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Mittels Motion wollte Christa Markwalder (fdp, BE) den Bundesrat beauftragen zu prüfen, inwiefern Bewilligungen von Exportgesuchen für medizinisch genutztes Cannabis oder für Cannabiszubereitungen innerhalb der geltenden Gesetzgebung erteilt werden können. Im Falle einer Bewilligungsunfähigkeit sollte dem Parlament eine Anpassung des Betäubungsmittelgesetzes unterbreitet werden, die den Anbau von medizinischem Cannabis sowie dessen Export und Zubereitung ermöglicht. Markwalder begründete ihren Vorstoss damit, dass das BAG kürzlich solche Bewilligungen aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage verweigert habe. Da in der Schweiz seit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes die «beschränkte medizinische Anwendung» gesetzlich erlaubt sei, die Patientenzahl, welche erfolgreich mit Cannabiszubereitungen behandelt werde, stetig zunehme und der weltweite Markt für cannabisbasierte Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel ein Potential von «fünfzig bis mehrere hundert Milliarden US-Dollar» aufweise, solle die Schweiz diese Gelegenheit nutzen. Bisher hätten mit Kanada, Uruguay und den Niederlanden nur drei Länder den Export von medizinischem Cannabis legalisiert, mit Australien, Israel und Jamaika befänden sich allerdings bereits weitere Länder in den Startlöchern. Der Weltmarkt entwickle sich rasch und die Schweizer Produzenten wiesen mit ihrem Know-how gute Voraussetzungen auf, um einen Teil davon zu bedienen. Zudem böte dies auch für die Schweizer Landwirte die Gelegenheit für einen Zusatzverdienst von ungefähr CHF 10'000 je Are, so die Motionärin.
In seiner Stellungnahme sprach sich der Bundesrat für die Annahme der Motion aus. Zwar sei eine Prüfung nicht zielführend, da das geltende Betäubungsmittelrecht den kommerziellen Export von medizinisch genutztem Cannabis nicht erlaube, man sei jedoch bereit, der Bundesversammlung eine Gesetzesanpassung zu unterbreiten. Dabei sollten internationale Verpflichtungen miteinbezogen werden, welche, nebst einer nationalen Kontrollstelle für den Anbau und den Export von medizinischen Cannabisprodukten, strenge Auflagen vorsähen. Der Nationalrat kam dem Antrag des Bundesrates nach und nahm die Motion stillschweigend an.

Anbau und Export von medizinischem Cannabis (Mo. 18.3148)

In einer Retraite besprach die Eidgenössische Kommission für Drogenfragen (EKDF) im Frühjahr 2014 Regulierungsmodelle für Cannabis. Sie kam einerseits zum Schluss, dass ältere, von ihr festgehaltene Empfehlungen und Schlussfolgerungen nach wie vor gültig seien. Andererseits wurde gleichzeitig festgehalten, dass das gegenwärtig geltende, umfassende Verbot von Cannabis nicht zufriedenstellend sei. Deswegen begrüsst die EKDF die aufkommenden Diskussionen rund um die Regulierung von Cannabis. An der heutigen Situation fehlt der EKDF insbesondere die Möglichkeit, einen wirksamen Jugendschutz aufzubauen. Die Kommission verfolge auch die Entwicklungen in den Schweizer Städten mit grossem Interesse. Am Genfer Modell wurden insbesondere die Betonung des Jugendschutzes und die umfassende Regulierung mit Interesse diskutiert. Die Kommission informierte sich auch über die verschiedenen Formen der Entkriminalisierung und der Regulierung von Cannabis in Uruguay oder verschiedenen US-Staaten. Neue Empfehlungen wurden nicht publiziert.

Regulierungsmodelle für Cannabis