Der Vertrieb von Gewaltvideospielen sowie die Durchführung von Kampfveranstaltungen in „mixed martial arts“ oder „ultimate fighting“ wird in der Schweiz nicht verboten. Nachdem die Behandlung der 2011 eingereichten Standesinitiative des Kantons Luzern für drei Jahre sistiert worden war, waren sich die Räte nun einig, aufgrund bereits laufender Arbeiten der Initiative keine Folge zu geben.

Vertrieb von Gewaltvideospielen sowie die Durchführung von Kampfveranstaltungen