Das Thema der Intransparenz von parlamentarischem Lobbying, welches seit Jahren immer wieder die Öffentlichkeit beschäftigt hatte, wurde durch eine Untersuchung der Neuen Zürcher Zeitung zusätzlich befeuert. Ein Team von Journalisten glich im März 2014 die öffentlich einsehbare Liste von permanenten Zutrittsberechtigungen ins Bundeshaus, wovon jedes Parlamentsmitglied zwei vergeben kann, mit dem schweizerischen Handelsregister ab. Dort werden Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate sowie Geschäftsleitungsfunktionen und finanzielle Beteiligungen an Unternehmen verzeichnet. Bei diesem Vergleich stellten sie fest, dass Interessenbindungen auf der Parlamentswebseite oft nicht oder nur unvollständig deklariert wurden. So blieben etwa die Verbindungen von 29 Personen zur Bau- und Immobilienbranche unerwähnt. Auch Mandate im Bereich der Altersvorsorge, der Industrie und Energie oder aus der Domäne von Bildung und Forschung wurden des Öfteren verschwiegen. Diese offenkundige Intransparenz löste ein grosses mediales Echo aus, zumal das persönliche Gespräch als die erfolgreichste Methode des Lobbyings gilt. Die Schweizerische Public Affairs Gesellschaft (SPAG), bei welcher schätzungsweise vier Fünftel aller nationalen Lobbyierenden eine Mitgliedschaft haben, reagierte eine Woche nach der Publikation in der NZZ. Ihr Präsident Fredy Müller kündigte eine Verschärfung der Standesregeln an. Künftig soll eine Liste auf dem Online-Auftritt des Verbandes publiziert werden, in der jedes Mitglied alle Interessenbindungen offenlegen muss, die mindestens von einem halben Jahr Dauer sind und den demokratischen Entscheidungsprozess beeinflussen könnten. Wer sich diesem Vorgehen verweigert oder bei einem Betrugsversuch ertappt wird, habe mit Ausschluss aus dem Berufsverband zu rechnen. Damit sollte die Akzeptanz der Lobbying-Tätigkeit in der Politik, der Bevölkerung und Verwaltung wieder erhöht werden. Die neue Regelung wurde ab Juli desselben Jahres für verbindlich erklärt. Die SPAG hatte im Folgenden diverse Austritte in Kauf zu nehmen. Als Begründung gaben einige der Austretenden an, dass sie durch eine derartige Deklaration das Anwaltsgeheimnis verletzen würden. Ein Mitarbeiter einer PR-Firma wies jedoch darauf hin, dass die revidierten Standesregeln das Problem der Intransparenz nicht vollständig lösen würden. Kurzfristige Engagements für eine Interessengruppe fallen nicht unter die Ausweis-Pflicht und könnten darum weiterhin geheim gehalten werden. Auch das Parlament beschäftigte sich mit dieser Thematik.

Intransparenz von parlamentarischem Lobbying