Der im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht (beide 2010) skizzierte Prozess der Weiterentwicklung der Armee (WEA), wurde im Berichtsjahr von Mitte Juni bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung gegeben. Bis 2016 soll die Weiterentwicklung die Rahmenbedingungen setzen, unter jenen die Armee fortan funktionieren soll. Wichtigste Anpassungen betreffen die Einsatzbereitschaft, die Ausbildung sowie die Ausrüstung. Weiter steht das ausgewogene Verhältnis zwischen Mittelaufwand und Leistung im Zentrum der Umsetzung. Wichtigste Eckwerte der Armee ab 2016 sind ein Bestand von 100'000 Armeeangehörigen mit einem Budget von CHF 5 Mrd. jährlich. Neu sollen nur noch zwei und kürzere Rekrutenschulen pro Jahr beginnen und nicht mehr drei. Zudem wird die Gesamtanzahl an Diensttagen reduziert (von 260 auf 225). Für die dienstleistenden Milizsoldaten sollen die Wiederholungskurse noch 13 Tage dauern, statt bisher drei Wochen. Daraus erhofft sich die Armeeführung eine bessere Verträglichkeit zwischen Militärdienst und Arbeitspensum, wie sie in früheren parlamentarischen Vorstössen wiederholt gefordert worden war (siehe hier, hier und hier). Weiter wird in der WEA aufgezeigt, dass zum Erreichen der Ziele in den Bereichen Immobilien, Ausrüstung, Bewaffnung sowie beim Berufspersonal grössere Einschnitte unausweichlich seien. So müssen mehrere Flughäfen aufgegeben, rund ein Dutzend Waffenplätze geschlossen und mehrere Waffensysteme ausser Dienst gestellt werden. Das Leistungsprofil der Armee in Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrags wird mit verbesserter Bereitschaft auf die Verteidigungskompetenz fokussiert. Dabei wird zwischen Leistungen für nicht vorhersehbare Einsätze (z.B. Katastrophen oder Terrorbedrohung), Leistungen für vorhersehbare Einsätze (z.B. Konferenzschutz) und Leistungen, die permanent zu erbringen sind (z.B. Wahrung der Lufthoheit) unterschieden. Diese Leistungsziele sollen in absehbarer Zeit auch im Rahmen der Unterstützung ziviler Behörden erfolgen. Hinzu kommt die generelle Absicht, die Kapazität hinsichtlich friedensfördernder Einsätze qualitativ zu erhöhen. Die WEA erfordert eine Reihe von Änderungen in Rechtsgrundlagen über die Armee (das Militärgesetz, das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, die Verordnung über die Verwaltung der Armee sowie die Verordnung über die Organisation der Armee). Das Vernehmlassungsverfahren dokumentierte eine grundsätzliche Offenheit gegenüber dem Vorhaben, wenngleich von der Mehrzahl der teilnehmenden Akteure Änderungswünsche geäussert wurden. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von 93 Einzelpersonen reichte eine von der konservativen Gruppe Giardino entworfene Vernehmlassungsantwort ein, in welcher die WEA vollumfänglich abgelehnt wird. Parteien und Kantone stehen jedoch im Grundsatz hinter der WEA. Die Ämterkonsultation sowie die Publikation der Botschaft des Bundesrates werden 2014 erwartet. Die Umsetzung der WEA wird mit dem politischen Entscheid angestossen und bis 2021 abgeschlossen sein, so die Erwartung des Bundesrates. Für die Zeit danach soll ein für Ende 2014 angekündigter, neuer sicherheitspolitsicher Bericht die allgemeine Richtung aufzeigen.
Weiterentwicklung der ArmeeDossier: Weiterentwicklung der Armee