Suche zurücksetzen

Inhalte

Akteure

  • Uri
  • Solothurn

Prozesse

467 Resultate
Als PDF speichern Weitere Informationen zur Suche finden Sie hier

En 2021, quatre cantons ont réélu leurs autorités législatives (FR, NE, SO et VS). Comme en 2020, les partis écologistes ont bénéficié de la vague verte. Les Vert-e-s ont augmenté leur score dans les quatre cantons s'étant rendus aux urnes. Ils ont notamment plus que doublé leur part des voix dans le canton de Fribourg. Avec ces progressions, un total de 17 sièges supplémentaires est tombé dans leur escarcelle dans les quatre cantons (de 38 à 55). De leur côté, les Vert'libéraux ont également progressé à Fribourg, Neuchâtel et Soleure. Neuf élu.e.s supplémentaires ont rejoint leur députation, qui passe de 8 à 17 dans ces trois cantons. Pour leur première participation en Valais, ils n'ont en revanche pas pu entrer au Grand Conseil, en récoltant moins d'un pour cent des voix. Du côté des perdants, le PS a en particulier fait les frais des progrès des Vert-e-s. Le parti à la rose a perdu des suffrages dans chaque canton (19 sièges en moins au total). Quant au PLR, il a perdu 12 sièges au total, mais sa part des suffrages est restée relativement stable. A noter que la réduction du nombre de député.e.s de 115 à 100 dans le canton de Neuchâtel fausse un peu la donne, le PLR ayant par exemple cédé 11 sièges pour un score en léger recul. La stabilité a également régné sur l'UDC, dont le nombre de sièges dans ces quatre cantons passe de 71 à 69. Pour le dernier parti gouvernemental, l'année 2021 a été marquée par les premières élections sous le nouveau nom du Centre, dans les cantons de Fribourg et Neuchâtel. A Soleure et en Valais, le PDC concourait encore sous son ancienne bannière, alors que le PBD n'était présent que dans le canton du nord-ouest de la Suisse. S'il faudra probablement attendre les élections fédérales de 2023 pour tirer un bilan de la fusion entre les deux partis, les premières observations n'ont pas démontré de progression significative. Traditionnellement fort dans le canton catholique de Fribourg, le Centre s'est maintenu, en ne perdant qu'un siège. Plutôt faible dans le canton réformé de Neuchâtel, il a gagné deux sièges, passant de 2 à 4. A Soleure, le PDC est resté au même niveau, alors qu'il a poursuivi son déclin en Valais (7 sièges en moins).
La part des sièges occupés par des femmes au sein des parlements a augmenté dans chaque canton. La progression a été particulièrement marquée en Valais (de 19.2 à 34.6%) – où le Conseil d'Etat est en revanche désormais composé exclusivement d'hommes – et à Neuchâtel (de 33.9 à 58%), qui est devenu le premier parlement cantonal en Suisse dans lequel siège une majorité féminine. A Fribourg, 33.6% des parlementaires sont des femmes (+4.5pp), alors que ce taux se monte à 30% dans le canton de Soleure (+1.0pp). Tractée par la mobilisation habituelle du Haut-Valais, la participation a frôlé les 60% en Valais (59.5%). A l'autre extrême, moins d'un.e ayant-droit sur trois s'est rendu.e aux urnes dans le canton de Neuchâtel (31.7%). La participation a été de 37.8% à Fribourg et de 44.2% à Soleure.

Lors du renouvellement des exécutifs dans les quatre mêmes cantons, le Centre/PDC a subi plusieurs revers. A Fribourg, le troisième siège centriste, détenu depuis 1857, n'a pas pu être défendu. Conclue pour le deuxième tour, la grande alliance de droite, composée du Centre, du PLR et de l'UDC, a néanmoins conservé cinq sièges, l'UDC Philippe Demierre (FR, udc) faisant son entrée au Conseil d'Etat. A gauche, le PS a cédé l'un de ses deux sièges aux Vert-e-s. Le PDC a également perdu un siège en Valais et à Soleure, respectivement au profit de l'UDC et du PLR. Ainsi, les démocrates-chrétiens ne détiennent plus leur majorité historique au Conseil d'Etat dans la vallée du Rhône. Les autres partis (PLR et PS) ont conservé leurs sièges. Sur les bords de l'Aar, le PLR tient désormais le couteau par le manche avec ses deux représentants, qui sont accompagnés par une socialiste, une verte et, comme évoqué précédemment, une démocrate-chrétienne. Enfin, 3 PLR et 2 PS forment le gouvernement sur les rives du lac de Neuchâtel. La situation s'est inversée par rapport à la précédente législature, durant laquelle le gouvernement se composait de 3 PS et 2 PLR.
Dans le canton d'Appenzell Rhodes-Intérieures, la Landsgemeinde n’a pas pu se tenir en raison de la pandémie. Pour la deuxième année consécutive, les citoyennes et citoyens ont donc dû se rendre aux urnes afin de confirmer le mandat accordé à leurs autorités (« Bestätigungswahlen »), un cas de figure qui ne s'était jamais présenté avant 2020.
En outre, deux élections complémentaires dans des gouvernements cantonaux ont eu lieu en 2021. La verte Fabienne Fischer (GE) a fait son entrée au Conseil d'Etat genevois après la démission de Pierre Maudet (GE, sans parti). A Glaris, le socialiste Markus Heer a repris la place du démocrate-chrétien Rolf Widmer. Avec ces changements, 41 femmes siègent dans des exécutifs cantonaux à la fin de l'année 2021, soit deux de plus qu'un an auparavant. Sur un total de 154 sièges, 26.6% sont donc occupés par des femmes. Sept cantons ne comptent pas de présence féminine à l'exécutif (LU, UR, AR, GR, AG, TI, VS).

Deux des dix plus grandes villes du pays, Lausanne et Lugano, ont également renouvelé leurs autorités en 2021. Dans le chef-lieu vaudois, peu de changements sont à noter. Le Conseil communal est resté aux mains de la gauche, qui détient 66 sièges sur 100. Concernant la Municipalité, l'alliance entre les partis de gauche, malgré une désunion lors du premier tour, s'est reformée lors du deuxième et a conservé 6 sièges sur 7. Comme lors de la législature précédente, le PLR Pierre-Antoine Hildbrand est le seul membre de droite. Si l'on se penche sur les élections communales vaudoises dans leur ensemble, les Vert-e-s ont réalisé la progression la plus marquée, au détriment notamment des libéraux-radicaux. Au Tessin, les élections avaient été repoussées d'une année en raison de la pandémie de Covid-19. Pour autant, cela n'a pas provoqué de changements radicaux à Lugano, qui est restée en mains bourgeoises. Comme lors de la précédente législature, trois membres de la Lega dei Ticinesi, deux PLR, un PDC – l'ex-sénateur Filippo Lombardi – et une socialiste ont été élu.e.s à l'exécutif. Au législatif, le PLR demeure le parti le mieux représenté malgré un score en recul. Suite au décès en août du syndic de la ville Marco Borradori (lega), l'UDC Tiziano Galeazzi, premier des viennent-ensuite de la liste de droite, a fait son entrée au Conseil de ville.

Récapitulatif des élections cantonales et communales 2021
Dossier: Kommunale Wahlen 2021
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2021
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2021
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

In der Wintersession 2021 kam der Nationalrat als Zweitrat dem Antrag seiner Rechtskommission nach und gab der Standesinitiative des Kanton Solothurns (Kt.Iv. 20.312) bezüglich der Kostenstruktur im Zivilstandswesen keine Folge. Stattdessen überwies er eine Motion der RK-SR, die eine Überprüfung der Kostenstruktur im Zivilstandswesen sowie eine allfällige Anpassung der Tarife zum besseren Kostendeckungsgrad forderte. SVP-Nationalrat Thomas Aeschi (svp, ZG) hatte im Namen seiner Partei dagegen argumentiert, dass das Problem der zu tief angelegten Gebührentarife nur für Zivilstandsämter bestehe, welche die «Kostenseite nicht im Griff» hätten. Eine Gebührenerhöhung belaste in diesem Fall die Bevölkerung verstärkt aber grundlos mit Steuern, Abgaben und Gebühren. Ausserhalb der SVP-Fraktion konnte er damit jedoch nicht überzeugen.

Tarifgestaltung im Zivilstandswesen (Kt.Iv. 20.312, Mo. 21.3024)

Im Zuge der 2020 und 2021 anhaltenden Proteste gegen die Covid-19-Massnahmen der Behörden entstand eine ganze Reihe neuer politischer Organisationen, und manche ältere Gruppierungen gewannen neuen Schwung. Zu den Organisationen, die in der öffentlichen Debatte in der Folge eine teils prominente Rolle einzunehmen vermochten, gehörten die folgenden:

Der Verein «Freunde der Verfassung» wurde an Pfingsten 2020 auf dem Rütli gegründet, ein Jahr später zählte er rund 12'000 Mitglieder. Viele von diesen – auch die meisten Vorstandsmitglieder – waren davor kaum politisch aktiv. Der Verein sah durch die Covid-19-Massnahmen, aber auch durch andere Vorhaben der Behörden die verfassungsmässigen Grundrechte und die bürgerlichen Freiheiten verletzt. Um solche Vorhaben zu bekämpfen, nutzten die Freunde der Verfassung stark den direktdemokratischen Kanal, wobei sie eine bemerkenswerte Fähigkeit zum Sammeln zahlreicher Unterschriften bewiesen. Nebst den Referenden gegen das Covid-19-Gesetz und gegen dessen zweite Revision waren sie auch massgeblich an den Referenden gegen das E-ID-Gesetz, gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen gegen Terrorismus (PMT) und gegen das Medienpaket beteiligt. Ausserdem wirkten sie bei der Unterschriftensammlung für die Volksinitiative gegen eine Impfpflicht (Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit») mit und gaben im Sommer 2021 bekannt, eine Volksinitiative zur Einführung der Gesetzesinitiative zu planen. Die Geldmittel für diese zahlreichen Kampagnen stammten «von Mitgliedern, aus Spenden und von einer Handvoll sehr besorgter Unternehmer, von denen keiner Blocher heisst», wie die Freunde der Verfassung sich in der NZZ zitieren liessen. Das Präsidium des Vereins teilten sich Marion Russek und Werner Boxler. In der medialen Öffentlichkeit stark in Erscheinung traten zudem Mediensprecher Michael Bubendorf, ein ehemaliges SVP-Mitglied, und Kampagnenleiter Sandro Meier, nach eigener Aussage ein «ehemaliger Links-Grün-Wähler». Verschiedene Medien sahen zudem den Solothurner Publizisten Christoph Pfluger als wichtige Figur bei den Freunden der Verfassung.

Der im Februar 2021 gegründete Verein «Mass-voll!» verstand sich als Jugendbewegung gegen die Behördenmassnahmen. Die jüngere Generation sei durch eine Covid-19-Infektion gesundheitlich am wenigsten gefährdet, doch gerade diese Generation werde in ihrer Entwicklung und Freiheit durch die Massnahmen besonders getroffen. Ähnlich wie die Freunde der Verfassung, aber oft in deutlich schärferem Ton prangerte Mass-voll die «Freiheitsberaubung und Überwachung der Bürger», «eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nichtgeimpften» sowie eine zu grosse Machtkonzentration beim Bundesrat an, die dieser für «menschenverachtende» Massnahmen und die «Abschaffung der Grundrechte» missbrauche. Zur Verbreitung ihrer Positionen setzte Mass-voll stark auf die Sozialen Medien sowie auf Kundgebungen. Bekanntester Exponent war Co-Präsident Nicolas Rimoldi, der auch im Vorstand der Auns sitzt und bereits vor der Pandemie mit libertären Positionen innerhalb der FDP aufgefallen war. Neben ihm war zunächst Carla Wicki und ab Sommer 2021 Viola Rossi Co-Präsidentin. Andere leitende Mitglieder von Mass-voll waren gemäss NZZ für die SVP aktiv.

Das «Aktionsbündnis Urkantone für eine vernünftige Corona-Politik» entstand im Herbst 2020 und hatte seine Basis in den Kantonen Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden. Im Herbst 2021 zählte es nach eigenen Angaben «deutlich über 1'000 eingeschriebene Unterstützer». Das Aktionsbündnis trat zum einen als Mitorganisator von Kundgebungen in Erscheinung, zum anderen auch in den Abstimmungskampagnen gegen das Covid-19-Gesetz und gegen dessen zweite Revision. Es kritisierte die «Corona-Zwangsmassnahmen» als «unsinnig, schädlich und unverhältnismässig». Nach eigenen Angaben setzte sich das Aktionsbündnis «für die freie Diskussion und sachliche Aufklärung der Bevölkerung» ein und orientierte sich an «unabhängigen Informationsquellen über die Auswirkungen auf unsere Gesellschaft und dem Stand der nicht einer politischen Agenda unterworfenen Wissenschaft». Bekanntestes Gesicht des Aktionsbündnisses war der Schwyzer Unternehmer Josef Ender.

Das «Netzwerk Impfentscheid» war schon 2011 als Zusammenschluss impfkritischer Personen gegründet worden und hatte 2013 erfolglos mit einem Referendum gegen das Epidemiengesetz gekämpft. Die Covid-19-Pandemie verlieh dem Netzwerk gemäss NZZ «neuen Schub». Das Netzwerk sah sich als Stimme gegen die «Impfpropaganda» der Behörden und gegen eine aus seiner Sicht drohende Impfpflicht. Prominentester Exponent des als Verein organisierten Netzwerks war der Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch.

Die «Freiheitliche Bewegung Schweiz» war schon vor der Covid-19-Pandemie vom ehemaligen Luzerner SVP-Politiker Richard Koller gegründet worden. Sie fand mit dem Kampf gegen Maskenpflicht, Impfen und Einschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens ein neues Tätigkeitsfeld. Am 1. Dezember 2020 startete die Freiheitliche Bewegung die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die sich gegen eine Impfpflcht richtet. Andere Forderungen der Bewegung betrafen den Erhalt des Bargelds oder die Möglichkeit für alle Gemeinden, autonom über die Einführung des Mobilfunkstandards 5G zu entscheiden. Die NZZ charakterisierte die Bewegung im März 2021 als «Sammelbecken für Menschen, die dem Staat grundsätzlich misstrauen und sich durch seine <Machenschaften> bedroht sehen».

Die «Freiheitstrychler» traten im Herbst 2020 erstmals in Erscheinung. An Protestkundgebungen gegen Covid-19-Massnahmen zogen sie mit ihren unüberhörbaren Trycheln und den weissen Hirtenhemden in der Folge viel Aufmerksamkeit auf sich, auch medial. Im Mai 2021 bestanden sie gemäss Medienberichten aus rund 100 Personen, die grossmehrheitlich aus dem Kanton Schwyz stammten. Ihr Gründer, der Schwyzer Andy Benz, ist SVP-Mitglied.

Organisationen der Covid-Protestbewegung
Dossier: Schutz des Bargelds in der Schweiz

«Kinderarmut bekämpfen», forderte Nationalrätin Piller Carrard (sp, FR) mit der Einreichung einer so betitelten parlamentarischen Initiative im Juni 2020. Rund 144'000 Kinder in der Schweiz seien von Armut betroffen und erführen somit ein erhöhtes Risiko, auch im Erwachsenenalter arm zu bleiben. So solle basierend auf bestehenden, kantonalen Modellen eine gesetzliche Grundlage zur finanziellen Unterstützung von armutsbetroffenen Familien erarbeitet werden. Insbesondere sollen hier die Kantone Waadt, Genf, Tessin und Solothurn als Beispiele für familienunterstützende Ergänzungsleistungen dienen, welche die Kinderarmut nachweislich reduzierten. Nach einer Konsultation mit den zuständigen Behörden der Kantone Waadt, Jura und Freiburg sowie der SKOS entschied die WBK-NR mit 13 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), dass in der Tat Handlungsbedarf bei der Bekämpfung von Kinderarmut bestehe und gab der Initiative im Juli 2021 Folge.
Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission erachtete die WBK-SR die heutigen Massnahmen zur Armutsbekämpfung im November 2021 als ausreichend und wollte mit 7 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung auf eine solche Intervention verzichten, womit sie der Initiative keine Folge gab. Somit gelangt die Initiative in den Nationalrat.

Kinderarmut bekämpfen (Pa. Iv. 20.454)

Ende September 2021 gab das BAG bekannt, dass die mittlere Krankenkassenprämie 2022 erstmals seit 2008 nicht ansteigen, sondern um 0.2 Prozent sinken werde. Seit 2011 war die mittlere Prämie, also die durchschnittlich bezahlte Prämie, jährlich durchschnittlich um 2.4 Prozent angestiegen. Der Bundesrat führte den Rückgang auf seine Änderung der KVAV von April 2021 zurück, gemäss welcher die Versicherungen die Prämie durch Reserveabbau um 1.2 Prozent hätten senken und ihre Prämien allgemein knapper hätten kalkulieren können. Darüber hinaus werden die Versicherungen 2021 CHF 134 Mio. an zu hohen Prämieneinnahmen auf Genehmigung des BAG zurückerstatten. Somit war der Prämienrückgang also nicht durch einen Kostenrückgang begründet, wie etwa die NZZ betonte.
Weiterhin gross waren die regionalen Unterschiede in der Prämienentwicklung: In 14 Kantonen sanken die Prämien, in Basel-Stadt und Genf gar um 2.1 und 1.5 Prozent, hingegen kam es in 12 Kantonen, insbesondere der Ost- und Zentralschweiz, zu einem Prämienanstieg (OW: 1.4%, GL: 1.1%, NW: 0.9%, AI: 0.7%, AR, TG und LU: alle 0.6%, UR: 0.5%, SO: 0.4%, AG: 0.3%, SG und SH: beide 0.2%). Somit erfuhren für einmal diejenigen Kantone mit überdurchschnittlich hohen Prämien eine Entlastung, während die Kantone mit unterdurchschnittlichen Prämien einen Prämienanstieg zu verzeichnen hatten. Kaum Auswirkungen hatte dies jedoch auf die regionalen Unterschiede in der Prämienhöhe: Im Jahr 2022 weisen weiterhin die Kantone Basel-Stadt (CHF 409.80) und Genf (CHF 399.90) die höchsten mittleren Prämien auf, die niedrigsten fallen weiterhin in den Kantonen Appenzell-Innerrhoden (CHF 214.80) und Uri (CHF 243.80) an.
Insbesondere in der Ostschweiz sorgte die Prämienerhöhung für Ärger, wie die regionalen Medien berichteten. Die tiefen Prämien in der Ostschweiz seien durch tiefe Gesundheitskosten begründet, entsprechend sei die aktuelle Prämienerhöhung auf eine Umverteilung der Prämiengelder von der Ost- in die Westschweiz zurückzuführen, wurde vermutet. Dies veranlasste Christian Lohr (mitte, TG; Ip. 21.4263), Jakob Stark (svp, TG; Ip. 21.4328) und Mike Egger (svp, SG; Ip. 21.4228) zu Interpellationen an den Bundesrat. Der Bundesrat erklärte, dass Prämienveränderungen nicht aufgrund der aktuellen Höhe der Kosten, sondern aufgrund der erwarteten Änderungen der Kosten entstünden – in verschiedenen Ost- und Zentralschweizer Kantonen werde mit einem Kostenanstieg, in Basel-Stadt und Genf hingegen mit einer Kostenreduktion gerechnet. Zudem seien die Prämien etwa in den Ostschweizer Kantonen im Jahr 2021 gleich geblieben oder sogar gesenkt worden, weshalb jetzt eine Korrektur nötig sei.

Krankenkassenprämien 2022
Dossier: Prämien- und Kostenentwicklung in der Krankenversicherung (seit 2010)

Stände- und Nationalrat haben in der Herbstsession 2021 den geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schaffhausen, Aargau, Tessin und Genf oppositionslos die Gewährleistung erteilt. Die einzige Wortmeldung zum Geschäft kam von Kommissionssprecher Andrea Caroni (fdp, AR) im Ständerat. Er führte aus, dass das Geschäft auch in der Kommission kaum zu Diskussionen Anlass gegeben hatte. Einzige Ausnahme seien die neuen Genfer Verfassungsbestimmungen über die Steuerpolitik gewesen, nach denen sich der Kanton für eine Verringerung des interkantonalen Steuerwettbewerbs und bei der kantonalen Umsetzung von Steuerreformen des Bundes für eine stärkere Steuerprogression einsetzen soll. Die Kommission sei aber wie schon der Bundesrat in seiner Botschaft zum Schluss gekommen, dass diese Bestimmungen unproblematisch seien, solange sich der Kanton Genf bei der Umsetzung in den Grenzen des Bundesrechts bewege. Einer Gewährleistung stehe somit nichts im Weg.

Garantie des constitutions cantonales (UR, SH, AG, TI, GE) (MCF 21.040)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

Wie er ein Jahr zuvor angekündigt hatte, empfahl der Bundesrat die Prämien-Entlastungs-Initiative in seiner im September 2021 publizierten Botschaft zur Ablehnung und stellte ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Er wolle das Anliegen der Initiative, die «Bevölkerung bei den Prämien zu entlasten», im Rahmen des KVG umsetzen, eine Verfassungsänderung sei dafür nicht notwendig. So wolle er dafür sorgen, dass die Anteile verschiedener Kantone an der Prämienverbilligung nicht weiter sinken. Demnach soll zukünftig ein Mindestbeitrag für die Kantone in Abhängigkeit der Bruttokosten der OKP für die im Kanton Versicherten sowie in Abhängigkeit der mit den Prämienverbilligungen verbleibenden Belastung der Versicherten festgesetzt werden.
In der dazu durchgeführten Vernehmlassung mit 57 Teilnehmenden, unter anderem der GDK, der SODK, allen Kantonen, sechs Parteien sowie verschiedenen Verbänden, war der Gegenvorschlag auf geteilte Meinungen gestossen. Ihre Unterstützung sagten die Kantone Waadt und Tessin, die SP und die Grüne Partei, der Gewerkschaftsbund sowie verschiedene Konsumenten- und andere Verbände zu und auch die FDP, die Mitte, die EVP und die Versichererverbände begrüssten gemäss Botschaft den Vorentwurf. Ablehnend reagierten elf Kantone (AR, BL, GL, LU, NW, OW, SG, SZ, UR, ZG, ZH), die SVP und der Gewerbeverband. Alternativvorschläge machten die CLASS, welche die Bundesbeiträge nach deren Bedarf an die Kantone verteilen wollte, und die GDK, die alle kantonalen Beiträge an die Prämien, auch diejenigen über die Sozialhilfe oder die EL, zur Berechnung des Mindestanteils einbeziehen wollte.

Eidgenössische Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» und indirekter Gegenvorschlag (BRG 21.063)
Dossier: Anstieg der Krankenkassenprämien dämpfen (seit 2020)
Dossier: Prämienverbilligung
Dossier: Volksinitiativen zum Thema «Krankenkasse» (seit 2015)

Anfang September 2021 fanden zum 25. Mal die Grenchner Wohntage statt. Durch den vom BWO organisierten Anlass soll neu gewonnenes Wissen verbreitet und die breite Bevölkerung für die Fragen rund ums Wohnen sensibilisiert werden. Kernstück der Grenchner Wohntage ist jeweils die Fachtagung, bei der sich Personen aus den Bereichen Raum- und Städteplanung, Architektur, Forschung, Wissenschaft und Immobilienwirtschaft austauschen. Die Jubiläumsausgabe der Tagung, an der auch Bundespräsident Guy Parmelin teilnahm, befasste sich mit dem Thema «Wohnen und Arbeiten – Hand in Hand?».

25 Jahre Grenchner Wohntage

Im Sommer 2021 kam es in verschiedenen Regionen der Schweiz über mehrere Tage zu sehr starken Unwettern. Während viele Zeitungsartikel lediglich auf die Intensität, das Ausmass und die Schäden fokussierten – die Unwetter umfassten unter anderem starken Regen, Hagel, Überschwemmungen und Schlammlawinen –, berichteten einige Zeitungen auch über die Konsequenzen für verschiedene Bereiche und Branchen in der Schweiz. So beleuchteten gewisse Zeitungen etwa die langwierigen und anstrengenden Einsätze der Feuerwehren und des Zivilschutzes, welche beispielsweise Keller auspumpten und präventive Massnahmen installierten.
Andere Zeitungen publizierten Berichte über Landwirtinnen und Landwirte, deren Ernten stark von den Unwettern und den darauf folgenden Überschwemmungen getroffen wurden. Obwohl es die Möglichkeit gebe, die Ernten gegen Wetterrisiken wie etwa Hagel, Frost oder Trockenheit zu versichern, hätten nur wenige Bauern davon Gebrauch gemacht, berichtete etwa die Aargauer Zeitung. Grund dafür seien die hohen Prämien. Daher forderten landwirtschaftsnahe Kreise, dass sich der Bund an den Prämien beteiligen müsse. Aufgrund der extremen Unwetter rechneten auch die Gebäudeversicherer mit einem Rekordjahr. Im Gegensatz zu den bäuerlichen Betrieben seien die Schweizer Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer jedoch sehr gut gegen die Folgen von Naturereignissen versichert, berichtete die NZZ. Einzig bei der Versicherung gegen Schäden durch Erdbeben gebe es noch eine grosse Lücke.
Die extremen Wetterereignisse gaben auch Anlass zu Diskussionen rund um den Klimawandel. Währenddem der Wissenschaftler Stefan Rahmstorf vom Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung argumentierte, dass derartige Extremereignisse durch die globale Erwärmung häufiger würden, war die Weltwoche der Ansicht, dass die entsprechenden Ereignisse von den Klimaforschenden missbraucht würden, um ihre «Theorien zu zementieren».
Schliesslich gaben auch die Hochwasserschutzmassnahmen zu reden. Die Medien attestierten den meisten Behörden, seit den letzten grossen Unwettern im Jahr 2005 gute Arbeit geleistet zu haben. So hätten beispielsweise die Kantone Uri und Wallis viel in den Hochwasserschutz investiert; betreffend den Kanton Wallis wurde insbesondere auf die Arbeiten zur 3. Rhonekorrektion verwiesen. Auch der Hydrologe David Volken vom BAFU lobte die Behörden für ihre Vorsorgemassnahmen, vor allem für den Objektschutz und die Entlastungsstollen, welche die grossen Wassermengen besser hätten abfliessen lassen.

Unwetter im Sommer 2021

Der Ständerat folgte in der Sommersession 2021 stillschweigend seiner Rechtskommission und gab der Solothurner Standesinitiative für kostendeckende Gebühren im Zivilstandswesen (Kt.Iv. 20.312) keine Folge. Stattdessen nahm er die Kommissionsmotion für eine Überprüfung der Kostenstruktur im Zivilstandswesen an, die vom Bundesrat darüber hinaus verlangte, die Tarife so neu zu gestalten, dass die Kantone einen besseren Kostendeckungsgrad erreichen können. Der Bundesrat hatte die Annahme der Motion beantragt. Wie Justizministerin Karin Keller-Sutter erklärte, seien die Kantone innerhalb der KKJPD bereits dabei, ein neues Gebührenmodell auszuarbeiten, das der Bund in seiner Diskussion berücksichtigen könne.

Tarifgestaltung im Zivilstandswesen (Kt.Iv. 20.312, Mo. 21.3024)

Le Conseil fédéral propose au Parlement d'accorder la garantie fédérale aux constitutions de cinq cantons après que celles-ci aient été révisées. Dans le canton d'Uri, la modification constitutionnelle concerne le droit de nécessité. Adopté en votation populaire le 29 novembre 2020, le nouvel article (art. 90, al. 3, cst. UR) permet au Conseil d'Etat d'introduire des arrêtés de nécessité pour une durée limitée. Ceux-ci doivent être validés a posteriori par le Grand Conseil. La constitution du canton de Schaffhouse a été dotée d'un article traitant de la transparence du financement de la vie politique (art. 37a, cst. SH). Cette disposition, qui oblige notamment les personnes élues ou candidates à des fonctions publiques à publier leurs liens d'intérêt, est similaire à celles ajoutées aux constitutions de Schwyz et Fribourg, validées par le Parlement en mars 2019. En Argovie, les compétences des autorités scolaires (§ 31 let. b, cst. AG) ont fait l'objet d'une modification alors que l'article 55bis cst. AG sur la mise en œuvre de la loi fédérale sur les jeux d'argent a été abrogé. Au Tessin, un article concernant le principe de subsidiarité (art. 4, al. 4, cst TI), accepté par le peuple le 9 février 2020, a été ajouté à la constitution. Enfin, plusieurs modifications ont eu lieu dans le canton de Genève. Alors que la présidence du Conseil d'Etat était attribuée auparavant pour toute la législature, les membres de l'exécutif l'occuperont désormais pour une année, avant de céder la place à un.e collègue (art. 105, al. 2 et 3, cst GE). Les autres changements concernent notamment la concurrence fiscale intercantonale, les institutions de maintien, d'aide et de soins à domicile et les droits des personnes en situation de handicap.
Après vérification, ces modifications sont conformes au droit fédéral, raison pour laquelle le Conseil fédéral recommande leur adoption.

Garantie des constitutions cantonales (UR, SH, AG, TI, GE) (MCF 21.040)
Dossier: Gewährleistung kantonaler Verfassungen

In Erfüllung einer Motion der SGK-SR (Mo. 18.4091) legte der Bundesrat im Mai 2021 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit in der OKP und den Zusatzversicherungen vor. Wie von der Motion vorgesehen, soll der Bundesrat im Sinne der Selbstregulierung Branchenlösungen der Krankenversicherungen im Bereich der Vermittlertätigkeit allgemeinverbindlich erklären können, wenn sie von Versicherungen eingereicht werden, die mindestens zwei Drittel aller Versicherten in der Schweiz abdecken. Dadurch würden die Bestimmungen auch für Versicherungen, die der Vereinbarung nicht beigetreten sind, obligatorisch. Solche Regelungen sind vorgesehen bezüglich eines Verbots der Telefonwerbung bei Personen, die nie bei der fraglichen Versicherung versichert waren, bezüglich der Ausbildung der Vermittlerinnen und Vermittler, einer Einschränkung ihrer Entschädigungen und der Notwendigkeit von unterschriebenen Beratungsprotokollen.

Zwischen Mai und September 2020 hatte der Bundesrat dazu eine Vernehmlassung durchgeführt, bei der 84 Stellungnahmen eingingen. Vollständig einverstanden mit dem Gesetz zeigten sich 13 Kantone (AI, AR, BE, BL, NE, NW, OW, SO, TG, TI, UR, VS, ZG), die CVP sowie der Schweizerische Verband der Versicherungsgeneralagenten. Vollständig abgelehnt wurde sie von Economiesuisse und dem Gewerbeverband, dem Schweizerischen Konsumentenforum kf und verschiedenen Versicherungsbrokern. Die übrigen Akteure anerkannten jeweils den Regulierungsbedarf, empfanden den Entwurf aber als zu weitgehend (FDP, SVP, Bauernverband, Centre Patronal und verschiedene Versicherer sowie Curafutura und Santésuisse) respektive als zu wenig weitgehend (Kantone AG, BS, GE, JU, LU, VD; SP, Grüne, Gewerkschaftsbund, Konsumentenverbände FRC und SKS, Ombudsstelle Krankenversicherung).
Die Organisationen, welchen der Entwurf zu weit ging, kritisierten insbesondere die Definition der Vermittlertätigkeit, bei der der Bundesrat neben den externen auch die internen Vermittlerinnen und Vermittler berücksichtigt. Kritisiert wurde auch das vorgesehene Sanktionssystem und der vorgeschriebene Ausbildungsstandard, da dieser nicht durch das SBFI überprüft werde. Zudem wurde die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes von verschiedenen Teilnehmenden verneint und eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Versicherungen befürchtet. Weiterführende Forderungen waren hingegen eine Muss- statt einer Kann-Bestimmung zum Abschluss einer Vereinbarung sowie die Schaffung einer subsidiären Kompetenz des Bundesrates, wenn die Versicherungen keine gemeinsame Vereinbarung erzielen.

Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit (BRG 21.043)

Die Regierungsratswahlen im Kanton Solothurn versprachen 2021 einiges an Spannung. Während drei der bisherigen Mitglieder in der fünfköpfigen Regierung – Susanne Schaffner (SO, sp), Remo Ankli (SO, fdp) sowie Brigit Wyss (SO, gp) – erneut antraten um ihr Amt zu verteidigen, kündigten gleich beide CVP-Regierungsräte ihren Rücktritt an; neben dem amtierenden Finanzdirektor Roland Heim (SO, cvp) gab überraschend auch Parteikollege und Bau- und Justizdirektor Roland Fürst (SO, cvp) seinen Verzicht auf eine neuerliche Amtszeit bekannt. Während der 65-jährige Heim aufgrund seines Alters verzichtete, gab Fürst körperliche Beschwerden als Grund für seinen Rücktritt aus der Regierung an. Der doppelte Rücktritt ihrer beiden 2013 gewählten Regierungsräte bedeutete, dass die CVP ernsthaft Gefahr lief, mindestens einen ihrer beiden Regierungssitze zu verlieren. Um dies zu verhindern, bewarb sich einerseits die kantonale Parteipräsidentin Sandra Kolly (SO, cvp) um einen Sitz. Neben ihr buhlten auch der Lostorfer Gemeindepräsident Thomas Müller (SO, cvp) und Kantonsrat Georg Nussbaumer (SO, cvp) um die Nominierung ihrer Partei. Schlussendlich entschieden sich die CVP-Delegierten in der wegen der Covid-19-Pandemie schriftlich durchgeführten Abstimmung neben Kolly, welche ungefährdet auf den Schild gehoben wurde, knapp für Müller als zweiten Kandidaten. Die doppelte CVP-Vakanz sahen insbesondere die FDP und die SVP als Chance für den Angriff auf einen Sitz. Die FDP hatte ihren zweiten Sitz erst vor vier Jahren überraschend an die Grüne Brigit Wyss verloren. Der Volkswirschaftsdirektorin wurde aber insbesondere aus bürgerlichen Kreisen gute Arbeit attestiert und Wyss schien fest im Sattel zu sitzen, weshalb die FDP in ihrer Rückeroberungsmission vor allem auf einen der freigewordenen CVP-Sitze schielte. Neben Remo Ankli nominierten die FDP-Delegierten Peter Hodel (SO, fdp), den Gemeindepräsidenten von Schönenwerd und FDP-Fraktionspräsidenten im Kantonsrat. Die SVP portierte derweil Kantonsrat Richard Aschberger (SO, svp), um nach mehreren erfolglosen Versuchen endlich in die Solothurner Regierung einzuziehen. Aschberger, obwohl noch eher unbekannt, wurde von der SVP-Spitze rund um Kantonalparteipräsident Christian Imark (SO, svp) als der ideale Kandidat für diese Aufgabe präsentiert, da er mehrheitsfähig und kompromissbereit sei. Die SP und die Grünen beschränkten sich vier Jahre nach dem überraschenden Erfolg für links-grün auf das Verwalten ihrer beiden Sitze. Ein dritter Sitz für eine linke Partei liege laut SP-Parteipräsidentin Franziska Roth (SO, sp) ausser Reichweite.
Der Wahlkampf war primär geprägt durch die Coronakrise. Einerseits verhinderte diese viele Wahlkampfveranstaltungen und andererseits wurden die kantonalen und nationalen Coronamassnahmen unter den Kandidierenden heiss diskutiert. Insbesondere Aschberger, aber auch Müller, zeigten sich kritisch gegenüber Einschränkungen und forderten Öffnungsschritte. Das zweite oft diskutierte Thema war die Steuerbelastung und die kantonale Volksinitiative «Jetzt si mir draa», welche Steuersenkungen forderte. Vor allem Schaffner und Wyss wehrten sich gegen zu starke Steuersenkungen aber auch Ankli zeigte sich zurückhaltend und rückte zuerst einmal die Hilfen an die Wirtschaft während der Coronapandemie in den Vordergrund.

Am Wahlsonntag schafften die drei Bisherigen ihre Wiederwahl bereits im ersten Wahlgang. Die Wahlbeteiligung betrug dabei 43.7 Prozent. Remo Ankli schnitt mit 50'010 Stimmen am besten ab, gefolgt von Brigit Wyss (48'537) und Susanne Schaffner (42'733). Dahinter verpasste Sandra Kolly (37'506) das absolute Mehr von 38'980 Stimmen nur knapp. Hinter ihr verpassten auch Thomas Müller (32'536), Peter Hodel (32'250) und Richard Aschberger (25'453) den direkten Einzug in die Regierung. Obwohl Aschberger schon einen beträchtlichen Rückstand aufwies, entschied er sich – zusammen mit den anderen drei Kandidierenden –, beim sieben Wochen später stattfindenden zweiten Wahlgang erneut anzutreten. Zwischen den Urnengängen sorgte vor allem SP-Parteisekretär Niklaus Wepfer (SO, sp) für Schlagzeilen. In einem Leserbrief sprach er sich dafür aus, dass die SVP nach ihrem guten Resultat bei den Kantonsratswahlen einen Sitz in der Regierung erhält, da seiner Meinung nach alle vier im Kantonsrat praktisch gleich grossen Parteien mindestens einen Sitz in der Regierung erhalten sollten. Offiziell entschieden sowohl die SP als auch die Grünen für den zweiten Wahlgang jedoch Stimmfreigabe.

Im zweiten Wahlgang vom 25. April holte Sandra Kolly 35'472 Stimmen und erzielte damit erneut klar das beste Resultat der noch im Rennen verbliebenen Kandidierenden. Kolly ist erst die sechste Frau, die in die Solothurner Regierung gewählt wurde – und sie sorgte damit zum ersten Mal für eine weibliche Mehrheit im fünfköpfigen Gremium. Hinter ihr entschied Peter Hodel (25'772 Stimmen) das Kopf-an-Kopf-Rennen gegen Thomas Müller (24'487) um den letzten Regierungssitz für sich. Damit realisierte die FDP ihren angestrebten Sitzgewinn auf Kosten der CVP. Aschberger holte zwar noch einmal auf, landete jedoch mit 21'431 Stimmen rund 4'300 Stimmen hinter dem letzten Kandidaten, der einen Regierungssitz hatte erobern können. Die Wahlbeteiligung im zweiten Wahlgang betrug 34.9 Prozent. Die bisherigen Regierungsräte behielten ihre Departemente – Wyss die Volkswirtschaftsdirektion, Schaffner das Departement des Innern und Ankli das Departement für Bildung und Kultur. Kolly erbte das Bau- und Justizdepartement von ihrem Parteikollegen Fürst, während Hodel neu den Posten des Finanzdirektors übernahm.

Gesamterneuerungswahlen Regierungsrat Solothurn 2021
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Regierungsratswahlen 2021

Alors que la Confédération avait repris la main en fin d'année 2020, la gestion de la crise du Covid-19 a continué à créer des remous durant les premiers mois de l'année 2021. Face à l'augmentation du nombre de cas en janvier, les mesures ont été durcies, avec notamment la fermeture des commerces non-essentiels. Dès lors, des tensions sont apparues entre les cantons qui voulaient un allégement des mesures et ceux qui prônaient la prudence.
Le mois de février, caractérisé par les semaines de relâches hivernales et le beau temps en montagne, fût le théâtre de quelques épisodes démontrant l'esprit frondeur de certains gouvernements cantonaux. Mécontents de la fermeture des restaurants et des terrasses sur les pistes de ski, qui obligeait les touristes à se masser aux alentours pour consommer leur repas, les cantons de Schwyz, Obwald, Nidwald, Uri, Glaris et du Tessin ont contrevenu aux directives fédérales en permettant, explicitement ou tacitement, l'ouverture des terrasses. Après avoir tenté sans succès de convaincre le conseiller fédéral en charge de la santé Alain Berset que leur fermeture était contre-productive, ils ont fait marche arrière et se sont conformés à l'obligation.
Néanmoins, cet événement s'inscrivait dans la volonté globale des cantons d'ouvrir plus rapidement que prévu par la Confédération. Dans cette optique, nombre d'entre eux exigèrent dans le courant du mois de février un calendrier de réouverture clair, permettant ainsi aux citoyennes et citoyens ainsi qu'aux commerces et entreprises touchés par les fermetures d'avoir des perspectives à moyen-terme. Ils s'appuyaient alors sur le nombre de cas à la baisse malgré les variants plus contagieux ainsi que l'arrivée des vaccins pour justifier leurs demandes.
Dans ce climat, le fédéralisme a à nouveau fait l'objet de nombreux débats dans la presse. Ses bienfaits ont notamment été reconnus dans le cadre de la stratégie de test de masse. D'abord déployé dans les Grisons, le système a ensuite été étendu dans toute la Suisse – la Confédération ayant décidé d'endosser les coûts des tests. L'objectif était ainsi de repérer les personnes asymptomatiques, responsables selon l'OFSP de plus de la moitié des transmissions du virus. Le «laboratoire» grison permit ainsi de démontrer l'efficacité de cette stratégie. Le nombre de nouvelles infections dans le canton chuta en effet de 73 pour cent dans les semaines suivant l'introduction, selon le Blick.

Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen während der Covid-19-Krise
Dossier: Institutionelle Krisenresistenz des Bundesrats

Bei den Kantonsratswahlen 2021 in Solothurn bewarben sich 583 Personen auf einen Sitz im 100-köpfigen Gremium – und damit so viele wie noch nie. Einen Anstieg gab es auch beim Frauenanteil unter den Kandidierenden. Dieser betrug 34 Prozent und fiel damit rund 4 Prozentpunkte höher aus als noch bei den letzten Wahlen vor vier Jahren. Die Zahl der Sitze im Kantonsrat wird auf die fünf Amteien des Kantons, proportional zur Grösse der Bevölkerung, verteilt. So bekommt Olten-Gösgen 29 Sitze zugesprochen, Solothurn-Lebern deren 23, Bucheggberg-Wasseramt 22 und Thal-Gäu sowie Dorneck-Thierstein 13. Insgesamt wurden 39 Listen eingereicht. Die Listenverbindungen für die Kantonsratswahlen sahen in allen Amteien fast genau gleich aus. SP und Grüne verbanden jeweils ihre Listen, ebenso wie die CVP, die EVP und die GLP. Die SVP und die FDP traten hingegen in allen Amteien ohne Listenverbindungen an.
Im Vorfeld der Wahlen durfte man insbesondere auf das Abschneiden der Grünen und der Grünliberalen gespannt sein, die seit den letzten nationalen Wahlen 2019 in vielen anderen Kantonen schon hatten Sitzgewinne verzeichnen können und auf der viel zitierten «grünen Welle» zu reiten schienen. Gerade die Grünen stiegen mit viel Selbstbewusstsein in die Wahlen, nachdem sie vier Jahre zuvor mit Brigit Wyss überraschend einen Regierungsratssitz hatten erobern können. Die Partei wollte nicht nur ihren Regierungssitz verteidigen, sondern gleichzeitig auch Sitzgewinne im Kantonsrat erzielen. Die Grünliberalen peilten derweil Fraktionsstärke an, wofür sie zu ihren drei bisherigen Sitzen noch deren zwei dazugewinnen müssten. Ebenfalls kämpferisch zeigte sich die SVP. Laut Parteipräsident Christian Imark sei das Ziel, zwei Sitze zuzulegen und so neu auf 20 Mandate zu kommen. Die SVP hoffte, von den Diskussionen um die Lockerung der Coronavirus-Schutzmassnahmen zu profitieren. Zudem erhoffte man sich eine hohe Mobilisierung der Stammwählerschaft, weil am Wahltag in einer nationalen Abstimmung gleichzeitig über ein Verhüllungsverbot entschieden wurde. Die FDP, die grösste Fraktion im Rat, hoffte mit ihren Themen «schlanker Staat und steuerliche Entlastung des Mittelstands» bei der Wählerschaft so stark zu punkten, dass sie ihren Spitzenplatz verteidigen konnte. Unangenehm schien die Gefühlslage bei der SP zu sein, weil in anderen Kantonen die Gewinne der Grünen oft auf ihre Kosten zustandegekommen waren. Die Devise von SP-Präsidentin Franziska Roth lautete im Vorfeld entsprechend, man wolle «gemeinsam mit den Grünen auf über 30 Prozent Wähleranteil kommen». Der CVP war in der vergangenen Legislatur oft die Rolle des Züngleins an der Waage zugefallen – laut ihrem Präsidenten Stefan Müller-Altermatt eine «sehr machtvolle Position», in der sich die Partei wohlgefühlt habe. Obwohl die Partei national neu «die Mitte» hiess, blieb die CVP Solothurn vorerst bei der altbekannten Bezeichnung. Man wolle nicht so kurz vor den Wahlen den Namen wechseln, so Müller-Altermatt. Auf den Listen der CVP kandidierten aber bereits einige Mitglieder der zukünftigen Fusionspartnerin BDP, welche nicht mehr mit eigenen Listen antrat. Die kleinste im Rat vertretene Partei, die EVP, strebte derweil einen zweiten Sitz an.

Der Wahlsonntag verlief dann ganz nach Wunsch der Parteien mit «Grün» im Namen. Sowohl die Grünen (neu 10 Sitze im Parlament; 10.3% Wähleranteil) als auch die Grünliberalen (neu 6 Sitze; 7.0%) gewannen drei Sitze dazu, womit die GLP ihr Ziel der Fraktionsstärke erreichte. Auch die SVP konnte 3 Sitze hinzugewinnen (neu 21 Sitze; 21.1%) und wurde so zur zweitstärksten Kraft im Parlament, nur noch knapp hinter der FDP. Die Freisinnigen waren zwar die grossen Verlierer des Tages und büssten ganze 6 Mandate ein (neu 22 Sitze; 22.7%), konnten sich jedoch knapp als grösste Fraktion im Parlament behaupten. Auch die SP musste Sitzverluste hinnehmen; sie verlor 3 Mandate (neu 20 Sitze; 19.2%). Die CVP (20 Sitze; 17.6%) und die EVP (1 Sitz; 1.9%) verteidigten ihre Sitzanteile. Trotz den Sitzverschiebungen blieben die Stärkeverhältnisse im Parlament damit insgesamt relativ konstant. Auch der Frauenanteil bewegte sich kaum: 31 der 100 Mitglieder des neu gewählten Parlaments sind weiblich – zwei Frauen mehr als bei den Wahlen 2017. Einen grossen Sprung hatte hingegen die Wahlbeteiligung gemacht. Lag sie vor vier Jahren noch bei eher tiefen 35.4 Prozent, betrug sie 2021 ganze 44.2 Prozent – wobei die gleichzeitig stattfindenden nationalen Abstimmungen der Beteiligung sicherlich förderlich waren.

Wahlen Kantonsrat Solothurn 2021
Dossier: Kantonale Wahlen - Solothurn
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2021

Mit einer Standesinitiative (Kt.Iv. 20.312) verlangte der Kanton Solothurn eine bundesrechtliche Grundlage, damit die kantonalen Behörden kostendeckende Gebühren im Zivilstandswesen verrechnen dürfen. Die jetzigen vom Bund festgelegten Gebührentarife lägen nämlich – auch angesichts der immer komplexer werdenden Verfahren – weit unter den tatsächlich anfallenden Kosten. Die RK-SR lehnte die Initiative im Februar 2021 einstimmig ab. Sie war der Ansicht, dass das Kostendeckungsprinzip den Behörden lediglich verbiete, Gewinne zu erwirtschaften, ihnen aber keine Garantie gegen Verluste gewähre. Gleichzeitig anerkannte sie jedoch die Notwendigkeit, die Gebührenstruktur regelmässig zu überprüfen. Entsprechend reichte sie eine Kommissionsmotion (Mo. 21.3024) ein, die den Bundesrat mit einer solchen Überprüfung beauftragen wollte.

Tarifgestaltung im Zivilstandswesen (Kt.Iv. 20.312, Mo. 21.3024)

Sans connaître d'avancée significative, les différents projets d'expositions nationales ont continué leurs développements respectifs au cours de l'année 2020. Aux côtés des trois projets déjà existants, un quatrième a vu le jour cette année. «Muntagna, l'expo des Alpes27+» provient, selon La Liberté, «d'un groupe d'entrepreneuses et entrepreneurs de divers domaines qui veulent repenser la protection, l'utilisation et la perception des Alpes». Ce projet n'a néanmoins trouvé que peu d'échos dans les médias et reste méconnu. Alors que le projet «X-27», qui prévoit une foire à l'innovation sur le site de l'ancien aérodrome de Dübendorf, n'a lui non plus pas bénéficié d'une grande attention médiatique, ce sont les projets «Nexpo 28» et «Svizra 27» qui semblent avoir les plus grandes chances d'aboutir.

En février 2020, les promoteurs de «Svizra 27» annonçaient que le financement était assuré jusqu'en 2021. Le projet, soutenu par les cantons de Bâle-Ville et Bâle-Campagne, de Soleure, d'Argovie et du Jura, bénéficie également de l'appui de plusieurs associations des milieux économiques, qui assurent une partie de son financement. L'exposition devrait, comme son nom l'indique, avoir lieu en 2027 (le nombre 27 représente également le nombre de cantons plus la confédération) sous le thème «Humain - Travail - Cohésion». Un concours d'idées a été lancé en juin et courait jusqu'à début octobre. Les dix meilleures idées ont été sélectionnées pour la prochaine étape, qui doit déterminer le lieu où pourrait se tenir cette exposition nationale. Le projet gagnant sera dévoilé à l'automne 2021 et les organisateurs espèrent soumettre le dossier au Conseil fédéral pour la fin de l'année 2021. Un jury de seize membres a été formé pour trancher parmi les différentes idées. On y retrouve plusieurs personnalités bien connues, notamment l'ancienne conseillère fédérale Doris Leuthard, l'architecte Pierre de Meuron et le psychiatre et explorateur Bertrand Piccard. Pour l'ensemble du projet, le comité de «Svizra 27» table sur un budget de CHF 1 milliard, financé à moitié par la Confédération, à hauteur de 400 millions par les recettes de billetterie, merchandising et sponsoring, et par les cantons qui soutiennent le projet à hauteur de 100 millions. Avant de voir le jour, il devra néanmoins encore franchir quelques obstacles importants. En effet, une fois le projet sélectionné et approuvé par le Conseil fédéral, il sera soumis à votation dans les cinq cantons associés.

«Nexpo 28» est certainement le concurrent le plus sérieux de «Svizra 27» à l'heure actuelle. Le projet regroupe les dix plus grandes villes de Suisse et devrait avoir lieu de manière décentralisée en 2028, sur la thématique des valeurs et du vivre-ensemble en Suisse au 21ème siècle. La route du projet est néanmoins elle aussi semée d'embûches. En effet, «Nexpo 28» compte sur la participation financière des villes, ce qui ne coule pas de source, notamment à Berne. Le conseil de ville a supprimé en septembre la participation de CHF 70'000 au projet. Le président de la ville Alec von Graffenried, qui est également vice-président de «Nexpo 28», espère que le conseil de ville reviendra néanmoins sur sa décision, regrettant «que la ville fédérale ne soutiennent pas le projet financièrement, alors que les autres grandes villes suisses le soutiennent et qu'il est plus en avance que ses concurrents.»

Le financement des différents projets constitue donc sans doute le nerf de la guerre pour la tenue d'une exposition nationale. Regrettant un manque de clarté à ce niveau, les promoteurs des quatre projets ont écrit une lettre commune à l'intention du Conseil fédéral en avril 2020. Sur quelle participation peuvent-ils compter de la part de la Confédération? À quelle phase du projet pourront-ils compter sur cette participation? Quel rôle jouera l'État fédéral dans l'appui à la manifestation? Selon le SECO, le gouvernement est en train de clarifier à qui revient le dossier. Mais il précise aussi qu'avec la crise du Covid-19, les projets d'exposition nationale ne constituent pas une priorité.

Expo 2027 – évolution des divers projets en lice
Dossier: Landesausstellung Expo 2027

2020 wählten acht Kantone ihre Parlamente neu (SG, UR, TG, SZ, SH, JU, AG, BS). Die «grüne Welle» spülte auch 2020 viele Mitglieder der Grünen und der Grünliberalen in die kantonalen Legislativen. Die Grünen gewannen in allen acht Kantonen Wähleranteile dazu, die Grünliberalen in sieben von acht – im Kanton Uri waren sie nicht zur Wahl angetreten. Diese Gewinne brachten den Grünen in diesen Kantonen total 69 Mandate ein (bei den letzten Wahlen in diesen Kantonen waren es noch 45 gewesen) und den Grünliberalen 48 (27 bei den letzten Wahlen in denselben Kantonen). Die Bundesratsparteien schwächelten derweil. Die FDP verlor in allen acht Kantonen Mandate (insg. -17 Sitze in diesen Kantonen), die SP (-12 Sitze) und die SVP (-14 Sitze) je in deren sechs. Am besten hielt sich die CVP (-4 Sitze), welche zwar in drei Kantonen Mandate abgeben musste, aber auch in drei Kantonen Sitze zulegen konnte.

Der Frauenanteil in den kantonalen Parlamenten stieg in sechs von acht Kantonen – am stärksten im Kanton Basel-Stadt (42.0%, +11 Prozentpunkte gegenüber den letzten Wahlen). Einzig in den Kantonen Jura (15.0%, +/- 0 Prozentpunkte) und Schwyz (9.0%, -5 Prozentpunkte) führten die Wahlen 2020 nicht zu einem Parlament mit mehr weiblichen Mitgliedern. Die Wahlbeteiligung lag einzig im Kanton Schaffhausen (57.0%), wo die Stimmpflicht gilt, über 50 Prozent. Am wenigsten Wahlberechtigte fanden im Kanton Thurgau den Weg an die Urne (32.6%).

Die acht Kantone führten auch Gesamterneuerungswahlen ihrer Exekutiven durch. Die grössten Veränderungen brachten die Wahlen im Kanton Basel-Stadt: Die SP konnte ihre zwei Rücktritte verteidigen, nicht aber die FDP und die Grünen, die beide die Abwahl eines amtierenden Regierungsratsmitglieds hinnehmen mussten. An ihre Stelle traten Vertreterinnen der LDP und der GLP. Die FDP verlor in zwei weiteren Kantonen einen Regierungssitz: in Uri an die SVP und in Schaffhausen an die SP. In den anderen Kantonen änderten die Wahlen jedoch nichts an der Parteizusammensetzung der Regierungen. In den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Aargau und Schwyz kam es zwar zu Rücktritten von Regierungsmitgliedern auf Ende der Amtsperiode, überall schafften es die entsprechenden Parteien jedoch, ihre Sitze zu verteidigen. Im Kanton Jura kam es in den Gesamterneuerungswahlen im Herbst gar zu keiner einzigen personellen Änderung. Allerdings war es im Frühjahr vor den regulären Wahlen noch zu einer Ersatzwahl gekommen, bei der die CVP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der SP verlor, welche diesen ein halbes Jahr später erfolgreich verteidigte. Auch im Kanton Waadt kam es im Berichtsjahr zu einer Ersatzwahl, bei welcher die FDP ihren freigewordenen Sitz ebenfalls erfolgreich verteidigte. Unter dem Strich war Ende 2020 ein kantonales Regierungsmandat mehr von einer Frau besetzt als noch im Vorjahr (neu: 39 von 154 Mandaten). Während in der Regierung von Uri neu keine Frau mehr einsitzt anstatt wie bisher noch zwei, ist in Basel-Stadt, St. Gallen und Jura neu je ein Regierungsamt mehr von einer Frau besetzt.

Auch die Städte Genf, Luzern, Biel, St. Gallen und Bern wählten die Mitglieder ihrer Legislativen neu. Dort zeigte sich ein ähnliches Bild wie bei den kantonalen Wahlen: die grosse Gewinnerin war die Grüne Partei, welche in allen fünf Städten verglichen mit den letzten Wahlen Mandate dazugewann (zusammengezählt von 48 auf 69 Sitze). Auch die Grünliberale Partei legte in diesen Städten zu, wenn auch in geringerem Masse (von 21 auf 28 Mandate; keine Vertretung in Genf).

Bei den meisten grossen Städten blieb die Parteizusammensetzung der Exekutiven nach den Wahlen gleich wie in der vorherigen Amtsperiode; namentlich in Bern, St. Gallen, Luzern und Biel. Dramatischer ging es in Genf zu und her, wo gleich vier der fünf amtierenden Regierungsmitglieder sich nicht mehr zur Wiederwahl stellten – zwei davon laut eigenen Angaben wegen eines Reputationsverlusts im Zusammenhang mit einer Spesenaffäre. Schlussendlich führten die Wahlen in der Stadt Genf zu einem Sitzgewinn der Grünen auf Kosten der Partei SolidaritéS. In Winterthur kam es derweil zum dritten Mal seit 2016 zu einem unerwarteten Abgang eines Mitglieds der Exekutive und daraufhin zu einer Ersatzwahl, bei der die FDP ihren freigewordenen Sitz an die Kandidatin der GLP abtreten musste.

Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene 2020
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 2020
Dossier: Kommunale Wahlen 2020
Dossier: Kantonale Parlamentswahlen 2020
Dossier: Übersicht über die Wahlen auf Kantons- und Gemeindeebene

Nur wenige Tage nachdem der Nationalrat das Covid-19-Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung abgelehnt hatte, gelangte es in den Ständerat, der zuerst über Eintreten zu befinden hatte. Der kleinen Kammer lag ein Antrag einer bürgerlichen Kommissionsmehrheit vor, die auf Nichteintreten plädierte. Sie begründete diesen Antrag damit, dass die vorgesehenen Massnahmen nun zu spät erfolgen würden. Zudem sei vorgesehen, im Covid-19-Gesetz eine Härtefallregelung für Gastronomiebetriebe und andere KMU zu schaffen. Mit 30 bürgerlichen Stimmen zu 14 Stimmen aus der Ratslinken folgte der Ständerat der Kommissionsmehrheit und beschloss, nicht auf den Gesetzesentwurf einzutreten. So kam es, wie es die Vorzeichen hatten erahnen lassen: In der Wintersession 2020 scheiterte das geplante Covid-19-Geschäftsmietegesetz im Parlament.
Daniel Fässler (cvp, AI), CVP-Ständerat und Präsident des Verbands Immobilien Schweiz, sagte gegenüber den Medien, dass man sich nun erhoffe, die Kantone würden vermehrt Lösungen erarbeiten. Bis zum Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung existierten in den Kantonen Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn bereits kantonale Lösungen. Als Präsident von Gastrosuisse zeigte sich Casimir Platzer unzufrieden über die Ablehnung der Vorlage und äusserte sein Unverständnis darüber, dass das Parlament eine Vorlage beerdigte, die es ein halbes Jahr zuvor selber beim Bundesrat in Auftrag gegeben hatte. Platzer rechnete nun mit einer Prozessflut, wobei er davon ausging, dass bis anhin mindestens 40 Prozent der Gastronomiebetriebe keine einvernehmliche Lösung hatten erzielen können.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Im Oktober 2020 wurde der Ergebnisbericht zur Vernehmlassung des indirekten Gegenvorschlags zur Organspende-Initiative, welche vom 13. September bis zum 13. Dezember 2019 gedauert hatte, veröffentlicht. Insgesamt hatten 81 Akteurinnen und Akteure Stellung genommen, wobei sich mit 53 von ihnen ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden vollumfänglich oder grundsätzlich zustimmend zum Gegenvorschlag aussprachen. Zu ihnen gehörten 21 Kantone, die beiden Parteien GLP und GPS sowie dreissig Organisationen, darunter auch Swisstransplant, eine Unterstützerin der Volksinitiative. Explizit abgelehnt wurde die Vorlage von 16 Vernehmlassungsteilnehmenden. Als Gründe für die ablehnende Haltung wurden die Befürwortung der Volksinitiative (JU), des Erklärungsmodells (LU, CVP, EVP, CBCES, EKS, MERH_UZH, NEK) oder der parlamentarischen Initiative Nantermod (fdp, VS; pa.Iv. 18.443; FDP), aber auch die zu enge Zustimmungslösung (ÄPOL) und der Wunsch nach Beibehaltung der aktuell gültigen erweiterten Zustimmungslösung (HGS) aufgeführt. Weitere Argumente gegen den indirekten Gegenvorschlag liessen sich auf ethische Bedenken (SH, HLI, MIGUNIBE, SPO) oder auf die Forderung zurückführen, dass die Vorlage Teil eines Gesamtprojekts zur Einwilligung in der Gesundheits- und Humanforschung sein sollte (Privatim). Weder eine zustimmende noch eine ablehnende Haltung nahmen aus diversen Gründen zehn Vernehmlassungsteilnehmende ein (BL, TG, iEH2, SPS, BDP, SVP, GDK, insieme, SBK und SGG). Der SAV, santésuissse und der SSV verzichteten auf eine Stellungnahme.

Positiv aufgenommen wurde von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden die geplante Einbindung der Angehörigen. In diesem Zusammenhang kam denn auch mehrfach die Forderung auf, dass eine Organentnahme nur zulässig sein soll, wenn die Angehörigen erreicht werden können. Auch die gesetzliche Verankerung eines Registers wurde grösstenteils befürwortet, wobei verschiedene Änderungsvorschläge eingingen. Einer von ihnen bestand darin, dass neben der Dokumentation des Widerspruchs auch eine Zustimmung festgehalten werden können sollte. Von verschiedenen Seiten wurde zudem der Wunsch geäussert, dass der Stiftung Swisstransplant die Registerführung zukommen soll, weil sie bereits über ein Register verfüge. Ferner wurde der Information der Bevölkerung über das Widerspruchsmodell ein hoher Stellenwert beigemessen.

Organspende-Initiative und indirekter Gegenvorschlag (BRG 20.090)
Dossier: Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

In der Herbstsession 2020 lehnte der Nationalrat die drei Standesinitiativen bezüglich der Postgesetzgebung (Kt. Iv. GE 18.312; Kt. Iv. BS 18.314 und Kt. Iv. SO 18.315) in globo ab. Da der Ständerat den drei Initiativen ebenfalls keine Folge gegeben hatte, sind diese definitiv erledigt.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt.Iv. 17.314)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post

Durch die Annahme zweier Motionen (Mo. 20.2451; Mo. 20.3460) war der Bundesrat vom Parlament in der Sommersession 2020 beauftragt worden, eine Vorlage zur Regelung der Geschäftsmieten auszuarbeiten, die eine Aufteilung der Mietzinse von Betrieben oder Einrichtungen, die während der ersten Welle der Corona-Pandemie behördlich geschlossen werden mussten oder nur stark eingeschränkt betrieben werden konnten, im Verhältnis von 40 (Mieterseite) zu 60 (Vermieterseite) für die Dauer der behördlich verordneten Massnahmen vorsah.

Vom 1. Juli bis zum 4. August 2020 gab der Bundesrat einen Entwurf für ein entsprechendes Covid-19-Geschäftsmietegesetz in die verkürzte Vernehmlassung, deren Ergebnis unter den 178 stellungnehmenden Parteien kontrovers ausfiel. Neben elf Kantonen (AR, BL, GE, LU, NW, OW, SZ, TG, UR, ZG, ZH) lehnten mit den FDP.Liberalen und der SVP auch zwei grosse Parteien sowie Economiesuisse, der Schweizerische Gewerbeverband, der Hauseigentümerverband und Immobilienverbände die Vorlage ab. Zustimmung erfuhr der Entwurf von acht Kantonen (AI, BS, FR, GL, GR, NE, SO, VD), den Parteien der Grünen, SP, CVP und EVP, von den Organisationen der Mieterinnen und Mieter, dem Schweizerischen Städteverband sowie von Gastro- und Berufsverbänden. Sechs Kantone (AG, BE, SG, SH, TI, VS) und die GLP hoben sowohl Vor- als auch Nachteile des Entwurfs hervor. Die sich in der Überzahl befindenden ablehnenden Stellungnehmenden kritisierten, dass der Staat mit einem solchen Gesetz massiv in die Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreife, was in keinem Verhältnis zum volkswirtschaftlichen Nutzen einer solchen Regelung stehe. Ferner bestehe keine Verfassungsgrundlage für ein solches Vorgehen und ein allgemeiner Verteilschlüssel von 60/40 sei kein geeignetes Mittel, um den unterschiedlichen Situationen der Betroffenen gerecht zu werden. Die befürwortende Seite sprach sich in der Vernehmlassung teilweise für weitergehende Forderungen aus, man akzeptiere jedoch den gewählten Weg als Kompromiss und begrüsse ein rasches Vorwärtsgehen, liess etwa Natalie Imboden, Generalsekretärin des Mieterinnen- und Mieterverbandes, gegenüber Le Temps verlauten. Im Anschluss an die Vernehmlassung passte der Bundesrat die Vorlage punktuell an, in erster Linie, um Unsicherheiten in der Anwendung zu reduzieren.

Am 18. September 2020 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zum Covid-19-Geschäftsmietegesetz. Darin verzichtete er aufgrund der kontroversen Stellungnahmen darauf, dem Parlament die Botschaft zur Annahme zu beantragen, und bekräftigte ebenfalls seine bereits im Frühjahr vertretene negative Haltung gegenüber einer solchen Regelung (vgl. etwa Mo. 20.3161; Mo. 20.3142 oder die Stellungnahme des Bundesrates zur Situation der Geschäftsmieten). Dass der Bundesrat «seine eigene» Vorlage ablehnt (NZZ), war einigen Pressetiteln einen zentralen Vermerk wert. Konkret regelt der Gesetzesentwurf Mietverhältnisse von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben, die aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 (Fassung 17./19./21.3.20) schliessen mussten (z.B. Restaurants, Coiffeursalons), und von Gesundheitseinrichtungen, die ihre Tätigkeiten reduzieren mussten. Für Erstere soll das Gesetz über die gesamte Dauer der vom Bund verordneten Schliessung gelten (17.3-21.6.20), während Gesundheitseinrichtungen, die ihren Betrieb einschränken mussten, gemäss Entwurf lediglich für eine maximale Dauer von zwei Monaten von einer solchen Mietzinsreduktion profitieren könnten. Von der 60/40-Regelung betroffen sind nur Mietverhältnisse, deren Nettomietzins pro Monat CHF 14'999 nicht übersteigt. Bei einem Nettomietzins zwischen 15'000 und 20'000 ist es beiden Mietparteien vorbehalten, durch eine einseitige schriftliche Mitteilung auf die Gesetzesregelung zu verzichten. Die Regelung gilt nur für Vertragsparteien, die zuvor noch keine ausdrückliche Einigung erzielt haben. Für den Fall, dass Vermieterinnen und Vermieter oder Pächter und Pächterinnen durch die Mietzinsreduktion in eine wirtschaftliche Notlage geraten würden, soll beim Bund eine finanzielle Entschädigung beantragt werden können. Dieser stellt dafür einen Härtefallfonds in der Höhe von maximal CHF 20'000 bereit.

Covid-19-Geschäftsmietegesetz
Dossier: Diskussionen um Erlass von Geschäftsmieten während des Lockdown

Um zu verhindern, dass die seit dem 13. März 2020 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, die sich direkt auf Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung stützen, welcher der Regierung das befristete Erlassen von Verordnungen und Verfügungen als Reaktion auf schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erlaubt, nach sechs Monaten automatisch ausser Kraft treten, unterbreitete der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft über die Rechtsgrundlagen dieser Verordnungen. Seit April 2020 hatten die Bundeskanzlei und das EJPD dieses dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie, kurz Covid-19-Gesetz, erarbeitet. Dieses soll den Bundesrat dazu befähigen, auch künftig entsprechende erforderliche Massnahmen weiterzuführen und anzupassen.

Zwischen dem 19. Juni 2020 und dem 10. Juli 2020 wurde der Gesetzesentwurf in eine verkürzte Vernehmlassung geschickt, in welcher über 1'000 Stellungnahmen eingingen. Der Grossteil der Stellungnehmenden waren Privatpersonen, die der Vorlage argwöhnisch gegenüberstanden. Bei den Kantonen stiess das Gesetz auf grössere Zustimmung, wobei alle von ihnen Änderungsvorschläge oder Kommentare einbrachten. 14 Kantone (ZH, BE, LU, OW, NW, GL, FR, SO, SH, AI, SG, GR, TG und GE) sprachen sich grundsätzlich für den Entwurf aus, da sie die Existenz einer rechtlichen Basis für das Weiterverfolgen der durch den Bundesrat getroffenen Massnahmen als eine Notwendigkeit erachteten. Weder eine ausdrückliche Zustimmung noch eine Ablehnung erfuhr die Vorlage von Seiten weiterer elf Kantone (UR, ZG, BS, BL, AR, AG, TI, VD, VS, NE und JU). Der Kanton Schwyz und die KdK sahen explizit von einer Stellungnahme ab. Letztere wird ihre Meinung aller Voraussicht nach zu einem späteren Zeitpunkt einbringen. Bei den Parteien stiess der Gesetzesentwurf auf unterschiedlich grosse Unterstützung. Während ihm die CVP und EVP bedingungslos zustimmten, knüpften die GLP, die Grünen und die EDU ihre Zustimmung an Vorbehalte. Gegen die Vorlage in der vorliegenden Form sprachen sich FDP.Liberale, SP und SVP aus. Die BDP, Ensemble à Gauche, die Lega und die PdA verzichteten trotz Einladung auf eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf. Von den 60 Organisationen, die am Vernehmlassungsverfahren teilnahmen, unterstützten 27 das Vorhaben, 33 stimmten ihm zwar nicht explizit zu, lehnten es aber auch nicht ausdrücklich ab – keine einzige stellte sich somit ausdrücklich dagegen.

Am 12. August 2020 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Gesetzesentwurf, nachdem er als Reaktion auf die Vernehmlassungsantworten einige Änderungen am Vorentwurf vorgenommen hatte – namentlich die Aufnahme des «generellen und verbindlichen Einbezug[s] der Kantone» und die vollständige Überarbeitung der Bestimmungen zum Gesundheitswesen, dem Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz sowie dem Kulturbereich. Der Gesetzesentwurf besteht insgesamt aus 14 Artikeln, welche die Befugnisse der Landesregierung im Umgang mit der Covid-19-Epidemie insbesondere bezüglich der Eindämmung der Auswirkungen auf die Gesellschaft, Wirtschaft und die Behörden festlegen. Er betrifft überdies auch den Ausländerinnen-, Ausländer- und Asylbereich, die Entschädigung bei Erwerbsausfall, die Arbeitslosenversicherung sowie «justizielle, verfahrensrechtliche, gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Massnahmen». Zudem wurde vorgesehen, dass das Gesetz lediglich bis Ende 2021, anstatt wie ursprünglich geplant bis Ende 2022, befristet werden soll. Für Bestimmungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung wurde jedoch eine Befristung bis Ende 2022 festgehalten.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz; BRG 20.058)
Dossier: Covid-19-Gesetz und Revisionen

Zwischen Dezember 2019 und Mai 2020 führte der Bundesrat eine aufgrund der ausserordentlichen Lage verlängerte Vernehmlassung zur Reform der beruflichen Vorsorge durch. Daran beteiligten sich alle Kantone, acht im eidgenössischen Parlament vertretene Parteien sowie zahleiche Verbände und Gewerkschaften. Wie bereits zuvor in den Medien zu vernehmen gewesen war, stellten der Pensionskassenverband ASIP sowie der Schweizerische Baumeisterverband, Swiss Retail Federation und Arbeitgeber Banken eigene Reformmodelle vor, die insbesondere eine stärkere Reduktion des Umwandlungssatzes beinhalteten und von verschiedenen Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützt wurden (etwa dem SGV, Swissbanking, GastroSuisse, ICT Switzerland und verschiedenen Pensionskassen).

Die Mehrheit der Kantone (AR, BE, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SH, VD, VS) unterstützte die Stossrichtung der Vorlage, einige lehnten sie jedoch wegen dem vorgeschlagenen Rentenzuschlag insgesamt ab (BL, NW, OW, SG, SZ, ZG, ZH). Der Rentenzuschlag stellte sich denn auch nicht unerwartet als grösster Streitpunkt der Vorlage heraus: Von den Kantonen sprachen sich 14 ausdrücklich dagegen (AI, BE, GL, BL, GR, NE, NW, OW, SZ, TI, UR, VS, ZG, ZH) und acht ausdrücklich dafür aus (AG, BS, JU, LU, SO, SH, TG, VD). Auch die bürgerlichen Parteien BDP, CVP, EVP, FDP und SVP befürworteten die Reform, insbesondere die Senkung des Umwandlungssatzes, lehnten aber den Rentenzuschlag ab. Verschiedene bürgerliche Jungparteien störten sich insbesondere daran, dass die entsprechende Umverteilung auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der zukünftigen Generationen geschehe. Umgekehrt nannten die SP und die Grünen die Erhaltung der bisherigen Rentenhöhe – und somit den Rentenzuschlag – als Bedingung für ihre Zustimmung zur Senkung des Umwandlungssatzes. Seitens Verbände erfuhr der bundesrätliche Vorschlag Unterstützung von seinen Urhebern, dem Arbeitgeberverband, dem Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse, während diverse andere Verbände wegen dem Rentenzuschlag die Alternativmodelle bevorzugten.
Deutlich weniger umstritten als der Rentenzuschlag und die Senkung des Umwandlungssatzes war die Senkung des Koordinationsabzugs, die alle Teilnehmenden guthiessen. Umstritten war jedoch die Höhe der Senkung. So schlugen beispielsweise BDP, CVP und EVP eine Senkung auf 40 Prozent des AHV-Lohns, aber einen maximalen Abzug von CHF 21'330 vor, die SVP und der Kanton St. Gallen befürworteten eine Senkung bis zur Eintrittsschwelle (CHF 21'330) und die SP und die Grünen bevorzugten eine vollständige Abschaffung des Koordinationsabzugs. Auch bezüglich der Staffelung der Altersgutschriften gab es zahlreiche unterschiedliche Vorschläge, wobei sich viele Vernehmlassungsteilnehmende einen Sparbeginn ab dem 20. Altersjahr wünschten.

Reform der Beruflichen Vorsorge (BVG 21; BRG 20.089)
Dossier: Koordinationsabzug und Eintrittsschwelle BVG

In ihrer Sitzung vom 27. Mai 2020 diskutierte die KVF-NR unter anderem über die Standesinitiativen von Genf (Kt.Iv. 18.312), Basel-Stadt (Kt.Iv. 18.314) und Solothurn (Kt.Iv. 18.315) bezüglich der Postgesetzgebung. Erfreut über die von Post-CEO Cirillo bei der Präsentation der Strategie 2021-2024 Mitte Mai
gemachte Zusicherung, das Poststellennetz bei rund 800 Poststellen zu belassen, beschloss die Kommission, den drei Standesinitiativen keine Folge zu geben. Alle den Service public der Post betreffenden Fragen könnten in der angenommenen Standesinitiative Jura (Kt.Iv. 17.314) geregelt werden, erklärte die Kommission.

Verbesserung des Poststellennetzes (Kt.Iv. 17.314)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post