Nach dem Scheitern einer bundesstaatlichen Lösung zur Verschärfung der Bestimmungen über den Erwerb und das Tragen von Waffen sind nun auch die diesbezüglichen Bestrebungen der kantonalen Polizeidirektoren eingestellt worden. Der Widerstand von Schützen, Waffensammlern und Jägern gegen die beabsichtigte Aufnahme der Bewilligungspflicht für Waffenbesitz in das Waffenkonkordat erwies sich als zu grosses Hindernis.
Erwerb und das Tragen von Waffen- Schlagworte
- Datum
- 9. Oktober 1986
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 86.652
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1986, S. 1535
- AT, 8.11.86; Plädoyer, 4/5 (1986), S. 26 f.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 26.11.2018
Aktualisiert am 26.11.2018