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Obwohl die Benutzungsordnung des Rütlis es untersagt, die Wiese für «partikuläre politische Ziele» zu nutzen – insbesondere darf sechs Monate vor den Wahlen nicht für Parteien oder Personen geworben werden –, lud SVP-Parteipräsident Albert Rösti (svp, BE) Ende Juli 2019 und damit kurz vor den nationalen Wahlen im Herbst, Journalistinnen und Journalisten zu einem «Gespräch bei einem Spaziergang [...] inklusive Apéro im Restaurant Rütlihaus» ein, wie verschiedene Medien berichteten. Die Einladung der SVP trug den Titel «Wie weiter mit der Schweiz?».
Die Einladung sorgte für Unmut bei Lukas Niederberger, Präsident der Rütli-Verwalterin SGG, welcher gegenüber der Aargauer Zeitung betonte, die SGG bewillige grundsätzlich keine derartigen (parteipolitischen) Aktivitäten. Aus Sicht der Mediensprecherin der SVP benötigte die Partei für ihre Aktion aber gar keine Bewilligung: Da Rösti die Medienkonferenz bereits auf der Anreise mit dem Schiff abhielt und der anschliessende Spaziergang auf dem Rütli dem persönlichen Austausch mit dem Parteipräsidenten galt, sei alles regelkonform abgelaufen. Niederberger, laut der Basler Zeitung erzürnt und enttäuscht ob der Aktion, war anderer Meinung: Dieser bestätigte, dass bei der SGG tatsächlich kein Nutzungsgesuch eingegangen sei, weshalb die SGG zusammen mit der Schwyzer und Urner Regierung nun klären wolle, wie künftig besser auf Regelverstösse auf der Rütliwiese reagiert werden könnte. Denn bisher seien die Sanktionsmöglichkeiten durch die SGG begrenzt: Verstösse könnten mit einem Zugangsverbot geahndet werden, welches aber nur greifen würde, wenn ein Gesuch von den betroffenen Personen oder Organisationen gestellt werde. Zudem gab sich der SGG-Präsident ernüchtert ob der Tatsache, dass Medienschaffende, welche im Vorfeld über die umstrittene Einladung berichteten und demnach eigentlich von dem Regelwerk der Rütliwiese gewusst hätten, Röstis Einladung gefolgt seien.

Wie die Medien betonten, verstiessen nebst der SVP in jüngster Vergangenheit auch bereits die Operation Libero und die Juso gegen die Benutzungsordnung. Dabei sei es den Gruppierungen «Wurst», so Niederberger, dass das Rütli ein «Ort der nationalen Verbundenheit» sei, wichtig sei jeweils nur die eigene Medienpräsenz.

Benutzungsordnung des Rütlis

Der religiös-konservative Verein «Neuer Rütlibund» forderte im Vorfeld des Nationalfeiertags, dass der Bundesrat der SGG die Verwaltung des Rütlis entziehe, wie die Aargauer Zeitung im Juli ein Schreiben des Vereins zitierte. Die SGG organisiert jährlich die Feierlichkeiten zum 1. August auf der Rütliwiese, welche sie 1860 der Eidgenossenschaft verkauft hatte und seither verwaltet.
Der «Neue Rütlibund» fordere in seiner Mitteilung, dass die Wiese neu von einer noch zu gründenden Stiftung verwaltet werden solle, da man sich an den Absichten der SGG störe, eine «neue Nationalhymne zu etablieren». Der bestehende Text der Hymne passe zur Schweiz, so der Vereinspräsident Pirmin Müller (LU, svp), der neue allerdings nicht. Denn dieser stelle keinen Bezug mehr zu Gott her, weshalb Müller es für störend erachte, dass die Hymnenstrophe neuerdings zusätzlich zum Schweizerpsalm an der Bundesfeier auf der Rütliwiese vorgesungen werde. Die SGG missbrauche damit die Wiese zu «eigennützigen Propagandazwecken», so der Vorwurf.
Einen Tag später nahm SGG-Geschäftsleiter Lukas Niederberger Stellung: Das Rütli dürfe tatsächlich nicht für «kommerzielle Zwecke oder partikuläre politische Anliegen gebraucht werden», doch sei es legitim, zusätzlich auch die neue Hymnenstrophe vorzutragen, denn deren Text basiere auf der Präambel der Bundesverfassung und habe mit der SGG nichts zu tun. Und auch Gott sei wider der Vorwürfe Müllers in «jeder Zeile des Textes» zu finden, wenn von Werten wie Frieden, Gerechtigkeit oder Freiheit die Rede sei, so Niederberger weiter. Weil der Bundesrat bereits 2014 und 2016 eine ähnliche Forderung wie jene des «Neuen Rütlibundes» abgelehnt hatte, sehe die SGG in dieser «erneute[n] Zwängerei» lediglich eine «Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesrat».
Schliesslich nahm auch die bereits im März von der SGG zu den Feierlichkeiten eingeladene Urner Regierungsrätin Heidi Z'graggen (UR, cvp) zum «Hymnen-Streit» Stellung, wie wenige Tage später der Blick berichtete. Das Rütli sei für alle da, welche die Schweiz liebten und achteten und es sei dank der SGG das was es ist, so Z'graggen. Auf dem Rütli habe es auch Platz für die neue Hymnenstrophe, welche als Beitrag aus der Zivilgesellschaft zu verstehen sei. Bereits in den 1960er Jahren sei über die Landeshymne debattiert worden, und ob der neue Text letztlich in die offizielle Hymne aufgenommen werde, solle die Bevölkerung bestimmen: «Das Volk soll am Ende sagen, was es singen will» – denn diese Debatte über die Hymne sei Ausdruck einer lebendigen Demokratie.
Erst im März 2019 hatte der Nationalrat darüber debattiert, ob die Nationalhymne demokratisch festzulegen sei, hierzu jedoch keinen Handlungsbedarf erkannt.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH) forderte, dass der Schweizerpsalm nach Widmer und Zwyssig als offizielle Landeshymne der Schweiz gesetzlich festgesetzt werden soll. Damit könne der finale Entscheid über eine mögliche Änderung der Nationalhymne sowie deren Legitimation demokratischer gestaltet werden, denn die Kompetenz für eine Änderung der Nationalhymne würde so nicht mehr beim Bundesrat, sondern bei der Bundesversammlung und via Referendumsoption bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern liegen. Die Diskussion über die Zuständigkeit für die Festlegung der Schweizerischen Landeshymne war einerseits bereits 2013 durch einen von der SGG lancierten Wettbewerb zur Erneuerung der Nationalyhmne angestossen worden. Folglich war für Minder beunruhigend, dass an der 1. August-Feier 2018 auf dem Rütli neben dem «Schweizerpsalm» eine weitere, inoffizielle Hymne gesungen wurde. Andererseits trug Unmut über die Tatsache, dass der Bundesrat 1981 eigenmächtig den «Schweizerpsalm» zur Nationalhymne der Eidgenossenschaft erklärt hatte, zu Minders Anliegen bei.
Jene Entscheidung von 1981 hat unterdessen die WBK-SR dazu veranlasst, in der Vorprüfung kein Folgegeben zu beantragen, denn der Schweizerpsalm, so die Kommission, sei eben damals bereits zur offiziellen Nationalhymne erklärt worden. Der Ständerat teilte hingegen Minders Position, dass die alleinige Entscheidungsgewalt des Bundesrates über die Landeshymne kritisch zu betrachten sei und gab dem Vorstoss als Erstrat mit 25 zu 18 Stimmen Folge.

Die Landeshymne der Schweizerischen Eidgenossenschaft demokratisch festlegen (Pa.Iv. 17.478)
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Nationalrat Buttet (cvp, VS), der der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) in einer Motion parteiisches Verhalten im Rahmen des Mandats zur Verwaltung der Rütliwiese vorgeworfen hatte, musste vor Bundesrat und Parlament eine Niederlage einstecken. Nachdem der Bundesrat in seiner Antwort vom November 2016 davon ausgegangen war, dass der Grund der Forderung mit den Bemühungen der SGG um eine neue Nationalhymne zusammenhänge, führte er aus, dass er keine rechtlichen oder sachlichen Verbindungen zwischen diesen beiden Tätigkeiten feststelle und es keine Hinweise gäbe, dass die SGG ihre Verpflichtungen bei der Verwaltung des Rütli nicht erfüllt hätte. Der Nationalrat teilte diese Ansicht mehrheitlich mit 92 zu 82 Stimmen bei 3 Enthaltungen und lehnte das Anliegen in der Frühjahrssession 2017 ab. Für Annahme der Motion sprachen sich die SVP-Fraktion sowie eine Grossmehrheit der CVP-Fraktion aus.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche

Seit die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) 2013 ihre strengen Nutzungsbedingungen für die von ihr verwaltete Rütli-Wiese gelockert hat, sind Parteien und andere Organisationen berechtigt, politische Veranstaltungen bei der Wiege der Nation abzuhalten. Dies war bis anhin strikte untersagt gewesen. Allerdings will die SGG nach wie vor verhindern, dass der bedeutende Standort für Propaganda-Aktivitäten, partikuläre politische Ziele oder kommerzielle Zwecke missbraucht wird. Besuchergruppen mit mehr als 50 Personen benötigen deshalb nach wie vor eine Bewilligung durch die SGG, und Veranstaltungen zu Themen, über die in den folgenden drei Monaten abgestimmt wird, oder Parteiversammlungen in den sechs Monaten vor eidgenössischen oder kantonalen Wahlen bleiben verboten. Ebenfalls untersagt bleiben sollen Anlässe, die sich gegen bestimmte Gruppen richten, die gesellschaftlich-kulturelle Vielfalt nicht akzeptieren oder thematisch polarisieren. Die SGG hatte das vorher geltende Parteiverbot seit dem Zweiten Weltkrieg konsequent durchgesetzt. Für Probleme hatte über längere Zeit die rechtsextreme Szene gesorgt, die das Rütli immer wieder für Propaganda-Zwecke missbraucht hatte. Wirbel hatten im Mai 2011 zudem ein unbewilligter Anlass der SVP auf dem Rütli sowie das kurz darauf erteilte Verbot an verschiedene Innerschweizer CVP-Kantonalparteien verursacht, die Wiese für eine Rede von Bundesrätin Doris Leuthard zur Verfügung zu stellen. Es waren just diese zwei Parteien, die beim Bundesrat Druck für eine Öffnung des Rütlis für politische Organisationen machten. Zwar wurde eine Motion der SVP in den Räten nicht behandelt, ein Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) brachte die Regierung und die SGG aber an einen gemeinsamen Tisch, worauf die Rütli-Verwalterin schliesslich einlenkte. Glanzmann-Hunkeler zeigte sich froh ob dem neuen Reglement. Weniger zufrieden war die SVP, die – wie in einer im März 2014 eingereichten Interpellation von Peter Keller (svp, NW) angedeutet – befürchtete, zur auf der Wiege der Nation unerwünschten Partei erklärt zu werden, da sie als Partei notwendigerweise polarisierende Themen anpacke. Ob der Antwort des Bundesrates, er vertraue als Oberaufsicht über die SGG, dass die Gesellschaft die Benutzerordnung mit dem notwendigen Augenmass anwenden werde, zeigte sich der Interpellent nicht befriedigt. Im November 2014 ärgerte sich alt-Bundesrat Christoph Blocher in der Sonntagspresse über den durch die SGG verhängten „Maulkorb für Politiker“.

Bundesfeier auf dem Rütli

2014 wurde von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) der Wettbewerb um eine neue Nationalhymne eröffnet. Bis zur Ende Juni ablaufenden Einreichefrist gingen mehr als 200 mehrheitlich deutsch- (129) und französischsprachige (60) Vorschläge für einen neuen Schweizerpsalm ein. Auch zehn rätoromanische und sieben italienische Texte fanden sich unter den Vorschlägen. Das Wettbewerbsreglement verlangt, dass sich der Text in einer der vier Landessprachen an der Präambel der Bundesverfassung orientiert sowie die Begriffe Freiheit, Solidarität und Demokratie beinhaltet. Melodisch kann die Eingabe an den alten Psalm angelehnt werden oder eine Neukomposition vorschlagen. Die Intention der SGG war laut dem SGG-Präsidenten Jean-Daniel Gerber insbesondere, die Nationalhymne mit einem weniger sperrigen und inhaltlich moderneren Text aufzufrischen. Eine Jury aus Kulturschaffenden, Journalisten und Sportfunktionären aus allen Landesteilen wählte bis Ende Jahr sieben Beiträge aus, die in der Folge in alle Landessprachen übersetzt und von einem professionellen Chor intoniert werden sollen. Im Frühling 2015 sollen vom Publikum drei Finalisten gekürt werden, von denen im Sommer 2015 der Siegerbeitrag bestimmt werden soll. Das Ansinnen stiess allerdings vor allem auf nationalkonservativer Seite auf Widerstand. Neben Protestvoten der AUNS und zahlreichen Schmähbriefen an die Adresse der SGG wurde mit Peter Keller (svp, NW) auch ein SVP-Bundesparlamentarier aktiv. Bereits 2013 hatte Keller eine Interpellation eingereicht, mit der er den Bundesrat anfragte, wie dieser die Kritik am Schweizerpsalm beurteile und was er zu tun gedenke, wenn ihm die SGG einen Vorschlag unterbreite. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die Nationalhymne seit ihrer Einführung umstritten sei und das Vorgehen der SGG nicht zu beanstanden sei, da es sich lediglich um einen Vorschlag handle. Keller erklärte sich nicht befriedigt und reichte eine 2014 noch nicht behandelte Motion ein (Mo. 14.3336), mit der der Bundesrat aufgefordert wird, der „dümmlichen Casting-Show“ Einhalt zu gebieten und eine allfällige neue Hymne dem Parlament als referendumsfähigen Beschluss vorzulegen. Die Exekutive empfahl die Motion zur Ablehnung und betonte, dass sie eine neue Hymne nicht in eigener Kompetenz und ohne Konsultation der Räte beschliesse. Ende Jahr doppelte Yvette Estermann (svp, LU), Fraktionskollegin von Keller, mit einer Motion nach, mit welcher der Schweizerpsalm als Staatssymbol geschützt werden soll (Mo. 14.4244). Die Landeshymne sei als wichtiges Symbol zu bewahren und dürfe nicht nach Belieben verändert werden. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion stand Ende 2014 noch aus. Kurz vor dem 1. August veröffentlichte die Luzerner CVP-Kantonalsektion ein Manifest, in welchem der Bundesrat zur Beibehaltung der Landeshymne aufgerufen wird. Das Manifest wurde in der Folge von allen Innerschweizer CVP-Sektionen unterstützt und in eine Resolution umgewandelt, in welcher die Landesregierung aufgefordert wird, sämtliche Aktivitäten für eine neue Hymne zu beenden.

Neue Nationalhymne?
Dossier: Bedeutung der Nationalhymne und Erneuerungsversuche