In Zürich und im Kanton Zug wehrte sich die Piratenpartei erfolglos gegen die dort angewendeten Wahlhürden. Die Beschwerde gegen die 3-Prozent-Hürde im Kanton Zug wurde vom Bundesgericht abgewiesen, was auch die Beschwerde in der Stadt Zürich gegen die 5-Prozent-Hürde obsolet machte (vgl. auch Kapitel 1e).

Piratenpartei Wahlhürden