sparmassnahmen sein.

Schwerpunktkürzungen bei Pro Helvetia 1992

Dem Verlangen nach einer wirksameren Kulturpolitik des Bundes entsprach der Bundesrat mit der Ernennung einer Expertenkommission, der es obliegt, einen Bericht über den Stand der Kultur und Vorschläge für die weitere Ausgestaltung der Kulturpolitik auf allen Stufen (Gemeinde, Kanton, Bund) auszuarbeiten. In verschiedenen Auseinandersetzungen wurde jedoch deutlich, dass die Ansprüche, die an eine öffentliche Kulturförderung gestellt werden, stark auseinandergehen. So kritisierte Friedrich Dürrenmatt das schweizerische Theaterwesen und verlangte weniger, dafür qualitativ höherstehende Theaterproduktionen, die vermehrt zwischen den Städten auszutauschen wären. Ein Protest der Gesellschaft der Schweizerischen Dramatiker (GSV) gegen abschätzige Äusserungen des Direktors des Zürcher Schauspielhauses über die schweizerische dramatische Produktion sowie die Forderung, die subventionierten Bühnen sollten zur Aufführung schweizerischer Werke verpflichtet werden, rief einer heftigen Diskussion. Eine Ausstellung in der Berner Kunsthalle, die internationales Interesse erregte, wegen ihrer Neuartigkeit aber auch viele schockierte, löste eine Diskussion über die Frage aus, ob und wieweit die Behörden die Programme subventionierter Kulturinstitute beeinflussen sollten. Trotz den bestehenden Schwierigkeiten war in einzelnen Kantonen das Bestreben erkennbar, die kulturpolitische Tätigkeit zu verstärken. Die Zürcher stimmten dem Gesetz über die Förderung des kulturellen Lebens zu, und in Bern wurde bei der Reorganisation der Erziehungsdirektion eine Abteilung Kulturelles geschaffen.

Die Bemühungen um eine Förderung des einheimischen Filmschaffens wurden fortgeführt. Dem Begehren nach einer Revision des eidgenössischen Filmgesetzes entsprach der Bundesrat mit einer Vorlage, nach der nicht nur Dokumentar-, Kultur- und Erziehungsfilme, sondern auch Spielfilme durch Bundesbeiträge unterstützt werden können (BRG 10 274). Abweichend vom Antrag des Bundesrates sprach sich das Parlament für eine unbefristete Unterstützung der schweizerischen Filmwochenschau aus, um die eingeleiteten Reformbestrebungen nicht zu gefährden. Die Gesetzesrevision wurde von den eidgenössischen Räten angenommen. Auf dem Gebiet der kulturellen Aussenpolitik sind verschiedene von der Stiftung Pro Helvetia organisierte Ausstellungen zu erwähnen: eine Wanderausstellung schweizerischer Volkskunst in den USA und in Kanada, die 1968 in der Sowjetunion gezeigte Architekturausstellung in Rumänien und eine Ausstellung schweizerischer Bücher in der Tschechoslowakei. Rechtliche und finanzielle Schwierigkeiten veranlassten den Bundesrat, auf die Erbschaft des Florentiner Kunstsammlers Ugo Bardini zu verzichten.

Nationale Kulturpolitik 1966–1974