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  • Pro Helvetia – Schweizer Kulturstiftung
  • Pfister, Theophil (svp/udc, SG) NR/CN

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Im März setzte der Nationalrat die Detailberatung des Entwurfs für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) fort. Ein Antrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) setzte sich für die Verankerung der Förderung der musikalischen Bildung ein und wurde mit 89 zu 80 Stimmen angenommen. Unterstützung erhielt der Antrag von der Ratslinken und einer beinahe geschlossenen CVP. Der Nationalrat lieferte mit diesem Entscheid bereits eine erste Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „jugend + musik“, welche Ende des Vorjahres mit über 150'000 Unterschriften eingereicht worden war. Minderheitsanträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) blieben beinahe ausnahmslos chancenlos. So lehnte der Nationalrat unter anderem die Minderheitsanträge Pfister (svp, SG) ab, welche die Bekämpfung des Illetrismus und die Förderung des Lesens sowie die Unterstützung der Fahrenden nicht im KFG verankern wollten. Ebenso deutlich abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SP, welcher den Bund bei seinen Entscheiden zu Schwerpunkten der Kulturförderung und Finanzierung zur vermehrten Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden verpflichten wollte. Mit 94 zu 70 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Minderheitsantrag aus dem bürgerlichen Lager, welcher sich gegen die Einführung eines Kulturrates stellte, der den Bundesrat bei den Beratungen zu kulturpolitischen Belangen unterstützen sollte. SVP, FDP, BDP, EVP und eine starke Minderheit der CVP unterstützten den Antrag. Da der Nationalrat die Integration des Pro-Helvetia-Gesetzes (PHG) in das neue KFG im Vorjahr bereits beschlossen hatte, beschäftigte er sich in der Detailberatung auch mit diesen Regelungen. Wie auch im ersten Teil der Beratung des KFG wurde eine Vielzahl formeller Anträge der WBK-NR diskussionslos angenommen. Die Anliegen zweier SVP-Minderheitsanträge, welche im sieben- bis neunköpfigen Stiftungsrat einen Sitz für einen Vertreter der Volkskultur reservieren und eine angemessene Repräsentation der Sprachgruppen gewährleistet haben wollten, wurden als nicht umsetzbar erachtet und von einer Mehrheit abgelehnt. Vom bürgerlichen Lager deutlich abgelehnt wurde des Weiteren ein Minderheitsantrag Gilli (gp, SG), welcher Kultur- und Kunstpreise von der Steuer befreien wollte.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Die Stiftung Pro Helvetia (PH) beantragte für die Vierjahresperiode 2004-2007 knapp CHF 180 Mio.; gut CHF 149 Mio. für die Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrags und rund CHF 30 Mio. für fünf Schwerpunkte, bei denen sie in den nächsten Jahren klare Akzente setzen wollte (Tanz, Film, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog). Zur geplanten Neuorientierung der PH siehe die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) (Frage 03.5182). In seiner Botschaft ans Parlament anerkannte der Bundesrat zwar das überzeugende Programm der Stiftung, zeigte sich aber angesichts der schwierigen Finanzlage nicht imstande, der Forderung nachzukommen. Mit einer Erhöhung um CHF 7 Mio. (+5,5%) gegenüber der Vierjahresperiode 2000-2003 glich der bundesrätliche Antrag knapp die aufgelaufene Teuerung aus. Deutlich kürzte die Regierung vor allem das Begehren der Pro Helvetia beim gesetzlichen Mindestauftrag. Dafür sollten lediglich CHF 121 Mio. zur Verfügung stehen (eine Mio. mehr als 2000-2003), ein klarer Fingerzeig an die Stiftung, die Verwaltungs- und Personalkosten, welche rund 35 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, unter die 30%-Marke hinunterzufahren. Der Bundesrat schloss auch nicht aus, dass es bei der PH künftig zu einem Personalabbau kommen könnte oder dass Aussenstellen stillgelegt werden müssten. Ganz strich der Bundesrat die Ausgaben für die Schwerpunkte Film und neue Medien (zusammen CHF 4 Mio.); die Budgetposten Verständigung im Inland und interkultureller Dialog kürzte er um CHF 1.3 resp. 4.3 Mio. Gesamthaft beantragte er dem Parlament einen Finanzrahmen von 137 CHF Mio.
Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, verlangte Pfister (svp, SG) im Namen einer Mehrheit seiner Fraktion, den Kredit auf die für die Basisleistungen notwendigen CHF 121 Mio. zu beschränken. Mit 110 zu 32 Stimmen übernahm die grosse Kammer aber die Vorgabe des Bundesrates; der Ständerat folgte diskussionslos.

Finanzrahmen der Pro Helvetia in der Vierjahresperiode 2004-2007 (BRG. 03.043)

Ein Postulat der nationalrätlichen WBK, das vom Bundesrat einen Bericht über die mögliche zusätzliche Finanzierung des Istituto svizzero di Roma durch die Stiftung Pro Helvetia nebst dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) verlangt, wurde vom Nationalrat entgegen einem Ablehnungsantrag Pfister (svp, SG) überwiesen. Die SVP hatte sich laut Pfister nicht gegen das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindende Institut an sich wehren wollen, sondern gegen die Einforderung eines Berichtes, hinter der sich die klare Forderung nach einem Erhalt des Instituts unter allen Umständen verstecke – ein angesichts desolater Bundesfinanzen unannehmbares Vorgehen. Mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfte auch die Schweizerschule in Rom und sah sich angesichts stetig wachsender Schülerinnen- und Schülerzahlen gezwungen, nach zusätzlichen Räumlichkeiten zu suchen. Rund 410 Kinder und Jugendliche wurden im Berichtsjahr an dieser Schweizerschule unterrichtet, wobei die Platznot immer öfter die Ablehnung neuer Schülerinnen und Schüler zur Folge hatte.

Bericht über Istituto svizzero di Roma (Po. 03.3428)