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Im Sommer dieses Jahres fand die Flüchtlingsdebatte ihren Einzug auch offiziell in Institutionen, welche sich ausserhalb des tagespolitischen Geschehens bewegen – die Landeskirchen. Diverse Kantone schienen mit ihren bis dahin gängigen Unterbringungsmöglichkeiten wie Zivilschutzanlagen oder Pfadiheimen an ihre Kapazitätsgrenzen gestossen zu sein, weshalb sie sich entschieden, ein Gesuch an "höherer Stelle" einzureichen. Im Kanton Bern beispielsweise wurde nach einer Behördenanfrage eine Anzeige in den Pfarreiblättern geschaltet, in welcher man sich bei den Mitgliedern nach freiem Wohnraum für Flüchtlinge erkundete. Aber auch in den Kantonen Zug, Schwyz oder Luzern hoffte man auf die Hilfe kirchlicher Institutionen. Oft stiess man aber wider Erwarten auf verschlossene Pforten. Die Argumente für die ablehnende Haltung äusserten sich dabei oft in ähnlicher Weise: Es sei nicht genug Platz vorhanden, um zusätzlich Leute unterzubringen und zudem wäre die Nutzbarmachung des vorhandenen Platzes oft mit zusätzlichen Umbaumassnahmen verbunden. Des Weiteren befürchte man teilweise grosse Einschnitte im Alltag der bisherigen Bewohner – Störung der klerikalen Gepflogenheiten oder Einschränkung der Privatsphäre als Beispiele –, zumal man den Asylsuchenden keine besondere Unterhaltung bieten könne und diese folglich mit Nichtstun beschäftigt wären. Diese Haltung rief aber auch Kritiker auf den Plan: Viele Gotteshäuser schienen in der Frage der Nächstenliebe ihre Grenze beim traditionellen Engagement in der Form von Betreuungsprogrammen wie Deutschkursen oder Rechtsberatungen zu ziehen. Die Kritik richtete sich an dieser Stelle aber primär an die Kirchenoberen; die Kirchenbasis setze sich bereits für die Menschen in Not ein. So setzte beispielsweise Matthias Hui (Co-Redaktor der Zeitschrift "Neue Wege") gemeinsam mit anderen Mitgliedern aus seinem Netzwerk "Kirche? NordSüdUntenLinks" eine "Migrationscharta" auf, welche Kirchen konkret aufforderte, schärferen Protest gegen die heutige Migrationspolitik zu äussern und sich mehr in die Debatte einzubringen. Walter Müller, Sprecher der Bischofskonferenz, wollte diesbezüglich keinen Kommentar abgeben, liess es sich aber nicht nehmen zu betonen, dass die Tagespolitik kein Einmischungsfeld der Kirche darstelle.
Der Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür, schien diesbezüglich aber eine gänzlich andere Meinung zu vertreten: Über Monate wurde er nicht müde, Kritik an der Asyldebatte in der Schweiz zu üben und die Engstirnigkeit mancher Politiker anzuprangern. Die Grenzen für Asylsuchende zu schliessen sei "völlig daneben" und bringe im Endeffekt niemandem etwas; die westlichen Länder müssten sich ihrer Verantwortung stellen. Auf diese Aussagen Gmürs folgte wiederum Kritik aus den Reihen der politischen Elite – überraschenderweise ausgerechnet von Seiten des CVP-Präsidenten Christophe Darbellay. Seiner Auslegung nach könne die Kirche nicht nur Offenheit predigen, sondern müsse ihren Worten auch Taten folgen lassen. Bischof Gmür liess sich diesbezüglich nicht zweimal bitten: Er setzte ein Zeichen, indem er Anfangs August 2015 ankündigte, dass das Bistum prüfen lassen wolle, ob die Wohneinheiten des Schlosses Steinbrugg in Solothurn für diesen Zweck geeignet seien. Im September konnte er sodann auch, nach einem Behördentreffen zwecks Klärung organisatorischer Fragen, einen positiven Bescheid verkünden; es sollen Wohneinheiten für bis zu zwölf Personen geschaffen werden, welche nach Umbauarbeiten – Rückbau von Büroräumlichkeiten – voraussichtlich ab Ende Oktober 2015 bezugsbereit sein könnten.

Aufnahme von Flüchtlingen

Um ein Aufeinandertreffen von rechts- und linksextremen Organisationen zu verhindern, untersagte die Luzerner Polizei den sogenannten Gedenkmarsch auf das Schlachtfeld bei Sempach, der alljährlich von Rechtsextremen begangen wird. Weil gleichzeitig eine Bewilligung der Gruppe Antifaschistische Aktion Zentralschweiz für eine Gegendemonstration auf dem Schlachtfeld eingereicht wurde, befürchtete die Polizei eine erhebliche Gefahr. Auch die Gegendemonstration wurde deshalb nicht bewilligt. Nachdem die Polizei am Samstagabend das Gelände verlassen hatte, fanden sich trotz Verbot rund 60 Rechtsextreme ein und legten einen Kranz nieder.

Feier der Schlacht von Sempach

Mit einer 2013 eingereichten Standesinitiative forderte der Kanton Luzern die Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf den Immobilienhandel. Im Dezember 2014 hatten die eidgenössischen Räte eine Revision des Geldwäschereigesetzes verabschiedet, dessen Vorschriften nun sämtliche Transaktionen von über CHF 100'000 in bar sowie alle Finanzintermediäre unterliegen. Da Immobilientransaktionen einerseits meist über einen Finanzintermediär abgewickelt werden und andererseits in aller Regel die Schwelle von CHF 100'000 übersteigen, greift die im Geldwäschereigesetz statuierte Sorgfaltspflicht ohnehin. Mangels Gesetzeslücke gaben die Räte der Standesinitiative im Jahr 2015 keine Folge.

Ausdehnung des Geldwäschereigesetzes auf den Immobilienhandel abgelehnt (Kt.Iv. 13.309)
Dossier: Geldwäschereigesetz

Bei den Wahlen in den Luzerner Regierungsrat 2015 kämpften acht Kandidierende um fünf Sitze. Weil die SVP im Innerschweizer Kanton einen Regierungssitz erobern wollte, versprach die Ausmarchung Spannung. Der Anspruch der – vor den ebenfalls Ende März stattfindenden Kantonsratswahlen – zweitstärksten Partei im Luzerner Parlament auf einen Regierungssitz war im Prinzip unbestritten. Allerdings war unklar, auf wessen Kosten die SVP in die Exekutive einziehen sollte. Relativ sicher sassen die drei bürgerlichen Bisherigen, Guido Graf (cvp), Reto Wyss (cvp) und Robert Küng (fdp) im Sattel. Erwartet wurde deshalb ein Dreikampf zwischen der SVP, die Paul Winiker ins Rennen schickte, dem Bisherigen Marcel Schwerzmann (parteilos), der als Parteiloser zwischen die Fronten zu geraten drohte, und der SP, bei der die 62-jährige Yvonne Schärli zurücktrat und die ihren Regierungssitz mit der ehemaligen Parteipräsidentin Felicitas Zopfi verteidigen wollte. Zopfi war im Februar zugunsten ihrer Kandidatur von der Parteispitze zurückgetreten. Auch weil mit Irina Studhalter von den Jungen Grünen und Michael Töngi von den Grünen zwei weitere Kandidierende antraten, wurde ein zweiter Wahlgang erwartet.
Im Wahlkampf manifestierten sich zwei unterschiedliche Positionen. Schon früh weibelte ein überparteiliches Komitee für eine rein bürgerliche Luzerner Regierung. Unter dem Motto «4 plus 1» sollte der als leistungsorientierter Politiker bezeichnete Paul Winiker (svp) auf Kosten der SP in die Regierung einziehen. Weil auch der Gewerbeverband des Kantons Luzern und die Industrie- und Handelskammer der Zentralschweiz das Komitee unterstützten, war nicht nur der Sitz der SP, sondern auch die Frauenbeteiligung an der Luzerner Regierung gefährdet – ein Argument, mit dem sich wiederum die SP-Kandidatin Unterstützung durch die Wählerschaft erhoffte.
Auf der anderen Seite gab es aber auch Stimmen, die eine Regierungsbeteiligung der Linken nicht in Frage stellen wollten. Sie rechneten damit, dass der parteilose Schwerzmann gegen Winiker wohl über die Klinge springen müsste. Dieses Szenario war auch deshalb realistisch, weil das Departement von Schwerzmann Ende 2014 wegen zweifelhafter Beschaffungen durch die Dienststelle Informatik in die Schlagzeilen geraten war. Mit der eingeleiteten Administrativuntersuchung geriet dann auch der Departementsvorsteher Schwerzmann selber unter Druck. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Laden nicht im Griff zu haben. Der Finanzdirektor stand zudem bei der Linken als Vater der Luzerner Tiefsteuerpolitik in der Kritik. 2012 hatte der Kanton den Gewinnsteuersatz für Unternehmen halbiert und die steuerliche Belastung für natürliche Personen reduziert, gleichzeitig aber verschiedene Sparpakete geschnürt. Freilich lobte die Rechte diesen Schritt, der nicht nur Firmen anlocke und so den Ruf von Luzern als Steuerhölle verbessere, sondern auch helfe, Arbeitsplätze zu schaffen.
Denkbar war allerdings auch ein drittes Szenario, nach dem der SVP-Angriff ins Leere laufen würde. Die Volkspartei hatte nämlich bereits zwischen 2005 und 2007 einen Regierungsrat gestellt: Daniel Bühlmann wurde 2005 bei Ersatzwahlen gewählt, weil die CVP ihren dritten Sitz damals freiwillig zur Verfügung gestellt hatte. Weil Bühlmann aber wegen unbezahlter privater Rechnungen in die Kritik geraten war, war er bei den Wahlen 2007 zu Gunsten von Marcel Schwerzmann abgewählt worden. Die damals so betitelte «Affäre Bühlmann» wurde von der SP in der Wahlkampagne 2015 denn auch erneut hervorgekramt und ausgeschlachtet. Um für sich Werbung zu machen, zogen die Sozialdemokraten einen Vergleich zwischen ihrer «Regierungstradition» und der «SVP-Katastrophe zwischen 2005 und 2007».
In ihrem Ton ungewohnt zurückhaltend agierte die SVP. Noch vor vier Jahren hatte sich die Partei lautstark gegen Marcel Schwerzmann stark gemacht, damit aber letztlich keinen Erfolg gehabt. Bei den aktuellen Wahlen gab sich Regierungskandidat Paul Winiker wesentlich konzilianter. Zwar provozierte die SVP mit einem Inserat, das die in der Presse so betitelten «Porno-Beamten» anprangerte – eine von Schwerzmann in Auftrag gegebene Analyse hatte gezeigt, dass die Luzerner Kantonsangestellten das Internet am Arbeitsplatz überwiegend für private Zwecke brauchten –, dieses Inserat blieb aber eine Ausnahme im zahmen Auftreten der Volkspartei. Mit der Zurückhaltung wollte die SVP denn auch vor allem im bürgerlichen Lager punkten und gleichzeitig Schwerzmann ein wenig aus dem Schussfeld nehmen, um den angestrebten bürgerlichen Schulterschluss, bzw. eben «4 plus 1» nicht zu gefährden.
Kaum zittern mussten die CVP und die FDP, die sich vor dem ersten Wahlgang ebenfalls sehr zurückhaltend zeigten. Weil die Hürde für das absolute Mehr im Kanton Luzern sehr hoch ist, gingen auch die FDP und die CVP davon aus, dass der erste Umgang mit den insgesamt acht Kandidierenden einem eigentlichen Schaulaufen gleichkommt, bei dem es primär darum geht, die eigenen Kandidierenden gut ins Rennen zu bringen. Eine gemeinsame bürgerliche Liste mit CVP, FDP und SVP war zwar – anders als bei den kantonalen Wahlen in Basel-Landschaft und später im Kanton Zürich – letztlich nicht zustande gekommen aber die Parteipräsidenten von CVP und FDP wurden nicht müde zu betonen, dass alle relevanten Kräfte in der Regierung vertreten sein sollten.
Eine Analyse der in den Printmedien geschalteten Inserate für die Regierungsratswahlen in den vier Wochen vor den Wahlen zeigte, dass Paul Winiker mit Abstand am häufigsten inserierte. Von den total 260 Inseraten, die in der Schlussphase des Wahlkampfs geschaltet worden waren, zeigten 66 den Kandidaten der SVP. Die Herausforderin Felicitas Zopfi (38) und der Herausforderer Michael Töngi (36) inserierten etwa gleich häufig wie der Bisherige Marcel Schwerzmann, für den 35 Inserate gezählt wurden. Die anderen drei Bisherigen schalteten nur halb so viele Inserate wie Winiker: Guido Graf (30), Robert Küng (28) und Reto Wyss (27) durften sich ihres Sitzes wohl auch sicher sein. Kein einziges Inserat wurde von Irina Studhalter gezählt.

Im ersten Wahlgang vom 29. März schafften drei der vier Bisherigen den Sprung über das absolute Mehr von 49'173 Stimmen. Bestätigt wurden Guido Graf (61'451 Stimmen), Robert Küng (55'486 Stimmen) und Reto Wyss (58'199 Stimmen). Die Luzerner Zeitung kommentierte das Resultate mit «Vorteil Bürgerliche» – nicht nur, weil die CVP und die FDP ihre Tücher bereits im Trockenen hatten, sondern auch, weil Paul Winiker (42'842 Stimmen) knapp hinter Marcel Schwerzmann (43'562 Stimmen) lag, aber überraschend deutlich vor Felicitas Zopfi (34'231 Stimmen). Abgeschlagen waren die beiden Kandidierenden der Grünen. Michael Töngi erhielt 20'241 Stimmen und Irina Studhalter fand ihren Namen auf total 11'808 Wahlzetteln.
Die Ausgangslage für den zweiten Wahlgang verhiess also erneut Spannung, weil alle drei Szenarien noch immer möglich waren. Die SVP sah sich in einer komfortablen Lage, konnte sie doch auch aufgrund des guten Abschneidens bei den Parlamentswahlen erst recht auf einen Sitz in der Regierung pochen. Weil einige bürgerliche Exponenten der FDP und der SVP ziemlich lautstark über die Möglichkeit einer rein bürgerlichen Regierung nachzudenken begannen und sich für den zweiten Wahlgang vom 10. Mai für ein Doppelticket Winiker - Schwerzmann stark machten – die FDP entschied sich offiziell für die Empfehlung dieses Doppels –, hing das Abschneiden der SP-Kandidatin im zweiten Wahlgang vom Verhalten der Grünen und von der Unterstützung gemässigter bürgerlicher Kräfte ab. Diese wollten sowohl die SVP als auch die SP in der Regierung haben und setzten sich entsprechend für eine Abwahl des parteilosen Schwerzmann ein. Insbesondere die CVP fand sich dabei in der Rolle als Königs- oder eben als Königinnenmacherin wieder. Innerhalb der CVP war allerdings recht umstritten, ob man die SP nach wie vor in die Regierung einbinden wollte oder nicht. Zopfi galt vielen Christdemokraten als zu links. Schliesslich entschieden sich die CVP-Delegierten aber dann doch recht deutlich für eine Empfehlung von Winikier und Zopfi. Auch die Grünen, bei denen sich beide Kandidierenden zurückzogen, unterstützten die Kandidatin der Sozialdemokraten. Die GLP unterstützte sowohl Zopfi als auch Schwerzmann. Als mitentscheidend dafür, welches Szenario sich realisieren würde, wurde auch die Wahlbeteiligung, insbesondere in den Städten, vermutet: Im Kantonshauptort hatte Zopfi die meisten Stimmen geholt und sowohl Winiker als auch Schwerzmann lagen hier abgeschlagen auf Rang sechs bzw. sieben.

Die Ausgangslage für den 10. Mai war damit klar. Die SVP sah sich in der Pole-Position und beim Zweikampf zwischen Schwerzmann und Zopfi ging es um die Frage der Konkordanz und der Frauenquote. Trotz dieser spannenden Ausgangslage war die Wahlbeteiligung so tief wie noch nie im Kanton Luzern. Nahmen im ersten Wahlgang auch lediglich 37.6 Prozent der Luzernerinnen und Luzerner ihr Wahlrecht wahr, begaben sich für den zweiten Umgang noch 37.1 Prozent an die Wahlurne – wohl zu wenig für Felicitas Zopfi, die nur wenig mehr Stimmen erhielt als im ersten Wahlgang, nämlich deren 37'154. Damit wurde sie sowohl von Winiker (54'500 Stimmen) als auch von Schwerzmann (65'708 Stimmen) deutlich distanziert. Das gute Abschneiden von Schwerzmann, der auch Winiker im Vergleich zum ersten Umgang deutlich hinter sich liess, wurde als Überraschung gewertet. In den Medien wurde das Resultat dahingehend interpretiert, dass die Luzernerinnen und Luzerner die bürgerliche Finanzpolitik mit tiefen Steuern und sparsamem Haushalten wohl gutgeheissen habe. Damit wurden aber nicht nur die Sozialdemokraten, die seit 1959 im Innerschweizer Kanton Regierungsverantwortung übernommen hatten, aus der Exekutive ausgeschlossen, sondern Luzern erhielt auch eine reine Männerregierung. Freilich wurde damit die SVP nach acht Jahren Opposition wieder in die Regierung eingebunden.

Regierungsratswahlen Luzern 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Luzern
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015

205 Frauen und 426 Männer bewarben sich bei den Gesamterneuerungswahlen 2015 um die 120 Sitze im Luzerner Kantonsrat. Sowohl die 631 Kandidierenden als auch der Frauenanteil von 32,5% bedeuteten ein neues Allzeithoch. Ebenfalls hoch war die Zahl der erneut kandidierenden Kantonsräte: lediglich 16 traten nicht mehr an, darunter nicht weniger als neun Christlichdemokraten und fünf Freisinnige. Zudem trat je ein Kantonsrat der SP und der SVP nicht mehr an.
Die Zunahme der Kandidierendenzahl (2011: 575 Kandidierende) war insbesondere der neu antretenden EVP (10 Kandidierende) und der BDP geschuldet, die mit 37 Kandidierenden im Vergleich zu 2011 (10 Kandidierende) wesentlich breiter aufgestellt war. Auch die SP (85 Kandidierende) und die Grünen (81 Kandidierende) stockten ihr Feld um je 10 Personen im Vergleich zu den Wahlen vor vier Jahren auf. Bei der SVP (64 Kandidierende; 2011: 64), der FDP (65 Kandidierende; 2011: 69) und der CVP (100 Kandidierende; 2011: 102) gab es im Vergleich zu 2011 hingegen nur wenig Verschiebungen hinsichtlich der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber. Die GLP schickte mit 50 Kandidierenden ebenfalls mehr Personen ins Rennen als noch 2011 (42). Die Luzerner Wählerschaft hatte die Wahl unter Kandidierenden auf insgesamt 15 Listen (2011: 17 Listen). Wie bereits 2011 traten die Jungparteien von CVP (21 Kandidierende; 2011: 21), SP (46; 2011: 39) und den Grünen (40; 2011: 40) an. Neu wagten sich auch acht Jungfreisinnige und sechs junge Grünliberale in den Wahlkampf. Die SP-nahe Second@s Plus trat mit sieben Kandidierenden an (2011: 11). Die fünfzehnte Liste umfasste drei Personen von Parteilose.ch (2011: 3).

Bei den Wahlen 2011 war der Kantonsrat richtiggehend durchgeschüttelt worden. Die CVP (-7 Sitze) und die FDP (-6 Sitze) hatten starke Einbussen in Kauf nehmen müssen, zusammen aber knapp die Mehrheit im Rat behalten. Die Pole (SP: +3 Sitze; SVP: +4 Sitze) und die damals erstmalig antretende GLP (+6 Sitze) hatten hingegen zugelegt. Für die Wahlen 2015 war es das erklärte Ziel der CVP (aktuell 39 Sitze) und der FDP (23 Sitze), mindestens drei Sitze wieder zurückzuerobern. Die SP (16 Sitze) bezeichnete den Gewinn von einem oder zwei Sitzen als machbar. Auch die Grünen (9 Sitze) erklärten den Gewinn von zwei bis drei Sitzen als Ziel. Mit ambitionierten Plänen trat die noch junge GLP (6 Sitze) auf: zehn Sitze waren das Ziel. Zwar hatte die GLP bei den nationalen Wahlen 2011 der SVP einen Nationalratssitz abgejagt, weil sie aber auf eine Teilnahme bei den Regierungsratswahlen verzichtete, wurde das Ziel von zehn Mandaten in der Presse als zu ehrgeizig bezeichnet. Kleinere Brötchen buken sowohl die BDP als auch die EVP. Erstere strebte einen erstmaligen Sitz in der Luzerner Legislative an, letztere bezeichnete einen Sitzgewinn gar als eher unwahrscheinlich. Ziel sei ein Wähleranteil von 0,7%. Keine Zahlen nannte die SVP. Sie liess verlauten, man wolle weiter wachsen. Nenne man Zahlen und erreiche das Ziel dann nicht, würde man am Wahlabend als Verlierer bezeichnet.
Als wichtigstes Thema im Wahlkampf entpuppten sich die Finanzen. Über die im Herbst 2014 eingeläutete Spardebatte, aber auch über die Steuerstrategie und die Justierung der Schuldenbremse wurde im gängigen Links-Rechts-Schema debattiert: Während die Linke für faire Unternehmenssteuern und gegen Sparmassnahmen einstand, sahen die Bürgerlichen keinen Anlass, die Steuerpolitik anzutasten. Rund drei Wochen vor den Wahlen stellte ein Komitee in der Nähe von Plakaten der FDP, der CVP, der SVP und der GLP Hinweise auf, die vor "Risiken und Nebenwirkungen der bürgerlichen Sparpolitik" warnten. Es seien die bürgerlichen Parteien, welche die "finanzpolitische Misere" des Kantons zu verantworten hätten. Seit 2012, als die Unternehmenssteuern halbiert worden waren, sei man zwar der schweizweit steuergünstigste Kanton, dafür müsse man nun ein Sparpaket nach dem anderen schnüren.
Der Gewerbeverband empfahl die Kandidierenden der SVP, der FDP und der CVP, nicht aber jene der GLP, was bei letzterer auf Unverständnis stiess. Für den im Kanton Luzern nicht unwichtigen Gewerbeverband hatten die bisherigen GLP-Vertreter im Kantonsrat zu oft "links" gestimmt. Für Furore sorgte die Empfehlung des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, der seine Mitglieder aufrief, Kandidierende von CVP, FDP und SVP nicht zu wählen, da diese das Sparpaket unterstützt hatten. Dieses verlange auch Sparmassnahmen im Bildungsbereich, etwa mittels Erhöhung der Klassengrösse. Die FDP warf dem Verband vor, Boykott zu betreiben. Die CVP hob hervor, dass sechs der zwölf im Kantonsrat vertretenen Lehrpersonen der CVP angehörten.

Bei den Wahlen erwies sich der Aderlass bei der CVP – unter den neun nicht mehr antretenden Grossräten waren einige Schwergewichte der alten Garde gewesen – als weniger schwerwiegend als befürchtet. Die CVP büsste lediglich einen Sitz ein und blieb mit 38 Mandaten und einem Wählerstimmenanteil von 30,9% (2011: 31,3%) stärkste Partei im Luzerner Kantonsrat. Insgesamt konnten die Bürgerlichen allerdings zulegen, gewannen doch sowohl die FDP (neu: 25 Sitze; 21,0%) als auch die SVP (neu 29 Sitze; 24,1%) je zwei Mandate hinzu. Beide legten im Vergleich zu 2011 um knapp zwei Prozentpunkte an Wählerstimmen zu. Die SP blieb bei 16 Mandaten. Allerdings verlor die Juso ihren Sitz an die Mutterpartei. Insgesamt unterstützten 11,9% der Wählerinnen und Wähler die SP/Juso/Second@s Plus-Listen, was einem Zuwachs von 0,9 Prozentpunkten im Vergleich zu 2011 gleichkam. Verluste zu beklagen hatten die Grünen und die GLP. Die GP kam mit 6,7% Wählerstimmenanteil noch auf 7 Mandate (minus 2 Sitze, Minus 2 Prozentpunkte) und die GLP büsste mit 4,3% Wählerstimmenanteil ein Mandat und 1,6 Prozentpunkte an Wählerstimmen ein (neu 5 Sitze). Weder die BDP (0,9%) noch die EVP (0,2%) schafften den Sprung in die Luzerner Legislative. Insgesamt schafften elf Bisherige die Wiederwahl nicht. Darunter auch der aktuelle Vizepräsident des Parlaments, der Grüne Nino Froelicher, die SP-Fraktionschefin Priska Lorenz und der SVP-Vizefraktionschef Reinhold Sommer. Im Vergleich zu 2011 sank der Frauenanteil im Kantonsrat um 1,6 Prozentpunkte auf noch 29,2%. Der Altersschnitt im Rat nahm um ein Jahr auf 49 Jahre zu. Ein neuer Tiefststand war hinsichtlich der Wahlbeteiligung zu verzeichnen. Lediglich noch 38,7% der Luzerner Wahlberechtigten begaben sich an die Urne (2011: 43,5%).

Kantonsratswahlen Luzern 2015
Dossier: Kantonale Wahlen - Luzern
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015

Im Jahr der eidgenössischen Erneuerungswahlen 2015 wurde auch in sieben Kantonen (ZH, LU, BL, TI, AR, AI, JU) das Parlament neu gewählt. Dabei stiessen insbesondere die Wahlen in den Kantonen Zürich, Basel-Landschaft, Luzern und Tessin, die sich aufgrund ihrer Grösse bzw. ihrer Sitzzahl im Nationalrat (ZH: neu 35; LU: 10, TI: 8, BL: 7) als mögliche Trendsetter für die eidgenössischen Wahlen erweisen könnten, auf Interesse. In allen vier Kantonen kam es zu einem insbesondere den Erfolgen der FDP und der SVP geschuldeten Erstarken der bürgerlichen Ratskräfte. In Appenzell Ausserrhoden konnte vor allem die SVP zulegen. Speziell war die Situation im Kanton Jura, wo die Wahlbevölkerung am gleichen Tag nicht nur ihre nationalen Vertreterinnen und Vertreter für Stände- und Nationalrat, sondern gleichzeitig auch das kantonale Parlament und die kantonale Regierung bestellten. Grund für die Überschneidung ist die 2011 per Verfassungsänderung eingeführte Verlängerung der kantonalen Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Fortan werden die nationalen und kantonalen Wahlen im jüngsten Schweizer Kanton also alle 20 Jahre zusammenfallen. Auch hier legten FDP und SVP zu.

Mit den bürgerlichen Sitzgewinnen in den Kantonen hielt die SVP Ende 2015 neu einen Anteil von 22.7 Prozent (+0.3 Prozentpunkte; 583 Sitze; +9 Sitze im Vergleich zu 2014) aller 2559 kantonalen Parlamentsmandate (AI ausgenommen, weil sich dort die Mandate keinen Parteien zuordnen lassen). Die FDP hatte mit ihren per Saldo 14 Sitzgewinnen neu 547 Sitze inne (inkl. den Sitzen der LPS in Basel-Stadt), was einem Anteil von 21.4 Prozent entspricht (+0.1 Prozentpunkte). Die SP mit total 457 Mandaten (17.7%) überholte die CVP mit noch 451 Sitzen (17.6%) Ende 2015. Dies war auf den per Saldo einen Sitzgewinn der Sozialdemokraten und die per Saldo 4 Sitzverluste der CVP zurückzuführen. Die Grünen hatten einen Aderlass von ganzen 12 Sitzen zu verzeichnen. Mit total 174 Sitzen hielten sie Ende Berichtjahr also noch gut jeden 15. Sitz in den kantonalen Parlamenten. Sitzverluste mussten auch die GLP (neu total 83 kantonale Sitze; -6 Sitze) und die BDP (neu total 73 kantonale Sitze; -3 Sitze) hinnehmen. Die EVP war Ende 2015 noch mit 41 Mandatsträgerinnen und -trägern in den Kantonen vertreten und konnte damit dank dem Sitzgewinn in Zürich einen Sitz mehr besetzen als noch Ende 2014. 20 oder mehr Sitze hielten in den Kantonen zudem die Lega (22), die EDU (22) und das MCG (20).

In einem der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Gesamterneuerungswahlen durchgeführt wurden, nahm der Anteil an Frauen in der kantonalen Legislative ab, nämlich in Luzern (von 30.8% auf 29.2%). In Basel-Landschaft (von 35.6% auf 37.8%), in Zürich (von 33.3% auf 33.9%), in Appenzell Innerrhoden (von 22.4% auf 30%), in Appenzell Ausserrhoden (von 21.5% auf 23.1%), im Kanton Tessin (von 14.4% auf 24.4%) und im Kanton Jura (von 15% auf 25%) konnten die Frauen zulegen, kamen aber nach wie vor in keinem einzigen Kanton über einen knappen Drittel aller Stimmen hinaus. Im Vergleich zu 2014 nahm der Anteil an gewählten Frauen in allen kantonalen Parlamenten 2015 ganz leicht von 25 Prozent auf 25.9 Prozent zu – berücksichtigt sind hier nur die Resultate unmittelbar nach den Wahlen, nicht aber spätere Veränderungen durch allfällige Rücktritte.

In fünf der sieben Kantone, in denen 2015 kantonale Parlamente gewählt wurden, ging weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Urne. In Zürich fiel dieser Anteil gar unter einen Drittel (32.7%). Auch in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden (35.6%; 2011: 36.2%), Luzern (38.7%; 2011: 43.5%) und Basel-Landschaft (33.9%; 2011: 35.1%) wurden Minusrekorde verzeichnet. Im Kanton Jura (50.6%) und im Kanton Tessin (62.3%) war die Wahlbeteiligung hingegen höher als bei den letzten Wahlen (JU 2010: 48.9%; TI 2011: 58.5%). Während im Nordkanton die gleichzeitig stattfindenden nationalen Wahlen als Grund für den Anstieg angeführt wurden, war es im Südkanton die neu eingeführte Möglichkeit der Briefwahl. Nicht ausgewiesen wird die Wahlbeteiligung bei den Bezirksgemeinden im Kanton Appenzell Innerrhoden.

In den sieben Kantonen fanden auch kantonale Regierungswahlen statt. Dabei kam es in vier Kantonen zu einer Verschiebung zugunsten des bürgerlichen Lagers. Während in den Kantonen Basel-Landschaft und Luzern die SP nach vielen Jahrzehnten aus der Regierung abgewählt wurde, mussten im Kanton Zürich die Grünen ihren Regierungssitz nach vier Jahren wieder räumen. Auch im Kanton Jura mussten die Sozialdemokraten einen Sitz abgeben, konnten allerdings ein Mandat halten. Profiteure in diesen Kantonen waren die FDP (BL), die SVP (LU), die CVP (ZH) und die CSP (JU). Unverändert blieb die parteipolitische Regierungszusammensetzung im Kanton Tessin. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden blieb die bürgerliche Mehrheit auch nach der Verkleinerung der Regierung von sieben auf fünf Sitze bestehen. Im Kanton Appenzell Innerrhoden spielen Parteien keine grosse Rolle.

Obwohl die SP also kantonale Regierungsmandate einbüsste, blieb sie mit total 29 Sitzen stärker in die Regierungsverantwortung eingebunden als die SVP (23 Sitze). Die meisten Regierungsrätinnen und -räte gehören allerdings nach wie vor der FDP (40) und der CVP (39) an. Die Grünen kamen Ende 2015 noch auf 8 Mandate. Vier der total 154 Exekutivsitze wurden von der BDP besetzt, je zwei von der CSP und der Lega und je einer von der LP und vom MCG. 5 Regierungsmitglieder gehören keiner Partei an.

Obwohl in den Kantonen Luzern und Tessin neu gar keine Frauen mehr in der Regierung sitzen, blieb der Frauenanteil in den kantonalen Exekutiven dank der Wahlen in Zürich und der Ersatzwahlen im Kanton Thurgau, wo die SP ihren Sitz halten konnte, unverändert bei 24% (37 Sitze). Der Ostschweizer Kanton wird damit von einer Frauenmehrheit regiert, was sonst nur noch im Kanton Waadt der Fall ist. Mit 50 Prozent (GP) bzw. 44.8 Prozent ist der Frauenanteil bei den linken Parteien grösser als bei den Bürgerlichen (FDP: 25%; SVP: 13.6%; CVP: 12.8%).

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2015
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2015
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2015
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Der Vertrieb von Gewaltvideospielen sowie die Durchführung von Kampfveranstaltungen in „mixed martial arts“ oder „ultimate fighting“ wird in der Schweiz nicht verboten. Nachdem die Behandlung der 2011 eingereichten Standesinitiative des Kantons Luzern für drei Jahre sistiert worden war, waren sich die Räte nun einig, aufgrund bereits laufender Arbeiten der Initiative keine Folge zu geben.

Vertrieb von Gewaltvideospielen sowie die Durchführung von Kampfveranstaltungen

Un état d'esprit de "Guerre des langues" s’est immiscé dans la sphère de la formation. Alors qu’en 2004, les cantons avaient négocié un compromis sur l’enseignement des langues, de nombreuses interventions cantonales ont mis en difficulté cet accord. A Schaffhouse, le Grand Conseil a accepté une motion qui vise à supprimer le français de l’enseignement primaire. Le canton de Thurgovie lui a emboité le pas avec l’adoption d’une motion similaire. Du côté de Nidwald, le Conseil d’Etat a approuvé une initiative qui entendait évincer le français, avant d’être désapprouvé par son parlement. Puis, finalement, dans les Grisons et à Lucerne, deux initiatives, qui souhaitent qu’une seule langue étrangère soit enseignée à l’école primaire, ont abouti. Si certaines initiatives n’attaquaient pas ouvertement le français, différents politiciens romands ont néanmoins fortement réagi. Le débat s’est rapidement embrasé: les arguments pédagogiques se sont heurtés à l’idée de cohésion nationale. Le ministre de l’Intérieur Alain Berset a été contraint de réagir. Il a indiqué qu’il était prêt à agir si nécessaire, afin de préserver la cohésion nationale et les valeurs culturelles helvétiques. Finalement, la Conférence Suisse des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) a jugé qu’il était inadmissible de ne pas enseigner les langues nationales dès le primaire. De plus, elle a ajouté que les cantons avaient le devoir de faire respecter le compromis de 2004. A travers un vote consultatif, les différentes organisations cantonales d’enseignants ont estimé qu’une seule langue étrangère devait être enseignée au primaire et que cette langue devait être une langue nationale. Puis, Berne, s’est immiscé dans le débat. Deux interpellations de Christian Levrat (ps, FR) et de Raphaël Comte (plr, NE) ont soulevé la question au sein de la chambre des cantons, avant que le Conseil national adopte un postulat de sa Commission de la science, de l’éducation et de la culture du Conseil national (CSEC-CN) qui vise l’établissement d’un programme d’échanges linguistiques au niveau de l’école obligatoire et du secondaire II.

l’enseignement des langues étrangères

Die Ohnmacht, in der sich grössere Städte im föderalistischen System ab und zu befinden, weil sie von bevölkerungs- und strukturschwächeren ländlichen Gebieten häufig überstimmt werden, brach sich 2014 im Kanton Zürich Bahn in Form einer kantonalen Interpellation zweier SP-Gemeinderätinnen, die die Stadtregierung über die Möglichkeiten und Chancen eines Halbkantons "Stadt Zürich" befragten. Auch in Luzern und in Bern wurde die Idee eines Stadtkantons auf Internetforen und in öffentlichen Debatten diskutiert. Nachdem ein Vorprojekt für eine mögliche Fusion zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt aufgrund der ablehnenden Mehrheit der Baselbieter abgeschmettert wurde, dachte man auch in der Stadt Basel laut über die Idee eines Vollkantons nach. Die Idee, dass städtische Gebiete aufgewertet werden müssen, ist allerdings nicht neu und hat sich bisher als chancenlos erwiesen (vgl. auch die Diskussionen um die Reform des Ständemehrs). Es ist durchaus möglich, dass der Stadt-Land-Graben in Zukunft virulenter wird und solche Diskussionen mit grösserer Verve geführt werden.

Städte im föderalistischen System

Die Diskussion über die ideale Form der kommunalen Legislative wurde im Berichtsjahr durch Vorstösse in den Kantonen Luzern, Zug und Schwyz angefacht. In Luzern weibelte die SVP, die sich sonst eher als Gralshüterin der direkten Demokratie engagiert, gegen die Gemeindeversammlung und forderte in mehreren kommunalen Initiativen die Abschaffung der Versammlungsdemokratie und deren Ersatz durch Urnenabstimmungen. Im Kanton Zug forderte die GLP, dass Gemeinden mit mehr als 10‘000 Einwohnern über die Einführung eines Parlaments abstimmen müssen. In der Tat gibt es im Kanton Zug mit Baar und Cham zwei Gemeinden, in denen die rund 25‘000 Einwohner die kommunalen Geschäfte nach wie vor in einer Versammlung beraten und entscheiden. Im Kanton Schwyz sollen die Gemeindeversammlungen nicht abgeschafft, aber entmachtet werden, indem Wahlgeschäfte nicht mehr dort, sondern an der Urne getätigt werden. Die Argumente der Gegner der Gemeindeversammlung konzentrierten sich auf deren Legitimität, die nicht gegeben sei, wenn aufgrund mangelnder Partizipation weniger als 5% der Stimmberechtigten über wichtige Belange entschieden. Urnengänge würden mehr Personen erreichen und seien deshalb demokratischer. Auf der anderen Seite muss auf die deliberative Qualität von Versammlungen hingewiesen werden. Ein Forum für eine öffentliche Debatte fehlt bei reinen Urnengängen.

Gemeindeversammlung

Als Erstrat entschied die grosse Kammer in der Sommersession 2014 über das zweite Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Die KVF-NR empfahl dem Rat die Zustimmung zum bundesrätlichen Vorschlag. Votantinnen und Votanten von SPS, GPS und GLP kritisierten das Programm: Eine Kapazitätserhöhung im Nationalstrassennetz führe schliesslich nur zu einer weiteren Verkehrszunahme und bringe im Endeffekt nichts. Die anderen Parteien signalisierten Zustimmung zum bundesrätlichen Programm. Ein Einzelantrag Maier (glp, ZH) verlangte die Streichung des Projekts zwischen Andelfingen und Winterthur mit der Begründung, der Ausbau dieses Teilstücks torpediere Massnahmen zur Verringerung des Verkehrsaufkommens. Nach kurzer Diskussion stimmte der Nationalrat dem Programm mit 131 zu 28 Stimmen bei 29 Enthaltungen zu und verwarf den Antrag Maier, welchem nur die Fraktionen von SPS, GPS und GLP zustimmten. In der Herbstsession 2014 kam das Geschäft in die kleine Kammer. In der Debatte wurde Zustimmung zum Programm bekundet, einzig Vertreter der Kantone Luzern und Bern äusserten ihren Ärger darüber, dass Projekte in ihren Regionen nicht die gewünschte Priorität erhalten hatten. Der Ständerat nahm die Vorlage einstimmig (bei zwei Enthaltungen) an.

Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz 2013 (14.027)
Dossier: Zweites Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (seit 2013)

Ein an der Universität Luzern erstelltes Rechtsgutachten erachtete die Forderung der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS) und der Koordination Islamischer Organisationen nach öffentlich-rechtlicher Anerkennung des Islams als Landeskirche als legitim; eine grundsätzliche Verweigerung der Anerkennung bestimmter Religionsgemeinschaften würde gegen das Gleichheitsprinzip verstossen. Hisham Maizar, Präsident der islamischen Dachorganisationen, sähe in der Anerkennung ein positives Zeichen für die Integration der Muslime in der Schweiz. Ferner böte die Anerkennung auch finanzielle Vorteile, da es Landeskirchen erlaubt ist, von ihren Mitgliedern Steuern einzuziehen. Für eine öffentlich-rechtliche Anerkennung muss eine Religionsgemeinschaft gemäss Gutachten vier weitere Kriterien erfüllen: Sie muss dauerhaft angelegt sein, über eine gewisse Mindestzahl an Mitgliedern verfügen, demokratische Strukturen aufweisen und die Prinzipien des schweizerischen Rechtsstaats beachten. Die Autoren der Studie erachten einen Grossteil der Erfordernisse durch die islamischen Gemeinschaften in der Schweiz bereits als erfüllt. Die Kriterien verlangen somit auch das Mitspracherecht für Frauen. Maizar bestätigte, dass bisher nur wenige Frauen in Verbänden und Vereinen aktiv tätig seien, dass man ihnen jedoch offen gegenüber stehe. Der Weg bis zur Anerkennung dürfte jedoch noch lang und steinig werden: Die Gutachter schätzten die aktuellen Chancen der Forderung an der Urne als gering ein. Die islamische Gemeinschaft plant eine schrittweise Anerkennung, die zu Beginn nur im Kanton Basel angestrebt werden soll. Der Stadtkanton übernahm in dieser Angelegenheit bereits 2012 eine Vorreiterrolle, als er mit der aus dem Islam hervorgegangenen alevitischen Religionsgemeinschaft als erster Schweizer Kanton eine nicht-christliche und nicht-jüdische Religionsgemeinschaft privatrechtlich anerkannte. Im Gegensatz dazu beendete der Luzerner Kantonsrat die Bestrebungen zur Schaffung eines Gesetzes über die Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften: Die grossmehrheitliche Unterstützung der Luzerner CVP sowie einer FDP-Minderheit verhalf der geschlossen auftretenden kantonalen SVP-Fraktion zum knappen Sieg.

Anerkennung ausserchristlicher Religionsgemeinschaften

Trotz zunehmender Kritik aus dem Parlament hiess der Bundesrat die Gesuche von zwölf Kantonen gut, E-Voting während zwei Jahren weiter testen zu dürfen. Während in den Kantonen Genf und Neuenburg der elektronische Partizipationskanal einem Teil der kantonalen Bevölkerung auf Anfrage offen steht (maximal 71‘000 in Genf und maximal 21‘000 in Neuenburg), können in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Graubünden, Luzern, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen und Thurgau lediglich die Auslandschweizerinnen und -schweizer mit E-Voting ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen. Insgesamt können mit den neuen Grundbewilligungen für E-Voting total rund 3.3 Prozent der Wahlberechtigten elektronisch abstimmen. Die Obergrenze, welche der Bundesrat festlegt, läge bei 10 Prozent der gesamtschweizerischen und 30 Prozent der kantonalen Stimmbevölkerung. In der Regel nehmen rund 50 Prozent der teilnehmenden Berechtigten das elektronische Angebot wahr. Bei den Abstimmungen im September verzeichnete der Kanton Aargau eine hohe Nutzung des elektronischen Kanals: 65 Prozent der Auslandschweizer, die sich beteiligten, taten dies via E-Voting. Ab 2015 werden auch die Kantone Zürich und Glarus für ihre Auslandschweizerinnen und -schweizer E-Voting einrichten. Ab 2016 dürfen neben den Pionierkantonen Genf und Neuenburg neu auch Aargau, Graubünden, St. Gallen, Solothurn und Thurgau elektronische Partizipationseinrichtungen für Inländer erstellen.

Bundesrat erteilt Grundbewilligungen für E-Voting
Dossier: Vote électronique

Im Jahr 2013 war in mehreren Kantonen der Beitritt zum verschärften Hooligankonkordat debattiert worden. In drei Kantonen (Luzern, Neuenburg, Aargau) konnte das im Vorjahr angenommene Konkordat in Kraft treten. Während im Kanton Appenzell Ausserrhoden das Konkordat vom Kantonsrat angenommen und kein Referendum ergriffen worden war, lief 2013 in den Kantonen Jura, Genf, Solothurn und Freiburg noch die Referendumsfrist. Im Kanton Bern wurde erfolgreich das Referendum ergriffen, was im Kanton Tessin nicht gelang. In Schaffhausen und Basel-Landschaft gab zwar der Regierungsrat seine Zustimmung, jedoch waren die Verschärfungen Ende 2013 noch nicht in Kraft getreten. Basel-Stadt war bislang der einzige Kanton, in dem der Regierungsrat gar nicht erst auf die Revision eintrat. In den drei Kantonen Glarus, Graubünden und Nidwalden wurde noch kein Entscheid gefällt.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat

Über die Bedeutung von Mundart wurde auch 2013 rege diskutiert. Mit einer Vielzahl kantonaler Initiativen aus rechtskonservativen Kreisen mauserte sich ein ursprünglich pädagogisches Anliegen zu einer politischen Wertediskussion um Identität und Heimat. So lehnte etwa die Stimmbevölkerung in den Kantonen Glarus und Luzern zwei SVP-Anliegen ab, die den Kindergartenunterricht ausschliesslich in Dialektsprache abhalten wollten, und sprach sich damit im Gegensatz zu den Zürcher Stimmberechtigten, die 2011 ein ähnliches Anliegen gutgeheissen hatten, für eine gleichwertige Behandlung von Dialekt und Hochdeutsch im Vorschulalter aus. Während eine weitere Initiative dieser Art im Kanton Solothurn im Sammelstadium scheiterte, steht eine Volksabstimmung zur SD-Initiative „Ja zur Mundart im Kindergarten“ im Kanton Aargau noch aus. Mitte Jahr lancierte das Forum Helveticum ein Projekt zur Verbesserung der sprachkulturellen Verständigung. An einem ersten Treffen kamen Vertreter von Bildungsinstitutionen, Lehrerverbänden, Erziehungsdirektionen und der SRG zu Wort. Als angebracht empfanden die Teilnehmenden unter anderem eine verstärkte Aufklärungsarbeit in der lateinischen Schweiz zur Bedeutung der Mundart, da der geläufige Gebrauch der Dialektsprache dort nicht nur im wortwörtlichen Sinne auf Unverständnis stosse. Gleichzeitig soll in der Deutschschweiz die Funktion des Hochdeutschen als Instrument der nationalen Kohäsion betont werden.

Mundart

Ähnliche Anliegen wie die Motion Müller (cvp, LU) sowie eine im Jahr 2012 vom Nationalrat behandelte Motion der UREK-NR verfolgten vier im Jahr 2013 eingereichte Standesinitiativen der Kantone Aargau, Graubünden, Nidwalden und Zug. Gleich wie die fünf bereits 2012 deponierten kantonalen Initiativen aus Schwyz, St. Gallen, Luzern, Schaffhausen und Uri forderten sie eine Anpassung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) zur besseren Berücksichtigung von Interessen der Landwirtschaft und Siedlungsentwicklung bei der Festlegung des Gewässerraumes.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Nachdem 2012 bereits die Kantone Genf, Jura, Wallis, Tessin, Bern und Basel-Stadt eine Stelle für ein Kantonslobbying geschaffen hatten, richtete im Berichtsjahr auch der Kanton Luzern einen entsprechenden, der kantonalen Verwaltung unterstellten Posten ein. Durch systematische Informationsbeschaffung, Identifikation von Schlüsselgeschäften für den Kanton, Aufbereitung dieser Informationen für die kantonalen Behörden sowie dem Aufbau und der Pflege von Netzwerken in Bundesbern erhoffte sich der Innerschweizer Kanton zusätzliche Kompetenzen und Einflussnahme.

Kantonslobbying

Verschiedene Ereignisse machten Missstände in kantonalen Polizeien zum Gegenstand der Mediendebatten. So löste etwa die Meldung, dass eine Aargauer Regionalpolizei vorbestrafte Polizisten beschäftigte, einen kräftigen Medienwirbel aus, der auch Missstände in der Luzerner Polizei aufdeckte. Im Kanton Luzern hatten Polizisten trotz Verurteilung oder schwerer Anschuldigungen Karriere machen können. Als Antwort auf die lautgewordene Kritik richtete die Luzerner Polizei eine interne Meldestelle ein und nahm eine Reorganisation vor. Der Polizeichef Beat Hensler musste seinen Posten räumen. Auch die Zürcher Polizei war nicht vor Skandalen gefeit. Die Korruptionsaffäre in der Zürcher Sittenpolizei, in der den Stadtpolizisten vorgeworfen wurde, Informationen gegen sexuelle Dienste geliefert zu haben, entfachte eine Diskussion über den Regelungsbedarf der Prostitution.

Missstände in kantonalen Polizeien

Der Fall Rappaz wirkte auch 2013 noch nach. Zur Debatte stand dabei das Dilemma zwischen Schutzpflicht des Staates und Selbstbestimmungsrecht des Häftlings. Die durch den Hungerstreik des Hanfbauern angeregte Diskussion über die Zwangsernährung von Häftlingen führte dazu, dass mehrere Kantone diese Fälle nun explizit regelten. Abgeschlossen sind die Revisionen in den Kantonen Zug, St. Gallen und Solothurn. Gesetzesrevisionen laufen derzeit in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Luzern. Dabei wurde meist der Standpunkt vertreten, dass der Wunsch des Häftlings zu respektieren sei, auch wenn dieser zum Tod führe.

Zwangsernährung

Le débat sur l’enseignement du français dans les écoles primaires alémaniques a repris de plus belle en 2013. En montrant du doigt un Lehrplan 21 trop chargé, de nombreux cantons alémaniques comme Lucerne, Nidwald ou encore Thurgovie ont lancé des initiatives pour qu’une seule langue étrangère soit enseignée dans les écoles primaires de leurs cantons. Néanmoins, il est important de spécifier que l’objectif de la conférence des directeurs cantonaux de l’instruction publique (CDIP) est d’introduire deux langues étrangères dès l’école primaire. De son côté, l’association faîtière des enseignantes et enseignants alémaniques (LCH) s’oppose aux initiatives cantonales. En effet, elle estime qu’il est préférable d’attendre les résultats obtenus sur plusieurs années avant de tirer des conclusions qui seraient forcément hâtives. Finalement, le syndicat des enseignants romands de l’école obligatoire (SER) a tiré sur la sonnette d’alarme. Pour lui, les cantons romands ne doivent pas être les seuls à supporter l’effort de la solidarité linguistique confédérale. La loi fédérale sur les langues nationales doit à tout prix être respectée selon le syndicat. Il est donc impossible, pour le SER, de sacrifier le français dans les écoles alémaniques.

l’enseignement des langues étrangères

L’année sous revue a été marquée par la problématique de la pénurie de logements pour les requérants d’asile. L’augmentation importante des demandes d’asile en 2011 (+45% par rapport à 2010) a confronté les autorités au problème du logement de ces requérants. Ainsi, des requérants ont été logés dans un ancien hôpital (Boudry, NE) ou encore dans un hôtel de passe (Aadorf, TG). En outre, l’ouverture de nouveaux centres a maintes fois rencontré l’opposition des habitants et des autorités. Le principal exemple de l’année sous revue est probablement la commune de Bettwill (AG). Cette dernière a refusé d’ouvrir un centre, invoquant qu’aucun permis de construire ne pouvait être délivré pour transformer le cantonnement militaire en centre pour requérants. Le Département de la défense a également été accusé de refuser de mettre à disposition les centres militaires désaffectés ou sous-utilisés à disposition des requérants d’asile. Au final, la pression sur le département de la défense a permis d’ouvrir quelques nouveau centres d’hébergement temporaires pour requérants d’asile, notamment dans les communes de Hasliberg (BE), Bienne (BE), Schwarzenberg (LU), Boudevilliers (NE), Carouge (GE), Hauterive (FR) et Sufers (GR).

pénurie de logements pour les requérants d’asile

In der Innerschweiz lancierte der alt Regierungsrat Ulrich Fässler (LU, fdp) nach der Lancierung der Fusionsinitiative beider Basel die Idee eines Kantons Zentralschweiz bestehend aus den Kantonen Luzern, Uri, Schwyz, Zug, Ob- und Nidwalden. Der Föderalismus könne sich nur mit Kantonsfusionen weiterentwickeln. Die kantonalen Aufgaben könnten heute nur noch im Verbund wahrgenommen werden, oder aber sie würden immer mehr an den Bund delegiert. Ein Zusammenschluss von Kantonen würde deshalb den Föderalismus wieder stärken, so Fässler. In der Presse wurde die Idee breit rezipiert, stiess aber mehrheitlich auf Skepsis.

Idee eines Kantons Zentralschweiz

Der Kanton Luzern fällte als erster Kanton einen Kantonsbeschluss, nach dem Demonstrationsveranstalter zur Übernahme der Polizeikosten gezwungen werden können, falls eine Veranstaltung aus dem Ruder läuft. Verläuft die Demonstration friedlich, übernimmt der Kanton die Kosten für das Polizeiaufgebot. Bei der Einführung der Verantwortlichkeit nach dem Verbraucherprinzip liegt jedoch die Beweislast beim Kanton.

Polizeikosten

Fünf im Berichtsjahr eingereichte Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen und Uri wollten die Interessen der Landwirtschaft sowie der Siedlungsentwicklung gegenüber ökologischen Anliegen und Anliegen des Hochwasserschutzes im Bereich des Gewässerschutzes stärker einbringen. Zusätzlicher Widerstand formierte sich in anderen ländlich geprägten Kantonen, darunter die Kantone Aargau und Nidwalden, welche im Berichtsjahr ebenfalls über die Einreichung einer Standesinitiative diskutierten. Die parlamentarische Behandlung der fünf eingereichten Standesinitiativen (Kt.Iv. 12.309 (SZ); Kt.Iv. 12.320 (SG); Kt.Iv. 12.321 (LU); Kt.Iv. 12.324 (SH); Kt.Iv. 12.325 (UR)) fand im Berichtsjahr noch nicht statt.

Keine Folge für neun Standesinitiativen zur Lockerung der Gewässerschutzgesetzgebung (Kt.lv.12.309)
Dossier: Volksinitiative "Lebendiges Wasser" und ihre Folgen

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) verabschiedete am 2. Februar 2012 das verschärfte Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, kurz Hooligan-Konkordat. Dieses sieht neu u.a. eine Verlängerung des Rayonverbots von einem auf ein bis drei Jahre und verschärfte Meldeauflagen vor. Personenkontrollen sollen von der Polizei und nur bei konkretem Verdacht durchgeführt werden können. Privaten Sicherheitsfirmen kann das Abtasten nach verbotenen Gegenständen über den Kleidern erlaubt werden. Neu ist zudem, dass die Behörden eine Bewilligungspflicht für Eishockey- und Fussballspiele der Männer der obersten Liga einführen können. Diese Bewilligung kann mit Auflagen an die privaten Veranstalter, etwa betreffend die Anreise der auswärtigen Fans, verbunden werden. Eine Koordinationsgruppe verabschiedete am 16. November 2012 ein Muster einer Rahmenbewilligung, um eine einheitliche Umsetzung der Bewilligungspflicht zu erreichen. Einige Punkte dieser Rahmenbewilligung gaben Anlass zur Diskussion. So etwa, dass bei Hochrisikospielen im und um das Stadion ein Alkoholverbot gelten und durch elektronische Zutrittskontrollen ein Abgleich der ID mit der Hooligan-Datenbank Hoogan gemacht werden sollen. Ende 2012 hatten bereits die Kantone St. Gallen, Aargau, Zug, Neuenburg, Appenzell Innerroden, Uri, Zürich und Luzern das Konkordat ratifiziert und in Appenzell Innerroden und St. Gallen ist es bereits in Kraft getreten.

Hooligan-Konkordat
Dossier: Hooligan-Konkordat