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  • Eidgenössisch Demokratische Union (EDU)

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Weil die EDU im Bistumsartikel einen Garanten für den konfessionellen Frieden in der Schweiz sah, sprach sie sich gegen dessen Aufhebung aus. Bei den Parlamentswahlen im Aargau konnte die EDU ihren 1997 gewonnen Sitz nicht halten.

EDU lehnt die Aufhebung des Bistumsartikel ab

Die Delegierten der EDU wählten an Stelle des zurücktretenden Berner Nationalrats Christian Waber den Ostschweizer Hans Moser zum Parteipräsidenten. Moser war zuerst Mitglied der FDP, dann der EVP gewesen. Als diese die Ja-Parole zum EWR beschloss, gründete er mit Gleichgesinnten die EDU St. Gallen.

Hans Moser folgt auf Christian Waber als EDU-Parteipräsident

Bundesrätin Metzler eröffnete zwei Monate vor der Volksabstimmung vom 10. Juni mit viel persönlichem Engagement die Abstimmungskampagne zur Aufhebung des Bistumsartikels in der Bundesverfassung, die National- und Ständerat im Vorjahr beschlossen hatten. Sie führte aus, kein Staat kenne eine Bewilligungspflicht für Bistümer. Eine solche Einschränkung des Rechts einer Glaubensgemeinschaft auf Selbstorganisation und damit der Religionsfreiheit sei nicht gerechtfertigt, namentlich auch nicht durch das Interesse der öffentlichen Sicherheit – ganz abgesehen davon, dass die staatliche Kompetenz, Massnahmen zur Wahrung des religiösen Friedens zu treffen, ohnehin in der Verfassung bleiben wird. Die Streichung der Ausnahmeregelung sei auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention und vom internationalen Menschenrechtspakt II her geboten. Mit Ausnahme der EDU und der PdA, welche die Nein-Parole ausgaben, sowie der SD, die Stimmfreigabe beschlossen, folgten alle politischen Parteien dieser Argumentation.

Weit weniger geeint zeigten sich die kirchlichen Organisationen. Während die Bischofskonferenz erwartungsgemäss für eine Streichung der Bestimmung eintrat, taten sich mehrere katholische Laienorganisationen schwer damit, da sie im Bistumsartikel eine Art Pfand für eine Mitsprache der Kirchenbasis bei Bischofsernennungen sahen; gegen eine Streichung sprach sich schliesslich aber nur der Schweizerische Katholische Frauenbund aus. Die reformierte Landeskirche verzichtete nach längerem Hin und Her auf eine Abstimmungsempfehlung. Obgleich sie die Information des Bundesrates als einseitig empfand – insbesondere bestritt sie, der Bistumsartikel sei diskriminierend und menschenrechtswidrig – wollte sie nicht Öl ins Feuer der konfessionellen Diskussionen giessen; sie plädierte aber erneut für die Schaffung eines Verfassungsartikels, in dem die Beziehungen zwischen dem Bund und den Religionsgemeinschaften zeitgemäss geregelt würden. Gegen die Streichung wehrten sich hingegen evangelikale Splittergruppen.

Parlamentarische Initiative der zur Aufhebung des Bistumsartikels (Pa.Iv. 00.415)

Im Oktober beschloss die EDU die Lancierung einer Volksinitiative zur Krankenversicherung. Diese verlangt, dass die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung abschliessend auf Gesetzesebene aufgezählt werden müssen. Die EDU erhofft sich von dieser Festlegung durch das Parlament, dass in Zukunft insbesondere die Kosten für Schwangerschaftsabbrüche, staatliche Heroinabgabe und Folgeschäden von Tabak- und Alkoholkonsum nicht mehr durch die Grundversicherung gedeckt werden.

EDU-Volksinitiative zur Krankenversicherung

In der Volksabstimmung vom 12. März hiessen die Stimmberechtigten mit sehr deutlichem Mehr die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Justizreform gut. Nachdem die beiden am meisten umstrittenen Punkte, die Zugangsbeschränkungen und die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit vom Parlament massiv entschärft resp. eliminiert worden waren, gab es kaum mehr Opposition gegen die Vorlage. Keine nationale Partei gab die Nein-Parole aus; lediglich die relativ unbedeutenden Kantonalsektionen der SVP in Genf und im Wallis lehnten die Reform ab.

Das Verdikt fiel mit einem Ja-Stimmenanteil von 86 Prozent sehr deutlich aus; nicht ein Kanton hatte sich dagegen ausgesprochen. Am klarsten fiel die Annahme in Genf mit 92 Prozent, am knappsten im Wallis mit 71 Prozent aus.


Justizreform
Abstimmung vom 12. März 2000

Beteiligung: 41,9%
Ja: 1'610'107 (86,4%) / 20 6/2 Stände
Nein: 254'355 (13,6%) / 0 Stände

Parolen:
– Ja: SP, FDP, CVP, SVP (2*), GP, LP (1*), EVP, FP, SD, EDU, PdA, CSP; Economiesuisse (Vorort), SGB, CNG.
– Nein: -
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Zu den grossen Verlierern der diesjährigen Wahlen zählten die rechten Oppositionsparteien FP und SD. Die EDU und die Lega konnten sich halten. Insgesamt verloren sie im Vergleich zu 1991, als sie mit 10,8% ihre grösste Parteienstärke erlangt hatten, ganze 6%. Umfragen zeigten, dass die verloren gegangenen Stimmen sich hauptsächlich bei der SVP wiederfanden. Die FP (1999: 0,9%), ehemals stärkste unter den kleinen Rechtsaussenparteien, brach bei den Wahlen regelrecht ein und verlor alle ihre bisherigen sieben Nationalratssitze sowie rund drei Viertel des Wähleranteils von 1995. Die SD verloren im Vergleich zu den letzten Wahlen 1,3% und erreichten 1,8%. Damit sind sie trotz des schlechten Wahlergebnisses neu die stärkste unter den kleinen Rechtsaussenparteien. Da sie ihre Sitze in Zürich und Baselland verloren haben, muss Parteisekretär Hess (BE) die Partei in der neuen Legislatur alleine im Parlament vertreten. EDU und Lega gingen beinahe unverändert aus dem Rennen. Die EDU konnte sich seit ihrer Gründung 1975 von Wahl zu Wahl geringfügig steigern und 1999 ihr Niveau auf 1,3% Parteienstärke bestätigen. Der Berner Sitz blieb der Partei erhalten. Im Tessin erlangte die Lega immerhin rund einen Fünftel aller Wählerstimmen. Mit Parteipräsident Bignasca konnte sie den vor vier Jahren verlorenen zweiten Sitz wieder zurückholen.

Die Oppositionsparteien aus dem linken Parteienspektrum (GP, PdA, Solidarités und FGA) erreichten zusammen 6,9% Parteienstärke. Stärkste Partei in diesem Lager blieb die GP. Während sie in der Deutschschweiz etwas an Boden verlor, konnte sie in der Romandie (NE: +7,4%) an Stimmen dazugewinnen. Die GP büsste eines ihrer Zürcher Mandate sowie den Aargauer Sitz ein und konnte in Genf und Neuenburg je einen Sitz gewinnen. Damit ist sie im Nationalrat weiterhin mit 8 Mitgliedern als stärkste Nicht-Regierungspartei vertreten. PdA und Solidarités, die ihre Wählerschaft fast ausschliesslich in der Romandie haben, erreichten 1,0% und 0,5% Parteienstärke, die feministischen und grünalternativen Gruppierungen FGA nur gerade 0,3%. Allerdings kandidierten die FGA in den Kantonen Bern, Baselstadt und Zug auf gemeinsamen Wahllisten mit der GP resp. der "BastA!" oder der SP. Die so erlangten Parteienstimmen wurden nicht den FGA zugerechnet. In Zürich verlor die Gruppierung „Frauen macht Politik“ (FraP) ihren bisherigen Sitz.

Resultate Nationalratswahlen 1999 (nach Parteien)

Das Referendum der EDU gegen den im Vorjahr gefällten „Heroinbeschluss“ des Parlaments (befristeter dringlicher Bundesbeschluss zur Verabreichung von Heroin an Schwerstsüchtige bis zum Vorliegen des revidierten Betäubungsmittelgesetzes) kam mit 55 440 gültigen Unterschriften zustande.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die Eidgenössisch-Demokratische Union EDU reichte im Januar das Referendum gegen die Weiterführung der kontrollierten Heroinabgabe ein. In der Volksabstimmung unterlag sie dann aber.

Erinreichung und Niederlage der EDU beim Referendum gegen die kontrollierte Heroinabgabe

Gegen das revidierte Scheidungsrecht wurde das Referendum ergriffen. Das Komitee ”Pro Ehe und Familie”, dem vor allem Mitglieder der Katholischen Volkspartei Schweiz angehören, begründete seinen Schritt damit, dass das neue Gesetz einen Angriff auf den Kern von Familie und Ehe darstelle. Ihm schloss sich, wenn auch aus ganz anderen Gründen, eine ”Trägerschaft Scheidungsrecht nein” an, die sich vornehmlich aus der ”Interessengemeinschaft geschiedener und getrennter Männer” rekrutierte: diese Gruppierung hatte sich vehement dafür eingesetzt, dass das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder zur Regel werde und sah sich nun in ihren Erwartungen entäuscht. Trotz ihrer recht unterschiedlichen Standpunkte schlossen sich die beiden Trägerschaften Ende August zusammen; Rückhalt fanden sie bei der EDU und dem Neuen Rütlibund. Anfangs Oktober gab das Komitee die Unterschriftensammlung mangels Unterstützung auf. Da die Situation nun geklärt war, beschloss der Bundesrat, das neue Gesetz auf den 1.1.2000 in Kraft zu setzen.

Revision des Scheidungsrechts (4. Etappe der Familienrechtsrevision; BRG 95.079)

Die Eidgenössisch-Demokratische Union ergriff das Referendum gegen den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin. Die Delegierten fällten diesen Entscheid an ihrer Versammlung vom 24. Oktober in Olten aus Besorgnis über die verhängnisvolle Entwicklung der Drogenpolitik.

Referendum der EDU gegen den Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Die Dringlichkeitsklausel stiess dann auf mehr Gegenwehr in den Räten. Angesichts eines möglichen Referendums und der Tatsache, dass der Bundesrat bereits mit Verordnung vom Dezember 1997 die Versuchsreihe (mit rund 800 Probandinnen und Probanden) im Sinn einer Weiterführung angepasst hatte, entstand im Ständerat vorerst eine Pattsituation. Im Nationalrat beantragte Guisan (fdp, VD) Ablehnung der Dringlichkeit, wurde mit 130 zu 51 Stimmen aber klar überstimmt. Angesichts dieses deutlichen Verdikts schwenkte der Ständerat ein, worauf der Bundesbeschluss von beiden Kammern umgehend in Kraft gesetzt wurde. Ende Oktober ergriff die EDU das Referendum gegen diesen Beschluss.
Die eigentliche Vorlage zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes liess weiterhin auf sich warten. Immerhin signalisierte die SVP, dass sie sich einer gewissen Liberalisierung anschliessen könne; allerdings möchte sie jeden Schritt (Entkriminalisierung des Konsums, Cannabis-Freigabe) zuerst einem wissenschaftlichen Versuch analog der Heroinabgabe unterziehen.

dringlichen Bundesbeschluss über ärztlich verordnete Heroinabgabe als Therapie (BRG 98.015)
Dossier: Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin

Einer 1995 mit 88'000 Unterschriften eingereichten Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» der EDU gab der Ständerat keine Folge. Nur die Forderung, die Grundzellen des Staates (Ehe, Familie und Kinder) seien zu schützen, überwies er dem Bundesrat zur Kenntnisnahme.

Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare» (96.2012)

Der einzige Nationalrat und Mitbegründer der EDU, Werner Scherrer (BE), trat aus dem Nationalrat zurück und liess sich durch Christian Waber ersetzen, der seit 1995 Präsident der EDU Schweiz ist.

Christian Waber ersetzt Werner Scherrer im Nationalrat

Bei den kantonalen Wahlen konnte die EDU im Aargau mit einem Sitz neu ins Parlament einziehen. Erstmals konnte die EDU bzw. Union démocratique fédérale (UDF), die in der Westschweiz in den Kantonen FR, GE und NE mit Sektionen vertreten ist, in zwei kommunalen Parlamenten (Yverdon und Vallée de Joux, beide VD) Einsitz nehmen.

Wahlresultate der EDU 1997

Im Berichtsjahr wählten sechs Kantone (AG, GE, GR, NE, SO und VS) ihr Parlament neu. Hiess die Wahlsiegerin letztes Jahr noch SVP, so erzielte im Berichtsjahr mit 22 zusätzlichen Sitzen die SP die höchsten Gewinne. Sie legte dabei in der Deutschschweiz auf Kosten der Grünen, dem LdU und linken Kleinparteien, in der Westschweiz hingegen auf Kosten der bürgerlichen Parteien CVP, FDP und Liberale zu. Die CVP verlor insgesamt neun, die FDP sechs und die LP vier Mandate. Dagegen gewann die SP in allen sechs wählenden Kantonen Sitze dazu. In Genf errang der Linksblock gar erstmals eine - wenn auch knappe - Mehrheit im Parlament. Damit ist Genf seit dem zweiten Weltkrieg der erste Kanton, der ein Parlament mit linker Mehrheit erhielt, auch wenn sich diese nur von der Sitzanzahl, nicht aber von den Wähleranteilen her ergab.

Die zweite Siegerin, die SVP, holte ihre zusätzlichen Sitze bei der Freiheits-Partei. Während die SVP in den Kantonen Aargau und Solothurn 18 Sitze dazugewann, verlor die Freiheits-Partei in diesen beiden Kantonen deren 18 und musste damit wie bereits im letzten Jahr von allen Parteien die grössten Sitzeinbussen verbuchen. Aargauer und vor allem Solothurner SVP lassen sich dem konservativen Flügel der SVP zuzählen. Dagegen verlor in Graubünden die sich dem liberalen Flügel zuordnende SVP einen Sitz.

Die Grünen verloren insgesamt einen Sitz, überraschten aber in Genf, wo man wegen des geltenden Quorums bereits über ein Ausscheiden der Partei aus dem Parlament spekuliert hatte, mit einer klaren Wiedererstarkung und zwei Sitzgewinnen. Bei der PdA/Linksallianz glichen sich zwei Sitzgewinne in Neuenburg mit zwei Sitzverlusten in Genf aus. Der LdU verlor im Kanton Aargau nach internen Querelen drei Sitze und den Fraktionsstatus, während die EVP ihre acht Sitze verteidigen konnte. Eher überraschend legten im Aargau die Schweizer Demokraten um vier Sitze zu, und die religiös-rechte EDU konnte mit einem Sitz neu ins Parlament einziehen. Im Kanton Graubünden verlor die DSP einen Sitz.

Die Bundesratsparteien SP, CVP, FDP und SVP legten insgesamt weiter zu (+24 Sitze), auch wenn für diese Erstarkung ausschliesslich SVP und SP verantwortlich sind. Dieser Trend, der die letzten Nationalratswahlen von 1995 geprägt hatte, setzte sich also auf kantonaler Ebene fort.

Die letzten Parlamentswahlen von 1993 hatten unter dem Eindruck der Nichtwahl von Christiane Brunner (sp, GE) zur Bundesrätin gestanden und hatten insbesondere im linken Lager einen gewaltigen Solidarisierungs-Effekt ausgelöst ("Brunner-Effekt"). In den fünf in diesem Jahr wählenden Kantonen Aargau, Solothurn, Genf, Neuenburg und Wallis (Graubünden wählte 1994) hatte sich der Frauenanteil massiv erhöht; in Solothurn und Neuenburg verdreifachte resp. verdoppelte sich ihre Vertretung sogar. Die damals erzielten Mandatsgewinne konnten die Frauen 1997 nur zum Teil verteidigen. In den Kantonen Aargau und Solothurn sank ihr Besitzstand um 2,5% resp. um gar 4,8%. In Genf stagnierte er bei 36%, womit die Genfer Frauen gesamtschweizerisch ihren Spitzenplatz aber verteidigen konnten. In Neuenburg und im Graubünden erhöhte sich der Frauenanteil leicht, um eine Vertreterin resp. um zwei Vertreterinnen. Dagegen machten die Walliser Frauen nach 1993 nochmals einen gewaltigen Sprung nach vorne: Sie erhöhten ihre Sitzzahl um einen Drittel, von 10,8% auf 16,2%. Gesamtschweizerisch nahm der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten um zwei Sitze bzw. ein Promille ab (später ins Parlament nachrutschende bzw. zurücktretende Frauen wurden nicht berücksichtigt) und lag damit Ende 1997 bei 23,1% (694 von 2999).

Übersicht 1997
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 1997

Auch im Abstimmungskampf fand die SVP nur gerade die Unterstützung der SD, der FP, der Lega und der EDU. Aber selbst parteiintern war die Initiative nicht unbestritten. An der Delegiertenversammlung der SVP plädierte Bundesrat Ogi noch einmal für die ablehnende Haltung des Bundesrates. Beim Gros seiner Parteifreunde stiess er dabei zwar nicht auf Gehör, doch schlossen sich ihm zumindest die Berner, Bündner und Waadtländer Sektionen an.

Unterstützung SD FP Lega EDU

Neben Gewerkschaften, SP, Grünen und EVP trug auch die EDU das Referendum gegen das revidierte Arbeitsgesetz mit und sprach sich gegen «grenzenlose Konsummöglichkeiten» und eine weitere «Sonntagsentheiligung» aus.

Unterstützung des Referendums gegen das revidierte Arbeitsgesetz durch die EDU

In ihrem auf biblischen Grundsätzen beruhenden Wahlprogramm legte die EDU den Schwerpunkt auf gesellschaftliche Fragen und sprach sich etwa gegen Abtreibung und die Ausbeutung der Frau durch die Werbung sowie für eine repressive Drogenpolitik aus. Der Gentechnologie steht sie sehr kritisch gegenüber. In der Europafrage sprach sich die Partei gegen einen EU-Beitritt, aber für bilaterale Verhandlungen aus.

Wahlprogramm der EDU für die Wahlen 1995

Die EDU, die im Berichtsjahr ihr 20jähriges Bestehen feierte, verfolgte ihren Expansionskurs weiter und gründete neue Sektionen in Graubünden, der Zentralschweiz und dem Jura, womit sie nun in 21 Kantonen etabliert ist. Auf eidgenössischer Ebene stagnierte die Kleinpartei mit einem Nationalratsmandat, verzeichnete aber einen leichten Wählergewinn.

20jähriges Bestehen, Neugründungen kantonaler Sektionen und Wahlresultat der EDU 1995

Zu Beginn des Jahres lancierte die EDU eine Petition «Für die Förderung gesunder Familien und gegen die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare». Geschützt werden sollen damit gemäss der Partei die Grundzellen des Staates Ehe, Familie und Kinder.

Kampf der EDU gegen die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren