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Ende Dezember beschloss die CSP, das Referendum gegen die Revision des Asylgesetzes zu unterstützen. Mit der neuesten Revision würden fundamental wichtige humanitäre Prinzipien in Frage gestellt.

CSP unterstütz Referendum gegen Asylgesetzrevision

Auch der Nationalrat folgte dem Antrag des Bundesrates sowie dem Beschluss des Ständerates und erklärte die SD- Volksinitiative „für eine vernünftige Asylpolitik“ für ungültig. Hauptargument war auch hier, dass der Inhalt der Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse. Damit ist dieses Volksbegehren das vierte seit 1891, welches auf Parlamentsbeschluss der Volksabstimmung entzogen wird. Die Gründe, welche bisher zur Ungültigkeitserklärung geführt hatten, waren Impraktibilität des Vorgehens (Chevalier-Initiative von 1954) bzw. mangelnde Einheit der Materie (Teuerungsinitiative der PdA 1977 und Rüstungsinitiative der SP 1995). Bei der SD-Initiative wurde erstmals der Begriff des übergeordneten Rechts für die Ungültigerklärung beigezogen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Die SD konnten im Berichtsjahr die mit der Lega gemeinsam lancierte Volksinitiative «EG-Beitrittsverhandlungen vors Volk» einreichen. Sie lancierten ausserdem alleine das Referendum gegen eine Lockerung der Lex Friedrich. Mit Protest reagierten die SD auf den Antrag des Bundesrats, die 1992 von ihnen eingereichte Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» aus Völkerrechtsgründen für ungültig zu erklären.

Volksinitiativen und Referendum der SD 1994

Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Initiative der Schweizer Demokraten „für eine vernünftige Asylpolitik“ für ungültig zu erklären und somit gar nicht zur Abstimmung zu bringen. Die 1992 eingereichte Initiative will den Flüchtlingsbegriff einschränken und die Asylgewährung zu einem freiwilligen staatlichen Akt erklären. Illegal eingereiste Asylbewerber sollen ohne Prüfung ihres Gesuches ausgeschafft werden, selbst wenn damit eine individuelle Gefährdung verbunden sein könnte. Dieser letzte Punkt stellt nach Auffassung des Bundesrates eine krasse Verletzung des Prinzips des Non-refoulement dar, welches besagt, dass niemand in ein Land zurückgeschoben werden darf, in dem ihm Verfolgung, Folter oder Lebensgefahr drohen. Dieser Grundsatz ist in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert und zudem aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie den UNO-Menschenrechtspakten abzuleiten. Darüber hinaus ist er gemäss der neueren schweizerischen und internationalen Rechtslehre Teil des „zwingenden Völkergewohnheitsrechts“, welches in einem Rechtsstaat nie verletzt werden darf, weshalb die von der SD verlangte unbedingte Ausschaffung auch dann völker- und menschenrechtswidrig wäre, wenn die Schweiz die entsprechenden Abkommen und Konventionen aufkündigen würde. Falls das Parlament dem Antrag des Bundesrates folgt, würde erstmals in der Geschichte des Bundesstaates eine Initiative aus materiellen Gründen für ungültig erklärt.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Die Volksinitiative der SD "für eine vernünftige Asylpolitik" kam mit 118 971 gültigen Unterschriften zustande. Nach dem Initiativtext sollen illegal eingereiste Asylsuchende umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz weggewiesen werden. Weil diese Forderung klar gegen völkerrechtliche Verträge verstösst, verlangt das Volksbegehren gleich noch die Kündigung der entsprechenden Flüchtlings- und Menschenrechtskonventionen.

Volksinitiative „Für eine vernünftige Asylpolitik“
Dossier: Volksinitiativen „Für eine vernünftige Asylpolitik“ und „Gegen die illegale Einwanderung“ (BRG 94.061)

Die Schweizer Demokraten haben zu Beginn des Berichtsjahres die Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik» lanciert. Kernpunkte der Initiative sind sofortige Wegweisung illegal eingereister oder rechtskräftig abgewiesener Asylbewerber, eine weitere Verkürzung des Verfahrens auf sechs Monate, die Entbindung der Gemeinden von der Aufnahmepflicht sowie eine verstärkte Hilfe der Schweiz für bedrohte Menschen in den Herkunftsländern. Die im Vorjahr vom Zürcher Nationalrat Meier lancierte radikalere Volksinitiative gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten kam nicht zustande.

Lancierung der SD-Volksinitiative «für eine vernünftige Asylpolitik»

Da er von seiner Partei keine Unterstützung erhalten hatte, lancierte der Zürcher NA-Nationalrat Meier seine Überfremdungsinitiative «gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten» im Alleingang. Die Partei selbst lancierte eine Volksinitiative zur Asylpolitik und war mit der Unterschriftensammlung für die Initiative «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag» beschäftigt. Diese Sammlung gestaltete sich äusserst mühsam, konnte aber erfolgreich zu Ende geführt werden.

Lancierung der Volksinitiativen «gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten» und «Für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag»

Die zunehmende Fremdenfeindlichkeit will sich die siebte Überfremdungsinitiative «gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten» zunutze machen, die von einer Minderheit der SD (ehemals NA) lanciert wurde. Gemäss diesem Volksbegehren soll die Zahl der jährlich zum Daueraufenthalt einreisenden Ausländer auf die Hälfte der im Vorjahr definitiv ausgereisten Personen reduziert werden. Von dieser Begrenzung ausgenommen wären Lehrbeauftragte an höheren Lehranstalten, qualifizierte Wissenschafter sowie das Spital und Pflegepersonal. Im weiteren verlangen die Initianten, dass die Niederlassungsbewilligung keinem Ausländer vor Ablauf von zehn Jahren erteilt werden darf. Die Mehrheit der SD wollte die Initiative nicht mittragen, da sie der Ansicht war, so kurz nach der Abstimmungsniederlage vom Dezember 1988 sei es unklug und unrealistisch, schon wieder mit demselben Anliegen an die Öffentlichkeit zu treten.

Volksinitiative "gegen die Masseneinwanderung von Ausländern und Asylanten"